Geschrieben von SimplySingle am 09.07.2014, 19:29 Uhr |
Wie verhalten?!
Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage. Ich habe heraus bekommen, dass zwei Kolleginnen die nur 4 Tage die Woche arbeiten die gleichen Tage Urlaub haben wie der Rest. Bei einer ist es ok, da sie meistens an ihrem freien Tag Home Office macht.
Als ich das mit der GF abklären wollte hieß es nur wir haben alle die gleiche Anzahl Tage. Stimmt ja so nicht, gab man mir dann auch recht. Hieß, es müssten dann ja auch die Verträge geändert werden.
Ich finde dies sehr sehr ungerecht uns anderen gegenüber. Es hieß, sie braucht das wegen dem Kind. Kind ist aber gesund, Mann halt nur am WE da...
Mir geht es auch gar nicht darum ihr an den Karren zu fahren, da ich sie sehr gerne mag. Nur ist das ja allen anderen gegenüber nicht fair. Viele meiner Kollegen arbeiten echt viel und lange und wir haben eh recht wenig Tage.
Vor allem, ich bin ae, Kind hat Pflegestufe 1 und kann an keinem WE vom Vater betreut werden.
Betriebsrat haben wir keinen, Firma ist Inhaber geführt.
Jetzt weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll. Mir wurde mal längerer Urlaub verwehrt, weil es den anderen gegenüber nicht gerecht wäre.
Muss man das verstehen?
Danke schon mal!
Ich denke, da kann man nichts machen
Antwort von Nicol am 09.07.2014, 19:41 Uhr
Gibt es eine Tarifvertrag, wo die Anzahl der Urlaubstage festgelegt sind?
Wenn nicht ist jeder seines Glückes Schmid. Wenn Ihrem Vertrag steht, dass sie 30 Tage Urlaub hat, hat sie das, auch wenn in deinem das selbe steht. Im Nachhinein den Vertrag ändern, bin ich unsicher ob das geht. Kommt sicher auf die Betriebsgröße, Betriebsrat ect. an.
Re: Wie verhalten?!
Antwort von gwenni am 09.07.2014, 21:07 Uhr
Kommt ja darauf an wieviel Urlaubstage für eine Woche genommen werden müssen. Wenn sie auch 5 nehmen muss, dann ist es ja nicht unfair.
Re: Wie verhalten?!
Antwort von gwenni am 09.07.2014, 21:07 Uhr
Kommt ja darauf an wieviel Urlaubstage für eine Woche genommen werden müssen. Wenn sie auch 5 nehmen muss, dann ist es ja nicht unfair.
Re: Wie verhalten?!
Antwort von MäuschenNr.3 am 09.07.2014, 21:35 Uhr
Ohne genaueres zu deinem Job zu wissen, wird das schwierig...
Bei meinem vorherigen AG haben die Teilztkräfte anteilige Tage Urlaub. Jetzt haben sie dieselbe Anzahl der Tage, aber es werden dafür weniger Stunden gutgeschrieben. Sprich eine 100%-Kraft bekommt 7,8 h, eine 25%-Kraft nur 1,95 h, also nicht sooo ungerecht. Mir als (jetzt) Teizeitkraft kommt diese Regelung sehr entgegen, da ja nur der genehmigte Urlaub sicher frei ist, dass ich mehr freie Tage habe als Vollzeitkräfte bringt mir nicht sooo viel, wenn ich meinen Urlaub buchen möchte/muß.
Bei meinem Mann ist sowohl Gehalt als auch Urlaubstage Verhandlungssache. Stunden sind auch egal, es wird gearbeitet... Wieviele Tage jemand da ist, ist da vollkommen egal! Da gibt es weder Tarifverträge noch Betriebsrat oder sonstwas... Für die ist das so okay...
Re: Wie verhalten?!
Antwort von SimplySingle am 09.07.2014, 22:10 Uhr
Hallo!
Sie muss nur 4 Tage nehmen für eine Woche Urlaub.
Außerdem meinte die GF sie wisse, dass es zu viele sind, aber dann müsste man ja den alten Vertrag ändern, der noch auf der 5 Tages Woche steht mit der alten Anzahl an Tagen.
Das Verständnis, dass es zu viele Tage sind ist ja da. Nur hat keiner Lust das unangenehme Gespräch zu führen.
Re: Wie verhalten?!
