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Na wisst Ihr welche Partei dies wolte? Da hat mich der Wandel

Thema: Na wisst Ihr welche Partei dies wolte? Da hat mich der Wandel

dann doch sehr erstaunt... Zuwanderung steuern und begrenzen) Unser Ziel ist es, so schnell wie möglich verbindliche Regeln für die Zuwanderung nach Deutschland zu bestimmen. Es gilt, Zuwanderung im nationalen Interesse zu steuern und zu begrenzen und Asylmissbrauch zu stoppen. Zugleich wollen wir die Integration all derjenigen verbessern, die auf Dauer in Deutschland leben wollen. Wir sagen zu, alle dazu notwendigen Anstrengungen zu unternehmen und Möglichkeiten zu schaffen. Im Gegenzug bauen wir auf die Bereitschaft derjenigen, die zu uns kommen, sich zu integrieren und auf die Toleranz der Deutschen gegenüber den ausländischen Mitbürgern. 85 84. Nach Deutschland hat über Jahrzehnte hin erhebliche Zuwanderung stattgefunden. Die Zuwanderung nach Deutschland findet bislang überwiegend im Interesse der Zuwanderer selbst statt. Es gibt aber auch ein wachsendes Eigeninteresse der Bundesrepublik an einer gesteuerten und zugleich begrenzten Zuwanderung. Ein Verzicht auf Zuwanderung hätte in Zukunft erhebliche soziale und gesellschaftliche Probleme zur Folge. Auch im Hinblick auf die schrumpfende und überalterte Bevölkerung kann Zuwanderung einen Beitrag zur Abmilderung der sich abzeichnenden Probleme leisten; eine Lösung dieser Probleme leistet sie aber nicht. Weitere Zuwanderung wird auf Dauer nur dann Akzeptanz in der Bevölkerung finden, wenn ein ausgewogenes Verhältnis zwischen humanitär begründetem Zuzug und Zuzug im nationalen Eigeninteresse gefunden wird. Orientierungspunkt muss dabei stets die Integrationsfähigkeit der deutschen Gesellschaft sein. 85. Wir wollen ein Zuwanderungsbegrenzungs- und Integrationsgesetz schaffen, welches die einzelnen Bereiche der Zuwanderung, die Bedingungen der Gewährung von Aufenthaltsrechten und Arbeitserlaubnissen und die Grundfragen der Integration regelt. Die Umsetzung des Zuwanderungsbegrenzungs- und Integrationsgesetzes soll auf der Basis klarer administrativer Strukturen erfolgen. Die derzeitige Aufsplitterung der zuwanderungsrelevanten Gesetzesregelungen in unterschiedliche Rechtsgebiete und das weitgehend unkoordinierte Nebeneinander administrativer Zuständigkeiten in der Ausländerpolitik sind wesentliche Ursache für die derzeitigen eklatanten Defizite in der Zuwanderungssteuerung und Integration. Auch unter dem Gesichtspunkt einer effizienten Bekämpfung von Ausländerkriminalität ist die Zusammenführung rechtlicher und administrativer Kompetenzen der Ausländerpolitik dringend erforderlich. Zwar ist die Einrichtung eines Bundesministeriums für Immigration nicht erforderlich; zu prüfen ist aber die Schaffung eines Bundesamtes für Zuwanderung und Integration. Die Einrichtung einer solchen Behörde bietet auch zusätzliche Chancen für eine wirksame Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der länderüber86 greifenden organisierten Kriminalität. Die örtlichen Ausländerbehörden sollen zu Behörden für Zuwanderung und Integration mit Beratungs- und Informationsmöglichkeiten für Zuwanderer fortentwickelt werden. 86. Es müssen wirksamere Maßnahmen gegen den Missbrauch des Asylrechts und für eine Verkürzung der Anerkennungsverfahren ergriffen werden. Dazu müssen im Bereich der Ausgestaltung der Transferleistungen die Versorgung mit Sach- statt Geldleistungen und die zumindest anfängliche Unterbringung in Sammelunterkünften konsequenter umgesetzt werden. Die Anerkennungsverfahren sind möglichst innerhalb eines Jahres rechtskräftig abzuschließen. Zu diesem Zweck soll der Klageweg auf eine Gerichtsinstanz beschränkt und das Einzelrichterprinzip durchgängig angewandt werden. Bei rechtskräftiger Ablehnung des Asylersuchens ist der Aufenthalt konsequent zu beenden. Die Ausgestaltung des Asylrechts als Individualgrundrecht bleibt dabei bestehen. Lediglich dann, wenn sich zeigen sollte, dass der Asylmissbrauch nicht hinreichend eingedämmt und die Verfahren nicht beschleunigt werden können, ist eine Änderung des Grundgesetzes zu erörtern. Im Rahmen eines auch an nationalen Interessen orientierten Zuwanderungskonzeptes ist für die gezielte Aufnahme von Armutswanderern und Wirtschaftsflüchtlingen kein Raum. Stattdessen ist die Bekämpfung von Fluchtursachen zu intensivieren. Zuwanderungs- und Entwicklungspolitik sind eng miteinander zu verzahnen. 