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Geschrieben von Conifere am 10.09.2014, 10:00 Uhr

Kindkranktage nehmen

Da ich bisher noch keine nehmen musste, weil entweder mein Mann oder meine Mutter das kranke Kind hüten konnte, bin ich auf dem Gebiet leider noch nicht so bewandert.
So wie ich es verstanden habe, habe ja ich selbst mit 3 Kindern Anspruch auf insgesamt 25 Kindkranktage und mein Mann auch nochmal.
Allerdings werde ich dann ja von meinem AG unbezahlt freigestellt und muss mir den Verdienstausfall bei der KK des kranken Kindes zurückfordern, ist das richtig?
Und um das zurückzufordern muss ich ja bei der Krankenkasse einen gelben Schein einreichen, oder?
Heißt das, dass ich in jedem Fall mit dem kranken Kind zum Arzt muss ggf. noch mit Geschwistern und da im Wartezimmer sitzen mit Magen-Darm oder sonstwas, wo die Kinder eigentlich nur Ruhe brauchen, um sich auszukurieren, nur um die Bescheinigung zu bekommen?
Und wenn es dem Kind so schlecht geht, dass ich es ihm nicht zumuten will, mit ihm zum Arzt zu fahren und das am nächsten Tag mache, kann der KiA den Schein dann zurückdatieren, wenn ich ihm sage, seit wann das Kind krank ist?
Bin dankbar für Infos und Tipps!
Lg, Constanze

 
6 Antworten:

Re: Kindkranktage nehmen

Antwort von speedy am 10.09.2014, 10:25 Uhr

Hi,
du brauchst eine Bescheinigung des KiA darüber, dass das Kind so krank ist, dass es einen Elternteil als Betreuung braucht. Wie soll der Arzt das entscheiden können, ohne das Kind zu sehen?
Je nach KiA kann ein Attest aber durchaus einen Tag zurückdatiert werden... Halt am akuten Tag anrufen und einen Termin für den nächsten Tag geben lassen und dabei direkt sagen, dass du dann heute zu Hause beim Kind bleiben musst.

Den Schein reichst du dann beim AG ein, nicht bei der KK. Viele AG machen sich dann bei wenigen Tagen gar nicht die Arbeit mit Lohn kürzen, Ausgleich anfordern etc. sondern zahlen den Lohn einfach weiter. Wenn nicht, dann leitet der AG den Schein ausgefüllt zur KK weiter - du brauchst da eigentlich nichts weiter zu unternehmen.

Gruß, Speedy

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Als meine Kinder noch gesetzlich versichert waren, ....

Antwort von Trini am 10.09.2014, 10:56 Uhr

habe ich den Schein beim AG vorgelegt und danach selbst ausgefüllt an die Krankenkasse des KINDES geschickt.

Zum Arzt musst du natürlich, um diese Bescheinignug zu bekommen.
Ich würde zumindest anrufen und nachfragen, ob eine Rückdatierung überhaupt technisch möglich ist. Außerdem hätte unser Kinderarzt (bzw. unser Hausarztpraxis) auch einen Hausbesuch gemacht, wenn es dem Kind so dreckig geht, dass ich nicht mit ihm zum Arzt kann.

Warum sollen die Geschwister eigentlich mit zum Arzt?? Die können doch (gesund) in Kiga, Schule oder zur Tamu.
Es sind übrigens 10 Tage pro Kind und Elternteil.

Trini

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Re: Kindkranktage nehmen

Antwort von fabiansmama am 10.09.2014, 13:29 Uhr

Hallo,

ich habe den Schein für den AG immer kopiert und dann selbst ausgefüllt und an die KK des Kindes geschickt. Bei uns reicht aber gerade bei z.B. Magen-Darm auch anrufen und Bescheinigung beim Arzt abholen.

Tini, es sind 10 pro Tag und Elternteil, richtig, aber bei mehreren Kindern begrenzt auf insgesamt 25 Tage!

Mein AG macht sich auch bei nur einem Tag die Mühe, den Lohn runter zu rechnen. Und unser AG reicht es auch nicht an die KK weiter. Meine Kollegin bekam den Schein von der Personalabteilung zurück und musste es dann selber weiter leiten. Sie kannte das vorher auch nicht, da sie immer mit ihrem Mann in entgegengesetzten Schichten gearbeitet hat.

LG

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Re: Kindkranktage nehmen

Antwort von SimplySingle am 10.09.2014, 20:16 Uhr

Eine AU kann für bis zu 3 Tage rückwirkend ausgestellt werden. Ich hatte auch schon den Fall, dass mein KiA mir auch ohne Anwesenheit eine AU ausgestellt hätte... Da Karte bereits vorlag.

Das liegt aber wohl am Vertrauensverhältnis, da ich nie mehr als zwei Tage pro Jahr hab, an denen ich mit ihm daheim bleiben muss und sonst immer Oma einspringt.

Unser AG hat uns auch drei freie Tage "geschenkt", die wir ohne Schein daheim bleiben können. Für genau diese Fälle, wenn man dem Kind nicht den KiA zumuten möchte.

Frage doch Deinen AG! Vielleicht zeigt er sich ja auch kulant.

Ich muss mich auch um die Abwicklung mit der KK kümmern, allerdings ist es ja auch nicht schwierig den Zettel an die KK zu schicken. Das Geld kommt auch immer super fix.

Wie ist es denn wenn Du krank bist? Musst Du dann auch schon ab Tag eins einen Schein bringen?

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das gilt aber nur für die GKV oder?

Antwort von Ina_84 am 11.09.2014, 21:21 Uhr

ich hab gehört, wenn das Kind privat versichert ist, bekommt man keinen Lohnausgleich. Stimmt das?

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Richtig

Antwort von Trini am 11.09.2014, 22:45 Uhr

Allerdings kann man es wohl teuer versichern.
Habe als Angestellte im ö.D. drei Tage bezahlte Freistellung gehabt.
Die Jungs waren zum Glück fast nie krank.
Trini

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