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Geschrieben von Sally_98 am 01.11.2013, 22:09 Uhr

Steuerzahlungen in zwei EU Ländern, warum

Hallo!
Seit längerem schreibe ich nur noch selten hier. Aus Erinnerung meine ich, daß nur wenig Grenzgänger hier unterwegs sind.
Aber vielleicht kennt sich doch jemand aus oder kann mir einen hilfreichen Link nennen.

- alles in der EU-Zone
- ich bin freiberuflich in Land A und damit dort steuerpflichtig (so weit o.k.)
- wohne in Land B - dieses teilte meinem Steuerberater in Land A schriftlich mit, daß ich in Land B steuerbefreit bin, da trotz des Wohnsitzes ich nachweisen kann, daß mein Lebensmittelpunkt in Land A ist
- in Land B, wo ich eben wohne, ist mein Mann selbständig (spielt das überhaupt eine Rolle?)
- nun musste ich doch noch eine Steuererklärung in B abgeben, zahlen aber nichts, da ich in Land A schon wesentlich mehr zahle (zurück bekommt man aber auch nichts, eh klar)
- steuerlich sind Mann und ich getrennt veranlagt

Also ich verstehe nicht ganz, wieso Land B schreibt, ich bin steuerbefreit. Dann beharren sie aber doch noch auf einer Steuererklärung, wo sie ja eh nichts von mir bekommen.
Ich zahle also in Land A und B einen Steuerberater. Genau das ärgert mich.
Zumindest würde ich gerne verstehen, warum das so ist.
Danke für alle hilfreichen Erklärungen!

LG

 
8 Antworten:

Re: Steuerzahlungen in zwei EU Ländern, warum

Antwort von Nikas am 02.11.2013, 13:24 Uhr

vorab hab ich keine ahnung von staatenübergreifendem steuerrecht.
aber zu vermuten ist, dass dein wohnland dich eben "erfassen" will, und wenns ist, dass einfach festgehalten wird, dass du nichts zahlen musst (was sich ja jederzeit ändern kann; und ich mich frage, was wäre, wenn du plötzlich im wohnland kunden hättest). sonst wärst du dort ja steuerlich nicht existent, was wohl nicht sein darf; staaten wollen ja ihre bürger bestmöglich "erfassen".

was ich eh nicht verstehe, ist, dass dein lebensmittelpunkt im arbeitsland ist.
ich hatte mal innerlandes den fall, dass mich das finanzamt des ersten wohnsitzes an das finanzamt der stadt "schob", wo ich mein büro, meinen arbeitssitz hatte. aber definitiv nicht meinen lebensmittelpunkt.

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Für hilfreiche Erklärungen müsste man vielleicht mal die Gesetze in Land A und B kennen

Antwort von und am 02.11.2013, 19:43 Uhr

In Deutschland gibt es jedenfalls in bestimmten Fällen eine Abgabepflicht der Steuererklärung - völlig unabhängig davon, ob du Steuern zahlen musst oder nicht.

In welchen Fällen eine Abgabepflicht vorliegt, kann man z. im BGB nachschlagen oder bei Wikipedia. Bei dir trifft offenbar zumindest der letzte der hier aufgeführten Fälle zu und, ja, das mit deinem Ehemann spielt da offenbar auch eine Rolle:

Abgabepflicht/Pflichtveranlagung
[...] In folgenden Fällen müssen Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben:
- Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.) von mehr als 410 Euro
- Andere Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, zum Beispiel Vermietung oder Verpachtung, von mehr als 410 Euro (nach Abzug eines eventuellen Altersentlastungsbetrags und eines Freibetrags für Land- und Forstwirtschaft)
- Bei mehreren Arbeitslöhnen nebeneinander, also wenn die Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde
- Wenn die bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigte Vorsorgepauschale höher ist als der tatsächlich mögliche Abzug für Vorsorgeaufwendungen
- Ehegatten hatten die Steuerklassenkombination III / V oder IV mit einem eingetragenen Faktor, wenn beide Arbeitslohn bezogen haben
Auf der Lohnsteuerkarte oder auf der Ersatzbescheinigung wurden Freibeträge eingetragen
- Ehegatten wählen nicht die Zusammenveranlagung und möchten nicht die standardmäßige 50%ige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag. In diesem Fall müssen beide Ehegatten eine Steuererklärung abgeben.
- In speziellen Fällen bei Sonderzahlungen, in diesem Fall ist die Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennbuchstaben markiert
- Bei Sonderzahlungen und Wechsel des Arbeitgebers im selben Jahr, wenn der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Vorarbeitgeberwerte nicht berücksichtigt hat
- Die Ehe wurde geschieden bzw. durch Tod beendet, und einer der Ehegatten hat im selben Jahr wieder geheiratet
- Auf der Lohnsteuerkarte wurde ein Ehegatte berücksichtigt, der im EU-Ausland lebt (bestimmte Voraussetzungen sind zu beachten, siehe § 1a EStG)
- Wohnsitz im Ausland und Beantragung der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht.

