Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von WolKa am 01.11.2014, 18:13 Uhr

V-Gespräch

Bin nun schwanger in der 5.SSW,möchte aber soo gerne arbeiten(bzw wir brauchen das Geld dringend) soll ich trotzdem weiter auf V-Gespräche bzw mich einstellen lassen?
Bis zu 12.SSW muss man es sagen oder?

 
4 Antworten:

Re: V-Gespräch

Antwort von PiaMarie am 01.11.2014, 20:34 Uhr

Hallo,

Arbeiten darf man bis zur Entbindung, dann muss man mindestens 8 Wochen Mutterschutz nehmen.
Wann du es dem Arbeitgeber sagst, ist auch dir überlassen. Aber ab dann darf er dich z.B nicht mehr nachts arbeiten lassen, nicht mehr als 8,5h..(Schutzgesetze)
Theoretisch könntest du dir eine Arbeit suchen und die Schwangerschaft in einem Bewerbungsgespräch sogar leugnen (sofern er dich nicht z.B in nem Labor einstellen will) und an deinem ersten Arbeitstag sagen, dass du schwanger bist. Kündigen darf er dich auch nicht in der Probezeit.

Lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: V-Gespräch

Antwort von Sunny76 am 02.11.2014, 14:57 Uhr

Man darf nicht bis zur Entbindung arbeiten, 6 Wochen vorher beginnt der Mutterschutz.
Wenn Du nicht sagst, dass Du schwanger bist, dann wirst Du vermutlich keinen Fuß in die Tür kriegen in der Firma. Jeder Chef würde sich da verarscht vorkommen...
Wenn der Vertrag befristet ist, dann läuft er einfach aus. Und selbst wenn nicht, dann glaube ich nicht, dass man als Chef jemanden behält, der sich die Stelle so erschwindelt hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: V-Gespräch

Antwort von PiaMarie am 02.11.2014, 15:34 Uhr

Doch, man darf bis zur Entbindung arbeiten!
Ich selber bin nicht 6 Wochen vor ET in den Mutterschutz gegangen, sondern habe noch 2 Wochen länger gearbeitet, als ich musste. (manche Arbeiten sind nicht fertig, weil es Freitag 17 Uhr ist, sondern weil schlichtweg die eigene Ausbildung daran hängt). Natürlich hätte mich keiner zwingen können, aber so war dann alles tip top fertig.

Wenn es nur ein Aushilfsjob ist, dann wäre mir auch das Verhältnis zum Arbeitgeber egal.
Kündigen darf er dich als Schwangere nicht.
Informier dich am Besten beim Arbeitsamt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: V-Gespräch

Antwort von Nicol am 03.11.2014, 8:53 Uhr

Natürlich kann man bis zur Geburt auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren weiterarbeiten. Bin bis 1 Woche vor ET zur Arbeit gegangen. Es kann Dich aber keiner dazu zwingen.
Nach der Geburt sind die 8 Wochen Mutterschutz jedoch bei einem Angestelltenverhältnis Pflicht. Selbstständige können machen, was sie für richtig halten.
Würde allerdings an deiner Stelle auch mit offenen Karten spielen. Arbeitslos kannst du dich ja trotzdem melden und bekommst dann entsprechend Geld, wenn die Betreuung deines ersten Kind gewährleistet ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.