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Geschrieben von sojamama am 31.03.2014, 9:10 Uhr

Fahrradprüfung 4.Klasse

Hallo,

hier war am Freitag theoretische Fahrradprüfung. Bögen zum Ausfüllen bzw. Ankreuzen.
Bestanden.
Morgen ist die praktische Fahrprüfung auf dem Übungsplatz.

Wie wird das gewertet? Die Theorie als Note für HSU? Oder beides, Theorie und Praxis, als Note?

Es ist angeblich so, dass bei Nichtbestehen der Schüler NICHT zur Schule fahren darf mit dem Rad? Stimmt das? So habe ich es mal gehört.... ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das so stimmt...
Und wegen Versicherung? Ich mein, versichert ist der Schüler doch immer, es sei denn, er geht seltsame Wege, Abkürzungen und sonstige Gässlein durch Wald und Feld.

melli

 
31 Antworten:

Re: Fahrradprüfung 4.Klasse

Antwort von lotte03 am 31.03.2014, 9:19 Uhr

Hallo, ob, wie und in welchem Umfang die Schule die Fahrradprüfung bewertet, wird in ihrem eigenen Ermessen stehen. Die Aussgae, dass nur mit Bestehen der FP mit dem Rad zur Schule gefahren werden kann, ist schlichtweg falsch. Theoretisch könnte auch bereits ein 1Klässler morgens allein das Fahrrad benutzen. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

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Re: Fahrradprüfung 4.Klasse

Antwort von Mutti69 am 31.03.2014, 9:21 Uhr

WAS,WIE gewertet wird, kann ich nicht sagen. Aber prinzipiell kann keiner dem Kind vorschreiben wie es zur Schule kommt.

Hier wird auch gesagt, die Schüler dürfen erst nach bestandener Radprüfung mit dem Rad kommen, aber eine rechtliche Grundlage hat es nicht.

Anders herum: wenn ein Kind nun die Prüfung nicht besteht, kann man dann als Mutter (oder Vater) das Kind beruhigt mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen lassen? Ich persönlich würde denken nein! Das Kind ist nicht sicher und gefährdet damit sich und andere...das ist aber nur meine Meinung.

Andere Frage: warum glaubst du, dein Kind könne durchfallen? Fährt sie sooo schlecht? Hat sie Probleme im Straßenverkehr?

LG

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ich glaub doch nicht, dass sie durchfällt

Antwort von sojamama am 31.03.2014, 9:26 Uhr

um Gottes Willen, sie fährt schon lange und gut Fahrrad.
So war meine Frage nicht gemeint.

melli

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Warum fragst du dann danach (was passiert wenn das Kind durchfällt)? o.t.

Antwort von Mutti69 am 31.03.2014, 9:32 Uhr

.

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Weil hier immer gesagt wird, die Kinder dürften im Falle des Nichtbestehens NICHT zur

Antwort von sojamama am 31.03.2014, 9:42 Uhr

Schule fahren.
Ich kann dies aber nicht so ganz glauben... wer will das verbieten, kontrollieren usw.?
Deshalb frage ich.

melli

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Re: Fahrradprüfung 4.Klasse

Antwort von 2auseinemholz am 31.03.2014, 9:57 Uhr

Hallo!

Es gibt Schulen an denen die Fahrradprüfung nicht gemacht wird. Trotzdem fahren die Kinder munter zur Schule.

Ist wie beim "Seepferdchen"/"Freischwimmer". Würdest Du Dein Kind ohne Freischwimmer alleine ins Schwimmbad schicken? Manche ja und manche nein. Manche haben das Abzeichen einfach nicht abgelegt und können trotdzem schwimmen und andere fühlen sich erst dann wohl, wenn sie einen Wisch in der Hand haben, der das Schwimmenkönnen attestiert.

Ich habe weder ein Schwimmabzeichen noch eine Fahrradprüfung abgelegt und habe weder im Schwimmbad noch im Straßenverkehr Probleme damit.