87. Die Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen kann grundsätzlich nur für die Dauer der Krisensituation im Herkunftsland erfolgen. Anschließend hat auch im Interesse der Herkunftsländer eine umgehende Rückführung zu erfolgen. Für die Dauer des Aufenthaltes ist ein eigenständiger, rechtlich verfestigter Flüchtlingsstatus vorzusehen. Dieser garantiert sowohl ein Mindestmaß an Bewegungsfreiheit, als auch die Befugnis zur Arbeitsaufnahme. Die europäische Flüchtlings- und Asylpolitik muss zu einer gerechten, gleichmäßigen Lastenverteilung auf alle Mitgliedsländer der Europäischen Union 87 führen. Die Zuwanderungspolitik der Gemeinschaft darf nicht dazu führen, dass sich die Zuwanderung nach Deutschland noch weiter erhöht. 88. Die Zuwanderung von Arbeitskräften muss einfach und übersichtlich geregelt werden. Die Vermeidung von wirtschaftlichen und sozialen Problemen ist zentrales Ziel einer gesteuerten Zuwanderung. Erforderlich ist eine Differenzierung nach der jeweiligen Qualifikation der Arbeitsmigranten und danach, ob die Arbeitstätigkeit nur zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt ist. Hinsichtlich der Saison-Arbeitnehmer sind die Regelungen über Werkvertragsarbeiter, Saisonarbeiter oder Gastarbeitnehmer weiterhin anzuwenden. Eine Anrechnung auf das Einwanderungskontingent für Arbeitsmigranten findet nicht statt. Voraussetzung für die Erteilung der Arbeitserlaubnis ist ein echter Bedarf des nationalen Arbeitsmarktes. Für die beabsichtigte Tätigkeit darf also kein deutscher oder ihm gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Unabhängig hiervon wird die Zuwanderung von Fachkräften durch ein jährliches Zuwanderungskontingent ermöglicht. Voraussetzung ist auch hier ein echter, auf dem nationalen Arbeitsmarkt nicht zu befriedigender Bedarf. Es gilt der Grundsatz: Ausbildung hat Vorrang vor Zuwanderung. Der vorhandene Bedarf an Fachkräften wird jährlich festgestellt. Voraussetzung dafür ist, dass keine einheimischen Arbeitnehmer zur Besetzung einer in Aussicht genommenen Arbeitsstelle zur Verfügung stehen. Dies ist im Bereich gering qualifizierter Tätigkeiten auf absehbare Zeit nicht der Fall. Die Auswahl der betreffenden Personen erfolgt sodann auf der Basis eines Punktsystems, das Alter, Schulausbildung, Beruf, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, garantiertes Beschäftigungsangebot, bisherige Berufstätigkeit in Deutschland und persönliche Eignung berücksichtigt. Einen Bonus erhalten Angehörige von EUBeitrittsländern, Höchstqualifizierte, Investoren und Führungskräfte. In der Regel werden zunächst nur befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse erteilt, allerdings mit der Perspektive dauerhafter Verlängerung bei unveränderten Arbeitsmarktbedingungen. Zu prüfen ist, ob und inwieweit Arbeit88 geber, die von den Möglichkeiten der Arbeitsmigration Gebrauch machen, zu Ausbildungszusagen oder Beschäftigungsgarantien verpflichtet werden. Sonderregelungen gelten für Höchstqualifizierte (Wissenschaftler, Künstler, Sportler). Die Aufenthaltserlaubnis wird in diesen Fällen von Anfang an mit der Perspektive des Daueraufenthaltes erteilt. Die Zuwanderung von Fachkräften schließt die Möglichkeit des Nachzugs von Familienangehörigen ein. Diese sind in die Quote der Arbeitsmigranten einzurechnen. 89. Die Steuerung des Ehegatten- und Familiennachzugs außerhalb künftiger Arbeitsmigration muss einerseits die verfassungsrechtlichen Vorgaben beachten, andererseits dem nationalen Interesse an sozialverträglicher Zuwanderung Rechung tragen. Dabei soll der Gesamtumfang nicht ausgeweitet werden. Dies setzt voraus, dass der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zum Familiennachzug in der jetzt vorliegenden Form nicht in Kraft tritt. Der Integrationsperspektive kommt künftig bei der Entscheidung über den Familiennachzug entscheidende Bedeutung zu. Dabei ist die Integrationschance bei Kindern ohne deutsche Sprachkenntnisse in jungem Alter deutlich höher als bei einer Zuwanderung in höherem Alter. Deswegen ist das Nachzugsalter in der Regel auf sechs, höchstens auf zehn Jahre abzusenken. 