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Geschrieben von LudmillaVanilla am 17.02.2016, 14:57 Uhr

AOS Verfahren

Hallo was genau bedeutet; "Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf"? Ich habe so einen bekommen, soll diesen ausfüllen es geht um ein Schulwechsel in eine GL schule (gemeinsames lernen) soll angeblich keine Förderschule sein, meine Frage wofür muss man sowas machen? Ich erklär kurz mein Problem; mein Kind 1klasse 6jahre hat adhs, besucht die ganz normale Regelschule, Lehrerin kommt überhaupt nicht mit ihm klar deshalb heißt es kurzbeschulung (2std Unterricht) bis wir einen schulbegleiter bekommen der würde vom Jugendamt kommen und mit im Unterricht dabei sein genau das was wir eigentlich brauchen wäre für alle das beste für das Kind für mich und der Schule Antrag hab ich schon lange gestellt nur jetzt heißt es wir sollten die Schule wechseln also das Jugendamt sagt uns das die sind fest davon überzeugt das mein Kind auf ner anderen Schule gehört aber ihn selber kennengelernt haben die nicht, wie gesagt deshalb sollen wir das neue Verfahren machen, damit einer von Schulamt kommt sich das Ganze anschaut und entscheidet auf welche Schule mein Kind soll? Ich finde das alles irgendwie unnötig und gibt mir ein komisches Gefühl im Bauch ich frage mich wozu jetzt noch das Schulamt einmischen?wir wissen alle das wir die schulbegleitung brauchen sogar die kinderpsychologin sagt das im Bericht, warum will das Jugendamt das wir eine GL Schule nehmen? Das nervt voll das zieht sich wieder in die Länge 1klasse ist bald vorbei, dann 2klasse und dann heißt es wahrscheinlich ja der Antrag ist abgelaufen stellen Sie ein neuen dann geht das von vorne los und ab der 3klasse kann die Schule ohne Einwilligung der Eltern das Kind an die Förderschule verweisen die werden das nicht so lange mitmachen und mein Kind kann unmöglich solange kurzbeschulung machen da lernt man ja nichts, ach so warum ich Förderschule abneige mein Kind hat ein IQ der durchschnittlich normal ist und teilweise überdurchschnittlich höher begabt (Zahlen,Formen,merken,,,) also intelligent und nur weil der nicht stillsitzen kann oder leicht ablesbar ist muss er doch nicht gleich die Schule wechseln oder gar Förderschule? Übertreibe ich?ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll

 
15 Antworten:

Re: AOS Verfahren

Antwort von Pamo am 17.02.2016, 15:26 Uhr

Dein Kind soll vermutlich auf eine Förderschule abgeschoben werden. Die wollen gar nicht warten bis eine Schulbegleitung da ist und das auch nur probieren.

Ich würde an deiner Stelle ganz flott zum Kinderarzt rennen, dem von dem Problem berichten, mir von ihm eine Überweisung zum Kinder- und Jugendpsychologen geben lassen und dort eine Begabungsdiagnostik erstellen lassen. Da bekommst du ein Gutachten mit Handlungsempfehlungen, die du der vorgefertigten Meinung "ab auf die Förderschule" entgegensetzen kannst falls nötig.

Bis dahin würde ich alle Aktivitäten des Schulamtes auf Halde tun.

Und bitte: Keinen Termin mit Lehrer oder Schule mehr unbegleitet machen, immer eine Unterstützung/Zeugen dabei haben.

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Ups: Welches Bundesland?

Antwort von Pamo am 17.02.2016, 15:31 Uhr

In Bayern bspw. MUSST du über das Schulamt gehen.

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Re: Ups: Welches Bundesland?

Antwort von muddelkuddel am 17.02.2016, 17:06 Uhr

das heißt AO-SF-Verfahren (NRW)

im Gespräch zur Antragsbegründung sollst du eigentlich üpber den Ablauf aufgeklärt werden.
Bei diesem Verfahren erstellt die Lehrkraft der Grundschule zusammen mit einer Sonderpädagogin/einem Sonderpädagogen (Förderschullehrer) ein Gutachten über das Kind, anhand dessen entscheidet das Schulamt (!) über einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt und einen Förderort (Förderschule oder GL-Schule)

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können inklusiv an einer GL (Schwerpunkt)Schule oder an der Förderschule beschult werden. Schulbegleiter gibts eigentlich erst nach anerkanntem Förderbedarf. Kann sein, dass in eurem Fall das eine das andere bedingt.

