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Geschrieben von Pamo am 21.12.2015, 8:16 Uhr

NRW 4. Schuljahr, Eintrag von außerschulischen Aktivitäten ins Halbjahreszeugnis

Solche extrakurrikulären Leistungen wie Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr, Musikpreise, KinderUni-Diplom, besonderes Engagement für Flüchtlinge - laut Paragraph 49 Schulgesetz NRW dürfen diese extrakurrikulären Leistungen im Zeugnis erwähnt werden. (Im Jahreszeugnis der 4. Klasse sogar alle extrakurrikulären Leistungen in der gesamten Grundschulzeit)

Habt ihr das machen lassen?

 
29 Antworten:

Re: NRW 4. Schuljahr, Eintrag von außerschulischen Aktivitäten ins Halbjahreszeugnis

Antwort von Caot am 21.12.2015, 11:32 Uhr

Ne - warum?

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Re: NRW 4. Schuljahr, Eintrag von außerschulischen Aktivitäten ins Halbjahreszeugnis

Antwort von sterntaler82 am 21.12.2015, 12:05 Uhr

Ne, sehe da keinen besonderen Sinn drin!

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Re: NRW 4. Schuljahr, Eintrag von außerschulischen Aktivitäten ins Halbjahreszeugnis

Antwort von EinTraumWirdWahr am 21.12.2015, 13:26 Uhr

Kinder-Uni-Abschluss und andere Aktivitäten haben wir im Bewerbungsschreiben für die Weiterführende Schule erwähnt, weil die explizit danach fragen im Infoschreiben.

Im Zeugnis erwähnen würde ich das nicht - Zeugnis ist Schule, der Rest ist Privatvergnügen.

Auch wenn die Kinder-Uni (vor Ort und ein anderes Programm als Fern-Kinder-Uni) von der Lehrerin der Grundschule empfohlen wurde, blieb es für mich eine Privatangelegenheit, die nichts im Zeugnis zu suchen hatte.

Welche Gründe gibt es, dies eintragen zu lassen?

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Bewerbungsschreiben für die weiterführenden Schulen?

Antwort von stjerne am 21.12.2015, 13:41 Uhr

Wie hat man sich denn das vorzustellen? Hier gibt man die einfach an und die Grundschule übermittelt, ob die Leistung entsprechend gut ist.
Dann wird gelost, wenn es zu viele Anmeldungen sind. Was schreibt man denn in ein Bewerbungsschreiben? Lebenslauf, Fortbildungen, Abschlüsse, Familienstand? Die Kinder sind neun, du meine Güte...

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Weil....

Antwort von Pamo am 21.12.2015, 14:21 Uhr

Im Schulgesetz steht, dass es möglich ist. Vermutlich erhöht es auch die Chancen auf einen Platz an einem begehrten Gymnasium mit knappen Plätzen und Geschwisterkindvorrang etc.

Daher interessiert mich, wer es macht.

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Re: Bewerbungsschreiben für die weiterführenden Schulen?

Antwort von Pamo am 21.12.2015, 14:24 Uhr

Schulen gehen da sehr unterschiedlich vor, denn in NRW dürfen die weiterführenden Schulen Kriterien festlegen, obwohl formal der Elternwille zählt. Gelost wird nicht an allen Schulen und definitiv nicht an unserer Wunschschule.

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Stjerne

Antwort von EinTraumWirdWahr am 21.12.2015, 14:27 Uhr

Naja, hier muss man sich bewerben. Mit Anschreiben und Zeugnis, dann kommt ein Test und dann ein Vorstellungsgespräch ...

Was man angibt in dem Schreiben? Warum man auf die Schule möchte, was man in der Freizeit macht, sowas in der Art ...

Gefiel mir nicht das ganze Verfahren, aber anders kommt man nicht an einen Platz im Wunschgymnasium. Hier läuft es mit allen Gymnasien so, egal ob staatlich, privat oder teilstaatlich.

Für die Gesamtschule muss man nur den Anmeldezettel und das Zeugnis abgeben. Die Schule ist aber sehr weit weg, da wollte mein Kind nicht hin.

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Re: Weil....

Antwort von EinTraumWirdWahr am 21.12.2015, 14:29 Uhr

Ah, okay. Na ich kannte es so nicht. Wie gesagt, wir haben es ins Anschreiben getippt, im Zeugnis war das nicht wichtig und da wäre es wohl auch untergegangen.

Wenn es bei euch üblich ist, pack es ins Zeugnis, im Schreiben (falls es das gibt) würde ich es aber extra hervorheben.

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Re: Weil....

Antwort von Mutti69 am 21.12.2015, 15:55 Uhr

In Hessen gibt es as als ein “Beiblatt“ zum Zeugnis. Ich persönlich kenne niemanden der das in Anspruch genommen hat und ich würde auch vermuten es erhöht NICHT die Chancen auf einen raren Gymnasialplatz?!

