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Geschrieben von khadi am 27.06.2015, 17:59 Uhr

1. Klasse wiederholen bei GU Förderbedarf???

hallo,

Kennt sich da jemand aus bei euch??

Mein Sohn ist in der 1. Klasse einer Montessorischule, er ist als GU Kind mit Förderbedarf in der Klasse. Er hat Förderbedarf in den Bereichen Lernen und Sprache. Daher war ich davon ausgegangen, dass er normal zieldifferent unterrichtet wird und normal in die 2. Klasse versetzt wird.

Nun steht aber auf dem Zeugnis, dass er in der Schuleingangsphase verbleiben wird. Also 1. Klasse wiederholen???

Am Elternsprechtag hat mir die Klassenlehrerin dazu aber auch nichts gesagt :-(

Gruß
Khadi

 
21 Antworten:

Schuleingangsphase

Antwort von susip1 am 27.06.2015, 18:13 Uhr

Schuleingangsphase ist doch Vorschule + 1. Klasse + 2. Klasse, alles zusammen heißt Schuleingangsphase oder Grundstufe I -zumindest bei uns.

Lg

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Re: 1. Klasse wiederholen bei GU Förderbedarf???

Antwort von Pamo am 27.06.2015, 18:33 Uhr

Welches Bundesland?

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Re: 1. Klasse wiederholen bei GU Förderbedarf???

Antwort von Himbaer am 27.06.2015, 19:08 Uhr

Kann ja nur NRW sein, sonst gab es noch keine Zeugnisse.

Blöde Situation für euch, da du wahrscheinlich niemanden mehr erreichen wirst in der Schule. Trotzdem würde ich am Montag einen Anruf versuchen und dann nochmal Montag und Dienstag vor Schulbeginn.

Mein Sohn hat den Förderschwerpunkt Sprache und wurde jetzt normal in 2. Klasse versetzt, er wurde aber auch nicht zieldifferent beschult, meines Wissens nach. Wie das im 2. Schuljahr sein wird muss ich dann auch mal erfragen.

Letztlich ist es einfach sau doof, wenn man sowas per Zeugnis erfährt und dann nicht direkt klären kann, ob es vielleicht auch nur ein Fehler ist.

VG

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Re: 1. Klasse wiederholen bei GU Förderbedarf???

Antwort von Pamo am 27.06.2015, 19:51 Uhr

Falls es NRW ist: Die Klassen 1 & 2 kann ein Kind entweder ein, zwei oder drei Jahre verbringen - ohne sitzengeblieben oder gesprungen zu sein. Insofern bleibt dein Sohn nicht "sitzen", selbst wenn er die Klasse wiederholt.

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Re: 1. Klasse wiederholen bei GU Förderbedarf???

Antwort von Anja+Calvin am 27.06.2015, 19:51 Uhr

In NRW kann man die Schuleingangsphase in zwei Jahren machen oder in drei Jahren.
Die Schuleingangsphase bezeichnet aber meines Wissens nach die 1. und 2. Klasse deshalb kann Es vielleicht sein dass das genau so bei den anderen auch steht ? Kannst du jemanden fragen aus eurer Klasse ?



@SusiP: kannst du verstehen, dass dies hier ein deutsches Forum ist ? Wenn in Österreich die Schuleingangsphase die Vorschule ist dann ist das schön für dich, hat mit diesem Beitrag hier genau garnichts zu tun. Meinste die AP hätte nicht bemerkt wenn ihr Kind in der Vorschule gewesen wäre statt in der Schule. Ehrlich du gehst mir auf den Keks

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Re: 1. Klasse wiederholen bei GU Förderbedarf???

Antwort von khadi am 27.06.2015, 21:50 Uhr

Wir sind in NRW, genau

Ich werde sonst mal beim Schulamt anrufen, die sollten noch erreichbar sein.

