Baby und Job

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Geschrieben von Stella_1975 am 25.01.2014, 21:42 Uhr

Keine Idee mehr......

Hallo Ihr lieben....

Ich fasse mich kurz. Ich möchte nun im Juni wieder in meinem Job einsteigen. Ich bin Busfahrerin im Öffentlichen Dienst. Nach Rücksprache mit der Perso wurde mir nun gesagt ( Will 32 Std gehen ) Das auch wenn ich alleinerziehend bin eine flexiblität aufbringen muss von morgens 6 Uhr bis Abends 20 Uhr. Also in dem Zeitraum werden meine Arbeitszeiten fallen. Habe denen gesagt das ich absolut alleine da stehe, keine Oma,Tanten oder sonst was in der Nähe habe die meine Tochter ausserhalb der Kita Zeiten betreuen kann. Das hat die aber wenig interessiert, denn sie berufen sich auf meinen Vertrag, kann ich den nicht erfüllen, muss ich eben kündigen. Habe mit dem JA tel und denen mein Problem geschildert. Er sagte das ich die Möglichkeit habe eine Kinderfrau zu bekommen.... hörte sich ja gut an, nur die muss ich selber einstellen und auch Sozialversichern. Frage mich nur wovon, diese Kosten würden sich dann auf 520 Euro im Monat belaufen. Ich werde aber inklusive Kindergeld und Unterhaltsvorschuss nur 1500 Netto haben....:-( Weiß jemand eine Lösung für mich??? Bin verzweifelt und habe echt angst meinen Job zu verlieren.

Lg
Stella

 
28 Antworten:

Re: Keine Idee mehr......

Antwort von leonessa am 25.01.2014, 23:51 Uhr

Mit Deinen Kosten und dem Lohn - das verstehe ich nicht, sorry!

Ich bin selbst im öffentliche Dienst mit untragbaren Arbeitszeiten - teilweise Rufdienst innerhalb von 30 Minuten, etc. DAS kann ich mit kleinen Kindern nicht leisten - mein Mann ist oft unter der Woche nicht hier.

Ich hatte die Möglichkeit, mich "beurlauben" zu lassen. Im Öffentlichen Dienst ruht sozusagen das Arbeitsverhältnis zu den ALTEN BEDINGUNGEN. NACH DER BEURLAUBUNG HAST Du Anspruch auf einen adäquaten Job zum Zeitpunkt Deiner Elternzeit. Dies muss nicht der gleiche Arbeitsplatz sein.

Ich arbeite unterdessen freiberuflich (mit Rücksprache meines AG) und hoffe, dass in ein paar Jahren wieder eine adäquate Stelle für mich vorhanden ist. DAS ist eben der Vorteil des ÖD!!!. Offiziell dürfte ich mich bis zum 18. Lebensjahr meines jüngsten Kindes beurlauben lassen und hätte trotzdem danach noch Anspruch auf einen Arbeitsplatz (den ich vor der Geburt ausgeübt habe). ICH finde das selbst suspekt und habe das sicher nicht vor!


LG, Leonessa

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Ruhig Blut.

Antwort von nörgelmama am 25.01.2014, 23:57 Uhr

Vertrag hin oder her - im öff. Dienst gibt es einen Personalrat und meist auch eine Frauenbeauftragte. Zuerst dorthin. Schriftlich eine Befreiung von den Schichtdiensten beantragen (zeitlich befristen, z.B auf zunächst 3 Jahre), das muß der AG, wenn er mehr als 15 Angestellte hat, eigentlich genehmigen, läuft auch über den PR - schnell machen, das dauert meist so 8 Wochen.
Rechtsberatung einholen, am besten über die Arge. Bis Juni ist noch ein Stückchen, das bekommst Du bestimmt geklärt!!! LG, Kopf hoch, Du bist kein Bittsteller, sondern ein gut motivierter Kollege(IN), der viel mehr gebacken bekommt, als viele andere!

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Re: Ruhig Blut.

Antwort von Stella_1975 am 26.01.2014, 0:05 Uhr

Ich habe einen RA gefragt, und er sagte mir, das wenn ich vor meinem Kind Schichtzeiten Wochenend und Feiertag gearbeitet habe und das so in meinem Vertrag steht dann muss ich den auch so erfüllen....

Beurlauben lassen gut und schön nur woher bekomme ich mein Geld?

