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Geschrieben von Marianna81 am 07.05.2016, 17:43 Uhr

Darf die Schule das?/Kind darf nicht in den Hort/gerne Lehrerinnen

und zwar hat mich der Fall einer Bekannten ziemlich mitgenommen, da sie u.a. alleinerziehend ist.
Die Sachlage ist folgende: der Junge besucht die 2 Klasse einer Grundschule. Er war erst seit dem letzten Schuljahr dort.
Die Beziehung mit der Klassenlehrerin war und ist schwierig.
Der Junge ist schon ziemlich verhaltensauffällig.
Die Schule hat nichts unternommen ausser teilweise vom Unterricht suspendieren und dem Hortverweis.
Nun will die Klassenlehrerin das Kind nicht mehr in der Klasse haben und bat deshalb die Mutter zum Gespräch beim zuständigen Schulamt. Dort befanden sich auch die Mitarbeiter des Jugendamtes.
dabei herausgekommen ist folgendes: das Kind darf nicht mehr in den Hort.
Die Mutter verliert dadurch ihre Arbeit da sonst hier keiner aus der Familie vorhanden ist, ihr Ex ist an dem Kind nicht interessiert.
Bei allem Verstaendniss für die Schule: geht es denn so ohne weiteres? Darf die berufliche Situation der Mutter komplett ausser Acht gelassen werden?
lg

 
20 Antworten:

Re: Darf die Schule das?/Kind darf nicht in den Hort/gerne Lehrerinnen

Antwort von Jeckyll am 07.05.2016, 18:14 Uhr

Na ja, "einfach so" wird der hortplatz sicher nicht gekündigt werden.

Was sind denn die Gründe von dem Rauswurf aus dem Hort? Wenn das Kind dort für die Erzieher nicht tragbar ist aufgrund seines Verhaltens ist es durchaus möglich ihn nicht mehr im Hort betreuen zu können.

Das Problem ist sicher schon länger bekannt, was unternimmt denn die Mutter um ihrem Sohn zu helfen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich dass lehrer und Erzieher großzügiger sind was fehlverhalten angeht wenn sie sehen dass die Eltern Hilfe von außen annehmen und etwas dafür tun um die situation zu verbessern. Ein "was soll ich denn noch tun" "ich habe keine zeit dafür" "ich tue ja was ich kann" kommt da nicht so gut (auch wenn es der Wahrheit entspricht)

Jeckyll

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Re: Darf die Schule das?/Kind darf nicht in den Hort/gerne Lehrerinnen

Antwort von Turbinchen21 am 07.05.2016, 18:28 Uhr

Denke nicht das ,dass so einfach ist. An der Stelle der Mutter würde ich mich mit dem Jugendamt zusammen setzen und mal schauen was das Problem ist. Nur weil das Kind nicht mehr im Hort ist werden die Probleme für das Kind nicht gelöst. Vielleicht brauch es eine extra Behandlung /Betreuung.
Lg Jule

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Re: Darf die Schule das?/Kind darf nicht in den Hort/gerne Lehrerinnen

Antwort von Anja+Calvin am 07.05.2016, 18:52 Uhr

Ja das geht. Gab es hier auch schon.

Was mir aber aufstößt in deinem Text: ..."der junge ist schon der Verhaltensauffällig ... die schule unternimmt nichts" ähhhhm die Schule hat einen Lehrauftrag, uns wenn es keine Förderschule ist dann sind extreme VerhaltensAuffälligkeiten nicht Baustelle der normalen Lehrer oder dem Hortpersonal, sorry.
Was unternimmt denn die Mutter alles ?

Wenn es schon Gespräche beim Schulamt gibt dann wird es enormen Druck auch von anderen Eltern geben und nicht erst seit letzter Woche.

Deine Freundin muss dann zum Jugendamt gehen und Lösungen dort suchen und dafür kämpfen.

