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Geschrieben von Joosy am 16.11.2016, 23:59 Uhr

Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Darf mein Kind im Nachbarort zur schule gehen?
Es ist ein Landkreis.
Die Wunschschulsekretärin sagt am Telefon : nein
Ist das bindend,sie war sehr unfreundlich, ich skeptisch.
Direktor der Grundschule oder der neuen Schule ansprechen?
Landkreis Kontaktieren.
??????
Zu Hilfe
(Die Klassenlehrerin Weiss es schon mal nicht)

 
26 Antworten:

Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von Bibabutzz am 17.11.2016, 0:16 Uhr

Ich würde es eher beim (Schul-)amt als bei den Schulen versuchen, dort kann man dir das sicherlich sagen. Sonst beim übergeordneten Regierungsbezirk nachfragen. Auf eine Zu-/Absage vom Amt kannst du dich dann auch verlassen, so eine Antwort von einer Lehrerin oder Sekretärin hätte ja null Verbindlichkeit.
Lg

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Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von lubasha am 17.11.2016, 6:10 Uhr

In Deutschland gibt es Schulpflicht, welche Schule es wird ist dabei nicht verpflichtend.
hier sind in unserer Schule (ist aber private) mehrere Kinder aus dem anderen Bundesland.
Bei der staatlichen braucht man mehr Argumente. Ist der Arbeitsplatz, Oma oder Tagesmüttern oder...in der Nähe.
klar ist auch, dass die Kinder aus dem Bezirk Vorrang haben. Sprich beliebte Schule im Bezirk muss das fremde Kind nicht nehmen, wenn die Klassen voll sind. Aber meistens ist es kein Problem, das Kind in einer anderen als zuständige Grundschule einzuschulen.

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Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von lubasha am 17.11.2016, 6:23 Uhr

Und ich würde mit dem Direktor sprechen

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Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von lubasha am 17.11.2016, 6:23 Uhr

Und ich würde mit dem Direktor sprechen

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Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von lubasha am 17.11.2016, 6:23 Uhr

Und ich würde mit dem Direktor sprechen

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Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von lubasha am 17.11.2016, 6:23 Uhr

Und ich würde mit dem Direktor sprechen

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Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von DanniL am 17.11.2016, 6:28 Uhr

Sehe es wie Lubasha.
Solange noch Platz ist sollte es kein Problem sein.
Von zwei freundinnen die Kinder sind auch im Nachbarort in der schule.
Ebenso sind an unserer Schule auch Kinder aus Nachbarorten.

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Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von DanniL am 17.11.2016, 6:30 Uhr

Würde auch mal beim Rektor nachfragen bzw beim zuständigen Schulamt der Stadt.

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Hier gibt es die Regelung......

Antwort von Caot am 17.11.2016, 8:01 Uhr

....das man innerhalb des Stadtkreises auf jede Schule gehen kann, mann muss es nur argumentieren, warum! Oft hilft hier die Angabe der externen Betreuung, also eine Oma die die Betreuung des Kindes nach der Schule übernimmt. Oder, das man seinen Arbeitsplatz am Ort der Schule hat.

Ich musste Kontakt zur abgebenden Schule aufnehmen und klar zur Wunschschule. Bei der abgebenden wurde mir eine Bescheinigung ausgestellt, die ich der Wunschschule übergeben habe. Dann war das erledigt.

Erkundige Dich genau beim Schulamt, was möglich ist oder nicht. Oft sitzen im Rathaus auch Schulbeauftragte, die können Dir auch die Rechtslage bei Euch vor Ort erklären. Viel Erfolg.

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Welches Bundesland?

Antwort von Pamo am 17.11.2016, 8:24 Uhr

Mancherorts gibt es eine Sprengelbindung. Du kannst das im Schulgesetz das Bundeslandes nachlesen. Auf die telefonischen Aussagen von Mirbeitern in Schule oder Schulamt gäbe ich nichts.

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Welches Bundesland?

Antwort von Pamo am 17.11.2016, 8:25 Uhr

Mancherorts gibt es eine Sprengelbindung. Du kannst das im Schulgesetz das Bundeslandes nachlesen. Auf die telefonischen Aussagen von Mitarbeitern in Schule oder Schulamt gäbe ich nichts.

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Re: Klappt mit etwas Hartnäckigkeit fast immer. Du musst...

