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Geschrieben von Seute am 17.06.2014, 11:47 Uhr

Nach Elternzeit will die Chefin nicht VOLLZEIT

hallo liebe Mamis :)

ich bin noch bis zum 15.09.2015 in Elternzeit. Mein Sohn ist dann 3 Jahre alt. Ursprünglich hatte ich nur 2 Jahre Elternzeit, aber auf Druck meiner Arbeitgeberin habe ich diese verlängert. (Ich kann dich auf keinen Fall Teilzeit nehmen etc)
Ich arbeite in dem Betrieb seit 7 Jahren als Kosmetikerin für 37,5 die Woche.
Sie beschäftigt 4 Angestellte.

Nun stehen Entscheidungen an, Kindergarten- halbtags- dreiviertel oder ganztags.

Ich habe nun mit meiner Chefin gesprochen, sie will mir NICHT meinen Vollzeit Job zurück geben. Sie will niemanden für mich "entlassen"

Da ich jeden Tag von 9-18 Uhr plus 1 Stunde Fahrtzeit gearbeitet habe, ist mir das auch zu lang, ich würde es aber machen, wenn mir keine andere Wahl bleibt.


Mein Vorschlag war: Jeden Tag 5,5 Std.

Ihr Angebot ist 20 Std die Woche verteil auf 2 volle Tage von 9-18 Uhr und jeden Samstag (vorher habe ich nie samstags gearbeitet)

Sie hat mir nun auch einen Brief geschrieben den ich unterschreiben soll.
In dem steht, dass ich ab Oktober 2015 für 20 Stunden die Woche verteilt auf 2,5 Tage, die nach Absprache festzulegen sind wieder arbeite.

Wenn ich dies unterschreibe, schade ich mir selber? Verliere ich meine Betriebszugehörigkeit? Bin ich besser kündbar?

ICH denke sie will mich raus haben, und mich lieber mit der 20 Tage Woche kündigen, da sie mir dann nich soviel Gehalt zahlen muss.

Sie ist auch sehr unfreundlich zu mir, schnippisch und ich spüre, dass ich nicht mehr willkommen bin.

Für mich ist diese Aufteilung auch sehr schlecht, ich habe keinen Anspruch auf einen Ganztagsplatz bei so geringer Stundenanzahl.


Vielleicht einen Aufhebungsvertrag, wenn garnichts geht? Steht mir dann eine Abfindung zu?

was meint ihr?

 
12 Antworten:

Re: Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT"

Antwort von kirshinka am 17.06.2014, 12:21 Uhr

Es tut mir leid, aber bei einem so kleinen Laden - weniger als 15 Angestellte hast du keinen rechtlichen Anspruch auf Teilzeit.
Du hast auch keinen Anspruch auf deinen "alten" Job, sondern auf eine vergleichbare Tätigkeit und dein altes Gehalt.

Außerdem kannst du bei einem so kleinen Laden sofort wenn du aus der elternzeit zurück bist ohne Angabe von gründen gekündigt werden. Und seiner Grund nur - das Team jetzt ist eingespielt und du würdest nicht mehr reinpassen.

Deine Chefin ist nicht darauf angewiesen dass du einen aufhebungsvertrag unterschreibst - folglich wird es auch keine Abfindung geben. Eine Abfindung steht einem nicht automatisch zu.

Im Gegenteil, wenn du nicht wieder vollzeit arbeiten kannst - also deinen alten Vertrag nicht erfüllen kannst, dann musst DU kündigen, sonst ist das Arbeitsverweigerung wenn du einseitig Teilzeit arbeitest.

Du kannst dir also wahrscheinlich gleich einen neuen Job suchen, oder mit deiner Chefin aushandeln wie du noch unterkommen kannst.

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Die Chefin will die Teilzeit - und dann noch zu unmöglichen Zeiten

Antwort von Trini am 17.06.2014, 12:56 Uhr

Die AP würde ja voll arbeiten und hat auch einen Rechtsanspruch darauf.

Das klingt nach rausekeln wollen.

Ich würde KEINEN anderen Arbeitsvertrag unterschreiben.

Frau Chefin wird sie mit großer Sicherheit kündigen. Und dann sollte sie einen gültigen Vollzeit-Vertrag haben.

