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von Roos  am 04.06.2015, 12:13 Uhr

Klasse

Wer entscheidet ob die Kinder mit fahren die Eltern oder die Schule ?
mein Kind will nicht mit auf 5 tage Klassenfahrt aber die Schule setzt ihn unter druck das er mitfahren muss.
es hat ein grund das er nicht will,

wie hat erfahrung ?
was is Ihr meinung ?

 
19 Antworten:

Re: Klassenfahrt

Antwort von Roos am 04.06.2015, 12:15 Uhr

es muss Klassenfahrt sein

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Re: Klasse

Antwort von Dor am 04.06.2015, 14:19 Uhr

Bei uns entscheiden die Eltern. Kind geht dann in der Zeit in eine andere Klasse bzw. Schule.

Gruss, Doris

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Re: Klasse

Antwort von desire am 04.06.2015, 14:46 Uhr

Die Eltern!

wenn dein Kind einen triftigen Grund dafür hat, dass es nicht mitfährt (ich rede hier nicht von Mamaklammern oder nichtwoandersschlafenkönnen) sondern von echten Gründen, dann geht das Kind derweil in eine andere Klasse.

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Re: Klasse

Antwort von mama von joshua am tab am 04.06.2015, 15:37 Uhr

Selbst wenn das Kind keinen triftigen Grund hat muss es nicht mitfahren.
Zu Beginn der vierten Klasse soll hier auch eine Klassenfahrt stattfinden. Meine Tochter mag die allermeisten Kinder in der Klasse nicht wirklich (ist von Anfang an so), mit denen will sie keine Woche am Stueck verbringen- da kann das Programm rundrum noch so toll sein.Lieber geht sie die Woche zu ihren Freundinnen in die Nachbarklasse.
Wenn mein Kind sagt es moechte nicht weil es sich da nicht wohlfuehlt, dann lass ich es zu Hause, egal ob das der Lehrerin so passt oder nicht.

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Nachtrag:

Antwort von Dor am 04.06.2015, 17:43 Uhr

FAlls sich die Schule stur stellt, würde ich ihn als krank gemeldet zu Hause lassen.

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triftiger Grund?

Antwort von krummenau am 04.06.2015, 19:47 Uhr

Wieso solte das Nichtwoandersschlafenkönnen KEIN triftiger Grund für ein Kind sein?

Bei uns an der GS gab es in der Klasse meiner Kinder keine Übernachtungsfahrten, mein älterer Sohn wäre aber problemlos 5 Tage mitgefahren, mein jüngerer nicht.

LG von Silke

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Re: Klasse

Antwort von 2auseinemholz am 05.06.2015, 7:39 Uhr

Hallo!

Kommt darauf an was im Lehrplan drinsteht.

Bei uns ist in der 3. Klasse planmäßig eine mindestens 3 tägige Reise mit 2 Übernachtungen vorgesehene. Lehrer machen das auch nicht nur weil Reisen mit Kindern in Horden und Übernachtungen in der Jugendherberge so viel Spaß bedeutet ...
Deswegen ist schon mal bei uns die Klassenfahrt eine schulische Pflichtveranstaltung. Dafür reicht auch nicht nur eine Mama-Entschuldigung sondern es muss ein Arztattest her (mindestens 3 Tage Abwesenheit).
Sollten die "triftigen Gründen" nicht wirklich so überzeugend sein, dass ein Arzt ein Attest schreiben würde, würde ich mit der Lehrerin diskutieren und ihr die Gründe darlegen - vielleicht schickt sie das Kind in eine andere Klasse. In Einzelfällen war es bei 2 Klassen so: 1x Mobbing, 1x Psychische Erkankung - vollkommen unproblematisch gehandhabt. Bei uns fährt der ganze Jahrgang gleichzeitig, also wäre es nur in einer Klasse drüber oder drunter möglich untergebracht zu werden .....

Auch Lehrer haben nicht unbedingt ein großes Interesse daran Kinder mitzuschleppen, die von der 1. Sekunde an auf massive Böcke gegen alles gebügelt sind.

LG, 2.

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Re: Klasse

Antwort von luvi am 05.06.2015, 11:10 Uhr

Hallo,
muss diese Klassenfahrt bezahlt werden?
Ich bin im Elternbeirat und da hatten wir das Thema "Theaterfahrt" mal. In diesem Zusammenhang meinte die Direktorin, sie können so was gar nicht verpflichtend anbieten, wenn es von den Eltern bezahlt werden muss.

