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Geschrieben von Chihiro am 30.08.2016, 13:12 Uhr

Krankenkasse - Mitversicherung über gesetzl. versicherten Ehemann?

Hallo zusammen,

das Forum ist nicht ganz passend, aber irgendwie habe ich kein passenderes gefunden...
Ich bin Beamtin mit Beihilfeanspruch und daher privat krankenversichert, mein Mann ist Angestellter und gesetzlich versichert. Wer weiß, ob es da die Möglichkeit gibt, dass ich mich während der Elternzeit kostenlos über ihn mitversichern lasse? Habe von den Krankenkassen unterschiedliche Aussagen dazu bekommen... Danke!

 
7 Antworten:

Re: Krankenkasse -> Mitversicherung über gesetzl. versicherten Ehemann?

Antwort von Gucci75 am 30.08.2016, 19:00 Uhr

Nein, das geht nicht.
Du bist aufgrund seines Status versicherungsfrei und hast gegenüber deinem Dienstherrn einen Beihilfeanspruch.

Genau nachzulesen in §5 Abs 1 Nr.3 und Nr. 5, Satz 3.

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Im SGB V! Das hatte ich vergessen zu schreiben

Antwort von Gucci75 am 30.08.2016, 19:01 Uhr

Xx

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Re: Krankenkasse -> Mitversicherung über gesetzl. versicherten Ehemann?

Antwort von PearlandMum am 31.08.2016, 22:54 Uhr

Ich denke schon, dass das geht. Ich habe bei meiner privaten KV die Hauptversicherung gekündigt und eine Anwartschaft abgeschlossen (kann also jederzeit ohne Gesundheitsprüfung zu gleichen Konditionen wieder einsteigen), habe dort weiterhin eine private Zusatzversicherung (Zahnarzt und KH) und bin seitdem bei meinem Mann kostenlos in der gesetzlichen KV mitversichert.

LG
Pearl

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Re: Krankenkasse -> Mitversicherung über gesetzl. versicherten Ehemann?

Antwort von Lina_100 am 02.09.2016, 22:58 Uhr

Dann war ein Sachbearbeiter nicht helle, denn das geht nicht. Könnte spannend werden, wenn das auffällt, dann sind rückwirkend Beitäge fällig. Ist auch tatsächlich in meinen Augen auch moralisch verwerflich. Erst nichts beitragen, Vorteile der PKV genießen und wenn man "nur" Eltengeld bezieht kostenlos abgesichert sein? Das sag ich übrigens als Privatversicherte.

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Re: Krankenkasse -> Mitversicherung über gesetzl. versicherten Ehemann?

Antwort von Gucci75 am 04.09.2016, 9:54 Uhr

Das ist kriminell. Hoffentlich fällt es auf und GKV fordert rückwirkend Beiträge für die freiwillige Versicherung.
Dreistigkeit kennt keine Grenzen.

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geht nicht

Antwort von Benedikte am 05.09.2016, 21:15 Uhr

manchmal liegt man als Beamtin eben schlechter als als gesetzlich versicherte

Du musst Dich weiter privat versichern und hast einen Beihilfeanspruch


als meine Kinder klein waren gab es ja noc ein Elterngeld und da war es richtig bitter- null Einkünfte, dafür die private KV bezahlen

aber tröste Dich- irgendwann arbeitest Du ja wieder

aber jetzt- erstmal löhnen

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Re: Krankenkasse -> Mitversicherung über gesetzl. versicherten Ehemann?

Antwort von kirshinka am 07.09.2016, 7:33 Uhr

Boah ist das link. Die rosinen aus beiden Kuchen picken wollen - sowas mieses!

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