Trini

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Re: Die Chefin will die Teilzeit - und dann noch zu unmöglichen Zeiten

Antwort von kirshinka am 17.06.2014, 13:34 Uhr

Es ist egal mit welcher stundenzahl sie gekündigt wird.
Sie muss dann ohnehin bis zum Arbeitsende arbeiten. Es sei denn sei lässt sich krank schreiben.

Aber sie wollte doch erst Teilzeit - das ging nicht und jetzt würde sie unter Umständen vollzeit arbeiten - aber das wär auch zu den unmöglichen Zeiten zu denen sie vorher gearbeitet hat - aber so wirklich will sie auch nicht.

Das Arbeitslosengeld berechnet sich ohnehin danach wie viele Stunden sei dann dem Arbeitsmarkt auch wirklich zur Verfügung stehen würde. Und dafür ist dann auch die Kinderbetreuung wichtig.

Glaub mir - ich hab das alles durch. Aus AG Sicht - als Kitavorstand - weil die Dame noch ein Jahr Zuhause bleiben möchte - sich das eigentlich nicht meisten kann und sich das jetzt über Arbeitslosengeld finanzieren lässt. Und den ganzen hick Hack vorher mit Teilzeit wollen und nur zu ihr passenden Zeiten - und dann versucht man das passend zu machen - und dann will sie plötzlich gar nicht mehr und will aber auch nicht selbst kündigen - nur Ansprüche - und das bei einem betrieb mit 2 Leuten wo die andere Erzieherin auch ein Kind hat - ich hab das Getue so dicke!

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Re: Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT"

Antwort von bine+2kids am 17.06.2014, 13:34 Uhr

Ich würde das nicht unterschreiben. Sie will die 2014 nicht in Teilzeit und 2015 nicht in Vollzeit??? Ich denke sie will dich loswerden. Such dir in dem Jahr, das du noch hast eine Stelle, die für dich auch räumlich näher liegt. Vielleicht kannst du dich auch selbstständig machen? Du hast noch Zeit um Neues zu planen. Und wenn sie dich dann rauswirft steht dir ja auch Arbeitslosengeld für Vollzeit zu (soweit ich weiss).
Gruss Sabine

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Re: Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT"

Antwort von Luni2701 am 17.06.2014, 16:38 Uhr

schlag ihr doch einfach vor, dass sie dir eine abfindung zahlen soll und du im gegenzug den aufhebungsvertrag unterschreibst und dann suchst du dir jetzt eben was anderes oder du machst dich evtl. selbstständig. Gerade dein Beruf schreit ja fast nach selbstständigkeit.

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Re: Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT"

Antwort von Johanna3 am 17.06.2014, 18:50 Uhr

Warum sollte die Chefin ihr eine Abfindung zahlen? Wenn die TE einer Änderungskündigung nicht zustimmt, darf sie ihr auch so kündigen.

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Arbeitslosengeld steht nur für die zeit zu, die man auch arbeiten würde

Antwort von kirshinka am 17.06.2014, 22:22 Uhr

Also wenn man Teilzeit Arbeit sucht gibt's entsprechend auch ALG 1 für Teilzeit.

Ich finde auch sie sollte sich was neues suchen.

Das Problem dürfte dann aber sein, dass sie ja während der Kündigungsfrist dann vollzeit arbeiten muss. Kann sie das nicht, kann sie fristlos gekündigt werden und erhält wegen eigenen Verschuldens (Arbeitsverweigerung) eine Sperre!

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Re: Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT"

Antwort von seestern1978 am 18.06.2014, 14:44 Uhr

Liebe Seute,

ich würde darauf bestehen, meinen Vollzeitarbeitsplatz zu behalten, wenn Du das betreuungstechnisch abdecken kannst. Kann Sie Dich nicht "unterbringen" muss die Chefin Dir kündigen. Wenn Du dem Arbeitsmarkt wie vorher auch, Vollzeit zur Verfügung stehst, dann steht Dir auch Dein volles Arbeitslosengeld zu. Wenn Du erstmal halbtags annehmen würdest, dann stünde Dir das Arbeitslosengeld für diese Monate nicht mehr voll zu. Es gilt das Gehalt der letzten 12 Monate vor Kündigungsstichtag. Wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, dann wirst Du vom Arbeitsamt 3 Monate gesperrt. Wenn Sie Dir einfach so bei Rückkehr kündigt und Du anschließend innerhalb der vorgeschriebenen Frist Kündigungsschutzklage einreichst, dann gibt es eine Art "Abfindung", die aber offiziell Vergleich genannt wird.

