Geschrieben von Conifere am 17.09.2014, 10:41 Uhr |
Wie berechnet sich die Beschäftigungsdauer?
Die Elternzeit zählt ja nicht mit rein in die Betriebszugehörigkeit, ich bekomme also z.B. keine Lohnerhöhung für 10 Jahre Betriebszugehörigkeit, wenn ich davon 5 Jahre in Elternzeit war. Aber wie ist das mit der Beschäftigungsdauer? Zählt die Zeit VOR der Elternzeit dazu oder fängt man danach wieder "bei null" an (so dass man keinen Anspruch hat auf Dinge, auf die man erst nach 6 Monaten Beschäftigungsdauer Anspruch hat)? Weiß das jemand?
Danke und Lg, Constanze
Re: Wie berechnet sich die Beschäftigungsdauer?
Antwort von speedy am 17.09.2014, 11:00 Uhr
Hi, da der Arbeitsvertrag während der EZ nur ruht und nicht aufgehoben ist, zählt die Zeit vor der EZ natürlich dazu, nur die EZ an sich bleibt unberücksichtigt.
Gruß, Speedy
Re: Wie berechnet sich die Beschäftigungsdauer?
Antwort von lovemoni am 17.09.2014, 22:07 Uhr
bei mir wurde sogar die elternzeit mit berücksichtigt und ich bekam während der elternzeit meine Prämie für 10 jahre betriebszugehörigkeit.
und bin danach normal eingestigen, die hatten sogar glatt vergessen, daß man mich vielleicht etwas wieder einarbeiten sollte, nachdem ich 5 Jahre raus war...
Re: Wie berechnet sich die Beschäftigungsdauer?
Antwort von fabiansmama am 20.09.2014, 9:37 Uhr
Hallo,
also bei mir zählte die EZ zur Betriebszugehörigkeit auch dazu (bekam ein halbes Jahr nach Wiedereinstieg meine Prämie für zehn Jahre, davon aber auch 5 in EZ), nicht aber für die Einstufung wegen Berufsjahren (Gehaltsklassen). Da wurde pro Kind ein Jahr angerechnet.
LG
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