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Geschrieben von Würmchen2610 am 04.03.2015, 22:31 Uhr

Zweitwohnung mit Kleinkind steuerlich absetzen

Hallo zusammen,
ich bin z.Z. in Elternzeit.
Mein AG befindet sich 400km entfernt von meinem Hauptwohnsitz.
Mein Mann arbeitet im Schichtdienst.
Wenn meine Elternzeit vorbei ist,werde ich mit dem Kind
zum meinen AG ziehen.Ich werde TZ arbeiten.Ich kann das Kind an unserem Wohnsitz nicht lassen,denn mein Mann arbeitet in Schichten (auch Nachtschicht).Mein Mann wird zu uns am WE fahren,aber wir auch werden zu unserem Hauptwohnsitz fahren(mindestens 6 Mal im Jahr).
Hat jemand ein ähnliches Modell der doppelten Haushaltsführung?
Wird das FA die doppelte Haushaltführung bei mir anerkennen,damit ich meine Kosten für die Zweitwohnung absetzen kann?
Vielen Dank für Eure Erfahrugen vorab und LG!

 
2 Antworten:

Re: Zweitwohnung mit Kleinkind steuerlich absetzen

Antwort von shinead am 05.03.2015, 7:11 Uhr

Wenn Du mit lediglich 6 Heimfahrten kalkulierst und Dein Mann an den WEs zu euch kommt, ist m.E. deine Wohnung die Hauptwohnung und die Deines Mannes die Zweitwohnung, da er ja der "Heimfahrer" ist.

Ich würde die Konstellation mit dem Steuerberater abstimmen um sicher zu gehen.

Außerdem würde ich einen Job am Ort des Mannes suchen und ihn anhalten an meinem Arbeitsort einen Job zu suchen. Die Kosten würde ich nicht tragen wollen. Auch nicht die Belastung für die Familie.

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Re: Zweitwohnung mit Kleinkind steuerlich absetzen

Antwort von Al1ce am 05.03.2015, 13:49 Uhr

sehe es wie shinead, Dein Mann hätte in der Konstellation eindeutig den Zweitwohnsitz. Bei uns sind es "nur" 200 km, das Finanzamt hat keinerlei Probleme gemacht bzgl doppelter Haushaltsführung, aber ich hab auch vorher sicherheitshalber mit einer Steuerberaterin gesprochen... Jobs woanders suchen - schön wärs, diese Art von Stellen gibts leider nicht oft, und mit 200 km sind wir noch gut dran.

Allerdings dürfen die Zweitwohnungen nicht gerade riesig sein, wenn ich mich recht erinnere..

alles gute

al1ce

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