Ich nehme ja nicht einmal meine volle Elternzeit weil ich nun in Harz 4 gerutscht bin und das ist für mich absolut kein Zustand.

Lg Stella

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Re: Keine Idee mehr......

Antwort von Ani123 am 26.01.2014, 0:15 Uhr

Wie sieht es denn mit Tagesmutter aus? Die sind zeitlich oftmals flexibel und die Kosten werden mit vom Jugendamt übernommen (zum Teil und ggf. auch ganz). Tagesmutter kann zeitlich flexibel sein (muss nicht).
Mein Babysitterkind (inzwischen schon Schulkind) war 3 Jahre lang bei einer Tagesmutter und das täglich für 8-12h. Sie hatte flexible Zeiten. Die ersten Kinder kamen morgens um 5 Uhr (er kam frühestens um 6 Uhr). Die längsten (durchaus auch er) blieben manchmal bis 21 Uhr. Es hat ihm nicht geschadet so früh zu ihr zu gehen bzw. so lange zu bleiben. Das mag aber auch wohl mit daran liegen, dass er sowieso nur 7h in der Nacht schlief und es somit erst um 21 Uhr ins Bett kam. Er ging immer morgens zu ihr hin und dann bis nachmittags, abends. Es gab allerdings auch Kinder, die kamen im Schichtdienst, mal früh, mal spät. Und das funktionierte auch gut.
So eine flexible Tagesmutter zu finden braucht seine Zeit und die Plätze sind auch begehrt. Frage doch mal beim Jugendamt nach, telefoniere mit den verschiedenen Tagesmüttern und schildere deine Situation. Es gibt durchaus welche, die dann doch noch zu anderen Zeiten betreuen als sie angegeben haben. Die Telefonate kosten Zeit, bewirken allerdings manchmal Gold.
Die Tagesmutter des oben beschriebenen Kindes hat beim Jugendamt angegeben nur bis 16 Uhr Kinder zu betreuen. Sie hat zwei eigene Kinder (damals Grundschulalter) und wollte auch Zeit mit denen verbringen. Ab 16 Uhr hatte sie dann auch ihre eignen Kinder mit bei sich plus die Tageskinder, wovon der Kleine durchaus provitiert hat.
Tagesmutterkosten werden mit vom Jugendamt übernommen, unabhängig vom Gehalt. Die Familie meines Babysitterkindes (beide Eltern arbeiten Vollzeit) haben ca.1,50-2€ pro Stunde ersetzt bekommen und am Ende selbst nur noch 1-1,50€ pro Stunde zahlen müssen. Eltern von anderen Kindern (mehrfach auch Alleinerziehend) haben den vollen Betrag erstattet bekommen. Vorlegen mussten sie deshalb beim Jugendamt ihre Arbeitsverträge und den Vertrag zwischen Tagesmutter und ihr (und was noch, das weiß ich nicht mehr). Die Familie hat leider nicht gewusst, dass sie auch als gute Verdiener die Kosten zum Teil erstattet bekommen. Ich habe sie darauf aufmerksam gemacht, als ich es in der Erzieherausbildung durchnahm und sie haben dann nachgefragt und siehe an: Kosten wurden zum Teil übernommen. Das ist nicht rückwirkend möglich, so dass diese Familie 1,5 Jahre lang den vollen Preis bezahlt hat. Viele Tagesmütter sind da leider auch nicht auf dem neuesten Stand (so wie damals dort).

