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Geschrieben von Bademeisterin77 am 28.01.2016, 19:22 Uhr

Event. Beschäftigungsverbot / AU / Urlaubsantrag bzw. Anspruch

Hallo Ihr Lieben,

ich habe vor einiger Zeit schon über mein Problem mit meinem Arbeitgeber berichtet. Der möchte mich mit einem Aufhebungsvertrag loswerden. Die Angelegenheit läuft über meine RAin.
Jetzt habe ich ein anderes Anliegen. Vielleicht ist jemand hier, der sich damit auskennt bzw. Erfahrungen damit gemacht hat?

voraussichtl. Entbindungstermin 13.06.16 (2. Kind)
Mutterschutzbeginn: 02.05. Ende: 08.08.16
Ich müsste ab dem 17.02.16 wieder arbeiten, Ende der 3. jährigen Elternzeit am 16.02.16 (1. Kind).

Meine FAin hat am Montag bei mir eine Plazenta praevia partialis festgestellt, auf Grund leichter Blutungen. Ich bin jetzt in der 21 ssw. Soll mich schonen und viel liegen. Momentan brauche in keine AU, da ich ja noch bis zum 16.02. in Elternzeit bin.
Allerdings möchte mich ja mein AG loswerden :-(. Meine FA hat mich natürlich gefragt, warum mein AG mir kein generelles BV erteilt...wenn er doch eh keinen Arbeitsplatz für mich hat. Das weiß ich natürlich nicht, denke das ist für den AG nicht interessant, da er mich ja loswerden möchte mit Aufhebungsvertrag. Sitze im Büro, vielleicht braucht der auch schon triftige Gründe.

Ist es denn schwierig für die FA mir mit der Diagnose Plazenta praevia partialis ein individuelles BV zu erteilen? Immerhin hatte ich auch schon 2 Fehlgeburten und bin psychisch auch gerade angeschlagen, wegen dem Aufhebungsvertrag Angebot. Das nimmt mich sehr mit.

Oder kann man auch eine AU für 5-6 Wochen ausstellen ab dem 17.02.?
Ab dem 24.03. würde ich meinen Urlaubsanspruch (25 Tage inkl. Resturlaub) nehmen bis zum 02.05. Kann der Arbeitgeber den ablehnen, wenn ich den vor den Mutterschutz hängen möchte?

Freue mich über Tips!

Liebe Grüße,
Caro

 
8 Antworten:

Re: Event. Beschäftigungsverbot / AU / Urlaubsantrag bzw. Anspruch

Antwort von leonessa am 28.01.2016, 23:17 Uhr

In Deinem Fall genügt eine AU und Du nimmst eben den Resturlaub. "Eleganter" wäre natürlich ein BV - den übrigens auch der Frauenarzt aussprechen darf.

Lasse Dich auf KEINEN Fall auf einen Aufhebungsvertrag ein!!! Die wollen Dich so "loswerden". Bleibst Du weiter angestellt, so hast Du weiter da die Rechte von 3 Jahren Elternzeit (inklusive Krankenversicherung und Recht auf Anstellung). Außerdem erhältst Du eben entsprechende Gelder (Mutterschutz, erhöhtes Elterngeld, etc. ...)

Ob es dann tatsächlich wieder mit dem Job klappt, ist erst mal nebensächlich. Da sich ja der AG jetzt schon nicht sehr sozial gibt, kann es dann schon in spätestens 3 Jahren unangenehm werden... Man muss es eben auch so sehen, dass man selbst schon länger "raus" ist - evtl. gibt es ja die Möglichkeit, schon nach einem Jahr wieder stundenweise wieder einzusteigen?


LG, Leonessa

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Re: Event. Beschäftigungsverbot / AU / Urlaubsantrag bzw. Anspruch

Antwort von leonessa am 28.01.2016, 23:17 Uhr

In Deinem Fall genügt eine AU und Du nimmst eben den Resturlaub. "Eleganter" wäre natürlich ein BV - den übrigens auch der Frauenarzt aussprechen darf.

Lasse Dich auf KEINEN Fall auf einen Aufhebungsvertrag ein!!! Die wollen Dich so "loswerden". Bleibst Du weiter angestellt, so hast Du weiter da die Rechte von 3 Jahren Elternzeit (inklusive Krankenversicherung und Recht auf Anstellung). Außerdem erhältst Du eben entsprechende Gelder (Mutterschutz, erhöhtes Elterngeld, etc. ...)

Ob es dann tatsächlich wieder mit dem Job klappt, ist erst mal nebensächlich. Da sich ja der AG jetzt schon nicht sehr sozial gibt, kann es dann schon in spätestens 3 Jahren unangenehm werden... Man muss es eben auch so sehen, dass man selbst schon länger "raus" ist - evtl. gibt es ja die Möglichkeit, schon nach einem Jahr wieder stundenweise wieder einzusteigen?