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Re: Steuerzahlungen in zwei EU Ländern, warum

Antwort von .Anna. am 02.11.2013, 20:51 Uhr

Hallo Sally,

dein wirkliches "Problem" scheinen die Steuerberaterkosten zu sein.
Also, warum beauftragst du überhaupt einen Steuerberater in Land B ?

Ich muss dir sicher nicht erklären, dass man keinen Steuerberater für die Erstellung/Abgabe einer Steuererklärung benötigt. Manche nehmen sich dennoch gerne einen ... schon klar, es gibt komplizierte Einkommensverhältnisse. Deine Situation scheint aber wegen der Besteuerung in Land A sehr eindeutig zu sein, weshalb ich die Beauftragung eines Steuerberaters für Land B und damit das eigentliche Problem nicht nachvollziehen kann.

Evt kam das aber auch verkürzt hier an ? Wenn das Problem weiter reichend ist, würde ich es gerne hören.

Gruß Anna

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Re: Steuerzahlungen in zwei EU Ländern, warum

Antwort von Sally_98 am 02.11.2013, 21:29 Uhr

Hallo!
Ich danke Euch für Eure Meinungen.
Im Grunde hat es Anna auf den Punkt gebracht: Das was mich am meisten stört, sind die zusätzlichen Kosten für den Steuerberater.
Sollten wir unseren Wohnsitz verlegen, dann wird jedoch mein Mann der Grenzgänger sein und da er auch selbständig ist, kann es dadurch nicht besser werden.
Der Steuerberater begleitet mich, seit der Zeit, da ich in Land A angestellt war und noch ganz normal in Land B steuerpflichtig. Nun macht er sowieso noch die Steuererklärung für meinen Mann.
Um ehrlich zu sein, habe ich keine Ahnung, wie man eine Steuererklärung ohne einen solchen macht.
Nun ja, ich werde mich wohl noch an der Erinnerung laben, als ich schriftlich sah, ich sei in Land B steuerbefreit. Die Tatsache, daß ich doch noch weiterhin mit dem Amt in Kontakt bleiben muss, verbuche dann unter Gewohnheitsrecht oder so...

Sollte jemand Fragen zu Kindergeld oder Krankenversicherung länderübergreifend haben, da sind jede Menge Kenntnisse und Erfahrungswerte vorhanden ....

LG

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Re: Steuerzahlungen in zwei EU Ländern, warum

Antwort von mamabianca am 02.11.2013, 21:52 Uhr

Ich wohne in Deutschland, arbeite im Ausland, mein Mann in Deutschland.

Steuererklärung geben wir gemeinsam in D ab, im Ausland zahle ich zwar meine Einkommensteuer (und alles andere, KV, Pension etc.), gebe aber keine Steuererklärung ab. Lohnt sich nicht, ich würde kaum was zurückbekommen, Steuerberater wäre teurer. Alleine kann ich es nicht, ist bei unser Arbeits- und Wohnkonstellation kompliziert. Steuererklärung ist da auch nicht verpflichtend für Grenzgänger. Ist wohl von Land zu Land verschieden.

Kindergeld bekommen wir in D, ich bekomme über mein Arbeitgeberland noch einen Ausgleich, da das Kindergeld da höher ist.

Ich weiß ja nicht, wo du lebst und wo du arbeitest, aber wo ich wohne gibt es sehr viele Grenzgänger, und die Gewerkschaften haben in allen größeren Orten entlang der Grenze Beratungsstellen, die wirklich in allen Fragen helfen.

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@ mamabianca

Antwort von Sally_98 am 02.11.2013, 22:59 Uhr

Hallo,
im Angestelltenverhältnis war das alles auch noch genauso geklärt, wie bei Dir. Aber sobald man selbständig ist, ist man eben in dem Land steuerpflichtig, in dem man arbeitet.