VG, 2.

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Re: Weil hier immer gesagt wird, die Kinder dürften im Falle des Nichtbestehens NICHT zur

Antwort von Carmar am 31.03.2014, 10:07 Uhr

Hier ist es so, dass die Kinder vom 1. bis zum 3. Schuljahr nur in Begleitung eines Elternteils (eines Erwachsenen) zur Schule radeln dürfen. In diesem Alter fahren sie sowieso noch auf dem Bürgersteig.
In der 4. Klasse sind viele Kinder schon in einem Alter, in dem sie auf der Straße fahren müssen (wenn kein Radweg vorhanden ist). Das ist halt gefährlicher und deshalb ist es besser, wenn sie die Kenntnisse aus der Radfahrprüfung haben.
Besonders das Angeben der Richtung (in der Zeit einarmig fahren können) muss beherrscht werden.

http://dejure.org/gesetze/StVO/2.html
daraus:
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

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Klassische Kompetenzüberschreitung der Schule

Antwort von Sodapop am 31.03.2014, 10:14 Uhr

Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt mit dem Betreten des Schulgebäudes und endet nach Verlassen diesselben.

Wie ein Kind zur Schule kommt steht im Ermessen der Eltern. Wenn diese der Ansicht sind, dass das Kind alleine in die Schule fahren kann, dann muss das die Schule akzeptieren.

Es mag vielleicht sein, dass eure Schule sich da quer stellt, aber das Recht ist nicht auf deren Seite.

Grüße
Sodapop

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Re: Fahrradprüfung 4.Klasse

Antwort von Caot am 31.03.2014, 10:17 Uhr

Ob die Prüfung als Note in ein Fach mit einfließt, ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung.

Die Fahrradprüfung ist wie der Füllerführerschein - ein Wisch und rechtlich überhaupt nicht bindend, aussagekräftig oder in irgendweiner Weise nützlich.

Dein Kind darf also sehr wohl, auch wenn es das nicht besteht, mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Mit der Versicherung wird nur gerne argumentiert - ist aber rechtlich gesehen Quatsch! Bei den ganzen schulinternen Ansagen steht weniger die rechtliche Seite, eher die Schutzseite im Vordergrund. Und so wird eben einem unter 10-jährigem Kind nicht zugestanden, das es sich sicher im Straßenverkehr bewegen kann, muss es ja bis 10 noch auf dem Fußweg fahren. Lassen wir hierrüber die Gespräche ob dem so sei oder nicht.

Also, egal was passiert, eine rechtliche Auswirkung hat das hier nicht, eher eine notentechnische - vielleicht. Immerhin steht DAS im Lehrplan.

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fahrradführerschein hat null relevanz

Antwort von pani113 am 31.03.2014, 10:21 Uhr

bei uns kursierte auch dieses gerücht, daß die kinder nicht mit dem fahrrad zur schule dürfen, wenn sie den fahrradführerschein nicht haben. in wirklichkeit ist es absoluter Quatsch!!!!!!! wie du dein kind zur schule schickst, obliegt allein dir als eltern. du könntest dein kind auch mit dem hubschrauber einfliegen lassen oder mit dem schiff hinbringen :-)))))) das mit dem versicherungsschutz ist absoluter blödsinn. ich hab mich damals nämlich selbst erkundigt, als ich von anderen eltern deswegen schief angeguckt wurde, weil mein sohn bereits anfang der dritten klasse mit dem fahrrad zur schule fuhr.
heutzutage wird so viel blödsinn verbreitet. und wie meine vorgängerin schrieb: mein sohn schwimmt auch im schwimmbad ohne seepferdchen. wenn was passiert ist es versicherungstechnisch egal, ob das kind mit oder ohne seepferdchen abgluckert.
p.s. ich warte noch heut drauf, daß mein sohn jemandem den füllerführerschein vorlegen muss, wenn er in der öffentlichkeit mit dem füller erwischt wird :-))))

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Re: Klassische Kompetenzüberschreitung der Schule

Antwort von Carmar am 31.03.2014, 10:26 Uhr

Schriftlich gab es da nichts. Immerhin.
Es hat wahrscheinlich eher damit zu tun, dass die Abstellplätze für die Fahrräder nicht reichen....

