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Geschrieben von Yildiz64 am 07.07.2017, 13:53 Uhr

Versetzung

Hallo, mein Sohn geht in die zweite Klasse und laut Schule soll er die zweite Klasse wiederholen. Muss ich das so hinnehmen oder kann ich Widerspruch einlegen? Unter dem Zeugnis steht zwar Widerspruch einlegen bis zum aber bringt das was wirklich?

 
9 Antworten:

mit welcher Begründung soll er die Klasse wiederholen?

Antwort von Marianna81 am 07.07.2017, 14:04 Uhr

davon hängt ziemlich viel ab.

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Re: Versetzung

Antwort von 2auseinemholz am 07.07.2017, 15:44 Uhr

Hallo!

na ja üblicherweise kommt ja so etwas nicht aus heiterem Himmel.

Wenn unter dem Zeugnis steht "Widerspruch einlegen" und Du wirklich keine Ahnung hast, dann mach es. - Mehr als Dir noch mal (schriftlich) zu erklären warum das jetzt so ist, wird wohl nicht passieren. Aber ungeheuerlich wichtig wäre zu wissen WARUM und was man tun kann, dass es nicht mehr dazu kommt, oder besser wird.

LG, 2.

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Re: Versetzung

Antwort von April.lis am 07.07.2017, 21:47 Uhr

Hat denn kein Gespräch mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer statt gefunden? Wurde die Versetzung bzw nicht Versetzung nicht angekündigt?

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Re: Versetzung

Antwort von emmisya am 08.07.2017, 8:19 Uhr

Wenn die Noten einer Nichtversetzung entsprechen, wird auch ein Widerspruch nichts bringen. Warum auch? Es gab im Vorfeld Mahnungen. Meist schon im Halbjahreszeugnis, ansonsten in einem "blauen Brief" vor ein paar Wochen. Und es sollte natürlich entsprechende Gespräche gegeben haben. Die Noten der Arbeiten werden Anlass genug gewesen sein.....

Was versprichst du dir von einen stattgegebenen Widerspruch?

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Re: Versetzung

Antwort von Badefrosch am 08.07.2017, 9:50 Uhr

Na ja, bei zwei 5er im Zeugnis fällt man durch, egal in welchem Schuljahr.

Selbst bei einer 5 fehlt es massiv an den Grundlagen. In Mathe superschlimm, wenn ich sehe, was die so rechnen. Da hat man keine Zeit mehr etwas zu zerlegen, also:

35 + 48 in
30 + 40 = 70
5 + 8 = 13
macht zusammen 83

Das muss aus dem ff kommen, ohne nachzudenken. Solche Aufgaben sollte ein Kind im Schlaf können, d.h. 20 Stück in unter 5 Minuten, das sind 15 Sekunden pro Aufgabe.

Genauso das Einmaleins.

Beides zusammen ist die Basis um das schriftliche Teilen in der 3. Klasse zu verstehen.

Überlegt euch genau, und hinterfragt beim Gespräch mit der Lehrerin, wo genau die Lücken sind.

Ich finde es erschreckend wie viele Kinder schon in der Grundschule Nachhilfe benötigen.

Ich rechne z.B. täglich im Millionenbereich mit Kommastellen.

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Re: Versetzung

Antwort von Emmi67 am 08.07.2017, 13:52 Uhr

Auch wenn ein Widerspruch etwas bringen würde, glaubst du, du tätest deinem Sohn damit einen Gefallen? Die Schwierigkeiten werden im dritten Schuljahr für ihn ja noch deutlich zunehmen. Widerspruch einlegen würde ich nur, wenn z.B. die schriftlichen Noten alle 3 wären und auf dem Zeugnis unerklärlicherweise eine 5 steht. Vor allem solltest du das Gespräch mit der Lehrerin suchen. Hast du vorher von den Schwierigkeiten deines Sohnes nichts gemerkt? Dann solltest du das zum Anlass nehmen, dich deutlich mehr darum zu kümmern, was dein Sohn in der Schule macht.

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Re: Versetzung

Antwort von kati1976 am 08.07.2017, 14:03 Uhr

Es wird schon einen Grund haben wenn.die Schule das sagt.

Hast du keinen Überblick über die Leistung deines Sohnes?

Siehst du nicht wo Probleme sind?

Ich würde ihn nicht weiterschleifen wenn er schon die 2. Klasse nicht gepackt hat. Die 3. Klasse wird nicht leichter.

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Re: Versetzung

Antwort von *Aquilina* am 08.07.2017, 19:05 Uhr

Hallo,

dies steht bei uns in Berlin in der Grundschulverordnung vom 19.01.2005, zuletzt geändert am 19.6.2012:

§ 22 Aufrücken und vorzeitiges Aufrücken
(1) Innerhalb der Schulanfangsphase entfällt ein Aufrücken. Die Schülerinnen und Schüler rücken in der Regel nach zwei Schulbesuchsjahren in Jahrgangsstufe 3 auf.

(2) Schülerinnen und Schüler in der Schulanfangsphase, bei denen die Klassenkonferenz nach einem Schulbesuchsjahr beschließt, dass sie die Lern- und Entwicklungsziele der Schulanfangsphase erreicht haben, rücken auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Jahrgangsstufe 3 auf.

(3) Schülerinnen und Schüler, deren Lernentwicklung nach zwei Schuljahren eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in Jahrgangsstufe 3 nicht erwarten lässt, verbleiben auf Beschluss der Klassenkonferenz,
->>>> dem auch ein Antrag der Erziehungsberechtigten zugrunde liegen kann, < < < < -
ein drittes Schuljahr in der Schulanfangsphase, das nicht auf die allgemeine Schulpflicht angerechnet wird. Entscheidungskriterien sind die in den Rahmenlehrplänen formulierten Anforderungen, insbesondere beim Schriftspracherwerb und in Mathematik.
(…)https://www.gew-berlin.de/public/media/SG4.pdf

******************************************************************************
Das war vorab zur Info.

Ich würde mir wirklich mein Kind anschauen. Wird das Kind den Anforderungen, welche in der 3. Klasse anstehen gerecht?

Sie beginnen mit dem Schwimmunterricht und Englisch.Wechseln nun regelmäßig in Fachräume, ... . Ist mein Kind fit genug, immer alle Materialien zu greifen, um zügig den Fachraum aufzusuchen. Auch ist ein bestimmtes Arbeitstempo notwendig und es sollte bestimmtes Lernwissen aufweisen. Ich weiß, vieles wird wiederholt, aber nur kurz. Weiß mein Kind das alles (kleines 1x1, Grundrechenarten bis 1000, Schreibschrift).

Ich habe aktuell einen Antrag auf Verweilen gestellt. Dieser wurde problemlos von der Lehrkraft und später von der Klassenkonferenz bestätigt.

LG

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Hier stimmt was nicht .....

Antwort von Caot am 10.07.2017, 7:59 Uhr

...... a) eine Nichtversetzung kommt nicht aus weiterem Himmel
.......b) fehlen hier die Hintergründe
.......c) in Einspruch gegen kann man immer

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