Ein Kind, dass kurzzeitbeschult wird in Klasse 1, hat meiner Meinung nach gewiss sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, bei ADHS vermutlich im Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung, ggf auch Lernen

was übrigens immer hilft, ist beratung und unterstützung durch die schule/die menschen vor ort!

LG

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Re: AOS Verfahren

Antwort von Dreamie0609 am 17.02.2016, 17:09 Uhr

Dein Kind soll auf eine Förderschule abgeschoben werden. Ich würde den Antrag auf keinen Fall vorschnell abgeben, sondern erst mal genaustens alle Möglichkeiten zur Förderung durchgehen. Wer hat denn entschieden, dass er nur noch zwei Std. in die Schule darf und habt ihr da zugestimmt?

Was macht dein Sohn, dass er nur 2Std. in die Schule darf? Stört er massiv, dass kein vernünftiger Unterricht mehr möglich ist oder ist er nur ein bisschen zappelig, unkonzentriert und abgelenkt. Da kann man gegensteuern. Wer hat das ADHS festgestellt und wie sieht die weitere Förderung aus? Ergo? Verhaltenstherapie? Medis?

Meine Tochter hat starkes ADS und hatte gerade in der ersten und zweiten Klasse große Probleme mit der Aufmerksamkeit. Sie zappelt allerdings nicht rum sondern ist nur ein bisschen unruhig. Sie stört aber nicht, sondern ist nur sehr abgelenkt. Sie nimmt seit der 2. Klasse Medikamente.

Jetzt ist sie in der 4. Klasse und hat gute Noten. Sie wechselt nach den Sommerferien aufs Gymnasium. Es ist immer noch nicht problemlos. Sie ist nicht auf dem gleichen Reifestand wie die anderen Kinder. Sie wirkt sehr viel jünger als sie ist (ist aber sehr klein und zierlich, deshalb fällt es nicht so auf).

Sie braucht auch viel mehr Unterstützung als andere Kinder, da sie sehr chaotisch und unstrukturiert ist. Ich sorge also immer dafür, dass sie alle Klamotten hat (kaufe ständig neue Stifte, Radiergummis usw.). Ich schaue, dass sie Zettel in die Mappen heftet und die Hausaufgaben vollständig sind. Alleine (wie es normal wäre in der 4. Kl) würde sie es nicht schaffen.

Ich konnte in der 1. Klasse oft nächtellang nicht schlafen, weil ich einfach nichtmehr weiter wusste. Aber ich habe nie daran gedacht, sie auf eine Förderschule zu schicken, denn was soll sich da ändern. Auch auf einer Förderschule braucht man seine Klamotten und muss mehr als ein Wort ins Heft schreiben (mehr hat sie nicht geschafft, weil so abgelenkt).

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Re: Ups: Welches Bundesland?

Antwort von Badefrosch am 17.02.2016, 18:46 Uhr

Also, wenn ein Kind in der Regelschule nur 2 Stunden beschult werden kann, gehört es eigentlich auf die Förderschule mit Schwerpunkt Lernen bzw. emotionale/soziale Enrwicklung.

Muss ich mich jetzt schämen, dass ich mein Kind auf die Förderschule geschickt habe?
Meiner ist in Mathe auch überdurchschnittlich begabt, dafür "hatte" er massive Defizite in der Sprachentwicklung, er hat gerade seine letzten Logopädiestunden. Sprachproblem ist so gutvwie behoben.

Zudem bietet die Förderschule Ergotherapie (nutzen wir), Verhaltenstherapie (sind in der Diagnostik, spricht alles für ADS), Musiktherapie (derzeit Percussion), Kunsttherapie, Faustlos-Projekt.

Wie du siehst kann die Förderschule weit besser auf die Kinder bei ca. 10 Kindern in der Klasse eingehen, als eine Regelschule mit 28 Kindern in der Klasse es jemals könnte.

In der Diagnoseförderklasse werden die ersten beiden Schuljahre in 3 Jahren gemacht. Meiner ist im 2. Jahr, sie sind jetzt auf dem Stand der 1. Klasse Regelschule ungefähr um Ostern rum. Zahlenraum bis 20, nächste Woche gehts mit Schreibschrift los, in HSU schon Themen aus der 2. Klasse (Jahr, Monate, Tage, Uhr, Igel)

Das war die beste Entscheidung. Nach den 3 Jahren wechselt er zurück zur Regelschule.

