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Geschrieben von Möhrchen am 27.04.2014, 19:24 Uhr

Telearbeit und steuerliche Absetzbarkeit

Hallo zusammen,

aktuell plane ich, ein kleines Haus zu kaufen. Derzeit arbeite ich mit 75 % und würde das dann auf 100 % aufstocken, um die Finanzierung stemmen zu können. Meine Chefin hat soweit auch schon signalisiert, dass ich das ruhig in der Personalabteilung beantragen kann - sie kann das verstehen und ein Teil meiner Arbeit dürfte problemlos von daheim aus zu erledigen sein - Details muss ich noch klären, bin mir aber ziemlich sicher. Wenn möglich, würde ich gerne 2-3 Nachmittag dann von daheim aus arbeiten wollen und hege natürlich die Hoffnung, dass ich das Arbeitszimmer (wäre dann ein wirklich extra Raum, den ich dafür nutzen würde) absetzen könnte.

Hat jemand hier eine solche Konstellation bzw. Erfahrungen?

LG
Heike

 
4 Antworten:

Re: Telearbeit und steuerliche Absetzbarkeit

Antwort von speedy am 27.04.2014, 20:14 Uhr

Hi,
solange du an deinem Haupt-Arbeitsplatz einen dir zugewiesenen Platz hast bzw. jederzeit einen Arbeitsplatz nutzen kannst, hast du kaum Chancen, irgendetwas für einen Heim-Arbeitsplatz abzusetzen.

Gruß, Speedy

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Re: Telearbeit und steuerliche Absetzbarkeit

Antwort von Möhrchen am 27.04.2014, 20:58 Uhr

Hi,

das hatte ich so auch im Hinterkopf...habe dann aber das gefunden:

http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-34042/steuern-so-sponsert-der-fiskus-das-home-office-grundsatzfrage-telearbeit-_aid_1125887.html

LG
Heike

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Re: Telearbeit und steuerliche Absetzbarkeit

Antwort von speedy am 28.04.2014, 9:03 Uhr

Ja, wenn du in den genannten Bezirken wohnst, könntest du Glück haben. Es bleiben aber Einzelfall-Entscheidungen und eine höchstrichterliche Entscheidung, auf die man sich berufen könnte, gibt es noch nicht. Selbst klagen würde ich nicht riskieren, da ist das Kostenrisiko zu hoch, da der Ausgang ungewiss ist.
Von KA, S und M weiß ich, dass es da definitiv (noch) nicht durchgeht.

Gruß, Speedy

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Re: Telearbeit und steuerliche Absetzbarkeit

Antwort von Leena am 28.04.2014, 18:24 Uhr

Ich erlebe es so, dass bei Telearbeitern mit Pool-Arbeitsplätzen das häusliche Arbeitszimmer auch dann anerkannt wird, wenn man z.B. nur an einem Tag in der Woche Telearbeit macht - Voraussetzung ist dann aber, dass derweil kein Arbeitsplatz im Betrieb freigehalten wird, sondern z.B. für 10 Mitarbeiter mit Telearbeit ingesamt nur 8 Arbeitsplätze bereit stehen und es wechselt, wer an welchem Schreibtisch arbeitet.

Bei Arbeitnehmern, die aus privaten Gründen einen Antrag auf Telearbeit stellen und dann ein bis zwei Tage zu Hause bleiben, gehen wir - zumindest derzeit - davon aus, dass private Gründe für die Einrichtung des Telearbeitsplatzes ausschlaggebend waren, daher werden Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer aufgrund der privaten Veranlassung nicht anerkannt. Wenn dagegen z.B. ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen abgeordnet abgeordnet wird und dann zwischen AN und AG als "Kompromiss" vereinbart wird, dass die Arbeitszeit dann an 1 - 2 Tagen pro Woche zu Hause geleistet werden darf, dann wird das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich anerkannt.

Es ist also, zumindest derzeit noch, eine ausgesprochene Einzelfallentscheidung.

Allerdings hätte ich meine Bedenken, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Rahmen einer Telearbeit anerkannt werden, wenn die Gründe für die Telearbeit im privaten Bereich liegen, die Telearbeit auf Antrag des AN aus privaten Gründen beantragt wird und es nur um 2 - 3 Nachmittage pro Woche geht.

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