Antwort von Windpferdchen am 17.11.2016, 9:26 Uhr

Die Regelung hierzu ist in jedem Bundesland unterschiedlich. In Baden-Württemberg zum Beispiel braucht man seltsamerweise die schriftliche Genehmigung vom Schulleiter derjenigen Schule, auf die das Kind eigentlich müsste - also von der nicht gewünschten Schule. Mit dieser Erlaubnis kann man sein Kind dann auf der Wunsch-Schule anmelden.

Wie die Regelung bei Euch ist, musst Du beim zuständigen Schulamt erfragen. Lass Dich nicht abspeisen, sondern zu jemandem durchstellen, der Dir hier glasklar Auskunft geben kann über das Prozedere.

Normalerweise ist es dann - auch bei unterschiedlichen Regelungen - kein Problem, auf eine andere Schule zu gehen, als für den Bezirk vorgesehen. Mit etwas Hartnäckigkeit haben das bisher noch alle Eltern in meinem Bekanntenkreis oder der Familie geschafft! Man darf sich aber nicht abspeisen lassen oder vorschnell aufgeben. Was die Schulsekretärin Dir gesagt hat, stimmt nicht. Klar geht es, auch wenn es nicht so einfach ist.

LG

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Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von Marsch am 17.11.2016, 9:27 Uhr

Das kommt auf das Bundesland an.
Bei uns wäre ein Gastantrag notwendig, der auch schlüssig begründet werden müsste. Dieser wird bei der Schule gestellt, auf die das Kind eigentlich gehen müsste, laut Wohnort.
Wenn die Schule bereit ist das Kind ziehen zu lassen, muss man sehen, ob man in der Wunschschule oder einer anderen einen Platz bekommt.
Das betrifft die Grundschulen.
Weiterführende Schulen können gewählt werden.

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Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von kati1976 am 17.11.2016, 11:43 Uhr

Ich würde beim Schulamt nachfragen

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Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von Häsle am 17.11.2016, 18:56 Uhr

Das klappt zumindest hier in den (bayr.) Landkreisen nicht. Da zählt der Sprengel, und zwar nur der des Wohnorts. Ich kenne einige Leute, die da getrickst haben, damit die Kinder im Nachbarort zur Schule gehen durften. Ausnahme sind Privatschulen.

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In Bayern...

Antwort von und am 17.11.2016, 21:33 Uhr

...müssen die Schulleitungen beider Schulen - also der abgebenden und der annehmenden Schule - gefragt werden. Stellt sich nur einer von beiden quer, gehts nicht.
Theoretisch ist es aber bei guter Begründung möglich und nicht von vornherein ausgeschlossen, dass das Kind woanders zur Schule geht.

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Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von niccolleen am 17.11.2016, 23:07 Uhr

Was hat denn die Schulsekretaerin zu sagen oder zu entscheiden? Du hast mit der falschen Person gesprochen.

lg
niki

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Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von dhana am 18.11.2016, 17:14 Uhr

Hallo,

kommt auf das Bundesland an.

Ich weiß es nur für Bayern, da gilt ja die Sprengelschule.
Mit einer guten Begründung (z.B. Betreuung nach der Schule, pädagogische Gründe wie Ganztagesschule nötig, die es an der Sprengelschule nicht gibt...) gibt es die Möglichkeit einen Gastschulantrag zu stellen - der Gastschulantrag muss erst von der Sprengelschule befürwortet werden (vom Direktor), dann von der Wunschschule ebenfalls (die z.B. auch ablehnen kann, wenn die Klasse dann geteilt werden müsste) - mit beiden Befürwortungen muss man dann zur beiden beteiligen Gemeinden - erst zur Gemeinde der Wunschschule, wenn man dort die Zustimmung hat muss das ganze zur eigenen Gemeinde (die ja dann den Gastschulbeitrag an die Gemeinde der Wunschschule zahlen muss).

Wenn alle 4 Stationen zustimmen, geht es.
Und damit die das tun, braucht man wirklich einen guten und überzeugenden Grund. Nur weil man halt die andere Schule besser findet, wird nicht ausreichen.

Ich hab das ganze schon einmal durch - mit einem Kind mit sonderpädagogischen Förderbedarf der in der Sprengelschule nicht berücksichtigt werden konnte. Die Wunschschule war auf solche Problematiken spezialisiert und die Lehrer hatten dort auch Fortbildungen dazu.