Wenn ich da nämlich am Drücker wäre, wäre mir das etwas zu “übereifrig“

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Re: Weil....

Antwort von Pamo am 21.12.2015, 16:08 Uhr

Was ist denn "übereifrig"? Ist Eifrigkeit nicht gut? Wird dezentes Understatement bei Behörden nach deiner Erfahrung besonders gewürdigt? Ich habe da gegenteilige Erfahrungen gemacht.

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Re: Weil....

Antwort von sterntaler82 am 21.12.2015, 17:53 Uhr

Naja, mein Mann arbeitet als intensiv Pfleger und war sehr lange bei den Maltheser ehrenamtlich. In seiner Ausbildung wurde dieses Ehrenamt nicht gerne gesehen, also immer bringt es wohl nicht nur Vorteile.
Aber wenn ihr daraus einen Vorteil habt dann macht es

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Re: Weil....

Antwort von Mutti69 am 21.12.2015, 19:46 Uhr

Hm...ein Gymnasium ist doch keine Behörde...und zu viel außerschulisches Engagement bedeutet weniger Zeit zum Lernen

Wenn es um Naturwissenschaftliche Aspekte geht...ja, das könnte ich nachvollziehen. Freiwillige Feuerwehr? Nö.

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Re: Weil....

Antwort von Pamo am 21.12.2015, 19:48 Uhr

KinderUniDiplom?

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Re: Stjerne

Antwort von stjerne am 21.12.2015, 21:25 Uhr

Sorry, ich wollte mich nicht so echauffieren. Ich finde es aber nicht okay. Meine Tochter hätte da einen Sonderpreis beim Känguruwettbewerb, diverse Kunstkurse , Instrumentalunterricht und Kinderuni im Angebot.

All das aber nur, weil ich bereit war, sie anzumelden, die Kosten zu tragen und sie ggf. hinzubringen. Wenn mich das alles nicht interessieren würde, wäre das ja nicht ihre Schuld sondern meine, aber sie hätte deshalb vielleicht schlechtere Chancen - unfair finde ich.

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Re: Stjerne

Antwort von Pamo am 21.12.2015, 21:37 Uhr

Ja, wer mehr leistet, der hat bessere Chancen - isso.

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Re: NRW 4. Schuljahr, Eintrag von außerschulischen Aktivitäten ins Halbjahreszeugnis

Antwort von binesonnenschein am 21.12.2015, 22:08 Uhr

Hier auch NRW. Noch nie von gehört und "unsere" weiterführenden Schulen wollen das GsD auch nicht. Man meldet sich an mit einem Anmeldebogen, der für jedes Kind gleich ist und man bringt Kind und Zeugnisse (3.2, 4.1) zur Anmeldung mit. Fertig.

Ist doch total ungerecht den Eltern gegenüber, die nicht so viel Geld für außerschulische Aktivitäten haben oder vielleicht so viel arbeiten müssen, dass die Kinder einfach in der OGS in AGs gehen und sonst nix machen können.

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Re: Stjerne

Antwort von stjerne am 21.12.2015, 22:16 Uhr

Nee, wer von interessierten Eltern die Chance erhält zu zeigen, was er leisten kann.

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Re: Stjerne

Antwort von Pamo am 22.12.2015, 6:30 Uhr

Ja klar. Im Beruf ist es nicht anders: Wer sich privat gute und teure Fortbildungen leisten kann, der hat bessere Chancen. Wer sich nix leisten kann und nix lernen kann, der hat Pech. Ist ungerecht, kann man so finden, aber will man denn seine Kinder mutwillig entgegen ihren Wünschen nicht-fördern, weil es Unterprivilegierte verletzten könnte?

Hier auf dem Kuhdorf gibt es ein mieses Gymnasium. In der Stadt haben wir den Nachteil, keine Wohnortnähe vorweisen zu können. Ist auch nicht gerade "gerecht" wenn ein Kind dazu verdammt ist, auf dem Kuhdorf zu verbleiben und ein drittklassiges Gym zu besuchen, nur weil die Eltern eines Stadtkindes direkt neben dem Wunschgym wohnen und diesen Vorteil bei der Bewerbung ausnutzen.

Es gibt weder Gleichheit noch Gerechtigkeit - sonst gingen eh alle auf eine genormte Volksschule.

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Wieso ungerecht…?

Antwort von Eisfee am 22.12.2015, 6:52 Uhr

Man kann auch die Schach-AG oder die Musik-AG etc. eintragen lassen, wenn man will bzw. die Schule das macht. "Ungerecht" ist das doch nicht.
Absolute Gleichheit ist so oder so eine Illusion.