Denn ehrlich gesagt macht es bei einem Kind mit Lernbehinderung keinen Sinn, ein Schuljahr zu wiederholen. Dann müsste er jede Klasse 2 x machen, bis er das Pensum erreicht hat :-(

Ich meine in einer Montessori Schule werden die Klassen 1-4 sowieso zusammen unterrichtet, dass das nicht auffallen wird. Aber ich möchte den Sinn dahinter verstehen.

LG und danke
khadi

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Re: 1. Klasse wiederholen bei GU Förderbedarf???

Antwort von Anja+Calvin am 27.06.2015, 22:54 Uhr

Die 2. Klasse ist ja auch noch Schuleingangsphase, vielleicht ist deshalb alles normal so wie es ist. Wie ist denn das Zeugnis sonst ? Steht denn da dass er die Sachen alle nicht kann ?
In NRW kann man garnicht gegen Elternwillen sitzen bleiben.

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Re: 1. Klasse wiederholen bei GU Förderbedarf???

Antwort von khadi am 27.06.2015, 23:36 Uhr

Ja, mein Sohn hat in allen Bereichen Defizite...das war klar. Aber er macht Fortschritte und darauf kommt es an.

Werde mir das nochmal erklären lassen mit diesem Vermerk am Ende des Zeugnisses.

Lg

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Re: 1. Klasse wiederholen bei GU Förderbedarf???

Antwort von Steffi D. am 28.06.2015, 7:40 Uhr

Bin auch aus NRW, bei meiner Tochter steht ...wird versetzt und nimmt ab....am Unterricht der Klasse 3 teil.
Unser Sekretariat hat in den Ferien an drei oder vier Terminen geöffnet.
Vielleicht ist das bei euch auch so, und du kannst was klären.Viel Erfolg!

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Re: 1. Klasse wiederholen bei GU Förderbedarf???

Antwort von Klosterfee am 28.06.2015, 11:42 Uhr

Der Vermerk auf dem Zeugnis, dass dein Sohn in der Schuleingangsphase verbleibt, ist völlig korrekt.

Zum Begriff "Schuleingangsphase":
In der Schuleingangsphase sollen die Kinder die Kompetenzen entwickeln, die notwendig sind, um in Klasse 3 erfolgreich zu sein. Dafür haben sie je nach Entwicklungsstand 1 bis 3 Jahre Zeit.
Ein Kind, das in die Schule kommt, ist also nicht in der 1. Klasse, sondern geht lediglich das erste Jahr zur Schule (erstes Schulbesuchsjahr). Innerhalb der Schuleingangsphase gibt es keine Versetzungsentscheidung, sondern das Kind verbleibt im Lernverband und wird dort individuell gefördert.
Wenn dein Kind Förderbedarf im Lernen hat, dann wird es sicher 3 Jahre im Schuleingang verbleiben, um dann anschließend nach Klasse 3 überwiesen zu werden, ohne in Klasse 3 zu sein, wo es weiterhin nach seinen Möglichkeiten individuell gefördert wird. Nach den Sommerferien wird es also dort anknüpfen, wo es gerade aufgehört hat, weil es individuelle Lernziele verfolgt und nicht die seiner Mitschüler.

In diesem Sinne
Schöne Sommerferien

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Anja.....

Antwort von susip1 am 28.06.2015, 12:24 Uhr

....was is los mit Dir?

Schuleingangsphase ist in Ö das selbe. Vorschule ist nicht Kindergarten wenn Du das meinst. Und ingesamt kann man 3 Jahre brauchen....

Wo liegt Dein Problem?

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Re: 1. Klasse wiederholen bei GU Förderbedarf???

Antwort von Pabelu am 28.06.2015, 12:50 Uhr

Auf dem Zeugnis meines Sohnes steht:

"Der Schüler M. B. nimmt ab 12.08.2015 in seinem 2. Schulbesuchsjahr
am Unterricht der Klasse 2 der Schuleingangsphase teil."

Steht das vielleicht ähnlich bei Euch?
LG

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Re: 1. Klasse wiederholen bei GU Förderbedarf???

