Geschrieben von rega am 19.01.2015, 14:04 Uhr |
Amtsarzt
Warum darf ein Arzt der Rentenversicherung,über einen Menschen entscheiden ohne ihn gesehen zu haben?
Es handelt sich um eine Arzthelferin die durch einen Schlganfall in der Wirbelsäule beide Arme bis zum Elbogen nicht mehr bewegen kann.
Sie kann aber mit Schreibhilfen am PC Arbeiten.
Ihr alter Arbeitgeber hat sie nach der Reha wieder bei sich angestellt.
Dort arbeitet die Dame jetzt schon seit acht Monaten.Um ihr die Arbeit zu erleichtern wurde der Arbeitsplatz nach ihren Bedürfnissen umgebaut.
War alles kein Problem.
Jetzt sollten natürlich die Umbaumasnamen von der Rentenversicherung übernommen werden.
Jetzt behauptet der Amtsarzt, der die Frau noch nie gesehen hat das sie nicht arbeiten kann.Weshalb jetzt ihre Arbeitserleichternden Maßnahmen gestrichen werden und die jeweiligen Firmen die Gerätschaften wieder abholen.
Was soll man dazu sagen?
Kann man da was machen ,oder wohin kann man sich wenden.
Re: Amtsarzt
Antwort von Himbaer am 19.01.2015, 14:58 Uhr
Ich würde mich damit schnellstens an einen Rechtsanwalt wenden.
Bei uns war es "nur" ein Gutachter der privaten Krankenversicherung, der meinem Sohn eine altersgemäße Sprachentwicklung attestierte, natürlich ohne das Kind nur einmal gesehen zu haben und anscheind ohne die beiliegenden Befunde zu lesen.
Re: Amtsarzt
Antwort von sara31 am 19.01.2015, 21:56 Uhr
sofort Widerspruch einlegen!!! Und Eilantrag stellen. Dann wird die Person persönlich befragt