90. Integration setzt Gesetzestreue, Sprachkompetenz sowie das Respektieren der Grundlagen des Zusammenlebens und der Traditionen und Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft voraus. Sie beinhaltet aber auch die Möglichkeit zur Bewahrung der eigenen kulturellen und religiösen Prägung im Rahmen der geltenden Rechts- und Verfassungsordnung. Dazu gehört, dass Kinder aus islamischen Familien auch islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache und nach einem dem christlichen Religionsunterricht entsprechenden Lehrplan unter deutscher Schulaufsicht besuchen können. Die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer ist unterschiedlich erfolgreich gelungen. Viele Ausländer leben gut integriert. Defizite bestehen aber selbst auch bei Ausländern, die bereits seit mehreren Generationen in der Bundesrepublik leben. Integration muss als wechselseitiger Prozess verstan89 den werden: Erforderlich ist einerseits das Integrationsangebot einer offenen und aufnahmebereiten Gesellschaft sowie andererseits die Integrationsfähigkeit und -willigkeit der Ausländer. Der Integrationsprozess muss von staatlicher Seite verbindlich ausgestaltet werden. Künftig soll das Prinzip des "Förderns und Forderns" gelten. Grundsätzlich verpflichtende Integrationskurse sollen Ausländer mit einer langfristigen Aufenthaltsperspektive besser auf ihr Leben in Deutschland zurüsten, indem sie ihnen nicht nur frühzeitig - möglichst schon vor ihrer Ankunft in Deutschland - ausreichende Deutschkenntnisse vermitteln, sondern sie auch mit der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung vertraut machen. Entsprechende Integrationskurse sollen auch den bereits hier lebenden Ausländern angeboten werden. Das Angebot der Integrationskurse soll mit einem Anreizsystem verbunden werden. Wer diese Kurse erfolgreich absolviert hat, soll durch eine Verbesserung seiner Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnissituation belohnt werden. Gleichzeitig soll der Verstoß gegen die Teilnahmepflicht sanktioniert werden. Die der öffentlichen Hand zufallenden Kosten der Integration sind zwischen den staatlichen Ebenen in Deutschland unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung angemessen aufzuteilen. 91. Unsere Überzeugung ist: Gemeinsam können wir mehr aus Deutschland machen. Dazu bedarf es der richtigen Politik mit all ihren großen und kleinen Schritten in Richtung Zukunft. Wir haben auf den Seiten dieses Leitantrages ausführlich dargestellt, wie wir uns diese Schritte vorstellen. Unser Ziel ist eine offene und menschliche Gesellschaft. Dabei kommt es nicht nur auf die richtigen politischen Maßnahmen an. Sondern uns geht es um einen neuen Geist der Partnerschaft zwischen Politik und Bürgern. Dieser Geist der Partnerschaft - zwischen Frauen und Männern, Jungen und Alten, Starken und Schwachen, Deutschen und Ausländern - prägt unseren Vorschlag für einen "Vertrag für die Zukunft". 90 Klar umrissene Verantwortlichkeiten ermöglichen es, dass wir die gemeinsam definierten Ziele erreichen. Dabei kommt es auf jeden Einzelnen an. Wir wollen, dass jeder seine Chance hat, seinen Teil beizutragen, damit wir mehr aus unserem Land machen: menschlich wie wirtschaftlich. Jeder Beitrag zählt. Dabei ist eines ganz wichtig: Nicht der Erfolg auf Anhieb ist entscheidend. Sondern dass jeder, der sie braucht, eine zweite Chance bekommt. Es entspricht unserem Grundverständnis als........, dass der Einzelne auf die Solidarität der anderen zählen kann, wann immer er sich selber nicht helfen kann. Denn wir wissen, dass Schwäche ebenso zum Wesen des Menschen gehört wie Stärke und Leistungsfähigkeit. Deswegen gilt bei aller Beschleunigung unserer Gesellschaft und bei aller Aufmerksamkeit, die der Wandel im Zuge der Globalisierung von uns erfordert: Behinderte, Kranke und alte Menschen sind gleichberechtigte Partner in unserem gemeinsamen Projekt. Ihre Teilhabe an Wohlstand und gesellschaftlichem Fortschritt ist ein Grundbestandteil der neuen Sozialen Marktwirtschaft. Für uns ist es eine Maßgabe christlicher Nächstenliebe, sich für ihre spezifischen Belange und Bedürfnisse einzusetzen. Solidarität, Nachhaltigkeit, Toleranz, Ehrlichkeit und Gegenseitigkeit sind wichtige Säulen unseres Politikentwurfs. Denn nur, wenn wir gemeinsam handeln, werden wir in Deutschland auch in Zukunft in Freiheit, Wohlstand und Sicherheit leben. Das ist unser Ziel. Lassen Sie uns gemeinsam den Vertrag für die Zukunft schließen.

von peekaboo am 08.09.2017, 11:03


Antwort auf Beitrag von peekaboo

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von peekaboo am 08.09.2017, 11:04