Wie sieht es denn mit einem Krippenplatz aus? Als Berufstätig und Alleinerziehend musst du bevorzugt berücksichtigt werden. Die Plätze werden meist erst zu August frei, vielleicht kann bis dahin noch eine Zeit überbrückt werden zweck Erweiterung der Elternzeit um die paar Monate. Arbeitgeber sollte sich da schon erkenntlich zeigen, denn du zeigst, dass du zurück kommen möchtest.
Für die Zeit morgens, vielleicht gibt es da eine Nachbarin, die einspringen könnte? Und ansonsten: Suche dir eine Babysitterin (Studentin evtl.) oder eine Schülerin (über 18 würde ich da nehmen, die in der Nähe der Krippe zur Schule geht). Die könnte dann als Babysitterin aktiv werden. Und für nachmittags kannst du dir auch eine Babysitterin suchen (durchaus auch unter 18 gut machbar). Bis 20 Uhr arbeiten, dann bist du so gegen 20:30/21 Uhr zu Hause. Das ist ja nicht so lange und durchaus machbar. Für nachmittags jemanden zu finden ist auch gar nicht so schwer. Viele Schülerinnen möchten sich gerne etwas dazu verdienen und sind da zeitlich auch flexibel. Ansonsten auch da nochmal nach einer Tagesmutter fragen beim Jugendamt. Wobei diese meist feste Stunden haben möchten und je nach Dienstplan, so denke ich, du manchmal auch niemanden in der einen Woche brauchen wirst.
Krippenplatz warum? Du hast mind. 8h am Tag die Betreuung gesichert, meist mit Sonderöffnungszeiten sind es sogar 9-10h. Somit wäre ein Teil der Betreuung sichergestellt und den Rest drum herum musst du per Babysitter machen. Die Kosten für Krippe bekommt man auch zum Teil oder ganz ersetzt von der Stadt oder Gemeinde, wo du wohnst. Rechtzeitig einen Antrag stellen und dann nimmt das seinen Lauf.
Wenn du die Babysitterin beim Jugendamt meldest und auf Kostenübernahme bestehst, wirst du auch hier eine gewisse Summe an Stundensatz ersetzt bekommen (meist so 2-3€ pro Stunde). Den Rest müsstest du dann selber zahlen.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Babysitterin bei der Minijobzentrale als Haushaltshilfe, Kinderbetreuung anzumelden. Dann musst du zwar erstmal die vollen Kosten selber zahlen, kannst es aber bei den Steuern mit angeben und bekommst 2/3 ersetzt.
Jugendamt und Minijobzentrale zusammen geht meiner Erfahrung nach nicht. Aber Nachfragen kostet nichts :-)

Ich habe eine Zeit lang mein Babysitterkind morgens zum Kindergarten gebracht. Ich bin gegen 6 Uhr zu ihm nach Hause, habe ihn angezogen, gefrühstückt, usw. und um 7:30 Uhr standen wir vor dem Kindergarten, um 7:45 Uhr bin ich wieder raus und ab zur Arbeit, wo ich um 8 Uhr sein musste. Wo ein Wille, da ein Weg. Es war natürlich schon ein wenig Stress, aber soweit wir unseren Zeitplan einhielten (den auch seine Erzieher kannten, so dass er dann mit als Erstes morgens angenommen wurde) funktionierte das gut.
Auch das Abholen war durchaus machbar, selbst wenn ich bis 15:30 Uhr arbeiten musste (meistens erst um 15:45 Uhr raus kam) und immer schon dachte, das packe ich nicht mehr pünktlich. Ich habe es immer geschafft und ihn um 16 Uhr abgeholt. Es hat funktioniert und wenn er sonst tageweise auch früher abgeholt wurde (gegen 14:30 Uhr) war es für ihn von Anfang normal, dass ich erst um 16 Uhr komme und auch umsetzbar.

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Re: Keine Idee mehr......

Antwort von Stella_1975 am 26.01.2014, 0:32 Uhr

Hi
Wie gesagt mit dem JA bin ich in Verbindung.... hier sind leider keine so Flexiblen Tagesmütter die sowas bewältigen könnten und schon gar nicht am WE. Deshalb schlug man mir die Kinderfrau frau vor die ich wie du sagtest auf Mini Basis anmelden muss.... Aber das übersteigt meinen Finanziellen Rahmen. Auch wenn ich das Steuerlich geltend machen könnte bleibt mir aus persönlichen Gründen leider nix davon.... denn ich bin in der Insolvenz und es wird mir berechtigterweise alles weggenommen. auch wenn ich mehr verdienen könnte wäre es Pfändbar und da kommt es nicht drauf an was ich für unkosten habe.....Und ich möchte eigentlich kein ungeschultes Mädchen meine Tochter anvertrauen.... Es gestaltet sich ja schon Problematisch wenn ich auf den Bus bin.... Kita ruft an.... Kind hat plötzlich Fieber.... ich bin nicht eben mal in 45 Min da um sie abzuholen.... Ich habe ja nicht einmal jemand der sie im Notfall oder Krankheitsfall abholen könnte..... :-(

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Du brauchst ein soziales Netz !

Antwort von Sternenschnuppe am 26.01.2014, 8:46 Uhr

Das wurde Dir schon vor üb reinen Jahr im Alleinerziehenden gesagt.

Wieso fällt das denn mit den Arbetszeiten jetzt erst auf ?
Ist nicht bös gemeint, aber schau ob Du was anderes findest, etwas Zeit hast Du ja noch.