Gilt halt nur für Bayern... andere Länder, andere Sitten ;-)

Gruß Dhana

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Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von Zweizahn am 18.11.2016, 18:36 Uhr

Kreisfreie Stadt in Sachsen, mittelgroß:

Die Stadt wurde in Schulbezirke eingeteilt, man muss sich an einer von den drei zugeordeneten Grundschulen anmelden. Will man das Kind an einer anderen GS anmelden, dann direkt bei dieser Schule mit hieb- und stichfester Begründung, warum (Arbeitsweg der Eltern, Abholung durch Großeltern, Fortsetzung des Englischunterrichts aus dem Kiga ab Kl. 1, Förderung bestimmter Interessen nur an dieser Schule etc., NICHT: Freunde). Hat die Wunschschule Plätze frei, dann bekommt man den Platz.
Letztes Schuljahr ist in unserem Stadtteil die GS umgezogen nach Renovierung und dort hat man statt wie bisher 2zügig nun dreizügig angefangen und alle angemeldeten Kinder wurden genommen. Das ist aber die Ausnahme. Es gibt allerdings auch unbeliebte Schulen, dort hätte man sicher kein Problem, sein Kind hinzubekommen ;-)
Wir haben uns nun doch für den freien Träger entschieden, uns kann es egal sein. Wir hätten unsere Wunschschule eh nicht bekommen.

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Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von Zweizahn am 18.11.2016, 18:36 Uhr

Kreisfreie Stadt in Sachsen, mittelgroß:

Die Stadt wurde in Schulbezirke eingeteilt, man muss sich an einer von den drei zugeordeneten Grundschulen anmelden. Will man das Kind an einer anderen GS anmelden, dann direkt bei dieser Schule mit hieb- und stichfester Begründung, warum (Arbeitsweg der Eltern, Abholung durch Großeltern, Fortsetzung des Englischunterrichts aus dem Kiga ab Kl. 1, Förderung bestimmter Interessen nur an dieser Schule etc., NICHT: Freunde). Hat die Wunschschule Plätze frei, dann bekommt man den Platz.
Letztes Schuljahr ist in unserem Stadtteil die GS umgezogen nach Renovierung und dort hat man statt wie bisher 2zügig nun dreizügig angefangen und alle angemeldeten Kinder wurden genommen. Das ist aber die Ausnahme. Es gibt allerdings auch unbeliebte Schulen, dort hätte man sicher kein Problem, sein Kind hinzubekommen ;-)
Wir haben uns nun doch für den freien Träger entschieden, uns kann es egal sein. Wir hätten unsere Wunschschule eh nicht bekommen.

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Niedersachsen

Antwort von Joosy am 18.11.2016, 19:59 Uhr

Danke für den tipp

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Kommt jemand aus Niedersachsen und kennt sich damit aus

Antwort von Joosy am 18.11.2016, 20:03 Uhr

PuH
Das klingt alles sehr mühsam

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Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von Jenn am 18.11.2016, 21:26 Uhr

Hallo,

Habe mal bei meiner Schwester und einer Freundin gefragt. Laut deren Aussage, kann man zwar auf eine andere gehen, muss aber einen Antrag stellen.

Das habe ich gefunden :

https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schueler/schulbesuch/ausnahmegenehmigungen-zum-besuch-einer-anderen-schule

Vielleicht hilft es ja

LG jenn

In Bayern nur mit Gastschulantrag

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Re: Ratlos- Wen kontaktiert man bei folgender Frage

Antwort von Klosterfee am 20.11.2016, 19:49 Uhr

https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schueler/schulbesuch/ausnahmegenehmigungen-zum-besuch-einer-anderen-schule

Tante Google kann helfen.

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Re: Kommt jemand aus Niedersachsen und kennt sich damit aus

Antwort von seevetaler am 21.11.2016, 15:25 Uhr

Die Grundschule auf der sich dein Kind befindet, muss einem Wechsel zustimmen.
Sofern die neue Grundschule platz hat und gewillt ist, könnte das Kind wechseln.

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Danke für den link

Antwort von Joosy am 22.11.2016, 15:10 Uhr

Ich bin jetzt auch schlauer.
Onkel google hat mir nicht den link ausgespuckt.
Bin da manchmal zu dusselig zu.
Hatte ein nettes Gespräch mit der landesschulbehörde nds

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