Antwort von Julia+Christopher am 09.07.2014, 22:18 Uhr
wenn sie zum Einstellungszeitpunkt besser verhandelt hat, dann ist das so.
In meiner alten Firma hatten auch alle, die vor Tag X eingestellt waren 28 Tage Urlaub und die Neueren 26. Den alten wurde ein neuer Vertrag mit 26 Tagen angeboten und einen Gehaltsaufschlag... es hat so gut wie niemand das Angebot angenommen.
Eine Änderung wäre nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und warum sollte die Kollegin dem zustimmen.
LG
Re: Wie verhalten?!
Antwort von Strudelteigteilchen am 09.07.2014, 22:23 Uhr
Bekommt irgendwer mehr Urlaubstage, wenn man die der Kollegin wegnimmt? Hat irgendwer einen Vorteil von dieser ganzen Neid-Aktion? Außer Rache und "Ätschebätsch, ich will, daß es allen so schlecht geht wie mir!", natürlich.....
Re: Wie verhalten?!
Antwort von SimplySingle am 09.07.2014, 22:29 Uhr
Ja, mir geht es darum, dass man den anderen dann zB einen Tag an Weihnachten schenkt. Wir müssen hier Urlaub nehmen, da die Agentur zu hat.
Außerdem wurde nicht neu verhandelt, nur im Nachhinein nicht angepasst.
Andere Kollegen müssen bei Umzug sogar Urlaub nehmen und eine Kollegin hat einen Tag genommen beim Trauerfall im engen Familienkreis.
Re: Wie verhalten?!
Antwort von SimplySingle am 09.07.2014, 22:32 Uhr
Wie geschrieben, ich mag meine Kollegin.
Würde ich es nicht tun, würde ich es in der Firma kundtun und da gibt es einige die es nicht mit Ihr haben. Das tue ich aber nicht!
Nachdem ich aber die Tage der Kollegen verwalte sehe ich, dass es nun mal nicht gerecht anderen gegenüber ist. Auch Kollegen die jeden Tag Überstunden machen...
Re: Wie verhalten?!
Antwort von leonessa am 10.07.2014, 0:20 Uhr
Ich habe jetzt nicht alles gelesen. Aber wenn Deine Kollegin nur Montag bis Donnerstag arbeitet und 6 Wochen Urlaub hat (30 Tage), so hat sie eben "nur" 24 Tage - muss aber den Freitag nicht extra nehmen.
Wenn sie flexibel arbeitet und ihre offiziellen Tage flexibel gestaltet, so kann man auch die tägliche Arbeitszeit als Durchschnitt nehmen und entsprechend "mehr" Urlaubstage" haben. Das hat immer Vor- bzw. Nachteile.
Angenommen, Du arbeitest 30 Stunden flexibel die Woche nur 4 Tage - so sind das offiziell 7,5 Stunden am Tag. Vorteil - es werden pro Tag immer nur 6 Stunden angerechnet - egal ob Urlaub oder krank (dafür 30 Urlaubstage). Hast Du feste Tage, so zählt jeder Tag als 7,5 Stunden und die Urlaubstage werden herunter gerechnet. Insgesamt ist es das Gleiche.... verstanden? Wenn nicht, erkläre ich das Morgen genauer!
Bitte keinen Neid AUF TEILZEITKRÄFTE. ICH WAR DAS LANGE GENUG UND DAS IST NICHT IMMER LUSTIG UND SIE WERDEN SICHER NICHT MEHR URLAUB ALS GANZTAGSKRÄFTE bekommen - es wird eben nur herunter gerechnet (mit den Stunden). Sorry für die Großschreibung - hatte nur keine Lust auf NEU schreiben. (Gibt es da eine Autokorrektur?).
LG, Leonessa
Re: Wie verhalten?!
Antwort von leonessa am 10.07.2014, 0:27 Uhr
Hier ist ein Feiertag ein Feiertag und man muss eben keinen Urlaub nehmen! Es gab schon ab und zu "Ärger" mit Teilzeitkräften (NEID), die eben nur Montag und Freitag kommen (weil da gerne das reguläre "FREI" genommen wird - von Ganztageskräften für ein verlängertes Wochenende. Dummerweise wollen sie denen dann Ostermontag, Karfreitag oder den Pfingstmontag nicht gönnen. Wenn es wirklich ein fester Arbeitstag ist, so gilt der auch als voll "abgearbeitet".