@Kirshinka, ich finde es nicht in Ordnung, dass Du Seute irgendeine Art und Weise unterstellst, weil das in Deinem Arbeitsbereich vorgekommen ist. So hat Seute dass doch gar nicht geschrieben und wenn es darum geht seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, dann sind eben nur die Ansprüche interessant, solange man sich selbst an die Rechte hält und alles richtig gemacht hat. Was gibt es dagegen einzuwenden.

Gruss Katrin

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Re: Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT"

Antwort von seestern1978 am 18.06.2014, 14:51 Uhr

Ich würde mich an Deiner Stelle auch selbstständig machen, wenn ich einen solchen Beruf hätte, wo es geht. Das Hick Hack mit den Arbeitszeiten und Betreuungszeiten, Kollegenneid, Mißgunst, Personalgespräche mit Chef, etc. ist ein langfristiges Problem für Frauen und wird Dich erstrecht begleiten, wenn die Kinder in die Schule gehen. Ich wäre gerne selbstständig tätig, geht bei mir aber nicht so einfach. Bei Friseuren, Masseurinnen, Kosmetikerinnen, Nageldesignerinnen also Berufen in der Wellness und Beautybranche stelle ich mir das ganz ok vor.

Gruss Katrin

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Re: Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT"

Antwort von Mugi0303 am 18.06.2014, 19:37 Uhr

Also 2015 ist ja noch etwas weiter weg. Ich würde mich auf so Vereinbarungen gar nicht einlassen (schon mal gar nichts unterschreiben), sondern erst mal sagen, dass du entweder Teilzeit verteilt auf 4-5 Tage oder Vollzeit wieder kommen willst. Ich würde dann Anfang 2015 anfangen mir was Neues zu suchen, zum 15.09. oder eben 1.10.
Mein Mann hatte das auch so gemacht. Hat 5 Monate Elternzeit genommen und in der Elternzeit gekündigt und dann genau nach der Elternzeit in der neuen Firma angefangen.

Geht das mit der Kündigungsfrist so nicht? Rechtlich weis ich es nat. nicht so genau.

Mugi

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Re: Das habe ich im Netz gefunden:

Antwort von Mugi0303 am 18.06.2014, 19:40 Uhr

Quelle: www.elternzeit.de

"Einer Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers steht hingegen auch während der Elternzeit nichts im Weg. Der Arbeitnehmer kann jederzeit zum Ende der Elternzeit kündigen. Dabei sollte mindestens eine Dreimonatsfrist bis zum Ende der Elternzeit eingehalten werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Eine Kündigung bedarf nicht zwingend der Schriftform, sondern kann auch mündlich ausgesprochen werden. Zur Sicherheit sollte dennoch eine schriftliche Kündigung vorgezogen werden.

Möchte ein Arbeitnehmer früher aus dem Betrieb ausscheiden, also vor dem Ablauf der Elternzeit, ist dies nur durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich. In diesem Fall müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine Kündigung vor dem Ablauf der Elternzeit kann dann gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb anstrebt, die bereits während der verbleibenden Elternzeit beginnen soll.

Kündigt ein Arbeitnehmer von sich aus ein Arbeitsverhältnis, steht ihm normalerweise innerhalb einer Sperrfrist von drei Monaten kein Arbeitslosengeld zu. Diese Sperrfrist entfällt jedoch, falls der Betrieb keine Arbeitszeiten bietet, die sich mit der Betreuung des Kindes vereinbaren lassen. "

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Ich fand das auch nicht OK, der AP da etwas zu unterstellen...

Antwort von MM am 18.06.2014, 22:57 Uhr

... nur weil man selbst gerade schlechte Erfahrungen in einem ähnlichen Bereich oder Fall gemacht hat. Das kann man doch nicht einfach so übertragen!

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