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Re: Ups: Welches Bundesland?

Antwort von Himbaer am 17.02.2016, 19:50 Uhr

Eine GL Schule ist auch keine Förderschule.

Und warum sperrst du dich, dass dein Sohn Hilfe bekommet? Wie soll er denn die Schule schaffen, wenn er nur 2 Stunden täglich beschulbar ist?

Ich denke, muddelkuddel und Badefrosch bringen es gut auf den Punkt.

Meine beiden Söhne sind übrigens auch an einer Schwerpunktschule für gemeinsames Lernen. Mein Großer als ganz normales Kind ohne weitere Probleme und der kleine ist auch als I-Kind da, Bereich Sprache.
Also keine Angst, dein Kind erwartet ein ganz normaler Lehrplan und wahrscheinlich eine Schule mit Lehrern die ihn eher willkommen heißen.

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Re: AOS Verfahren

Antwort von luvi am 17.02.2016, 23:43 Uhr

Hallo,
wo wohnt ihr denn? Hier in Bayern hat uns die Schule gesagt, zählt der Elternwille, bei der Entscheidung Förderschule oder nicht.

Hast du dir schon mal über eine medikamentöse Behandlung von ADHS Gedanken gemacht? Adhs-Kinder geben meist sehr positive Rückmeldungen.z.B. Endlich muss ich nicht dauernd meine Füsse bewegen, ...
Vielleicht wäre er auch so wieder beschulbar.

Schulbegleiter werden hier übrigens nicht so leicht bewilligt. Dafür müssen verschiedene Kriterien zutreffen. Eine Einschränkung im privaten sozialen Bereich muss z.B. auch gegeben sein.

LG
Luvi

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Re: AOS Verfahren

Antwort von mamaben am 18.02.2016, 6:35 Uhr

ich würde alles über schulpsychologischen Dienst machen. Sie können vieles übernehmen und nachhorchen ob der Wechsel zumutbar bzw. nötig wäre. Im Grunde genommen wäre anzustreben, dass man einen Ansprechpartner hätte, anstatt mehreren..und schon mal gar nicht würde ich zulassen, dass mein Kind "auf Papier"beurteilt wird ohne dass vor Ort ein Bild gemacht wurde. Und wenn es ganz schlimm läuft, dann würde ich mich auf Ärzlichen Schweigepflicht berufen.
Was sagt die Schulleitung? Gibt es Klassen in der Schule mit erfahrenen Lehrern? Gibt es Integration Klassen? Gib es in der Nähe zur Not eine Schule mit Inklusion?
Habe ich alles durch. Mein Sohn: vom Kita "Empfehlung Föderschule" - IQ Test überdurchschnittlich - Adhs diagn, dann zurückgenommen . 1 Klasse war grauenvoll - 2. besser....jetzt 4. Klasse alles gut. Förderschule nein, weil die Langeweile wird mein Kind "kaputt machen". Die beiden ersten "Klassen haben Ihn über Gym Empfelung gebracht. Aber wer hätte es damals gedacht? Ich hatte Angst wie du, dass mein Sohn von der Schule fliegt.
Du kennst dein Sohn besser als jeder Andere. Und "zum Wohle des Kindes" (bei diesen Wörtern sind alle ganz leise und vorsichtig) wirst du als Mutter laut Schul Gesetz (§... Jedes Kind hat Recht auf Bildung) das Beste für dein Kind erwarten und machen

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Re: AOS Verfahren

Antwort von muddelkuddel am 18.02.2016, 7:52 Uhr

es nervt hier echt kolossal, dass die förderschule grundsätzlich verteufelt und alle in einen topf geworfen werden. es gibt unterschiedliche förderschwerpunkte, und entsprechend unterschiedliche förderschultypen (NRW)

kinder, die im lernen eingeschränkt sind, können auf die förderschule lernen (das ist die, die hier meist so grauenvoll verteufelt wird, gaaaanz früher hilfsschule genannt)

kinder, die sehbehindert sind, können auf die "blindenschule"....