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Re: Stjerne

Antwort von stjerne am 22.12.2015, 8:11 Uhr

Nein, natürlich würde ich auch alles ins Feld führen, um meinem Kind zu helfen. Ich finde es aber trotzdem ungerecht und außerdem finde ich es auch seltsam. Meine Kinder sind ihren Interessen immer aus Begeisterung nachgegangen und nicht, weil wir uns einen Vorteil davon versprachen. Ich finde es einfach absurd, 9jährige Kinder bereits einem solchen Auswahlverfahren zu unterziehen. Das finde ich auch in Bezug auf Systeme wie unseres,wo nur die Empfehlung zählt und den Kindern in der 4. Klasse teilweise ungeheurer Druck gemacht wird.

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Aber das kriegt doch jeder......

Antwort von Caot am 22.12.2015, 9:05 Uhr

....das ist doch keine Auszeichnung im üblichen Sinne. Da macht doch Jugend musiziert doch schon mehr Sinn, oder Jugend forscht!

Wenn wir alles eintragen lassen wüden, würde ein Beiblatt nicht reichen.
Nein, wir machen das natürlich nicht.

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Schul-AG's werden von der Schule eingetragen......

Antwort von Caot am 22.12.2015, 9:07 Uhr

....hier werden an jeder Schulform AG's im Rahmen der Schule durch die Schule im Zeugnis vermerkt. Außderschulische Aktivitäten dagegen nicht.

Mache ich privat bei Jugenad forscht mit, ist das privat. Mache ich das durch die Schule, dann wird das auch eingetragen - da eine schulische AG.

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Re: Schul-AG's werden von der Schule eingetragen......

Antwort von Eisfee am 22.12.2015, 9:11 Uhr

Wenn man die außerschulischen Aktivitäten mit angeben möchte, sollte man sie im Zweifelsfall einfach den Anmeldeunterlagen beifügen.

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Re: Aber das kriegt doch jeder......

Antwort von Maxikid am 22.12.2015, 9:15 Uhr

Das eröffnet doch einen ganz neuen Markt. Gegen Geld könnte man sich doch alles ausserschulisch quittieren lassen? LG maxikid

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Komm wir eröffnen ein Gewerbe......

Antwort von Caot am 22.12.2015, 9:23 Uhr

...und verdienen uns noch etwas Kohle für zwischendurch.

Wir bestätigen außderschulische Aktivitäten zum vorzeigen für die Schule.
Okay - wir sind böse.

Man darf ja durchaus stolz sein, was die Kinder so machen und können. Und in der Tat ist es manchmal ein bisschen schade, wenn nur Oma und Mama das honorieren. Daher halte ich es in der Tat so, das meine Kinder nur das machen (müssen) was sie auch selber wollen, ohne das Bestreben damit mal später sein Geld verdienen zu müssen.

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Re: Aber das kriegt doch jeder......

Antwort von Pamo am 22.12.2015, 10:00 Uhr

Bei der Diplomverleihung haben es nur diejenigen Kinder bekommen, die an mindestens 10 Veranstaltungen teilgenommen haben. Die anderen, zuhause Hocker bekamen es nicht.

Aus der Klasse des Pamo-Kindes nur ein 1 Kind, denn nur 1 Kind bemühte sich und hatte Interesse.

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Re: Schul-AG's werden von der Schule eingetragen......

Antwort von Pamo am 22.12.2015, 10:06 Uhr

Das ist wahr. Aber das Schulgesetz NRW spricht von "außerschulischen" Aktivitäten und bietet es an. Da wäre es lustig, wenn man innerschulische Aktivitäten als außerschulische Aktivitäten benennt.

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Re: NRW 4. Schuljahr, Eintrag von außerschulischen Aktivitäten ins Halbjahreszeugnis

Antwort von Carmar am 22.12.2015, 10:56 Uhr

Ich würde - in deinem Fall (Kuhdorf-Entfernung, eingeschränkte Gym-Empfehlung und Bedenken, dass es einem Platz gibt) - Bescheinigungen von den jeweiligen Kursanbietern beilegen. Bzw. bei der Anmeldung aus der Tasche ziehen. Je nachdem, wie das an der Wunschschule bei euch läuft.
Ins Zeugnis eintragen lassen würde ich es nicht. Das hat so was von "Ich kenne die Gesetzeslage" und das kommt oft nicht gut an.

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Re: Schul-AG's werden von der Schule eingetragen......

Antwort von binesonnenschein am 22.12.2015, 15:34 Uhr

Macht unsere Schule nicht!

Hier wird nur der Chor eingetragen, aber keine Theater-AG, kein "Filmen &Fotografieren, kein "Kochen&Backen", kein "Werken", kein "Nähen", kein "Basteln", kein "Handball und keine "Wilden Mädchen/Jungs".

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