LG, leonessa
Re: Wie verhalten?!
Antwort von Bajuli am 10.07.2014, 9:08 Uhr
Was du machen sollst?
Raushalten, das ist nicht dein Vertrag, fertig!
Die Kolleginnen die du so gut leiden magst sind dir bestimmt extrem dankbar wenn du sie so in die Pfanne haust.
Aber ehrlich gesagt kann ich die Kollegin nicht verstehen, die dir so etwas ins Detail unter die Nase reibt...
nichts machen
Antwort von speedy am 10.07.2014, 9:32 Uhr
Hi,
Gerechtigkeitssinn hin oder her - ist halt so. Beim Gehalt kann die dasselbe passieren - ein IT-ler, der 1998 angefangen hat, bekommt 70.000 Eur, eine neue Kraft mit gleicher Qualifikation, der 5 Jahre später anfängt nur noch 45.000. So lange keine Bindung an einen Tarifvertrag besteht, ist Urlaub doch wie Gehalt auch Verhandlungssache und eine individuelle Komponente. Von daher würde ich da gar nichts unternehmen, Verträge nachträglich zum Schlechteren ändern geht ohnehin nur über die Änderungskündigung...
Wenn du aber schreibst, die U-Tage wären noch aus dem alten Vertrag, der dann irgendwann auf TZ angepasst worden wäre, dann wird normalerweise auch automatisch der Urlaub angepasst - bei festen Tagen die U-Tage, ansonsten der Stundengegenwert des Urlaubs. Wenn es jetzt allerdings schon jahrelang anders ausgeübt wurde (d.h. verwaltungstechnisch falsch gehandhabt wurde), dann kann sich der Kollege auf betriebl. Übung berufen und auch dann kann nichts mehr geändert werden.
Für eine genauere Aussage müsste ich aber die Verträge nebst Änderungen etc. kennen.
Gruß, Speedy
Re: Wie verhalten?!
Antwort von Boots2012 am 10.07.2014, 11:00 Uhr
Das ist genau der Grund wieso ich niemanden intern über meine Vertragskonditionen erzählen würde. Es gibt immer jemanden der besser gestellt ist als man selbst (oder eben schlechter). Ich kann nur meinen Arbeitsplatz und -vertrag beurteilen und daran arbeiten, dass sich etwas ändert.
Die Verträge von Kollegen gehen mich schlicht nichts an.
Wenn Du in einer Position arbeitest in der du zwangsläufig mit dem Gehalt und Urlaub deiner Kollegen in Kontakt kommst solltest du soviel Professionalität besitzen, um die Daten schulterzuckend zur Kenntnis zu nehmen.
Ich habe noch nie davon gehört, dass man seine Vetragskonditionen auf Basis derer der Kollegen verbessern kann. Das ist höchst unsachlich. Man sollte mit seinen Forderungen und Leistungen immer bei sich bleiben und schauen wo man sich verbessern kann.
Im Zweifel wenn man sich zu "ungerecht" (was ist schon fair?) behandelt fühlt ist es das höchste Gut und Recht eines Arbeitnehmers sich eine andere Stelle zu suchen.
Kleiner Buchtipp: "Das Frust Job Killer Buch", hilft Dir die (Job-)Dinge gelassener nehmen.
GLG
Boots
Re: Wie verhalten?!
Antwort von RR am 10.07.2014, 17:59 Uhr
Hallo
das darf durchaus die Fa. bestimmen. Jeder bekommt einen eig. Vertrag u. gut ist. Bei uns haben auch die Fahrer 30 Tage Urlaub (also 6 Wochen) während die Verkäufer die neu dazu kommen und NUR Verkäufer machen nur 20 Tage haben (also 4 Wochen). Kommt auch daher, dass die Fahrer andere Arbeitszeiten haben als die Verkäufer.
Selbst wenn es bei euch die gleiche Tätigkeit ist, gibt es durchaus "Schlupflöcher", z. B. dass sie bereit ist, bei Urlaubsvertretung dann 5 Tage/Woche zu arbeiten OHNE Ausgleich. Und das ist jetzt nur EIN Beispiel von vielen....
viele Grüße
Re: Wie verhalten?!
