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Geschrieben von luvi am 25.04.2014, 11:43 Uhr

Kindergartenzuschuss

Hallo zusammen,
ich hoffe, jemand von Euch kann mir weiterhelfe...

Mein Arbeitgeber hat mir für die Rückkehr nach der Elternzeit angeboten, einen Teil meines Bruttolohns als Kindergartenzuschuss zu zahlen. 30 Euro hätte ich so mehr netto.

Allerdings bin ich mir unsicher, ob das wirklich von Vorteil ist.
Als Nachteile sehe ich,
1. dass bei einer evtl. zukünftigen Elterngeldberechnung für ein weiteres Kind oder bei einer Arbeitslosengeldberechnung von einem niedrigeren Bruttoeinkommen ausgegangen wird und ich
2.bei der Lohnsteuererklärung weniger Betreungskosten geltend machen könnte. Dadurch würde die Rückerstattung geringer ausfallen.

Könnt Ihr mich aufklären, ob dieser Kindergartenzuschuss wirklich von Vorteil ist (außer die 30 Euro, die ich sofort jeden Monat zur Verfügung habe).

Vielen Dank schon im Voraus.

Liebe Grüße
Luvi

 
7 Antworten:

Re: Kindergartenzuschuss

Antwort von speedy am 25.04.2014, 12:37 Uhr

Hi,
prinzipiell ist so ein Zuschuss immer vorteilhaft - ABER: es ist sogar verboten, einen Teil des Bruttolohns umzuwandeln in den Zuschuss, der AG MUSS diesen Zuschuss, wenn er ihn denn zahlt, zusätzlich zum bisherigen Bruttolohn zahlen.
Sowohl er wie auch du müsst dafür dann keine Sozialabgaben zahlen und der Zuschuss fällt dann zum 8. (?) Geburtstag des Kindes auch automatisch wieder weg.

Gruß, Speedy

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Speedy

Antwort von ALF0709 am 25.04.2014, 13:20 Uhr

Der fällt mit Beginn der Schulpflicht (auch wenn das Kind noch nicht eingeschult wird) weg. Blöde Regelung, ich weiß.

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Re: Speedy

Antwort von kravallie am 25.04.2014, 19:02 Uhr

wenn das kind aber zurückgestellt wird, wird er trotzdem bis zum tatsächlichen schuleintritt gezahlt.

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Re: Kindergartenzuschuss

Antwort von Badefrosch am 25.04.2014, 21:55 Uhr

Mein Kindergarten wurde im Prinzip komplett über den Arbeitgeber mittels Kindergartenzuschuss finanziert.

Ich hatte mein normales Gehalt, und da kam auf das netto der Zuschuss drauf.
Das wird dann auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt. Hast du darüber hinaus Kosten, kannst du über die Steuererklärung absetzen.

Lt. Steuerberater der Firma für mich vorteilhafter. Mittlerweile nach 4 Jahren gibt es den nicht mehr ist aber in eine Gehaltserhöhung umgewandelt worden.
Also 160 Euro netto waren bei mir 280 Euro brutto mehr.

Er wird gezahlt bis Kind in die Schule kommt.

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Das ist leider falsch

Antwort von ALF0709 am 26.04.2014, 17:26 Uhr

Wenn das Kind zurückgestellt wird, kann der AG zwar den KiGa-Beitrag zahlen, aber er ist nicht mehr abgabenfrei. Wir haben uns bereits beim StB und FiA erkundigt, da bei uns genau dies der Fall sein wird.

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Re: Kindergartenzuschuss

Antwort von luvi am 26.04.2014, 21:51 Uhr

Hallo zusammen,
Vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
Mein Arbeitgeber wollte mir den Kindergartenzuschuss nicht zusätzlich zum Gehalt zahlen, sondern einen Teil als Kindergartenzuschuss geben. Dafür würd ich aber entsprechend weniger brutto verdienen.
Deshalb sah ich dabei auch keinen Vorteil für mich.

Luvi

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Re: Das ist leider falsch

Antwort von kravallie am 27.04.2014, 14:50 Uhr

dann hatte ich eine sonderregelung.

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