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Re: Darf die Schule das?/Kind darf nicht in den Hort/gerne Lehrerinnen

Antwort von Pia-Lotta am 07.05.2016, 19:54 Uhr

Es muss schon eine Menge vorgefallen sein, wenn die Schule diese Maßnahme verhängt. So ohne Weiteres wird die Klassenkonferenz nicht eine solche Entscheidung treffen. Aber wie die anderen schon schrieben: Was wird denn unternommen, damit sich das Verhalten des Jungen bessert? Hat er einen Lernplan bekommen? Ist Erziehungshilfe beantragt worden? Gibt es so etwas wie Schülerpaten? Ist ein Schulbegleiter im Gespräch gewesen? Befindet sich der Junge in Therapie? Inwiefern ist die Mutter kooperativ oder ist sie gar völlig uneinsichtig?
LG, Pia-Lotta

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Re: Darf die Schule das?/Kind darf nicht in den Hort/gerne Lehrerinnen

Antwort von Pabelu am 07.05.2016, 19:54 Uhr

Also ob das so geht jetzt mal außeracht gelassen...

Meine Freundin betreut Kinder in Randzeiten
und Kinder ohne Hortmöglichkeiten als Tagesmutter.
Sie holt die Kinder von den Grundschulen ab oder die Kids laufen zu ihr.
Darunter sind auch Kinder die den Hort, hier in NRW OGS, nicht verkraften,
geeignet sind, Dort "auffallen".
Dort sind dann max. 5 Kinder. Sie essen bei ihr und machen da Hausaufgaben
und spielen dort bis die Mamas kommen.
Sie hat auch 2 Kinder mit ADHS. Die OGS ging gar nicht für diese beiden.

Vielleicht hat das Jugendamt auch so eine Tagesmutter im Petto?

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Lieben Dank fuer eure Rückmeldungen

Antwort von Marianna81 am 07.05.2016, 20:18 Uhr

Also: der Mutter wurde ein Heimaufenthalt für das Kind empfohlen.
Es gibt keine Begleitung während des Unterrichts.
Eine Tagesmutter oder ähnliches wurde nicht angeboten.
Die Mutter will mit dem JA nichts zu tun haben.

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Wegen der Foerderschuele: klar das die Mutter es nicht will

Antwort von Marianna81 am 07.05.2016, 20:27 Uhr

da das Kind später einfach schlechtere Chancen hat

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Re: Wegen der Foerderschuele: klar das die Mutter es nicht will

Antwort von Badefrosch am 07.05.2016, 20:45 Uhr

Die Probleme sind ja vermutlich nicht plötzlich aus dem Nichts aufgetaucht.

Man soll sich niemals nur auf Lehrer und Erzieher verlassen. Auch als Eltern kann man eine Menge tun.

z.B.

Förderschule - ist meiner auch - nach den Ferien auf Probeunterricht in der Regelschule mit vielleicht Wechsel, nach den Sommerferien.
Wer denkt dass das Endstation ist, der täuscht sich.

stationärer Aufenthalt im Kinderzentrum München oder ähnlichem SPZ

kinderpsychiatrisch Tagesklinik mit Klinikschule

Verhaltenstherapie

Ritalin / Medkinet (Kinderpsychiater testen lassen, ob notwendig)

Sport, damit gerade diese Kids ausgepowert sind mit Taekwondo, Judo oder Karate

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Re: Darf die Schule das?/Kind darf nicht in den Hort/gerne Lehrerinnen

Antwort von Emmi67 am 07.05.2016, 21:27 Uhr

Ja, natürlich darf die Schule solche Entscheidungen treffen und das muss sie auch manchmal, um die anderen Kinder zu schützen. Mein Ältester hatte auch mal ein schwer verhaltensauffälliges Kind in der Klasse. Das musste mehrfach während der Schulzeit von der Mutter abgeholt werden und durfte ohne die Mutter nicht mit auf Ausflüge, teilweise auch nicht in die Pause. Hort ging auch nicht, da nicht die ganze Zeit eine Betreuerin daneben sitzen konnte. Ich frage mich, wieso du meinst, die Schule müsste weitere Dinge unternehmen- das ist eigentlich Aufgabe der Mutter.
In unserem Fall sollte das Kind z.B. stationär in die Kinderpsychiatrie, was die Mutter allerdings abgelehnt hat. Der Junge hatte bis dahin schon z.B. eine Toilettentür eingetreten, ein Kind mit einer Schere angegriffen und eine schwangere Lehrerin so stark in den Bauch getreten, dass sie ins Krankenhaus musste.