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habe einen guten Text gefunden

Antwort von Carmar am 31.03.2014, 10:29 Uhr

http://www.radschlag-info.de/schule_rechtstipps.html

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Re: Weil hier immer gesagt wird, die Kinder dürften im Falle des Nichtbestehens NICHT zur

Antwort von mama von joshua am tab am 31.03.2014, 10:46 Uhr

***Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen***

Das ist teilweise echt schwachsinnig und sollte überarbeitet werden. Bei uns im Dorf sind die Gehwege- falls überhaupt vorhanden- noch nicht mal so breit, dass man mit dem Kinderwagen fahren kann, der ist dann auch teilweise auf der Strasse. Ich fände es lebensgefährlich, ein Kind hier bei uns auf dem Bürgersteig fahren zu lassen.

@Sojamama: wenn ein Kind durchfällt, kann die Schule gar nix. Ein Kind ist auf dem DIREKTEN Weg zur Schule unfallversichert, egal wie es den Schulweg bestreitet. Bei uns im Ort fahren viele Kinder schon vor der 3. Klasse (Prüfung in der 3. Klasse) mit dem Rad zur Schule, die Kleineren oft mit dem Roller. Und würde die Schule meinem Kind erzählen, es dürfte das nicht, würde ich denen wohl den Vogel zeigen.

Wir haben in der 4. Klasse einen Jungen, der aus Aserbaidjan kommt, seit ein paar Monaten in Deutschland ist und nie eine Radprüfung gemacht hat. Oder Kinder, die bei der praktischen Prüfung krank waren. Sollen die nie mit dem Rad fahren dürfen ?

Mach dir nicht zu viele Sorgen, dein Kind kann zur Schule kommen wie es möechte. Die Schulleitung kann zwar Wünsche äussern, mehr aber auch nicht.

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Mama von Joshua

Antwort von sojamama am 31.03.2014, 11:14 Uhr

Ich mache mir keien Sorgen um das Nichtbestehen.
Das schafft sie schon, wir fahren ja selber viel Rad, sie auch allein mal zur Oma usw.
Das Schuljahr ist ja eh gleich um, sie wird mit dem Rad eh nicht zur Schule fahren. Sie will nicht, hier ist es ja nur bergig und sehr steil.

melli

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Re: Fahrradprüfung 4.Klasse

Antwort von marie74 am 31.03.2014, 12:29 Uhr

Hier -NRW- sagte der Verkehrspolizist, der die Fahrradprüfung begleitete (und das Training zuvor) ganz deutlich, dass es hier kein Bestehen und Nicht Bestehen gibt. Es geht einfach darum, vor allem den Eltern und den Kindern zu zeigen, auf welchem Stand sie sind. Wenn das Kind die Fragen weitgehend richtig beantwortet hat, kennt es theoretisch die Regeln und bekommt selbst (sowie die Eltern) das entsprechende Feedback. Weiß es kaum eine Frage zu beantworten, kennt es sich nicht aus.

Bei der praktischen Radprüfung sieht man wiederum, wie sicher das betreffende Kind fährt. Auf dem Bogen war angekreuzt, was Kind XY nochmal üben sollte. Letztendlich war es dem Polizisten sehr wichtig, den Eltern mitzugeben, dass in der Großstadt auf befahrenden Straßen -hier weitgehend ohne Radweg- die Kinder im Grundschulalter mit dem Verkehr auf der Straße überfordert sind. Er sagte, dass er selbst seinen Sohn im Grundschulalter auch nicht auf der Straße fahren lassen würde. Die Prüfung war für den Polizisten eher Anlass vorzuführen, wie schnell die Kinder als Radfahrer zu verunsichern sind und welche Gefahren es auf der Straße gibt, z.B. Autofahrer, die den Kindern die Vorfahrt nahmen, obwohl zwei Polizisten und viele Eltern auf der Straße die Strecke absicherten… Klar, die wurden angehalten, aber trotzdem kann man es kaum glauben, dass doch viele so fahren: Platz da, ich komme mit dem Auto, du als Radfahrer hast zu warten.

