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Nachbarschaftsstreit: hohen Bäume im Reihenhausgarten?

Thema: Nachbarschaftsstreit: hohen Bäume im Reihenhausgarten?

Hallo, ich bin gerade etwas überfordert, weil ich leider keine Ahnung vom Baumschutz habe. Ich schildere mal kurz mein Problem. Als wir vor 14 Jahren unsere Reihenhaus bezogen, pflanzten wir in unserem (doch eher kleineren Garten) eine 40 cm hohe Tanne. Diese ist nun allerdings nach all den Jahren so einige Meter gewachsen, genauer gesagt 7m. Sie ragt bei keinem Nachbarn in den Garten oder behindert jemanden sonst irgendwie. Nun sprach mich mein Nachbar von gegenüber (nicht mal meine direkten Nachbarn) an, ich würde bald grosse Problem bekommen, falls der Baum beim Sturm umfällt. Die Tanne ist aber gesund, das Wurzelwerk OK, warum sollte er also bei Wind so einfach umfallen? Ich denke, ihn stört einfach (warum auch immer) die Grösse der Tanne. Schatten wirft er auch nicht auf seinen Garten. Kann er mich zwingen,den Baum entfernen zu lassen? Garten + Haus sind Eigentum, kein Pachtland. Oder gibt es vielleicht sogar irgendein Gesetz, was verbietet gesunde Bäume zu fällen? Bin gerade megasauer, manche machen aus Sachen Probleme die gar keine sind. Anmerken möchte ich noch, dass jedes Jahr Vögel im Baum ihre Nester bauen. Bin dankbar für jede Antwort. Viele Grüsse

von Nati02 am 08.09.2013, 14:30


Antwort auf Beitrag von Nati02

Hi, grundsätzlich hast Du erst einmal Recht, dass den entfernt wohnenden Nachbarn die Tanne nichts angeht. Aber: Es gibt in einigen Bundesländern verbindliche Vorgaben, die die Maximalhöhe von Bäumen vorschreiben. Auch der Einwand mit der Höhe mag Dir im Moment anmaßend erscheinen. Je größer und je älter der Baum jedoch wird, desto mehr Angriffläche bietet er auch bei einem Sturm und Du wirst tatsächlich erst hinterher wirklich feststellen können wie gesund er war. Sollte er irgendwann wirklich einmal brechen und in angrenzenden Grundstücken etwas beschädigend, dann habt Ihr ein richtiges Problem, denn Ihr seid durchaus verpflichtet, quasi vorausschauend mitzudenken und es nicht irgendwann darauf ankommen zu lassen. Ich würde mich weniger echauffieren als darüber nachdenken, wie Ihr den Baum zwar schön halten, aber in der Größe so einbremsen könnt, dass in Zukunft nichts passiert. Dann sind alle glücklich, er, weil die Nachricht angekommen ist und Ihr, weil Ihr so vorgesehen habt, dass eben nichts passieren kann. LG Fiammetta

von fiammetta am 08.09.2013, 20:40


Antwort auf Beitrag von Nati02

ich hab mich damit kürzlich viel und eingehend beschäftigt. es kommt immer auf die nachbarschaft an... sind dort so hohe bäume üblich, und er wird nicht übermäßig durhc nadeln oder schatten oder sonstwie beeinträchtigt, dann kann er gar nix machen. falls aber euer garten der einzige mit einem solchen himmelsstürmer ist, dann könnte ein gericht tatsächlich (im falle des falles) anordnen dass ihr den wuchs auf max 2 m zu begrenzen habt. (nachbarschaftsrecht bayern hintergrund bei uns war, meine schwigermutter wohnt qasi im wald (seit über 30 jahren) und JETZT fällt ihr ein, die tannen aus nachbars garten nerven sie, werfen zu viel schatten, sie hätte gern mehr sonne. aber wie ich eben schrieb, wenn die umgebung so ist und nicht nur einer ne hoch empor ragende tanne hat, kann man das bei nachbars zwar ansprechen aber rechte hat man keine. (sie wohnt wirklich nahe am wald :o) eine häuserreihe grenzt an das waldgrundstück vom förster. was sie aber eben stört ist die tannen aus dem garten der direkten nachbarin. trotzdem, außer bei einsicht der nachbarin keine chance. übrigens, direkt hinter uns (oder vor uns? - an unseren eingangstür grenzend) haben wir den garten der menschen die hinter uns wohnen, genau an deren grundstücksgrenze steht auch eine riesige tanne. mir ist auch imemr angst und bange, denn wenn er bei sturm fällt, und blöd fällt, fliegt er auf unser haus, nicht auf deren haus, denn das ist weit genug weg vom baum, unseres nicht. mal abgesehen davon, dass die blöden nadeln nach jedem windstoss vor unserem haus liegen, der baum ist nun fast schon so hoch wie unser 2. OG, sie sind auch die einzigen mit einem solchen monstrum hier in der nachbarschaft... soweit ich weiß sind die drin wohnenden aber mieter, den eigentümer kenne ich gar nicht.

