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Hundehaftpflichtversicherung----Fragen über Fragen

Thema: Hundehaftpflichtversicherung----Fragen über Fragen

-welche Versicherung? -wie hoch sollte die Deckungssumme sein? Danke

von Joosy am 11.11.2015, 09:50



Antwort auf Beitrag von Joosy

Ich hatte die da wo alle Versicherungen sind und du musst eh die Rasse und alles angeben. Ich war bei der HUK. Du brauchst Chipnummer und Police um den Hund anmelden zu können. Deckungssumme ist meist im Mio Bereich.

von Princess01 am 11.11.2015, 12:02



Antwort auf Beitrag von Joosy

Hier meine Infos zur Haftpflicht: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Der zugrundeliegende Gedanke bei der Gefährdungshaftung ist, dass derjenige, welcher für die Allgemeinheit eine besondere (aber erlaubte) Gefahrenlage schafft, einer verschärften Haftung unterliegt. Auf den Tierhalter von Hunden bezogen erlaubt der Staat grundsätzlich zunächst einmal das private Halten von Hunden (sogenanntes “Luxustier” im Gegensatz zum “Nutztier”), regelt aber im Gesetz, dass man nicht nur dann haftet wenn man Schuld hat (Verschuldenshaftung - § 823 Schadensersatzpflicht), sondern auch verschuldensunabhängig aufgrund der Haltung eines Tieres mit Gefahrenpotenzial für andere Menschen (Gefährdungshaftung - § 833 Haftung des Tierhalters). Dem Halter eines Hundes nützt es demzufolge aufgrund der Gefährdungshaftung nichts, wenn er seine Unschuld nachweist. Er haftet in der Regel trotzdem für seinen Hund. Es gibt noch andere Bereiche, wo eine Gefährdungshaftung aufgrund besonderer Gefahren im Gesetz verankert ist. Hierzu gehört zum Beispiel der Betrieb von Kraftfahrzeugen (Straßenverkehrsgesetz) oder der Betrieb eines Heizöltanks (Wasserhaushaltsgesetz). Deckungssumme für Personenschäden unter 5 Millionen Euro ist nicht ratsam! Eher mehr ( WGV: 15 Mio, 8 Mio pro geschädigte Person Mietsachschäden an Immobilien sollten mitversichert sein, mind. 500.000 € Mitversicherung von ungewolltem Deckakt Mitversicherung von vorübergehenden Auslandsaufenthalten Selbstbeteiligung ist möglich, evtl. bis 200 €, lieber insgesamt leistungsstärkeren Tarif Nur ca. 50 % der Hunde sind haftpflichtversichert! Bei sogenannten Listenhunden ist die Haftpflicht in allen Bundesländern Pflicht, allerdings nehmen viele Versicherungen keine Kampfhunde auf oder bieten deutlich teurerer Tarife und Versicherung nur unter Einschränkung ( Maulkorb, Leinenpflicht…) www.rundumhund-ostalb.de

von like am 11.11.2015, 14:57



Antwort auf Beitrag von like

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von Joosy am 11.11.2015, 21:05