Ob ein Kind die Prüfung bestanden hat oder nicht, wie es zur Schule kommt, entscheiden die Eltern. Bis zum 8. Lebensjahr müssen die Kinder mit dem Rad auf dem Bürgersteig fahren. Im Alter von 8-10 können sie sich aussuchen, ob sie auf Straße oder Gehweg fahren. Ab 10 müssen sie ("theoretisch") von Rechts wegen auf der Straße fahren. Versichert sind Kinder auf dem regulären Schulweg immer.

Da die ganze Radfahrprüfungsvorbereitung im Rahmen des Sachunterrichts erfolgte, ging das als Teilnote mit in die Sachunterrichtsnote ein. Für die Prüfung gab es hier keine Note und auch kein nicht bestanden.

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Re: Fahrradprüfung 4.Klasse

Antwort von Pamo am 31.03.2014, 12:39 Uhr

Nein, diese "Fahrradprüfung" hat nichts mit der Straßenverkehrsordnung zu tun. Auch wenn man die Prüfung nicht gemacht oder nicht bestanden hat, darf man mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Oder zur Oma. Oder zum Sport. Oder sonst wohin.

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Re: Weil hier immer gesagt wird, die Kinder dürften im Falle des Nichtbestehens NICHT zur

Antwort von Pamo am 31.03.2014, 12:41 Uhr

wer sagt denn das, Carmar?

Ist das so ein Schulstatement oder gibt es da eine gesetzliche Grundlage (das wäre mir neu)?

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Schwachsinn

Antwort von und am 31.03.2014, 16:37 Uhr

"Es ist angeblich so, dass bei Nichtbestehen der Schüler NICHT zur Schule fahren darf mit dem Rad? "

Es gibt kein Gesetz, welches irgendjemandem das Fahrradfahren verbietet. Die (Grund-)Schulen behaupten das nur gerne, weil sie es nicht gerne sehen, dass die Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren - warum auch immer.
Lieber propagiert man das Fahren mit diesen dämlichen - nicht verkehrssicheren und somit viel gefährlicheren - Rollern.

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Re: Fahrradprüfung 4.Klasse

Antwort von maxwell_ am 31.03.2014, 16:52 Uhr

Hier Bayern
Bei Nichtbestehen muss die praktische Prüfung wiederholt werden.
Und wenn die Schule behauptet, bei Nichtbestehen darf dass Kind nicht mit dem Rad zur Schule, ist das Schwachsinn.
Bei der Gruppenfahrt nach der Prüfung durften die nichtbestandenkinder nicht mitfahren. Ich hoffe, aus versicherungs- und nicht Schikanegründen.

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Re: Schwachsinn

Antwort von Miolilo am 31.03.2014, 17:09 Uhr

"dass die Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren - warum auch immer. "

Ganz abgesehen davon, ob das rechtlich in Ordnung ist, einem Schüler, der die Fahrradprüfung nicht geschafft hat zu sagen, dass ihm nicht erlaubt ist mit dem Rad zu Schule zu kommen, kannst du wirklich nicht den Gedanken erkennen, der dahinter steckt?

Das sagt doch eine Schule nicht aus reiner Bosheit oder einfach weils Spaß macht, Verbote auszusprechen.

"Lieber propagiert man das Fahren mit diesen dämlichen - nicht verkehrssicheren und somit viel gefährlicheren - Rollern."

Oh ja, die sind gefährlich. Insbesondere dann, wenn mit Karacho, ohne Helm und dafür einem mit dem Gewicht nach hinten ziehenden Schulranzen auf dem Rücken angebraust kommt.

