Hallo ihr lieben ich weiß nicht ob ihr mir helfen könnt aber ich probiere es einfach mal. Es geht um einen maxicosi von Hauck den haben wir Mitte 2012 gekauft jetzt bin ich wieder schwanger und wollte fragen ob ich den Sitz wieder nehmen darf. Er war damals schon ein älteres Modell weswegen wir ihn günstig gekauft haben da es ja neue Richtlinien gibt bin ich mir unsicher. Auf dem Sitz steht 04443646 und ein e4 sonst steht nur Hauck Universal Carseat drauf unten sind noch einstanzungen wahrscheinlich herstellungsdaten. Lg Andrea höreth
von
andrea83
am 10.01.2017, 21:03
Antwort auf:
Ist der Kindersitz noch gebrauchbar
Liebe Andrea,
anbei die Quelle des ADACs zur Nutzung eines gebrauchten Kindersitzes:
Was ist beim Kauf gebrauchter Kindersitze zu beachten?
Sie können nur dann problemlos verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass der Kindersitz keine Beschädigungen aufweist und die Bedienungsanleitung vorhanden ist. Es darf z. B. der Sitzkörper (vorhandenen Bezug abnehmen!) keine Risse, Verformungen oder Bruchstellen aufweisen. Gurte dürfen ebenfalls keine Risse, deutliche Quetschspuren oder Ausfaserungen an den Rändern haben. Ebenso müssen bei sitzeigenen Hosenträgergurten die Gurtpolster noch vorhanden sein. Das Gurtschloss sowie die Verriegelungssysteme müssen funktionstüchtig einrasten und dürfen keine Absplitterungen aufweisen. Auch ein gebrauchter Sitz muss unbedingt die aktuelle Prüfnorm ECE R 44/03 oder die seit Juli 2005 gültige ECE R 44/04 aufweisen (zu erkennen am Prüfetikett mit einer Prüfnummer, die mit 03... oder 04… beginnt), denn die Prüfkriterien wurden gegenüber der älteren Version ECE R 44/02 (gültig bis Ende 1995) deutlich verschärft. Ab April 2008 dürfen diese alten Systeme nicht mehr verwendet werden. Empfehlung: Gebrauchte Kindersitze nur aus dem Bekanntenkreis erwerben, da hier die tatsächliche Nutzung sowie eventuelle, unübliche Beanspruchung besser hinterfragt werden kann.
Liebe Grüße von Katrin
von
Katrin Simon
am 13.01.2017
Antwort auf:
Ist der Kindersitz noch gebrauchbar
Auf dem E4-Aufkleben sollte R44/04 o.ä. mit draufstehen, wenn mich nicht alles täuscht. Schau mal, ob du das findest.
http://www.maxi-cosi.de/de-de/kindersitze/sicher-unterwegs-mit-kind/gesetze-und-vorschriften-fur-kindersitze/das-ece-r44-04-zulassungsetikett.aspx
Er ist gesetzlich zugelassen. Ob man ihn nehmen kann, hängt auch vom Allgemeinzustand ab und ob er z.B. mal runtergeschmissen wurde. Ist das alles okay, kann man ihn zumindest rein rechtlich verwenden.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 11.01.2017, 10:57