Luvi

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Re: Klasse

Antwort von Geisterfinger am 05.06.2015, 12:28 Uhr

Ich kenne nicht die rechtlichen Hintergründe und die zwischenmenschlichen erst recht nicht. Aus meiner Sicht ist es aber eine Klassenveranstaltung und es wäre Aufgabe aller (Eltern, Lhrer, Kind) solche Gründe zum Nichtmitfahren nicht zu akzeptieren sondern darüber zu sprechen und diese auszuräumen, Mut zu machen.
Letztendlich glaube ich aber nicht, dass die Schule ein Kind zwinsgen kann. Schulpflicht besteht aber so oser so, dh das Kind müsste während der Zeit zB in einer Parallelklasse unterrichtet werden.

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ich sehe das anders....

Antwort von MamaUSA am 06.06.2015, 21:37 Uhr

Hallo,

ich weiss jetzt nicht, in welcher Klasse dein Kind ist, aber ich nehme mal an in der 3. oder 4. Klasse. Ich persönlich finde, dass es in dem Alter zuzumuten ist, mitzufahren. Vielleicht gefällt es ihm ja doch ganz gut.
Und wenn nicht, finde ich, dass ein Kind in dem Alter mal damit klar kommen muss, sich auch mal ein paar Tage nicht so gut zu fühlen.

Der Sohn meiner Nachbarin ist 10 Jahre alt und hat noch nie ohne seine Mutter außerhalb des Elternhauses übernachtet.
Irgendwann müssen die Kinder doch anfangen, mal alleine klar zu kommen - ohne Mama oder Papa...müssen mal sehen, wie es anderswo zugeht und kleinere Probleme mal selber lösen...wobei ich ausdrücklich nicht unterstellen will, dass das bei deinem Kind zutrifft - ich kenne euch ja nicht...

Ich würde mein Kind mitschicken - auch gegen seinen Willen

Das ist nur meine persönliche Meinung....

VG, MamaUSA

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Re: ich sehe das anders....

Antwort von mama von joshua am tab am 07.06.2015, 10:16 Uhr

Kinder koennen auch anderweitig lernen klarzukommen. Dazu braucht es nicht die "Zwangsgemeinschaft" Klasse.
Ich bin auch der Meinung, dass ein Kind auch nicht lernen muss, sich ein paar Tage nicht gut zu fuehlen. Welchen Sinn soll das haben ?

Meine Tochter ist bei Klassenfahrten mit Uebernachtung noch nie mit-trotzdem uebernachtet sie problemlos bei den Messdienern oder beim Kinderferienprogramm. Weil SIE das will. Ich wuerde kein Kind zu irgendwas zwingen, sehe darin keinen tieferen Sinn.

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Re: ich sehe das anders....

Antwort von Pampersmami am 07.06.2015, 11:52 Uhr

Da blüht man doch als Mutter erst so richtig auf, wenn man weiß dem Kind geht's ein paar Tage nicht gut!
Ist das die geheime Rache der beschissenen Geburt?

Befremdlich manche Einstellungen! Und ich bin gewiss keine Glucken Mutter aber das....

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Gluckenmutter?

Antwort von MamaUSA am 07.06.2015, 15:38 Uhr

Hallo,

die Rache der Geburt? Hallo? Geht's noch? Weil ich mein Kind mitschicken würde? Diesen Kopf-gegen-die-Wand-hau Smily kannst du dir bitte sparen.

Es ist halt meine Meinung. Nichts anderes. Hier wurde nach Meinungen gefragt und alle tuten in ein Horn......"ach, das arme Kind, wenn es sich unwohl fühlt, muss es doch nicht mit"......und wenn dann jemand eine andere Meinung vertritt, dann ist das sofort befremdlich?

Wer weiss - vielleicht wird es ganz toll! Vielleicht entgehen dem Kind so viele spannende Sachen: Lagerfeuer, Stockbrot, Nachtwanderung, Besichtigungen, Abends noch unter der Decke rumkichern, obwohl der Lehrer schon dreimal da war und um Ruhe gebeten hat.......vielleicht sind die Kinder in der Klasse doch nett, wenn man sie erstmal besser kennenlernt? Wer weiss? Wenn Kind nicht mitfährt, wird Kind es nie erfahren.
ich habe einfach schon oft erlebt, dass Kinder nicht glücklich in den Bus gestiegen sind und sehr glücklich zurück kamen.