von DecafLofat am 09.09.2013, 09:33


Antwort auf Beitrag von DecafLofat

das Problem haben wir auch, Reihenmittelhaus, Kiefer in Nachbars Garten ist bestimmt schon 10 m hoch, wenn das Ding fällt, sind mind. 3 Dächer im Eimer, unseres haben wir letztes Jahr neu decken lassen und unsere anderen Nachbarn vor 3 Jahren, nur die wo der Baum steht, die haben kein neues Dach drauf und das ist da auch weder ausgebaut noch gedämmt. Die sind auch nur Mieter und wollen sich aber auch nicht drum kümmern, dass mit dem Baum was passiert, die Nadeln und Zapfen haben wir hier ständig im Garten liegen und Wäsche unterm Baum trocknen geht auch nicht, weil das Ding harzt. Die Nachbarn wollen aber auch nicht mit der Adresse des Vermieters rauskommen, also werden wir wohl leider über einen Anwalt gehen müssen. Der eine Ast ragt einmal über unsere komplette Grundstücksbreite. Ich find´s schade dass die Nachbarn da nicht bereit sind da was zu tun, und reden wollen die auch nicht mehr mit uns, wir haben zuviel Krach bei unserem Umbau gemacht

von Zwurzenmami am 09.09.2013, 10:27


Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Kann das helfen? (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt. (2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberhang_(Nachbarrecht) Habt ihr schon mal bei Kommune und Amtsgericht nach dem Eigentümer gefragt? Kann ja wohl nicht sein, dass man einen Anwalt bemühen muss, nur um den Eigentümer zu ermitteln. Wenn man sich dann nicht einig wird, kann es natürlich anders ausschauen.

von Franke am 10.09.2013, 01:31


Antwort auf Beitrag von Nati02

Er sagte Dir ja jetzt nur, dass es Probleme gibt, wenn das Ding umfällt. Da hat er recht. Auf dem Grundstück unseres Nachbarn hinter uns, steht eine riesige Tanne. Bestimmt zwanzig Meter hoch, wahnsinnig breit. Wenn das Ding fällt, ist bei uns imGarten alles platt. Am schlimmsten sind die Nadeln und die Zapfen. Alles voll. Mussten jwtzt das Trampolin umstellen, da man vor lauter Nadeln nicht mehr hüpfen konnte. Hinten wächst nix, qeil die Tanne den Boden versaut hat. Auch wirft das Ding unseren Garten komplett in Schatten.Ich hasse das Ding und kann gut verstehen, wenn es anderen ähnlich geht. Wir haben hinten ein wahnsinnig großes Stück Garten, was nicht nutzbar ist. Wollten da den Hasenstall hinmachen, binaber am überlegen, ob das so git ist, wegen der Hasenpfoten - Außenstall.....

von Suschi am 10.09.2013, 12:27


Antwort auf Beitrag von Suschi

die armen Hasen Wenn der Hasenstall unter dem Baum ist, poltert es ja ganz schön, wenn die Zapfen da aufs Dach fallen, die Häschen kriegen ja nen Koller

von Zwurzenmami am 10.09.2013, 13:23


Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ich bin ja auch eher dagegen. Die Zapfen machen mir da nicht so Sorgen, sind auch nicht so arg viele. Eher die Nadeln. Kann mir vorstellen, dass das den Pfoten schadet.... Mich ärgert er ungemein, dass wir den Teil so gar nicht nutzen können....

von Suschi am 10.09.2013, 21:09


Antwort auf Beitrag von Suschi

unser Garten hat ja nur 72 qm, davon können wir nur die Hälfte nutzen, ich hatte mal nicht dran gedacht und da hinten den Wäschetrockner hingestellt und den Pareo von der Großen draufliegen gehabt, den durfte ich dann heimlich entsorgen, weil der voller Harz war

von Zwurzenmami am 11.09.2013, 15:33


Antwort auf Beitrag von Nati02

Hi, eine Antwort wird dir nur das Landesrecht geben - das ist überall anders geregelt. In BaWü z.b. muss eine Baumbepflanzung einen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhalten, sonst hat der Nachbar u.U. einen Anspruch auf Beseitigung des Baumes (!). Sturmschäden bei Dritten solltest du allerdings vorbeugen, ggf. durch Rückschnitt. Gruß, Speedy

von speedy am 26.09.2013, 14:00