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Geschrieben von Twinmädels am 18.02.2014, 21:01 Uhr

Frage zum Arbeitsvertrag bei Minijob

Hallo,

wenn im Arbeitsvertrag (Minijob, 400 Euro) nichts zu Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geschrieben steht, welche Regelung gilt dann?

LG Dani

 
10 Antworten:

Re: Frage zum Arbeitsvertrag bei Minijob

Antwort von .Anna. am 18.02.2014, 21:54 Uhr

Hallo Dani,

dann gilt :

Lohnfortzahlung wie üblich

gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen, allerdings berechnet nach 6 Tagen/Woche, also letztlich 4 Wochen

Gruß Anna

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Re: Frage zum Arbeitsvertrag bei Minijob

Antwort von mondstaub am 19.02.2014, 10:16 Uhr

Eigentlich die gesetzliche. Ich kenne aber Minijobber, die nur die anwesenden Tage bezahlt kriegen, d.h. kein Krankheitsfall und Urlaub.Frag am besten mal nach.

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Re: Frage zum Arbeitsvertrag bei Minijob

Antwort von SEAGLD am 19.02.2014, 10:55 Uhr

Wenn der Job einem Tarifvertrag unterliegt, dann steht Urlaub etc. auch nicht extra im Vertrag, dann gelten die tariflichen Regelungen.
Ansonsten gelten die gesetzlichen.


LG Sabine

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Re: Frage zum Arbeitsvertrag bei Minijob

Antwort von Pamo am 19.02.2014, 10:55 Uhr

Dann gelten die gesetzlichen Regelungen und ich würde auf gar keinen Fall nachfragen, denn sonst fällt dem AG womöglich noch ein, dass er einen Ausschluss von Lohnfortzahlung und Urlaub in den Vertrag einarbeiten will. Diesen schlafenden Hund solltest du keinesfalls wecken. Kopie machen, unterschreiben, abgeben, freuen.

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Tarifliche Regelungen

Antwort von Pamo am 19.02.2014, 10:56 Uhr

... das bedeutet faktisch auch, dass nichts ausgeschlossen wird. Sicher wird es keinen Tarifvertrag geben, der offiziell und öffentlich Teilzeitangestellte diskriminiert.

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@ all -- Nachtrag

Antwort von Twinmädels am 19.02.2014, 15:07 Uhr

Hab nochmal nachgeschaut, im Arbeitsvertrag steht folgender Satz:

"Die Arbeitnehmerin erhält eine Grundvergütung von brutto X Euro pro Stunde für die tatsächliche geleistete Arbeitszeit."


Ein Tarifvertrag ist nicht erwähnt.

Also kein bezahlter Urlaub und keine bezahlte Krankheit oder die gesetzliche Regelung?

LG Dani

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Re: @ all -- Nachtrag

Antwort von speedy am 19.02.2014, 15:29 Uhr

Hi, bei dieser Formulierung ist deine Schlussfolgerung richtig. Der Arbeitsvertrag dürfte aber in der Form zumindest vor Gericht keinen Bestand haben, da die gesetzlichen Mindestregelungen zum Arbeitsnehmerschutz umgangen werden (Mindesturlaub, Absicherung im Krankheitsfall...).
Mit dieser Formulierung bist du gestellt wie eine selbständige Kraft, die im Rahmen eines Dienstvertrags nur die geleisteten Stunden bezahlt bekommt - dafür aber dann im Normalfall deutlich höher als die Angestellten, da ja auch viel mehr Risiken dahinterstehen...

Würde ich nur unterschreiben, wenn der Stundenlohn wirklich sehr sehr gut ist!

Gruß, Speedy

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Re: @ all -- Nachtrag

Antwort von niklas2006 am 19.02.2014, 15:31 Uhr

Während meiner Uni-Zeit hatte ich nur solche Verträge: Geleistete Stunden wurden bezahlt und das war´s.... Allerdings konnte ich immer Überstunden sammeln und die z.T. wochenlang wieder abbummeln, bzw. halt schon auf den nächsten Monat schreiben lassen.

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Re: @ all -- Nachtrag

Antwort von mondstaub am 19.02.2014, 15:36 Uhr

Wie ich schon dachte, das ist hier nämlich auch üblich bei vielen Minijobern. Ich würde doch nachhaken.

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Re: Frage zum Arbeitsvertrag bei Minijob

Antwort von luvi am 20.02.2014, 13:17 Uhr

Hallo,
ich hab gehört, dass Urlaub auch bein Minijobbern Pflicht ist, die Arbeitgeber das aber häufig anders regeln und nur geleistete Stunden zahlen.
Bei mir war das auch so, wollte mich aber mit dem Chef nicht anlegen, da ein unbefristeter Teilzeitvertrag mit mehr Stunden und höfherem Strundenlohn draus wurde.

Einer Freundin von mir gings genauso (also kein Urlaub im Minijob, aber andere Arbeitsstelle) hat den Chef darauf angesprochen. Der hat sich erkundigt (hatte angeblich noch nie was davon gehört), und jetzt gibts für alle Minijobber im Betrieb bezahlten Urlaub.

Liebe Grüße

Luvi

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