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Geschrieben von aliben2000 am 14.05.2014, 12:37 Uhr

Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Hallo,

ich bin schwanger, alleinerziehend und bekomme Hartz 4. Mein jetziger Kontostand beträgt 1,55 + und da wird aber jetzt noch jede Menge abgehen so das ich im Disprokredit bin.

Ich habe von meinem Jobcenter einen Bescheid bekommen das ich zu viel Geld bekommen habe und das jetzt zurückbezahlen muss. Mein Einspruch/ Widerspruch wurde abgelehnt und jetzt soll ich alles auf einmal zurückzahlen sonst wollen die das Geld von meinem Konto einziehen. Mein Dispokredit wäre dann am Limit und das wäre den aber egal, sie meinten das wäre mein Problem. Ich habe gesagt das ich alleinerziehend und schwanger bin und ich durch viele Probleme (Waschmaschine mehrfach kaputt, Autounfall usw.) große Geldsorgen habe.

Mir selber ist es auch nicht aufgefallen das ich über Monate zu viel Geld bekommen habe und die Beratungsstelle hat auch gemeint das es so alles richtig ist.

Jetzt wollte ich fragen ob die das Geld von meinem Sparkassenkonto einfach so pfänden dürfen bzw. ob die nicht verpflichtet sind wenigsten eine Ratenzahlung anzubieten.

Danke sehr

 
3 Antworten:

Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von speedy am 14.05.2014, 15:27 Uhr

Hi,
da ich nicht davon ausgehe, dass das JobCenter eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Mandat für dein Konto hat, dürfen die nichts einziehen. Wenn doch, dann sofort die Lastschrift zurückgehen lassen. Das geht so nicht!

Was sie aber dürfen, ist das Geld zurückfordern. Ratenzahlung etc. müssen sie nicht anbieten, dass ist reine Kulanz, da in D der Grundsatz gilt: "Geld hat man zu haben". Sie können dazu auch den Weg gehen, dein Konto zu pfänden, dazu braucht es aber einen rechtswirksamen Pfändungsbeschluss. Auch dann darf dein Konto nicht leergeräumt werden, zumindest nicht, wenn es ein sog. P-Konto ist (unbedingt einrichten!). Dann muss dir ein Selbstbehalt verbleiben und es kann nur gepfändet werden, was du darüber hinaus zur Verfügung hast.

Insgesamt wirst du aber um eine kurzfristige Rückzahlung nicht umhin kommen - sie können die Schulden natürlich auch mit den zukünftigen Leistungen verrechnen - auch das sollte dir klar sein.

Gruß, Speedy

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Das ist nicht wahr - natürlich geht das nicht

Antwort von Littlecreek am 14.05.2014, 17:39 Uhr

Von laufenden Leistungen darf die Rückforderung nicht einbehalten werden. Da gibt es nur 2 Ausnahmen, die ich hier nicht sehe.
Hierzu ein Link unten.
Dein Konto musst du am besten gestern schon in ein bereits von Speedy erwähntes P- Konto einrichten bzw. Deines in ein solches umwandeln. Dann kann man dort auch nichts abziehen.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/anrechnungalgii887223.php

Auf jeden Fall noch einmal Widerspruch einlegen und notfalls auch einen kostenlosen Anwalt in Anspruch nehmen.

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Re: Jobcenter Hartz 4 - Dürfen die das Geld einziehen vom Konto obwohl man im - ist?

Antwort von nervkekz am 17.05.2014, 17:54 Uhr

typisch jobcenter...
ab zum amtsgericht, nen beratungshilfegutschein holen und zum anwalt!
klar darf das jc zu viel gezahltes zurückfordern und widersprüche werden gerne abgelehnt. haben die sich denn verrechnet oder bist du an der überzahlung "schuld"??
lass den anwalt den rückvorderungsbescheid & den ablehnungsbescheid überprüfen und ggf, gerichtlich widerspruch einlegen. sieht der anwalt keine chance auf erfolg oder wird die sache auch vom sozialgericht abgelehnt, so lass ihn eine ratenzahlung fordern! so, dass die jeden monat einen möglichst kleinen teilbetrag einbehalten.
einfach so abbuchen kann das jc nicht, aber die behalten halt einfach das geld ein. und du hast zwar die möglichkeit, dir lebensmittelgutscheine zu holen, aber wer möchte schon mit einem "ich hab kein geld"-schein einkaufen gehen...

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