Meine Skepsis ob der Richtigkeit, kommt übrigens daher, daß wir fast 3 Jahre kämpfen mussten, ehe Kindergeld gezahlt wurde. Zu dem Zeitpunkt hatten wir dann schon 2 Kinder. Und ja, auch bei uns zahlt das Wohnsitzland (übrigens Deutschland). Aber die wollten eben zuerst nicht.
Mein AG hat damals rückwirkend keine Ausgleichzahlung mehr geleistet, da im Arbeitsland (das tatsächlich A ist, nämlich Österreich) auch höheres Kindergeld ist. Aber ab dem Zeitpunkt der endgültiges Klärung tat er dies.
Tja, das war damals halt einfach Pech.
Aber es zeigt doch, daß es innerhalb der EU eben noch nicht klar ist, wer wie und wo zuständig ist. ...Daher auch meine Bedenken bei der Steuererklärung in Deutschland. Denn die Forderung von Deutschland kam erst kürzlich für 2011. Das war für mich gedanklich schon lange abgeschlossen und hatte mich nun sehr überrumpelt. Das die noch irgendwas wollen, hätten sie ja sagen können, als ich vor über einem Jahr danach fragte.

Gute Nacht

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Re: Steuerzahlungen in zwei EU Ländern, warum

Antwort von shinead am 04.11.2013, 15:26 Uhr

Gibt es im Grenzgebiet nicht Steuerberater, die für beide Länder tätig werden können? Das würde es für euch doch dann auch vereinfachen.

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Re: Steuerzahlungen in zwei EU Ländern, warum

Antwort von Leena am 05.11.2013, 9:50 Uhr

Es kommt ja auf das Steuerrecht (und das Besteuerungsrecht) der beiden beteiligten Länder an.

In Deutschland z.B. greift das EStG, wenn man hier seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (bzw. bei einem Familienwohnsitz in Deutschland wird i.d.R. auch davon auszugehen sein, dass dort der Lebensmittelpunkt liegt). Das ist dann die unbeschränkte Steuerpflicht.

Daneben gibt es in Deutschland auch noch die beschränkt Steuerpflicht - grob vereinfacht sind danach die Einkünfte, die andere (die weder hier wohnen noch ihren Lebensmittelpunkt hier haben) hier erzielen, auch in Deutschland steuerpflichtig.

In anderen Ländern sieht das im Prinzip sehr ähnlich aus.

Wenn man also in Staat A seine Einkünfte erzielt, der Familienwohnsitz und Lebensmittelpunkt aber in Staat B liegt, dann würden grundsätzlich in Staat A die Einkünfte im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht besteuert und in Staat B dieselben Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht.

Um diese Doppelbesteuerung nach Möglichkeit zu vermeiden, gibt es nun die DBA's, die Doppelbesteuerungsabkommen, die jeweils zwischen zwei Staaten abgeschlossen werden.

Im DBA zwischen Staat A und Staat B kann nun z.B. drin stehen, dass Einkünfte aus selbständiger, die in einem der beiden Staaten Ansässige im anderen Staat erzielen, nur im "Arbeitsland" besteuert werden und der andere Staat insoweit auf sein Besteuerungsrecht verzichtet. Genauso kann z.B. festgelegt werden, dass das nur für Tierärzte gilt oder die Tierärzte, die im Grenzgebiet tätig sind, ihre Einkünfte da versteuern müssen, wo ihre Patienten leben und wo sie diese behandelt haben etc. pp. Da gibt es enorm viel Gestaltungsspielraum - und sehr, sehr viele, teilweise sehr unterschiedliche DBA's.

Im DBA zwischen Staat A und Staat C kann übrigens geregelt sein, dass Einkünfte aus selbständiger Arbeit immer im Wohnsitzstaat zu versteuern sind und das "Arbeitsland" auf das Besteuerungsrecht verzichtet.

Ist also, alles in allem, ziemlich kompliziert und von Land zu Land einfach nur unterschiedlich.


Ansonsten, wenn Dich die Kosten für den Steuerberater so nerven - wie kompliziert ist denn die jeweilige Erklärung? Könnte man eventuell die aktuelle Erklärung vor Abgabe beim Finanzamt kopieren, für die Unterlagen, und sich anhand dessen dann im nächsten Jahr ohne Steuerberater entlang hangeln und die Zahlen entsprechend aktualisieren und überarbeiten, oder ist es komplexer..? In vielen Fällen geht das - zumindest, wenn man keine Formular-Phobie o.ä. hat.

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