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Geschrieben von Nachtwölfin am 09.11.2016, 14:08 Uhr

Rechten und Pflichten bzgl Dienstplan im Schichtdienst

Hallo, ihr Lieben, mal eine Frage:

Wenn der Chef den Dienstplan ändert, während ein Mitarbeiter im Frei oder im Urlaub ist, ist dann der Mitarbeiter verplichtet, sich vor Arbeitsantritt zu erkundigen, ob die vor dem Urlaub im Dienstplan gelesene Arbeitszeit noch aktuell ist?

Oder muss der Chef bei Änderungen (also ich meine jetzt nur Änderungen des Dienstbeginns) diese dem nicht anwesenden Mitarbeiter mitteilen?

Ich habe nämlich bisher immer angerufen bevor ich wieder gekommen bin, aber eigentlich nur, weil ich mir vor dem Frei den Dienstplan oft gar nicht angesehen habe ;-). Spät- oder Nachtdienst bekomme ich nur ungeplant, wenn jemand mit mir tauscht, den Rest weiß ich eigentlich.
Neulich habe ich zum ersten Mal NICHT angerufen, weil ich mir extra alles aufgeschrieben habe, bevor ich ins Frei bin. Und prompt hätte ich früher anfangen sollen. Blöderweise habe ich mir den Dienstplan vor der Änderung nicht kopiert, sondern nur abgeschrieben, also habe ich keinen Beweis, dass er geändert wurde und auch nicht wann er geändert wurde.

Ärger bekomme ich da zum Glück nicht, der Chef war selbst nicht sicher, aber ich wüsste gerne, falls so etwas nochmal passiert, wer da in der Pflicht ist zu informieren. Oder ob es da überhaupt eine allgemeine Regelung gibt. Gut wäre vielleicht ein Paragraph dazu, auf den man sich berufen könnte.

Der Chef hat nämlich behauptet, der Plan wäre vor meinem Frei geändert worden. Ich fände es ja sinnvoll, wenn der Chef in der Pflicht wäre, den Mitarbeiter zu informieren, weil er ja weiß, wessen Dienst er geändert hat. Und ich finde, man kann ja nicht jede Stunde den Dienstplan betrachten, weil sich ja vielleicht just in dem Augenblick etwas geändert haben könnte.

Jetzt habe ich mir den Plan jedenfalls abfotografiert, so weit er geht.

mfg

 
8 Antworten:

Re: Rechten und Pflichten bzgl Dienstplan im Schichtdienst

Antwort von Fru am 09.11.2016, 17:23 Uhr

Und bei dem abfotografierten Plan kannst Du es dann noch wieder haben, das sich irgendwer beschwert, das Du interne Firmendaten fotografierst...so geschehen in dem Betrieb, wo ich zuvor beschäftigt war. Dort gabs "nen Anschiss" weil wir die Pläne fotografiert haben. Chefs hatten Angst, das der Plan im Internet landet.. WEN AUCH IMMER UNSERE DIENSTPLÄNE DORT INTERESSIEREN ?!?!?!

Ich finde, ohne es mit einem Paragraphen belegen zu wollen/können eine Selbstverständlichkeit, das eine Änderung im Dienstplan umgehend an den Mitarbeiter erfolgt, wieviele tausend mal möchtest Du denn zum Plan rennen, bevor Du ins frei gehst. Fünf Minuten vor Dienstschluss, drei Minuten vorher...schwierig und schade, das man da als Planschreiber mal eben was sagen kann... Kommunikation wird immer weniger und schwieriger.

Bei uns ist es so, das wir mit einem Dienstplansysthem arbeiten, da bekommt man automatisch Email und/oder ne sms das sich der Dienstplan geändert hat.

LG

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Re: Rechten und Pflichten bzgl Dienstplan im Schichtdienst

Antwort von Nachtwölfin am 09.11.2016, 23:42 Uhr

Mann, ja du hast recht. Die Kommunikation lief bei uns noch nie so richtig.
Wir haben so viele Nachrichtensysteme, und bestimmt könnte man in der Online Zeiterfassung über Änderungen informiert werden. Aus Datenschutzgründen existiert diese aber nur im Intranet und kann von zu Hause aus nicht eingesehen werden. Und da viele Kollegen gar keine E-mail-adressehaben, bzw auf diesem Wege nicht kontaktiert werden wollen, fällt diese Form der Benachrichtigung weg.
Ich würde jetzt auch nicht wegen jedem "Pups" E-mails erhalten wollen. Und ich bin auch ganz gern mal im Urlaub nicht direkt erreichbar.
Habe aber einen Anrufbeantworter, da könnte man auch draufsprechen.

Naja, vielleicht finde ich ja eine Regelung irgendwo.

Das mit dem Fotografieren weiß ich nicht. Sonst habe ich die mir oft kopiert, gerade wenn ich daheim noch in Ruhe nach einem geeigneten Tauschpartner gesucht habe. Das machen viele so und es hat noch nie jemand was gesagt.
Eigentlich ist das nur der Plan für die Arbeitsplatzeinteilung, da stehen unsere Namen nur abgekürzt dran. Keine anderen Daten, nur die Bezeichnung des Arbeitsplatzes und das Namenskürzel.
An manchen Plätzen fängt man halt früher an, daher muss ich wissen, an welchem Platz ich eingeteilt bin.

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Re: Rechten und Pflichten bzgl Dienstplan im Schichtdienst

Antwort von Möwe am 10.11.2016, 15:36 Uhr

Ein DP ist rechtlich bindend und Änderungen bedürfen der Zustimmung des AN.
Es reicht auch nicht aus, Dich zu informieren, sondern Du musst zustimmen.

