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Geschrieben von luvi am 17.01.2014, 12:31 Uhr

Steuererklärung bei 400 Euro Job und Elterngeld

Hallo zusammen,
Weiß jemand von Euch, ob man auch eine Steuererklärung abgeben muss, wenn man nur einen 400 Euro Job hatte bzw. Elterngeld bezogen hat?
Wir sind nicht verheiratet.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Liebe Grüße

Luvi

 
6 Antworten:

Re: Steuererklärung bei 400 Euro Job und Elterngeld

Antwort von Kirsche1210 am 17.01.2014, 12:34 Uhr

Du haSt doch sicherlich vorher auch schon eine gemacht oder?
Also machen kannst Du eine aber mein Steuerberater hat zu mir mal gesagt, dass sichbdas bei mir zb nicht lohnt, da ich kaum Steuern zahle. Habe, wenn überhaupt, nur kleinste Beträge wieder bekommen.

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Re: Steuererklärung bei 400 Euro Job und Elterngeld

Antwort von luvi am 17.01.2014, 13:22 Uhr

Hallo,
Vielen Dank für Deine Antwort.
Beim 400 Euro Job muss ich doch keine Steuern zahlen.
Deshalb ja auch meine Frage.

Ich hab nur gelesen, dass man wenn man Elterngeld bezieht eine Erklärung machen muss. Ich weiß aber nicht, ob das in meinem Fall auch gilt. Ich zahle ja keine Steuern. Außerdem sind wir auch nicht verheiratet.

LG Luvi

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Re: Steuererklärung bei 400 Euro Job und Elterngeld

Antwort von Sarottiqueens am 17.01.2014, 13:28 Uhr

Hallo Luvi

Da das Elterngeld ebenso wie das Mutterschaftsgeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, muss jeder der das bezogen hat eine Steuererklärung machen.
Also musst du eine machen.

LG

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Ja!

Antwort von speedy am 17.01.2014, 13:50 Uhr

Wer EG bezieht ist für die betroffenen Jahre verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen, alleine schon wg. der evtl. Progressionswirkung des EG auf die Steuer.

Gruß, Speedy

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Danke

Antwort von luvi am 20.01.2014, 9:53 Uhr

Danke

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Quatsch..

Antwort von Exeu am 26.01.2014, 19:33 Uhr

Du mußt keine abgeben.
Ich bin selbst Steuerfachangestellte.

Elterngeld ist steuerfrei, aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Sprich, einfach gesagt, es erhöht den persönlichen Steuersatz.
Du hattest sonst nur steuerfreie Einnahmen aus einem 400 € Job, diesen kannst du nicht mal in einer Steuererklärung eintragen. Da brauchst du keine Steuererklärung abgeben.

Siehe hier: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/progressionsvorbehalt.htm

Du hast einfach keine steuerflichtigen Einnahmen.

Wenn du eine Aufforderung vom FA bekommen solltest (kann dort manchmal durchrutschen), dann schreibe einfach einen 3- Zeiler und gut ist. Kein Finanzbeamter würde in so einem Fall eine Steuererklärung für nichts sehen wollen.

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