Aber auch hier:
Wenn man das für Schüler nicht erlaubt - weil es eben saugefährlich ist - sehen die Eltern den Grund einfach nicht ein.

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Re: Fahrradprüfung 4.Klasse

Antwort von Agnetha am 31.03.2014, 18:01 Uhr

Hier wird den Kindern erzählt, sie dürften beispielsweise nicht mitkommen, wenn die Klasse anlässlich eines Wandertages eine Radtour macht und sie den Fahrradführerschein nicht haben. Hat aber nicht die Lehrerin behauptet, sonder ein Mitarbeiter der Jugendverkehrsschule, wohin die Klasse gefahren war. Selbst das kann ich mir nicht recht vorstellen. Dass sie jemanden ohne Helm zu Hause lassen, sehe ich ein, aber ohne dieses Papier?
Glaubt ihr das?

Agnetha

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Re: Weil hier immer gesagt wird, die Kinder dürften im Falle des Nichtbestehens NICHT zur

Antwort von Carmar am 31.03.2014, 18:33 Uhr

Der eine weiß es vom anderen.
Besonders die Kinder behaupten das.
"XY ist erst in der ersten Klasse. Die darf doch gar nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren."

Aber es ist wohl nicht rechtens.

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Re: Schwachsinn

Antwort von Pamo am 31.03.2014, 19:18 Uhr

Was könnte denn die Leitung einer Grundschule dazu bringen, eine krasse Unwahrheit zu verbreiten wie "Es ist verboten.", statt klar zu sagen: "Wir empfehlen es nicht." (mal abgesehen von der Frage warum sich eine Schule überhaupt zu so einem Thema äußern muss)

Ich muss sagen, ich hätte ein Problem mit meinem Selbstbild. Vor allem weil es so einfach als Unwahrheit enttarnt ist und weil ich davon ausgehe, dass ich als Lügnerin und halbfähige Manipuliererin generell an Glaubwürdigkeit verliere und damit auch der Respekt der Kinder und Eltern reduziert wird.

Nach dem Motto: Fool me once, shame on you. Fool me twice, shame on me.

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Re: Weil hier immer gesagt wird, die Kinder dürften im Falle des Nichtbestehens NICHT zur

Antwort von Pamo am 31.03.2014, 19:23 Uhr

Was die Kinder so sagen...

meine Tochter behauptet steif und fest, es sei verboten in der Pause auf dem Schulhof ein Butterbrot zu essen.

Das bedeutet aber nicht, dass das Land NRW oder auch nur die Schule selber tatsächlich irgendwo ein Verbot formuliert hat.

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Re: Fahrradprüfung 4.Klasse

Antwort von kravallie am 31.03.2014, 19:28 Uhr

hab die antworten nicht gelesen, bei uns war die prüfung mitsamt hsu probe im oktober. der ehrgeiz war riesig und es haben alle kinder bestanden.
bei uns hört man auf das, was die lehrer/schule vorgibt und ohne prüfung fuhr keiner mit dem rad, weil es auch nicht genug abstellplätze gibt.

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Re: Schwachsinn

Antwort von Miolilo am 31.03.2014, 20:13 Uhr

"Was könnte denn die Leitung einer Grundschule dazu bringen, eine krasse Unwahrheit zu verbreiten wie "Es ist verboten.", statt klar zu sagen: "Wir empfehlen es nicht.""

DAS kann ich dir auch nicht sagen.
Außer vielleicht, dass ein "wir empfehlen" vermutlich oft auf taube Ohren stößt.

"(mal abgesehen von der Frage warum sich eine Schule überhaupt zu so einem Thema äußern muss)"

Vielleicht, weil man tagtäglich vor und in der Nähe der Schule Schüler mit waghalsigen Manövern im Straßenverkehr beobachten kann.
Vielleicht, weil man (und die Polizei) beim mehrmaligen Besuch der Verkehrsschule und beim Üben mit dem Polizisten im Straßenverkehr eklatante Mängel erkannt hat.

