Liebe Frau Ubbens, in letzter Zeit kam es in unserer KiTa zu einer überdurchschnittlich hohen Anzahl an Anfragen des Kindergartenpersonales an die Eltern, ihre Kinder für die Integrationsprogramme anzumelden. Der Kindergarten fiel schon länger durch eine hohe Anzahl integrationsbedürftiger Kinder auf. Der Durchschnitt im Landkreis lag in den Jahren 2012/2013 bei 2-3%. Der betroffene Kindergarten liegt seit Jahren bei über 10%. Zur Zeit werden 13% der Kinder gefördert. Zusätzlich zu diesen Kindern wurden jetzt weitere Kinder als förderungswürdig in Betracht gezogen. Die bereits geförderten Kinder plus die möglichen Kandidaten für eine Förderung ergeben zusammen eine Quote von 28%. Das hat uns skeptisch gemacht und wir haben recherchiert. Die betroffenen Eltern haben sich teilweise auf das übliche Diagnoseverfahren eingelassen, andere haben gleich abgewiegelt. Eltern die unsicher waren haben Kinderarzt und Diagnosestellen aufgesucht. In den meisten Fällen kam es zu keiner Befürwortung weiterer Maßnahmen. Die Kinder stellten sich meist als "altersgerecht entwickelt heraus". Auslöser weiteren Ärgers war der Umstand, dass die Leitung des Kindergartens und der Integrationskraft diese Entscheidungen in einigen Fällen nicht akzeptierten. Berichtet wurde, dass Eltern emotional unter Druck gesetzt wurden mit unserer Auffassung nach unsachgemäßen Argumenten und sogar Befugnisse eingefordert wurden, um auf den Diagnoseprozess Einfluss zu nehmen. Die Eltern reichten Beschwerde beim Elternbeirat ein, nachdem das Vertrauen in Betreuer/KiTa-Leitung durch diese unglücklichen Kommunikationsverläufe erschüttert war. Diese Beschwerde wurde in der Kirchenvorstandssitzung als nichtig abgetan und wird nicht weiter verfolgt. Uns drängt sich hier der Eindruck auf, dass personelle Engpässe in der KiTa über die Integrationskraft und einer damit verbundene Zusatzkraft ausgeglichen werden sollen. Dabei stellten sich uns mehrere Fragen: • Bewegt sich der Umgang mit den Eltern und ein Einflussnahme des Kindergartenpersonales auf die Entscheidungsfindung der Eltern (bei keinen deutlich hervortretenden Defiziten) bzw. der Diagnosestellen (Kinderärzte und Frühförderungsstellen) im gesetzlichen Rahmen? • Wie kann hier eine objektive Beurteilung des betroffenen Kindes gewährleistet werden wenn KiTA und Diagnosestellen (bes. Frühförderungsstellen) vernetzt sind? • Wie können die Interessen der Kinder gegenüber den "fremden" Interessen von KiTa und "medizinischem Versorgungssystem" gewahrt werden, wenn diese in einen Konflikt geraten, bzw. wenn einzelnen Motivationen hinter einer Entscheidungsfindung nicht vertraut wird. • Wie sollten sich betroffene Eltern verhalten, wenn Missstände bestehen und der Träger zu keiner Kooperation bereit ist? Mit freundlichen Grüßen, Thalpan
von Thalpan am 14.04.2016, 16:00