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Re: Lieben Dank fuer eure Rückmeldungen

Antwort von Emmi67 am 07.05.2016, 21:30 Uhr

Wenn die Mutter mit dem Jugendamt nichts zu tun haben will und auf Empfehlungen nicht eingeht, kann man ihr nicht helfen. Eine Tagesmutter wurde vermutlich nicht empfohlen, weil sie nicht dafür ausgebildet, mit schweren Verhaltensstörungen umzugehen...

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Re: Lieben Dank fuer eure Rückmeldungen

Antwort von Anja+Calvin am 07.05.2016, 22:27 Uhr

Das finde ich eine unverschämte Anspruchshaltung, noch dazu hilft sie ihrem Kind damit nicht. Es wird nicht therapiert und es wird ihm nicht besser gehen. Da ist der Hortausschluss bald ihr geringstes Problem, denn irgendwann melden die Leherer und vielleicht auch Eltern das dem Jugendamt.

Ich glaube nicht, dass sie nichts mit dem Jugendamt zu tun haben will, ich glaube sie ist zu bequem den steinigeren Weg zu gehen und dem Kind zu helfen.

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Re: Wegen der Foerderschuele: klar das die Mutter es nicht will

Antwort von Anja+Calvin am 07.05.2016, 22:29 Uhr

Nachtrag:

..."eine Tagesmutter wurde ihr nicht angeboten"

Wer soll das auch anbieten ? Soll sich darum auch die Schule kümmern ? Sich mal selbst kümmern wäre eine Idee !

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Re: Darf die Schule das?/Kind darf nicht in den Hort/gerne Lehrerinnen

Antwort von dhana am 08.05.2016, 10:06 Uhr

Hallo,

ich kann dir sagen bis man überhaupt einen Platz an einer Förderschule bekommt, muss schon sehr viel vorgefallen sein - wir haben es mehrere Jahre versucht und sind immer wieder abgelehnt worde - Förderbedarf (Hören) vorhanden aber er wäre noch "zu gut" gibt zu viele Kinder die noch mehr Förderung brauchen.

Und ja - sowohl die Regelschule als auch ein Hort dürfen zum Schutze der anderen Kinder ein verhaltensauffälliges Kind "verweigern". Nur der Weg bis dahin ist sehr lange und wenn vom Elternhaus her auch nur ein bisserl Mitarbeit und Zusammenarbeit kommt wird das immer der allerletzt Weg sein wenn sonst gar nichts mehr hilft.

Aber ich habs bei meinem Großen auch erlebt, wie Eltern das bei ihrem Sprössling runtergespielt haben, alle anderen waren Schuld - er wurde ja provoziert, die Lehrer mögen ihn nicht und sind ungerecht bis unfähig, das der Junge im Unterricht über Tische und Bänke ging, das er anderen Kinder mutwillig Hefte und Bücher zerstörte, das er anderen Kinder angriff und verletzte, das war ja alles nicht so schlimm - nur etwas Übermut halt. Der Junge konnte nicht mehr ohne Aufsicht in die Pause, musste in der Klasse schon fast isoliert werden... das war nicht nur für Lehrer und Mitschüler schlimm - das war auch für den Jungen schlimm und hat ihn immer noch weiter isoliert - ein Teufelskreis für alle. Und die Eltern sahen es nicht - jeder Versuch der Schule zu intervenieren wurde abgelehnt...
Und ohne Eltern gehts nicht.
Ich muss sagen, ich war heilfroh, als mein Sohn nach der 4. Klasse in eine andere Schule kam - was weiter mit dem Junge wurde weiß ich auch nicht.

Ich würde deiner Freundin raten aufzuhören das Jugendamt und die Schule als Gegner zu sehen. Sie sollte anfangen Fachleute mit ins Boot zu holen (Kinder- und Jugendspychiatrie ist bei uns absolut auf Seiten des Kindes) und zusammen eine Lösung zu finden - so ist das ein Teufelskreis, das dem Kind immer nur noch mehr schadet.

