Sehr geehrter Herr Prof Costa,
ich habe eine Frage zu Parmesan. Ich weiss, dass er in der Schwangerschaft nicht "verboten" ist. Trotzdem wuerde ich gerne wissen, ob mein gekaufter Parmigiano Reggiano aus dem Supermarkt, wenn er denn aus Rohmilch hergestellt wurde (und das wird ein Parmesankaese doch immer?) nicht auch als Rohmilchkaese auf der Verpackung gekennzeichnet sein muesste? Ich dachte, das sei Pflicht? Es ist nichts darauf zu finden. Oder geht aus der Bemerkung " mindestens 24 Monate gereift" etwas daraus hervor? Wuerde es nur gerne prinzipiell wissen, ob es dann kein Rohmilchkaese ist und wie sicher dieses Produkt an sich ist.
Herzlichen Dank fuer Ihre freundlichen Erklaerungen.
von
verdin
am 25.11.2014, 11:51
Antwort auf:
Parmesan Kennzeichnung
Ihre Beobachtung ist richtig - nicht auf allen Käsesorten, die aus Rohmilch hergestellt worden sind, steht auch dieser Hinweis auf der Verpackung. Hartkäse-Arten sind eine Ausnahme bei der bestehenden, EU-weiten Kennzeichnungsprlicht. Dazu gehören: Le Gruyére, Appenzeller, Emmentaler, einige Bergkäsesorten und Parmesan.
Beim Parmesan ist durch die lange Reifung fast ausgeschlossen, dass Listerien überleben. Jedenfalls ist dieser Infektionsweg für die Listeriose bislang nicht belegt worden. Dieses Produkt ist also sicher in der Schwangerschaft. Achten Sie aber bitte darauf, wie Sie ihn aufbewahren - auf jeden Fall gut verpackt, einzeln, im Kühlschrank.
von
Prof. Dr. med. Serban-Dan Costa
am 25.11.2014