Antwort von Himbaer am 28.06.2015, 13:54 Uhr

Ja steht hier ähnlich, "Laut Konferenzbeschluß vom 17.06.15 nimmt (Name des Schülers) in seinem 2. Schulbesuchsjahr am Unterricht der 2. Klase der Schuleingangsstufe teil."

Und unter Bemerkungen steht eben, dass er sonderpädagogisch gefördert wurde und in welchem Bereich.

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Re: Anja.....

Antwort von Himbaer am 28.06.2015, 13:59 Uhr

Ich denke, ihr Problem liegt darin, dass du es nicht raffst.

Es ist hier in NRW eben nicht das gleiche wie bei euch. Hier gibt es keine Vorschulen- auch nicht im Kindergarten, dort werden nur die Kinder die im nächsten Jahr in die Schule kommen anders gefördert. Und selbst das, ist von Kindergarten zu Kindergarten seeeeehr unterschiedlich.

Hier ist es so, dass die Schuleingangsphase in 2 oder 3 Jahren absolviert werden kann. Was je nach Schule gefühlt einem Sitzenbleiben gleich kommt, da das Kind die Klasse wechseln muss. Hier gibt es nur Klasse 1 und 2 und eine davon kann man eben im Bedarfsfall 2 mal machen, ohne das man offiziell sitzenbleibt.

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Re: 1. Klasse wiederholen bei GU Förderbedarf???

Antwort von khadi am 28.06.2015, 14:10 Uhr

Nein, bei meinem Sohn steht "XY verbleibt in der Schuleingangsphase."

Also verstehe ich das schon als Sitzenbleiben, oder??

Im Prinzip ist es ja egal, so oder so wird er bei zieldifferenter Beschulung Max. dann 3 Jahre in der Schuleingansphase bleiben. Ich finde es jedenfalls gut, dass er ohne Druck in seinem Tempo lernen kann.

LG
Khadi

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Re: 1. Klasse wiederholen bei GU Förderbedarf???

Antwort von Himbaer am 28.06.2015, 14:13 Uhr

Hmm, 1. und 2. Klasse sind ja Schuleingangsphase.

Da er bei euch ja das große Glück hat und in seinem Klassenverband bleibt, würde ich an deiner Stelle jetzt erst mal die Ferien genießen und nach den Ferien mit der Lehrerin noch mal sprechen.

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Re: 1. Klasse wiederholen bei GU Förderbedarf???

Antwort von khadi am 28.06.2015, 16:21 Uhr

Genau, das denk ich mir auch :-))

Ist ja nur eine Formalie, gut zu wissen, aber auch nicht von großer Bedeutung.

Schöne Ferien an alle NRWler :-)

LG
Khadi

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Re: 1. Klasse wiederholen bei GU Förderbedarf???

Antwort von Christina mit Flo am 29.06.2015, 12:35 Uhr

Ich würde mal bei Kindern seiner Klasse evtl. nachfragen wie es dort formuliert ist, vielleicht hilft dir das weiter?

Schöne Ferien! (Wir haben noch knapp 2 Wochen Schule)

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Re: Anja.....

Antwort von Babsorella am 29.06.2015, 13:11 Uhr

Jetzt macht doch mal halblang mit dem verbalen Einprügeln auf Susip. Als sie antwortete, war noch gar nicht klar, dass es um NRW geht. Sie hat geschrieben, wie es bei ihr in A ist und andere schreiben, wie es bei ihnen ist. Das ist doch wohl alles legitim, oder?

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Tja

Antwort von susip1 am 29.06.2015, 14:50 Uhr

und im Prinzip ist es ja genau das gleiche - man kann 3 Jahre benötigen - ob das dann Vorschulstufe, 1. Schulstufe, 2. Schulstufe heißt oder ob man die 1. Schulstufe 2x macht usw......läuft ja alles auf das gleiche hinaus. Sitzenbleiben ist nicht möglich.

Lg

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Beste Idee überhaupt!

Antwort von Mutti69 am 29.06.2015, 14:50 Uhr

DAS ist eine Klasse Idee!

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