Gruß Dhana

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Hort ist "privat"

Antwort von emmisya am 08.05.2016, 13:56 Uhr

Hortzeit ist eine "privat" gebuchte Zeit.
Die Verwantwortlichen können natürlich einen Ausschluss vom Hort aussprechen.
Wie diese Zeit dann von den Eltern abgedeckt wird, ist dann deren Sache.

(Zeitweisen) Ausschluss von der Schule gibt es auch.
So kann es zum Beispiel eine verkürzte Schulzeit (2 Std am Tag) geben.
Aufgaben für ein Selbststudium werden dann i.d.R. mitgegeben.
Gründe für einen Kurzbeschulung sind vielfältig.
Immer liegen davon jedoch einige andere pädagogische Maßnahmen, die keinen Erfolg gezeigt haben.

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Unsinn !

Antwort von Pebbie am 08.05.2016, 16:43 Uhr

Das ist Blödsinn, das ein Kind später schlechtere Chancen hat.
Mein Sohn hat 5 Jahre eine Förderschule besucht, er ist jetzt in der 8. Klasse einer priv. Montessori-Gesamtschule. Eine bessere Förderung als in einer Förderschule kann ein Kind nicht bekommen, kleine Klassen und teilweise Lehrer-Doppelbesetzung.
Dem Kind wird man eher gerecht werden können, da es dort die Aufmerksamkeit die es anscheinend nötig hat, bekommt.
Sie sollte aktiv werden, statt sich in die Opferrolle zu begeben und zu warten das die anderen handeln.

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Re: Darf die Schule das?/Kind darf nicht in den Hort/gerne Lehrerinnen

Antwort von glückskinder am 08.05.2016, 17:01 Uhr

Das Kind hat ein Recht auf Schulbildung, aber keines auf einen Hortplatz.

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Danke euch allen für die zahlreichen Tipps

Antwort von Marianna81 am 08.05.2016, 17:16 Uhr

...

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Re: Unsinn !

Antwort von Mutti69 am 09.05.2016, 7:27 Uhr



Ja, raus aus der Opferrolle, aktiv werden und handeln! Förderschule ist KEINE Korbflechterschule und eine Kooperation mit dem JA nicht der Weltuntergang!

Welche Chancen hat ein Kind mit grottigen Noten, womöglich ohne Schulabschluss und massig unentschuldigten Fehlzeiten? Denn SO kann Schule doch keinen Spaß machen!

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Re: Darf die Schule das?/Kind darf nicht in den Hort/gerne Lehrerinnen

Antwort von Johanna3 am 09.05.2016, 16:18 Uhr

Vielleicht kann er eine heilpädagogische Tagesgesgruppe besuchen? Leider sind die Plätze rar gesät.

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Re: Darf die Schule das?/Kind darf nicht in den Hort/gerne Lehrerinnen

Antwort von luvi am 10.05.2016, 0:09 Uhr

Um einen Platz in einer heilpädagogischen Tageshruppe zu bekommen, müsste die Mutter mit dem Jugendamt zusammenarbeiten, denn das bezahlt ja schließlich auch den Platz.

Meiner Meinung nach müsste die Mutter endlich erkennen, dass sie der Dreh- und Angelpunkt ist. Sie muss das jetzt in die Hand nehmen und sich Hilfe holen bzw. die angebotenen annehmen.

Erfahrungsgemäß verweigert die Schule nicht einfach so den Hort. Das Kind wird dort unzumutbar für die Betreuer und die anderen Kinder sein. Du schreibst ja schon, dass es verhaltensauffällig ist.

Die Mutter soll auf Hilfsangebote eingehen, wenn sie nicht mit dem Jugendamt zusammenarbeiten möchte, zumindest eine Erziehungsberatung aufsuchen.

Du als Freundin solltest ihr klar machen, dass keiner was gegen sie machen möchte, sondern dass alle das Wohl des Kindes im Blick haben.

Das Jugendamt will ihr auch nichts Böses, sondern hat das Wohl des Kindes zum Ziel. Es bietet unterstützende Maßnahmen an, immer mit dem Gedanken, die Situation, die Entwicklung des Kindes zu verbessern

Luvi

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