Geschrieben von Sally_98 am 13.05.2014, 10:53 Uhr |
getrennter Hauptwohnsitz
Hallo!
In letzter Zeit bin ich ein seltener Gast hier. Aber ich erinnere mich noch an einige gute Gedankenanstöße gerade so in rechtlicher Sicht.
Meine Frage: Was könnte es für Nachteile geben (für eine Familie), wenn der Hauptwohnsitz der Eltern nicht der selbe ist?
In unserem Fall muss ich aus beruflichen Gründen meinen Hauptwohnsitz verlegen. Nicht ewig weit weg und im Prinzip ändert sich nichts. Aber beruflich habe ich enorme Vorteile, wenn ich zu einem bestimmten Landkreis gehöre. Und da ich selbst. bin und mehr oder weniger Alleinverdiener kann ich mir das eigentlich nicht entgehen lassen.
Wir können derzeit keine Nachteile erkennen. Steuerlich sind wir getrennt veranlagt.
Übersehen wir vielleicht irgendwas?
Danke für alle Hinweise!
Re: getrennter Hauptwohnsitz
Antwort von Nikas am 13.05.2014, 11:38 Uhr
ich weiss gar nicht, ob das so einfach geht und z.b. vom Finanzamt anerkannt wird. Letztendlich ist der Hauptwohnsitz dort, wo der Lebensmittelpunkt ist. Der wäre dann weg von Kindern und Mann; und das dürfte Fragen aufwerfen. Wäre die Familienwohnung dann dein zweiter Wohnsitz? Bin mir nicht sicher, ob das so überhaupt geht. Ich hatte teils ähnlichen Fall bzw. ähnlichen Plan; und da ging gar nix.
Aber lass hier erst mal die Steuercracks antworten. Ob Ehepartner mit versch. Hauptwohnsitzen möglich sind.
Re: getrennter Hauptwohnsitz
Antwort von Kleine Fee am 13.05.2014, 13:24 Uhr
Ich meine mich zu erinnern, dass viele Leistungen für Familien daran anknüpfen, dass Eltern und Kinder in einem Haushalt leben. Bei uns fragt das zum Beispiel das Antragsformular für einen Betreuungsgutschein ab. Beim Kindergeldantrag musste ich auch die Haushaltszugehörigkeit vom Einwohnermeldeamt bestätigen lassen. Sowas müsste aber über die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes regelbar sein, wobei sich dann gleich die Frage nach der Zweitwohnsitzsteuer anschließt.
Dann fällt mir noch ein: Prokopf-Pauschalen (bei uns zB wird der Müll pro Kopfzahl des Haushalts abgerechnet, bei meinen Eltern der Grundbetrag für den Wasseranschluss).
Re: getrennter Hauptwohnsitz
Antwort von speedy am 13.05.2014, 15:21 Uhr
Hi,
da gibt es eigentlich keine Nachteile. Die meisten Leistungen für Kinder bzw. für Familien sind an den Ort gebunden, an dem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben, d.h. idR wo sie gemeldet sind. Du kannst also durchaus einen anderen Lebensmittelpunkt haben und z.B. den Wohnsitz deines Mannes und deiner Kinder nur als Zweitwohnsitz. Mit entsprechender zeitlicher Abwesenheit lässt sich das auch ohne Probleme begründen.
Durch den Hauptwohnsitz am Arbeitsort wirst du allerdings die Fahrtkosten zur Familie kaum noch steuerlich geltend machen können... So viel zu den Nachteilen.
Gruß, Speedy
Re: getrennter Hauptwohnsitz
Antwort von Sally_98 am 13.05.2014, 22:34 Uhr
O.k.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Alle von Euch aufgeführten Punkte haben wir bereits in Erwägung gezogen und noch immer überwiegen die Vorteile für uns.
Da ich erst nächste Woche Zeit habe, mich um Behördengänge zu kümmern grübeln wir noch eine Weile weiter. Mein Steuerberater rät mir eher zu.
Re: getrennter Hauptwohnsitz
Antwort von Leena am 15.05.2014, 11:10 Uhr
Steuerrechtlich geht es eh nicht um Haupt- oder Nebenwohnsitz im melderechtlichen Sinne, sondern um "regelmäßigen Aufenthalt" und "Lebensmittelpunkt".
Das sind komplett verschiedene Dinge, im Melde- und im Steuerrecht. :-)
Re: getrennter Hauptwohnsitz
Antwort von Branka am 15.05.2014, 13:53 Uhr
Mein Mann und ich haben schon seit Jahren getrennte Meldeadressen und keiner von uns hat einen Zweitwohnsitz.
Die Kinder sind bei mir gemeldet, somit kriege ich das Kindergeld. Wo der andere Elternteil wohnt ist da völlig egal.
Wir geben auch eine gemeinsame Steuererklärung ab. Wir hatten einmal das FA angeschrieben dass wir die Ehegattenveranlagung wollen, damit war das Thema vom Tisch.
Re: getrennter Hauptwohnsitz
Antwort von Sally_98 am 15.05.2014, 14:01 Uhr
Danke auch noch für Eure Antworten.
Steuerlich sind wir ja eh gut beraten. Mir ging es eher um andere Sachen, die ein Steuerberater eben nicht unbedingt weiß.
Es nach längerem Überlegen fiel mir z.B. ein, daß ich bei einem weiteren Wohnsitz noch mal GEZ Gebühren zahlen muss.
Aber sonst?
Es kommt mir fast zu einfach vor....
Noch ein Gedanke
Antwort von Strudelteigteilchen am 16.05.2014, 11:45 Uhr
Auch wenn er weit hergeholt ist:
Wenn Dein Mann mit den Kindern an Ort A gemeldet ist und Du alleine an Ort B, dann würden im Falle einer Trennung und einem strittigem ABR die Kinder eher Deinem Mann zugesprochen werden.
Das würde ich als gebranntes Kind (nicht bezüglich des Wohnsitzes, aber bezüglich des plötzlich strittigem ABR) definitiv in die Pro- und Contra-Liste einarbeiten.
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