also "DIE" förderschule gibts eh nicht. nach dem "inklusionsgesetz" sollen jetzt (so wie in anderen ländern) die förderschwerpunkte Emotionale/soziale entwicklung, lernen und sprache ("LES") auch in der "regelschule" beschult werden...dafür gibts meist sogenannte GL-Schwerpunktschulen

die anderen förderschwerpunkte können, müssen aber nicht inklusiv beschult werden (LES auch nicht, aber vordringlich)

kinder können zielgleich (nach dem lehrplan der "regelschulen") und zieldifferent ("einfacher") beschult werden. ersteres kann einen regulären abschluss nach sich ziehen, letzteres nicht bzw. "niedriger". das gilt aber für Förderschulen UND regelschulen


danke fürs lesen :-)

LG

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Re: AOS Verfahren

Antwort von Pamo am 18.02.2016, 10:35 Uhr

Muddelknuddel, ich fände eine Verteufelung dieser engagierten Schulen auch unangemessen.
Doch hier ging es (jedenfalls mir) darum, dass kein offenes Gespräch mit den Eltern gesucht wird, sondern anscheinend bereits eine Vorentscheidung bei der Schule fiel, die den Eltern ohne Dialog aufgedrängt werden soll. Und davor warne ich.

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Re: Verteufelung Förderschule

Antwort von Badefrosch am 19.02.2016, 7:45 Uhr

Genau das verstehe ich auch nicht.

z.B. bekommt bei uns "jedes" Kind dass komplett die Förderschule macht, einen Ausbildungsplatz. Die Schule arbeitet mit ganz vielen Handwerksbetrieben zusammen, ab der 7. Klasse geht es zum Praktikum, einen Tag die Woche. Die Betriebe lernen die Kids über einen längeren Zeitraum kennen, gewechselt wird zum Halbjahreszeugnis. So lernen die Kids 5 Berufe kennen. Die Kids brauchen keine Bewerbung um einen Ausbildungplatz schreiben.

Und nein sie kommen NICHT in eine Behindertenwerkstatt.


Mein Sohn z.B.ist jetzt mit 8 total handwerklich geschickt.
Müsste er jetzt in den Beruf, wäre er der perfekte Schreiner oder Zimmermann.
Er hat aus Holz ein Schiff gebaut, nix vorgefertigtes. Selber aufgezeichnet, ausgesägt und mit Leim geklebt und es schwimmt.

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Re: Verteufelung Förderschule

Antwort von mamaben am 19.02.2016, 8:05 Uhr

Um Gottes Willen geht es hier (glaube ich zumindest) nicht darum, dass die Förderschule schlecht wäre mit 0,00 Chancen! Es geht alleine darum was für ein bestimmtes Kind das Beste wäre. Im meinem Bekanntenkreis gibt es ein Paar Kinder die die F.Schule besuchen - die Kinder und Eltern sind super zufrieden. Ein Freund von mir hat F.Schule besucht und hat jetzt super Job bei der Stadt (gut bezahlt auch). Die Frage ist ob und was das Kind tatsächlich braucht, welche Defizite es hat und wie man als Elternhaus damit umgehen soll. In der Frage oben wurde einfach über den Kopf hinweg entschieden. Nicht jedes Kind wird auf der Förderschule glücklich, genauso nicht jedes Kind wird auf der Regelschule zufrieden sein und eine gute Leistung bringen können..