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Re: Du brauchst ein soziales Netz !

Antwort von Stella_1975 am 26.01.2014, 9:49 Uhr

Hey.... das mit den Arbeitszeiten fällt mir nicht jetzt erst auf. Denn bei anderen bei uns im Betrieb die noch nicht einmal alleine sind funktioniert das auch mit Kinderfreudlichen Arbeitszeiten. Nur jetzt bei mir nicht? Seltsam....

Was anderes suchen...Leichter gesagt als getan. Erstens ist es als Alleinerziehende gar nicht mal so einfach, Zweitens habe ich BKF gelernt und drittens generell in der Branche was zu finden mit humanen Arbeitszeiten nicht vorstellbar.

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Ok, Moment, wenn es bei anderen geht

Antwort von Sternenschnuppe am 26.01.2014, 10:01 Uhr

Dann muss es auch bei Dir möglich sein !

Das habe ich entweder überlesen, oder Du schriebst es bisher nicht.

Betriebsrat ? Gibt es sowas bei Euch ?

Wenn es feste Schichten generell gibt, dann muss der AG schon sehr genau begründen warum das bei Dir nicht gehen soll.

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Re: Keine Idee mehr......

Antwort von Häsle am 26.01.2014, 11:20 Uhr

Hat man denn den anderen Müttern das mit der Flexibilität auch so gesagt? Die werden ja den gleichen Vertrag wie du haben, im öffentlichen Dienst. Ich bin Landesbeamtin, und was da alles in meinem Vertrag steht, willst du gar nicht wissen...
Fakt ist aber, dass trotz dieser ganzen Klauseln, die ich unterschreiben musste, meine direkten Vorgesetzten und Dienst-Einteiler sehr gut auf meine Wünsche eingehen. Da wird garantiert bei euch auch einiges möglich sein, wenn es bei den Kolleginnen auch geht. Vorausgesetzt, du nimmst nicht nur, sondern hilfst auch mal aus, wenn es für andere eng wird.

Probier's halt einfach aus. Wenn es dann nicht geht, wirst du schlimmstenfalls gekündigt. Besser geht's dir jetzt ja auch nicht. Mit Gewalt wird dich keiner früh um 6 aus dem Haus zerren.

Und mit dem sozialen Netz hat Sternenschnuppe recht. Ohne wirst du unweigerlich mal Probleme bekommen. Hier in der Gegend sieht es mit Tagesmüttern mau aus, und die Krippen- und Kindergarten-Öffnungszeiten sind ein Witz. Da helfen sich die Mütter einfach gegenseitig aus. Wie gesagt, wenn man nicht nur nimmt, sondern auch gibt, ist sehr vieles möglich.

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Re: Ruhig Blut.

Antwort von ALF0709 am 26.01.2014, 13:33 Uhr

Die ARGE (übrigens seit 6 Jahren das Jobcenter) macht Rechtsberatung? Wo??? Das Jobcenter darf keine Rechtsberatung machen, damit würden sie sich strafbar machen. Also nicht solche Tipps geben.

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Re: Häsle

Antwort von Sabet am 26.01.2014, 17:34 Uhr

Ich bin Landesbeamtin, und was da alles in meinem Vertrag steht, willst du gar nicht wissen...

Das können wir gar nicht wissen: Du hast als Beamtin keinen Vertrag ! Du hast eine Urkunde erhalten und befindest dich in einem Dienstverhältnis.
Unterschreiben musst du z.B. etwas zur Verschwiegenheit, zur Nicht-Annahme von Geschenken u.ä.
Hat nichts mit dem Problem in Ausgangsposting zu tun, ich weiß. Aber ein bisschen Dienstrecht sollten Beamte kennen.
Gruß
Sabet

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Re: Keine Idee mehr......

Antwort von Oktaevlein am 26.01.2014, 17:46 Uhr

"Da helfen sich die Mütter einfach gegenseitig aus. Wie gesagt, wenn man nicht nur nimmt, sondern auch gibt, ist sehr vieles möglich."

Darauf allein lässt sich aber kein geregeltes Arbeitsleben aufbauen.

Wenn das tolle "soziale Netz" nun mal nicht da ist, ist es nicht da. Erzwingen kann man da nichts. Außerdem ist es wohl was anderes, wenn z. B. eine Nachbarin mal im Notfall auf das Kind aufpasst oder wenn das regelmäßig und dann noch vor 6.00 Uhr morgens sein soll, oder?