Und weil man erfahren hat, dass die Eltern ein Nichtbestehen der von der Polizei durchgeführten Fahrradprüfung nicht als Indikator ansehen, dass ihr Kind derzeit noch nicht tüchtig genug ist, im öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen und sie ihr Kind auch nicht durch weiteres gemeinsames Üben im Straßenverkehr (oder im Schonraum - die Polizei gestatte oft ein Üben auf dem Verkehrsplatz) darin unterstützen wollen.

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Das Radfahren zur Schule kann ihr niemand verbieten...

Antwort von MM am 31.03.2014, 21:21 Uhr

... ausser natürlich die Eltern. Es ist, soviel ich weiss, nur eine Empfehlung.

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Sodapop, genauso ist es...

Antwort von MM am 31.03.2014, 21:22 Uhr

... - zumindest soviel ich weiss und auch logisch finde. ;-)

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Agnetha, das ist ja nochmal was anderes...

Antwort von MM am 31.03.2014, 21:30 Uhr

... denn die Lehrerin bzw. die Schule hat halt in dem Fall dieses Kriterium gewählt, da sie anhand dessen wohl meint, die Fahrradfahrfähigkeiten des Kindes am ehesten "messen" zu können. Und die, die diese Messlatte nicht erfüllen, werden halt ausgeschlossen, bis sie das Lernziel´, dokumentiert in Form dieser Prüfung, auch erreicht haben.

Das mag man nicht toll finden, aber es ist was anderes, was was von Verbot zu faseln!

Sie tun ja nicht so, als sei es generell verboten! Das ist ein Unterschied. Sie sagen nur, "bei UNS fährt niemand ohne diesem Wisch mit, weil wir da sicherheitstechnisch etc. Bedenken haben, die Verantwortung zu übernehmen." Und nicht etwa: "Ohne diesen Wisch darf GENERELL kein Kind mit dem Rad zur Schule oder sonstwohin fahren."

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Re: Schwachsinn

Antwort von Pamo am 31.03.2014, 21:52 Uhr

Miolilo, mag ja sein, dass unwahre Aussagen seiten der Schule aufgrund der tauben Ohren der Eltern "gut gemeint" sind - aber kennen wir nicht alle den Spruch, dass der Weg zur Hölle mit guten Absichten gepflastert ist?

Es gibt viele moralisch und gesundheitlich fragwürdige Dinge, die Eltern tun und unterlassen - zum Schaden des Kindes. Nur die wenigsten dieser Schäden stehen unter dem Einfluss der Schule.

Und wenn die Schulleitung wirklich helfen will, dann muss sie zu allererst glaubwürdig sein.

Die Schulleiterin an der Schule meiner Tochter hat mir auch ein paar vollkommen unwahre Aussagen serviert. Das einzige Ergebnis (bei mir zumindest) ist, dass ich ihr ungeprüft gar nichts mehr glaube und auch menschlich null Respekt vor ihr habe (nur nebenbei bemerkt, denn mein persönlicher Respekt ist irrelevant).

Was die Fahrradprüfung betrrifft: Ich bin als Kind durchgefallen, weil ich in einer scharfen Kurve Handzeichene gab. Und schon in meiner Schulzeit hieß es, dass man nur mit bestandener Fahrradprüfung in die Schule radeln darf. Und schon in der dritten Klasse wusste ich, dass das gelogen sein muss. Meine Eltern wussten weder etwas von der Prüfung, noch von dem Durchfallen, noch von der Lüge.

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Re: Weil hier immer gesagt wird, die Kinder dürften im Falle des Nichtbestehens NICHT zur

Antwort von Carmar am 01.04.2014, 11:17 Uhr

Unsere Schulen scheinen miteinander verwandt zu sein.
Hier müssen die Kinder auch erst im Klassenzimmer essen und dann geht es raus.
Frühstückszeug auf den Schulhof mitnehmen ist untersagt.

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