Du bist auch nicht in der Pflicht, vor Dienstantritt ständig anzurufen und dich zu informieren, ob sich was geändert hat. Dein AG hat Dich anzurufen und Dich zu fragen, ob Du einverstanden bist, wenn er was ändern möchte.

Bekommt Ihr keine Kopie des DP?

Wir arbeiten auch mit Schichtplänen, die einen Monat im Voraus geschrieben werden, und wir bekommen jeder einen DP für zuhause, damit man nachlesen kann. Aber mein Ag hat das auch noch nicht wirklich verstanden, dass er fragen muss. Und das wir AN sogar das Recht haben, einfach nein zu sagen. Schließlich hat man ja auch noch ein Privatleben und selber Termine. Gerade wir Mütter.

LG möwe

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Re: Rechten und Pflichten bzgl Dienstplan im Schichtdienst

Antwort von kleineTasse am 11.11.2016, 0:54 Uhr

Das wäre ja noch schöner, wenn das jetzt zum Pflichtprogramm gehört, dass man minütlich zum Dienstplan eilen muss um zu sehen, ob sich etwas verändert hat. Unser Arbeitsplan für den kommenden Monat, hängt ca. eine Woche vor Monatsende am Brett. Ich fotografiere mir den auch ab, weil ich den dann, wenn es die Stundenzettel gibt vergleichen muss. Anfangs habe ich mir die Arbeitszeiten aufgeschrieben und am Monatsende dann den Zettel gesucht. Ich will auch nicht, wenn ich privat bin, von meinem Arbeitgeber angerufen werden. Deshalb habe ich mein Telefon zu Hause aus. Eine Festnetznummer habe ich erst garnicht rausgerückt. Ein Dienstplan sollte schon 4 Wochen Bestand haben. Das du nicht informiert wurdest, ist in meinen Augen eine Nachlässigkeit deines Chefs. Wie sollst du denn wissen, wenn du frei hast, dass sich etwas geändert hat?
Ob es da einen Paragraphen gibt, weiss ich garnicht. Da wäre jetzt ein Anwalt für Arbeitsrecht hilfreich.

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@möve

Antwort von Jeckyll am 11.11.2016, 7:48 Uhr

Hab grad kein Zeit es selbst zu suchen.... weißt du den Paragraphen der die Zustimmung des AN bei Dienstplanänderungen vorsieht?

Wenn nicht versuche ich es nicht zu vergessen dass ich danach suchen will

Jeckyll

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Re: Rechten und Pflichten bzgl Dienstplan im Schichtdienst

Antwort von Nachtwölfin am 11.11.2016, 12:30 Uhr

Ja, gell, so sehe ich das auch und habe das auch mal wo gelesen. Das blöde ist jetzt nur, dass ich mir den Plan eben nicht kopiert habe und somit gar keinen Beweis habe, dass er vorher anders war.

Bei uns werden da ganz lustige Dinge getrieben: So stehe ich z.B. im Frei, wenn ich gar nicht damit rechne (ok, da habe ich mich jetzt nicht beschwert, das kam mir sogar ganz gelege). Oder ich muss arbeiten, wenn ich 3 Monate zuvor gefragt wurde, ob ich in der Woche Überstunden abbauen möchte. Und wieder lag die Beweislast bei mir, bloß dumm, dass zum Zeitpunkt der Frage der Dienstplan noch gar nicht geschrieben war.

Ich habe jetzt beschlossen, wenn das nochmal vorkommt, den Personalrat einzuschalten. Wenn das nur einmal vorkommen würde, könnte man sagen, der Chef hat halt einen Fehler gemacht, aber das passiert ja öfter und nicht nur mir.

Und ich kopiere ab jetzt alles, was ich in die Finger bekomme.

Danke für eure Beiträge. Zum Rechtlichen frage ich mal beim Personalrat nach. Erst mal ohne Namen zu nennen.

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Re: @möve

Antwort von Möwe am 14.11.2016, 19:49 Uhr

Huhu

schau mal hier:

http://obi-verdi.blogspot.de/2011/02/mein-dienstplan-ist-verbindlich.html

LG Diana

Frage wäre dazu noch...
gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Oder evtl. eine Regelung bezüglich des Dienstplanes? Eine Betriebsvereinbarung oder sowas?

beschäftige mich auch gerade mit dem Thema, da ich seit einiger Zeit bei uns im Betriebsrat bin.

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Re: Rechten und Pflichten bzgl Dienstplan im Schichtdienst

Antwort von DieMüllerin am 14.11.2016, 21:16 Uhr

Na also das geht ja nun mal wirklich nicht.

Ich schreibe für meine Mitarbeiter den Dienstplan und der ist dann verbindlich. Auf dem PC-Ausdruck zeichnet jeder Mitarbeiter mit seinem Kürzel ab, dass er mit dem Dienstplan einverstanden ist. Für jeden meiner Kollegen gibt es eine Kopie zum mitnehmen.
Änderungen werden natürlich persönlich oder auch mal per WhatsApp angefragt, ebenso wie tauschen untereinander.
Es gibt hier bei uns aber feste Schichtzeiten und sollte wirklich ausnahmsweise mal wer früher kommen müssen, dann wird derjenige angerufen oder angeschrieben. Einfach irgendwelche Änderungen wurden und werden hier noch nie vorgenommen.

Wie das alles rechtlich ist, weiß ich leider nicht. Mein Tipp wäre aber auch, dass du dich an den Betriebsrat wendest.

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