Ich habe mit meinen atypischen Arbeitszeiten nach 10 Monaten entnervt aufgegeben, und das obwohl wir 2 bezahlte Kinderfrauen/Babysitter hatten. Daher kann ich die AP sehr gut verstehen. Es ist nicht immer so einfach.

Und, Häsle, schön dass auf deine Wünsche eingegangen wird. Das ist leider nicht überall so. Manchmal - wie bei mir - ist es auch nur begrenzt möglich.

Und statt immer mehr Krippen- und Kitaplätze zu bauen und die Öffnungszeiten immer weiter auszubauen, sollte man vielleicht mal familienverträgliche Arbeitszeiten für Eltern fordern. Vielleicht könnte die Politik das auch unterstützen. Wie wäre es denn da mit einem Rechtsanspruch? Die AP möchte 32 Stunden arbeiten. Das muss doch (in ihrem Beruf) mit einem 45-Stunden Kita-Platz zu normalen kindgerechten Zeiten möglich sein - wenn der Arbeitgeber will (oder wenn er gezwungen wäre).

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Re: Keine Idee mehr......

Antwort von Stella_1975 am 26.01.2014, 18:39 Uhr

Doch einen BR haben wir, die aber leider ( auch wenn sie es abstreiten ) im interesse der Firma kandieren.... Ich bin auch der Meinung wenn es bei anderen geht muss es bei mir doch auch gehen. Weil man sollte da doch auch Gleichgestellt werden. Hinzukommt das bei uns im Betrieb eine Urkunde hängt wo unser Betrieb als freundliches Familienunternehmen ausgezeichnet wurde. Ha ha ha....

Ich werde morgen einfach mal bei der Gewerkschaft vorsprechen mal sehen was die mir sagen.

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Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte....

Antwort von speedy am 26.01.2014, 19:10 Uhr

Ich würde immer erst alle Möglichkeiten im Betrieb ausnutzen, bevor ich an Externe, wie z.B. die Gewerkschaft gehe.
Gruß, Speedy

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Re: Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte....

Antwort von Stella_1975 am 26.01.2014, 19:22 Uhr

Schon aber welche möglichkeiten habe ich da? Wenn die alle zusammen halten.... und alles sagen das es so nun mal läuft.?

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Re: Beurlauben lassen + anderer Job?

Antwort von Badefrosch am 26.01.2014, 19:43 Uhr

Ich kenne mich im Beamtenrecht nicht aus.

Aber hier wurde geschrieben, man kann sich beurlauben lassen.

Darf man dann anderweitig einen Job annehmen in der Zeit der Beurlaubung oder braucht man dafür eine Genehmigung?

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Re: Beurlauben lassen + anderer Job?

Antwort von leonessa am 26.01.2014, 20:18 Uhr

Ich habe Die Einverständnis vom AG gebraucht und es ist für mich momentan ideal. Im Rücken hat man die Sicherheit, dass man den "alten" Job wieder antreten kann (wenn es von den Kindern her wieder besser passt), man kann aber trotzdem weiterhin Geld verdienen mit genehmeren Arbeitszeiten.

Ich muss eben nach Ablauf der Beurlaubung wieder nachfragen, ob es einen Job mit entsprechenden Arbeitszeiten für mich gibt. Wenn nicht, kann ich mich wieder beurlauben lassen und bekomme dann auch die Erlaubnis anderweitig zu arbeiten.

Ob das überall so ist, weiß ich nicht. Allerdings ist mein AG ein kommunales Krankenhaus - da wird erwartet, dass man alle Schichten abdecken kann. Wenn eben nicht, beurlauben sie gerne.


LG, Leonessa

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Re: Häsle

Antwort von Häsle am 26.01.2014, 20:29 Uhr

Wie auch immer. Ich hab in Beamtenrecht geschlafen. Theoretisch können die mich im ganzen Bundesland rumversetzen, meine Arbeitszeiten so erhöhen und einteilen, wie es ihnen passt usw. Tun sie aber nicht, auch wenn ich dafür definitiv einen bzw. mehrere Wische (weiß der Geier, wie das Ding offiziell heißt) unterschrieben habe.

Bei meiner Freundin, die Beamtin bei der Sparkasse ist, wird genau das als Druckmittel benutzt, um sie loszuwerden.

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Re: Keine Idee mehr......