In der Regel ist auf so einer Fahrt so viel los, dass die Kinder gar nicht dazu kommen, großartig Heimweh zu bekommen.

Ich finde es übrigens befremdlich, wenn ein Kind lieber zur Schule gehen will anstatt an einer Klassenfahrt teil zu nehmen.

MamaUSA

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apropos zwingen

Antwort von MamaUSA am 07.06.2015, 15:44 Uhr

Eine Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung und die ist Pflicht (sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen). Da wird man sich schon was bei gedacht haben:

BASS 14 – 12 Nr. 2 Richtlinien für Schulfahrten RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 19. 3. 1997 (GABl. NW. I S. 101) *

4.2 Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. Auf behinderte Schülerinnen und Schüler ist bei der Gestaltung Rücksicht zu nehmen, damit auch für sie die Teilnahme möglich und zumutbar ist. In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 3 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern schriftlich zu begründen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben. Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses. Ist dies nicht möglich, werden ihnen unterrichtsbezogene Aufgaben gestellt.

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Re: Eben

Antwort von Pampersmami am 07.06.2015, 17:11 Uhr

"Es ist halt meine Meinung." Und die muss ja nicht jeder teilen!

"Wer weiss - vielleicht wird es ganz toll! " Ja viell. aber auch total beschissen , auch das soll es geben!

"Und dann muss das Kind eben damit klar kommen sich ein paar Tage schlecht zu fühlen! "
Auch diese Meinung muss nicht jeder teilen!

Also hast Du deine und andere eben eine andere! Die Smileys kann man sich nat. sparen , muss man aber nicht!

Genauso wenig wie man ein Kind mit zur Klassenfahrt schicken muss , wenn es nicht will , noch dazu mit dem Satz: "da muss es halt durch"!

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Re: Gluckenmutter?

Antwort von mama von joshua am tab am 07.06.2015, 17:33 Uhr

Nun ja, dann findest du es halt befremdlich, dass es Kinder gibt, die lieber zu ihren Freundinnen in die Nachbarklasse gehen statt eine Klassenfahrt mitzumachen. Meine Tochter zb kennt die meisten Kinder ihrer Klasse schon seit dem Kiga, es gab Treffen und man hat festgrstellt, dass es eben nicht "passt".
Mein Kind ist auch froh, wenn die 4.Klasse endlich vorbei ist, sich die Wege trennen und in der neuen Schule andere Kinder da sind, die auch zu ihr passen. In der momentanen Klasse herrscht leider -und nein, ich habe keine Vorurteile, das ist einfach so-Assiueberschuss. Mit den Kindern arbeitet sie, wenn sie muss, aber ihre Freundinnen sind in der anderen Klasse und auf anderen Schulen.

Bei meinem Kind ginge es nicht ums Heimweh, sondern darum, dass die "falschen" Kinder dabei sind. Ich moechte ehrlichgesagt meine Freizeit und die Naechte auch nicht mit Menschen verbringen die ich nicht riechen kann.

Selbst wenn es eine Pflichtveranstaltung ist und begruendet werden muss, dann begruende ich das mit dem Kindeswohl. Oder ich zahle die Fahrt erst gar nicht. Oder ich melde mein Kind fuer die Zeit krank wenn alle Stricke reissen (das ist es eh, da braeucht ich noch nicht mal zu luegen) Moeglichkeiten gibt es immer.

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Re: Gluckenmutter?

Antwort von mama von joshua am tab am 07.06.2015, 17:36 Uhr

Nachtrag: hier ist es ueblich, dass die 3.Klassen nach Frankreich fahren (einzelnes Kind in eine Gastfamilie). Auch da war meine Tochter nicht dabei, denn ich schicke kein 8-jaehriges Kind 4 Tage lang in ein fremdes Land zu wildfremden Menschen. Da blieb die halbe Klasse zu Hause und begruenden musste ich gar nix.