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Re: AOS Verfahren

Antwort von 3wildehühner am 19.02.2016, 10:47 Uhr

Das Ganze hat mit "Abschieben" nichts zu tun. Es gibt aber einen formalen Weg, der eingehalten werden muss. Um eine Schulbegleitung zu bekommen, muss ja erst einmal ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden! "Einfach so" finanziert der Staat das natürlich nicht!
Hier in NRW ist es so-und so scheint es bei euch auch zu sein-, dass zwar der Rechtanspruch auf den gemeinsamen Unterricht besteht (also Regelgrundschule), ABER das nicht an jeder Grundschule möglich ist, da an diesen speziellen GU-Schulen ja Sonderpädagogen angestellt sind. Die Klassen sind kleiner. Auch die räumlichen Gegebenheiten müssen da sein. Die Gemeinde hat bei uns z.B. zwei Grundschulen-nur eine ist GU-Schule. Die Fahrtkosten dorthin werden dann auch erstattet.
Wenn bei deinem Sohn nun der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt wird (, der ja ganz eindeutig da ist!!!!), bekommt er seine Schulbegleitung für die Regelgrundschule mit Schwerpunkt GU.
Wobei gerade bei Kindern, wie du deinen Sohn hier beschreibst, eine Förderschule mir Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung oft deutlich besser ist. Die Klassen sind noch mal deutlich kleiner und dadurch reizärmer als in einer GU-Schule. Er wird die ganze Zeit von Sonderpädagogen gefördert und nicht nur ein oder zwei magere Stündchen am Tag. Und für die Kinder der Regelschule ist es bei einem so unruhigen Kind auch angenehmer, wenn es erstmal auf der Förderschule lernt, sich sozial angemessen zu benehmen. Du kannst ihn ja auch wieder Rückschulen lassen, wenn er sich im Verhalten gebessert hat.
Ich verstehe auch nicht, warum du so an der jetzigen Grundschule festhalten willst-die Lehrerin kommt nicht mit ihm klar!!!!! Meinst du, das ändert sich, nur weil er die Schulbegleitung hat? Meist haben Schulbegleiter noch nicht mal eine niedrige pädagogische Ausbildung....Echte Fachkräfte wirst du da nicht finden, bei dem geringen Stundenlohn, den das Jugendamt dafür zahlt. In der Klasse meiner Tochter war z.B. eine Schulbegleiterin, die hat tatsächlich das geistig behinderte!!!! Mädchen geschlagen!!!! Die Kinder haben das zu Hause berichtet -der Klassenlehrerin war das keine Information an die Eltern wert. die Dame ist natürlich gegangen worden, allerdings hatte das Mädchen dann erst mal keine Schulbegleitung...

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Re: AOS Verfahren

Antwort von 3wildehühner am 19.02.2016, 10:47 Uhr

Das Ganze hat mit "Abschieben" nichts zu tun. Es gibt aber einen formalen Weg, der eingehalten werden muss. Um eine Schulbegleitung zu bekommen, muss ja erst einmal ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden! "Einfach so" finanziert der Staat das natürlich nicht!
Hier in NRW ist es so-und so scheint es bei euch auch zu sein-, dass zwar der Rechtanspruch auf den gemeinsamen Unterricht besteht (also Regelgrundschule), ABER das nicht an jeder Grundschule möglich ist, da an diesen speziellen GU-Schulen ja Sonderpädagogen angestellt sind. Die Klassen sind kleiner. Auch die räumlichen Gegebenheiten müssen da sein. Die Gemeinde hat bei uns z.B. zwei Grundschulen-nur eine ist GU-Schule. Die Fahrtkosten dorthin werden dann auch erstattet.
Wenn bei deinem Sohn nun der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt wird (, der ja ganz eindeutig da ist!!!!), bekommt er seine Schulbegleitung für die Regelgrundschule mit Schwerpunkt GU.
Wobei gerade bei Kindern, wie du deinen Sohn hier beschreibst, eine Förderschule mir Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung oft deutlich besser ist. Die Klassen sind noch mal deutlich kleiner und dadurch reizärmer als in einer GU-Schule. Er wird die ganze Zeit von Sonderpädagogen gefördert und nicht nur ein oder zwei magere Stündchen am Tag. Und für die Kinder der Regelschule ist es bei einem so unruhigen Kind auch angenehmer, wenn es erstmal auf der Förderschule lernt, sich sozial angemessen zu benehmen. Du kannst ihn ja auch wieder Rückschulen lassen, wenn er sich im Verhalten gebessert hat.
Ich verstehe auch nicht, warum du so an der jetzigen Grundschule festhalten willst-die Lehrerin kommt nicht mit ihm klar!!!!! Meinst du, das ändert sich, nur weil er die Schulbegleitung hat? Meist haben Schulbegleiter noch nicht mal eine niedrige pädagogische Ausbildung....Echte Fachkräfte wirst du da nicht finden, bei dem geringen Stundenlohn, den das Jugendamt dafür zahlt. In der Klasse meiner Tochter war z.B. eine Schulbegleiterin, die hat tatsächlich das geistig behinderte!!!! Mädchen geschlagen!!!! Die Kinder haben das zu Hause berichtet -der Klassenlehrerin war das keine Information an die Eltern wert. die Dame ist natürlich gegangen worden, allerdings hatte das Mädchen dann erst mal keine Schulbegleitung...

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Re: Verteufelung Förderschule

Antwort von Himbaer am 19.02.2016, 13:43 Uhr

Im Ursprungsposting geht noch nicht mal um eine Förderschule.

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