Antwort von Häsle am 26.01.2014, 20:37 Uhr

Deshalb fragte ich ja, warum das bei den anderen Müttern offensichtlich kein Problem ist, bei ihr aber plötzlich schon. Haben die nicht den gleichen Vertrag wie sie?
Hat sie schon mit dem direkten Vorgesetzten über die tatsächlichen Arbeitszeiten gesprochen? Oder befürchtet sie nur, dass man ihr Probleme machen könnte? Was die Personalabteilung sagt, hat nicht unbedingt was zu sagen im öffentlichen Dienst. Die kümmern sich nicht um Diensteinteilungen.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass der Chef sich nur bei ihr querstellen wird, wenn er sonst umgänglich ist.

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Re: Beurlauben lassen + anderer Job?

Antwort von Stella_1975 am 26.01.2014, 21:33 Uhr

Das müssen die schon genehmigen.... aber deiner alter vertrag ist nichte und du fängst mit einem neuen frischen TVNA an..... also deutlich mehr als die hälfte weniger brutto

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Re: Beurlauben lassen + anderer Job?

Antwort von leonessa am 26.01.2014, 22:01 Uhr

Bei mir ruht der Vertrag zu alten Konditionen...

Komisch, wie unterschiedlich das ist.


LG, Leonessa

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Re: Beurlauben lassen + anderer Job?

Antwort von Stella_1975 am 26.01.2014, 22:19 Uhr

Bei uns wird der dann nichte... und man wieder zu den anderen kondizionen dann erfüllt

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Re: Beurlauben lassen + anderer Job?

Antwort von leonessa am 26.01.2014, 22:33 Uhr

Oh - dann hätte ich sicher auch 10 mal überlegt, ob ich das so mache... Echt doof.


LG, Leonessa

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Re: Ruhig Blut.

Antwort von nörgelmama am 27.01.2014, 0:06 Uhr

Das kommt darauf an. Da die Konsequenz daraus, einer Tätigkeit eben dauerhaft nicht mehr nachgehen zu können, ist, dann zunächst dauerhafter Leistungsempfänger zu sein (in diesem Falle wie von der TE geschrieben H4) gibt es DURCHAUS eine im Einzelfalle hilfreiche Beratung, einen sachkundigen Berater vorausgesetzt. OK, das heißt nicht offiziell Rechtberatung. Nenn es Jobberatung.

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Re: Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte....

Antwort von speedy am 27.01.2014, 9:43 Uhr

Du solltest nirgendwo als Bittsteller auftreten, sondern immer einen konkreten Vorschlag bzw. ein Beispiel in der Tasche haben, wie es klappen kann bzw. bei wem es gut klappt. Wenn du zeigst, dass du bereit bist, Flexibilität zu zeigen, dann fällt es auch der Gegenseite leichter, auf dich einzugehen.

Gruß, Speedy

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nicht richtig

Antwort von speedy am 27.01.2014, 9:47 Uhr

Die Aussage stimmt so nicht - ein ruhender Vertrag wg. Beurlaubung lebt zu den gleichen Rahmenbedingungen wieder auf, wie er "eingefroren" wurde. Dadurch laufen auch Stufenlaufzeit etc. nicht weiter. Das ist aber definitiv gesetzlich so geregelt.
Anders ist es, wenn der Vertrag aufgehoben wird und eine Wiedereinstellungsgarantie gegeben wird - dann gibt es einen neuen Vertrag zu den dann aktuellen Konditionen (ggf. auch shclechter...)

Gruß, speedy

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Re: Beurlauben lassen + anderer Job?

Antwort von Pamo am 27.01.2014, 13:21 Uhr

Du darfst einen anderen Job annehmen, wenn dein AG zustimmt.

Allerdings kenne ich Fälle, wo der AG (ÖD) das nicht wusste und der AN auch nicht nach einer Zustimmung fragte und das alles gar kein Thema war.

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Du sprichst mir aus der Seele!!

Antwort von Johanna2 am 09.02.2014, 22:47 Uhr

Ich arbeite in einer Einrichtung mit 45 Krippenkindern. Und ich kenne den Wunsch nach Ausdehnung und/oder Flexibilität in der Betreuungszeit nur zu gut.

Die Idee eines RECHTSANSPRUCHS auf kinderfreundliche Arbeitszeiten für (ae) Eltern kann ich voll und ganz unterstützen!
Die Kinder dürfen nicht immer diejenigen sein, die sich eben anpassen müssen.

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