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Geschrieben von Nini86 am 14.02.2015, 11:59 Uhr

Streitigkeit mit dem Jugendamt und KV

Hallo zusammen,

ich befinde mich derzeit in einem Sorgerechtsstreit. Vorher hatten wir Termine beim Jugendamt, damit diese Vermitteln können und Regeln schriftlich festhalten.

Nun habe ich mal eine Frage an Euch..
Von der Mitarbeiterin des Jugendamtes ist mir "dringend geraten" worden, Skype zu installieren damit der KV wenn er nicht vor Ort ist über den Laptop Kontakt zu meinem Sohn haben kann.
Mein Sohn ist 8 Monate alt, ich habe von so einem Vorschlag des Jugendamtes noch nie gehört. Wollte mal Eure Meinung hören.

Mein Sohn würde vor dem Laptop natürlich in dem Alter nicht still sitzen bleiben und eigentlich hatte ich mich mit dem KV geeinigt ihn in diesem Alter auch nicht mit Laptop etc in Verbindung zu bringen.

Bin etwas ratlos ..das Jugendamt hat den "Vorschlag" schriftlich festgehalten.. ich finde es Unsinn. Was meint ihr?

 
9 Antworten:

Re: Streitigkeit mit dem Jugendamt und KV

Antwort von Hexhex am 14.02.2015, 12:31 Uhr

Naja, so schlimm finde ich den Vorschlag jetzt nicht. Wahrscheinlich hatte die Mitarbeiterin selbst keine Kinder, so dass sie gar nicht weiß, dass ein so junges Baby natürlich den Menschen auf dem Bildschirm weder recht wahrnehmen oder ihn verstehen kann.

Es besteht ja keine Pflicht, den Vorschlag jetzt schon umzusetzen. Ich würde das erwägen, wenn Dein Kind etwas älter ist (mind. ein Jahr). Wenn Ihr dann hier und da skypt, ist das ja wie telefonieren. Es heißt nicht, dass Dein Kind zu früh an den PC herangeführt wird (und z. B. dort endlos spielen oder daddeln dürfte). Das ist denn doch etwas ganz Anderes. Es geht ja darum, Papas Gesicht zu sehen.

LG

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Re: Streitigkeit mit dem Jugendamt und KV

Antwort von muddelkuddel am 14.02.2015, 13:26 Uhr

also wenn du/ihr den vorschlag aus erzieherischen gründen nicht gutheißt, hättet ihr das ja beim gespräch ablehnen können.
allerdings bringt skypen ein kind ja nicht um und ist für ein baby einfacher zu kapieren, wenn es papas gesicht sieht, als nur telefonieren zu können. beides setzt natürlich DEINEN willen voraus, denn du musst das kind auf dem schoß haltn und den laptop einschalten.

meine nachbarin hat per skype übrigens regelmäßig kontakt zu tochter und enkel in USA gehalten, und das von babyzeiten an, was zur folge hat, dass der junge nie fremdelt, wenn oma ihn alle 1-2 jahre besuchen kommt.. scheint dort also zu funktionieren.

also ich glaube ncht, dass das jugendamt da jetzt eine verpflichtung draus machen will, aber in absprache mit dem kindsvater könnt ihr doch über den vorschlag mal nachdenken und gemeinsam eine lösung finden. das gemeinsame findet das jugendamt bestimmt prima ;-)

LG

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Re: Streitigkeit mit dem Jugendamt und KV

Antwort von Pamo am 14.02.2015, 14:49 Uhr

Das ist nur ein Vorschlag, du musst ihn nicht umsetzen. In dem Alter ist Skype weniger Kommunikstion als Live-Fern-Betrachtung des Kindes. Du kannst anbieten, dass du alternativ Filmaufnahmen zur Verfügung stellst.

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Re: Streitigkeit mit dem Jugendamt und KV

Antwort von mf4 am 15.02.2015, 12:55 Uhr

So schlecht finde ich den Vorschlag nicht... das Baby kennt dann die Stimme und das Gesicht seines Vaters. Ich glaube nicht, dass jemand erwartet, dass ein Baby lange Konferenzen abhält.

mit dem KV geeinigt ihn in diesem Alter auch nicht mit Laptop etc in Verbindung zu bringen???

Was soll denn passieren, wenn das Baby alle 3 Tage mal 5min davor sitzt? Ich nehme an du nimmst Handy und Laptop auch nicht nur aus dem Safe, wenn das Baby schläft.

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Re: Streitigkeit mit dem Jugendamt und KV

Antwort von Vanessa1704 am 16.02.2015, 11:45 Uhr

Ich finde ich es nicht gut, dein Kind ist ein Baby.Es ist für dich ja auch mit Kosten verbunden. Zwingen kann man dich dazu sicher nicht.

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Re: Streitigkeit mit dem Jugendamt und KV

Antwort von Charlie+Lola am 16.02.2015, 12:32 Uhr

Sorgerechtstreit kommt ja nicht von ungefährt............ganz ehrlich?
Wenn ich mich von meinem Partner trenne und möchte das mein Kind Kontakt halten kann dann installiere ich auch skype, oder mache Gegenvorschläge.

Das doch affig............man kann auch alternativ Videos drehen und dem Vater zuschicken...........aber irgendwas um den Kontakt zu halten scheint das JA ja sinnvoll zu halten.
Warum streubst du dich dagegen?

Das hat wohl nicht nur was mit der Nutzung des Laptops zu tun, oder?

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Re: Streitigkeit mit dem Jugendamt und KV

Antwort von desire am 18.02.2015, 11:52 Uhr

ist ja geil...was macht man mit einem 8monate altem Kind so beim skypen??

...lass mich raten die Jugendamtmitarbeiterin ist ca. 25 und hat keine Kinder....looooool...

jetzt mal im ernst....ich denke dass in dem Alter Fotos und ev. mal ein Spasstelefon reichen....ich meine so ab und zu über Skype zu kommunizieren und das KInd mal winke winke machen lassen ist ja witzig aber als ernstzunehmendes Mittel zwischen Kind und Vater würd ich es jetzt nicht betrachten.

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Re: Streitigkeit mit dem Jugendamt und KV

Antwort von mf4 am 19.02.2015, 19:52 Uhr

Als Elternteil, bei dem das Kind lebt ist sie in der Pflicht ihn teilhaben zu lassen, ggf. Entwicklungsberichte zu schreiben, ihm Bilder zu senden usw.
Da fände ich eine 5-minütige Skype-Sitzung entspannter und das hat den Vorteil, dass das Kind den Vater auch sehen kann.
Man kann sie verpflichten, nicht zu Skype aber zu o.g. Berichten, Bildern usw.
Und Kosten kommen bei Skype nicht auf.

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Re: Streitigkeit mit dem Jugendamt und KV

Antwort von mf4 am 19.02.2015, 23:14 Uhr

Es sieht den Vater, den es sonst kaum kennen würde und bei dem es sicher bald öfter sein wird.
Wie viele Babys winken der Oma und da werden sicher auch mal Babys vor der Webcam gezeigt... so absurd finde ich das gar nicht.

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