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vielleicht, vielleicht aber auch nicht... an MamaUSA

Antwort von krummenau am 07.06.2015, 20:02 Uhr

Ja, vielleicht wäre die Klassenfahrt ganz toll geworden, wäre das Kind mitgefahren und es hat etwas verpaßt. Damit muß das Kind dann klarkommen, wenn es nicht mitgefahren ist. Es wird aber weitere Klassenfahrten geben, und wenn die anderen ganz begeistert erzählen, bekommt das Kind vielleicht Lust, beim nächsten Mal mitzufahren. Dann aber freiwillig.
Mein Großer (13, 7. Klasse) war gerade auf Klassenfahrt mit 2 Übernachtungen. Da haben sie unter der Bettdecke gekichert und der Lehrer bzw. die Aufsicht der Juhe mußte dreimal kommen, aber so spaßig war das gar nicht, ein Junge war so fertig und hätte so gerne geschlafen, daß er sich auf den kalten Boden im ungeheizten Gemeinschaftsraum legen wollte, umd dort eine ruhige, wenn auch kalte Nacht zu verbringen. Der muß schon arg verzweifelt gewesen sein. Die anderen Jungs haben dem Lehrer Bescheid gesagt, damit der Junge wieder in ihr Zimmer kam, damit er sich auf dem kalten Boden nicht erkälten würde oder Schhlimmeres. Wie begeistert der Junge wohl von der Fahrt heimkommen mag...
Meinem Sohn hat die Klassenafahrt sehr gefallen, ich habe aber noch einen jüngeren Sohn, der wäre wahrscheinlich genau derjenige gewesen, der sich in den leeren Gemeinschaftsraum verkrochen hätte. Auf der Kennenlernfahrt (nur eine ÜN) anfang der 5. hat er auf der Fahrt so schlechte Erfahrungen gesammelt, daß ich froh sein kann, wenn er überhaupt nochmal mitfährt. Nächstes Jahr ist er dran, da werde ich aber genau abwägen.
Ich habe als Jugendliche in der Schule Französisch gelernt, damit war auch ein 14-tägiger Frankreichaufenthalt in Gastfamilien verbunden, das wird vielleicht so 8. Klasse gewesen sein. Alle sind begeistert mitgefahren, nur ich nicht. Da bin ich freiwillig in eine andere Klasse gegangen, habe dort Unterricht und HA mitgemacht (Schulpflicht), damit ich abends in MEINEM Bett schlafen konnte. In den Schulchor bin ich gerne gegangen, habe aber die Chorwochenenden mit Übernachtung(en) gehaßt, obwohl meine beste Freundin mit war.
Es gibt solche und solche Menschen, das ist bei Kindern genauso wie bei Erwachsenen.
Wenn ein Kind ins KKH muß und dort stationär bleiben. dann muß es da durch, dann geht es nicht anders. Eine Klassenfahrt geht aber anders, Schulpflicht hin oder her, und da sollte man genau abwägen, wie sinnvoll es ist, ein Kind auf eine Fahrt mitzuschicken, wenn es definitiv nicht will.
Wieso sollte es anhand einer Klassenfahrt lernen, daß man sich nicht immer so wohlfühlen muß? Die Logik verstehe ich nicht.
Als ich älter war, in der Oberstufe, bin ich problemlos und ganz freiwillig mit auf Klassenfahrt, obwohl ich das ja gar nicht "eingeübt" hatte, denn dann war ich reif dafür. Nach dem Studium war ich längere Zeit weit weg im Ausland, auch da war ich reif dafür. Aber nur, weil ich nicht zu UNzeiten gezwungen wurde.
Kindern sollte man ihre Zeit lassen, dann kommt das schon. Mit Zwang zur falschen Zeit kann man da ganz viel kaputtmachen.
Meine persönliche Erfahrung und Meinung.
LG von Silke

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern

Antwort von Erdbeere81 am 08.06.2015, 9:31 Uhr

Meine Geschwister und ich durften nicht zu Klassenfahrten mitfahren, weil unsere Eltern ganz schlimme geschichten von betrunkenen Lehrerer, Sex der Schüler usw. gehört hatten.

Sie haben keine großen Begründungen geschrieben, nur dass sie ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben und bestimmen, dass das Kind in dieser Zeit am Wohnort verbleibt.

Wir waren auf verschiedenen Schulen und meine Schwester und ich haben Rotz & Wasser geheult, weil wir mitwollten.
Es gab zwar Gesprächsangebote, aber rechtlich konnte die Schule dagegen nichts unternehmen. (Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist schwerwiegender als das Schulgesetz als Landrecht)

Am Gynasium unserer Tochter, mussten alle bei der Anmeldung unterschreiben, dass das Kind mit auf Klassenfahrten fahren wird.

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