Antwort von Luni2701 am 10.07.2014, 23:39 Uhr
Also Urlaub ist für mich genau so ne Verhandlungssache wie das Gehalt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat sie vorher 5 Tage die WOche auf TZ gearbeitet und nun arbeitet sie die selben Std. aber nur noch auf 4 Tage verteilt. Ja ich würde sagen, da hat sie wohl Glück gehabt das ihr da nihct ein paar Urlaubstage weg genommen wurden. Und wenn es Dir so gegangen wäre, glaub ich kaum das du gesagt hättest "oh sie haben vergessen mir Urlaubstage wegzunehmen, ich muss ja für eine Woche Urlaub nur noch 4 statt 5 Urlaubstage nehmen" oder???
Und ob das die anderen interessiert oder nicht kann dir doch völlig egal sein, dir gehts doch jetzt nur darum, dass du schlechter gestellt bist als Sie oder eben nicht so klug verhandelt hast. Weil sooo offensichtlich scheint es ja nicht zu sein, sonst wäre es ja mal aufgefallen, dass sie so viel mehr Urlaub bekommt wie alle anderen, du weißt es doch jetzt auch nur durch einblick in die Personalsache. Ich finde das du dich daraus halten solltest und finde auch das Gespräch mit der Chefin oder dem Chef schon echt zuviel, denn ihr Vertrag geht dich nichts an.
bei mir auch
Antwort von Alexxandra am 11.07.2014, 13:13 Uhr
Hallo,
ich arbeite auch nur 4 Tage pro Woche, habe aber wie meine Kollegen 30 Tage Urlaub, da im Vertrag nur die Stundenanzahl steht. Wie ich die Stunden verteile, konnte ich mir aussuchen bzw. war eine interne Absprache mit der Abteilung. Nur wenn ausdrücklich im Vertrag steht, dass man weniger als 5 Tage arbeitet, verringert sich der Urlaub.
Viele Grüße
Judith
20 tage....
Antwort von kravallie am 11.07.2014, 15:34 Uhr
...ist bei vollzeit nicht zulässig. siehe bundesurlaubsgesetz oder gilt das in der pfalz nicht?
hast du jetzt eigentlich die ausbildereignungsprüfung, rr?
( ich habe übrigens 34 tage urlaub....bei 80% )
Re: 20 tage....
Antwort von Julia+Christopher am 11.07.2014, 17:10 Uhr
Natürlich sind 20 Tage zulässig, Dies ist der gesetzlich vorgeschribene Mindesturlaub bei einer 5 Tage Woche.
Die 24 Tage, auf die sich einige gerne beziehen gilt bei einer 6 Tage Woche.
LG
Re: 20 tage....
Antwort von kravallie am 11.07.2014, 19:33 Uhr
ich schrieb doch: bei vollzeit.
rr hat samstag geöffnet, also 6 tage woche......
Re: 20 tage....
Antwort von Julia+Christopher am 11.07.2014, 21:45 Uhr
RR schreibt von eine 5 Tage- Woche und dann sind der Mindesturlaub 20 Tage. Einigen wir uns auf der Mindesturlaub sind 4 Arbetiswochen :)
LG
Re: 20 tage....
Antwort von RR am 11.07.2014, 22:37 Uhr
Hallo
die 20 Tage gelten natürlich bei der 5-Tage Woche. Länger arbeitet auch bei uns keiner, da man die Std. ja entsprechend "umverteilen" kann - sprich jeder ist nur alle 3 Wochen samstags dran (außer ich selbst, ich bin öfter dran) u. kann auch die Samstagsdienste tauschen wenn er im Urlaub dran wäre, braucht also keinen Urlaubstag für den Samstag zu "opfern".....
viele Grüße
Re: Wie verhalten?!
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 13.07.2014, 23:18 Uhr
Ich finde dein Verhalten schäbig!
Sie hat einen besseren Vertrag, ja!
Aber da kann sie noch nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Und du betonst noch,dass du sie magst!
Was machst du denn mit Leuten die du nicht magst?
Solche Kollegen braucht kein Mensch!
Wie oft habt ihr euer kind bei euch ? .. mir graut es davor...
Kündigung in der Probezeit - im Lebenslauf verschweigen??
Früherer Arbeitsbeginn mit Kind
Ausbildung im Behindertenwohnheim mit Kind
Bewerbung ohne Foto
Voll berufstätig. wann und was kocht ihr?
Nachtdienste mit Kind....
Alg1 und neuer teilzeitjob
Alg1 und neuer teilzeitjob