LG, Leonessa

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Re: Event. Beschäftigungsverbot / AU / Urlaubsantrag bzw. Anspruch

Antwort von Bademeisterin77 am 29.01.2016, 11:17 Uhr

Hallo Leonessa,

ach wenn das alles so einfach wäre. Mein Arbeitgeber würde mir mein Gehalt von Feb bis August weiterzahlen + ne kleine Abfindung. Ich würde somit Mutterschaftsgeld bekommen. Falls ich unterschreiben sollte, wäre ich über meinen Mann nach Ende der Mutterschutzfrist krankenversichert. Elterngeld ist auch etwas mehr als 300 Euro.
Leider möchte er mir nur ne Abfindung für 8 Jahre Betriebszugehörigkeit zahlen, nicht für 11 Jahre.
Ich bin so unsicher, weil ich mir vorstellen kann, dass die nach erneuten 3 Jahren Elternzeit mir sicherlich nicht mit einem Teilzeitjob entgegenkommen werden. Das haben die ja jetzt auch nicht gemacht (wollte von 36 auf 32 Stunden). Ich wollte ja schon nach 1 1/2 Jahren wieder für 20 Stunden zurück. Wurde auch abgelehnt... hätte ich klagen müssen.

ich bin total unsicher, was ist besser für mich/uns.... habe Angst die falsche Entscheidung zu treffen. Vielleicht kann meine Anwältin noch ein kleines bisschen mehr Abfindung raushauen... allerdings sind die kita Beiträge hier extrem hoch, dass es sich diesbezüglich fast gar nicht lohnt. Mein Mann meint nicht unterschreiben...

Mit 2 Kindern und nach 3 Jahren (bzw. 6 Jahren) mit 36 Stunden und 22 km Arbeitsweg. Das schaffe ich glaube ich nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass ich dann mit nem Teilzeitjob wieder keine Chance habe und dann klagen müsste... ich muss nochmal meine Anwältin fragen, aber ich meine sie meinte, dass in 3 Jahren die Chancen noch kleiner sind, eine Abfindung zu bekommen weil ich ja dann nicht 36 Stunden zurückkommen kann und der Arbeitgeber mir nur einen gleichwertigen Job anbieten muss.
Werde mich aber nach 2 Jahren, wenn beide Kids in die Kita gehen, parallel auch nach einen anderen Job umschauen....die Angst zu lange raus zu sein ist schon da. Vorher wird schwierig wegen der Betreuung. Auf Omas und Opas kann ich leider nicht zurückgreifen. Vielleicht mal einen Job abends oder samstags wenn der Mann zu Hause ist (hatte letztes Jahr auch einen kleinen Minijob samstags)...

Was ist richtig? Aussitzen oder unterschreiben?



Liebe Grüße,
Caro

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Re: Event. Beschäftigungsverbot / AU / Urlaubsantrag bzw. Anspruch

Antwort von Moni33 am 29.01.2016, 14:07 Uhr

Ich würde beide Alternativen gegenüberstellen:

So wie ich das sehe, ist der einzige positive Unterschied für den Fall des Aufhebungsvertrags, dass Du eine Abfindung bekommst.
Negativ ist, dass Du danach keine Job mehr hast. Wenn also in den nächsten 3 Jahren etwas Unvorhergesehenes passieren sollte (Mann verliert Job oder wird z.B. krank), hast Du dann keine Möglichkeit mehr, den Job doch wieder aufzunehmen. Aber selbst wenn nichts passiert; nach 5 Jahren Erziehungsurlaub einen neuen Job zu finden ist mit Sicherheit nicht einfach. Da könnte ich besser schlafen, wenn ich erst mal noch einen Job hätte. Denn wegbewerben und einen neuen (Teilzeit-) Job zu finden kannst Du ja trotzdem und es ist bestimmt aus ungekündigter Stellung auch einfacher, einen zu finden.
Außerdem stellt sich mir noch die Frage nach dem Arbeitslosengeld. Wenn Du den Aufhebungsvertrag jetzt unterschreibst, hast Du dann nach dem Erziehungsurlaub überhaupt noch Anspruch, wenn Du keinen neuen Job findest?
Und bekommst Du wirklich noch mehr als 300 € Elterngeld, wenn Du keinen Job mehr hast (Elterngeld ist ja eigentlich nur Ersatz für Arbeitslohn).
Und letztlich: Was kann in 3 Jahren alles passieren. Vielleicht ändert sich ja auch die Einstellung der Firma, so dass sie auf einmal doch Teilzeit anbieten. Und warum sollte die Firma in 3 Jahren keine Abfindung mehr anbieten?
Ich würde an Deiner Stelle den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, zumal die angebotene Abfindung als einziger Vorteil ja auch nicht so hoch ist.

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Re: Event. Beschäftigungsverbot / AU / Urlaubsantrag bzw. Anspruch

Antwort von leonessa am 29.01.2016, 15:50 Uhr

Ich würde den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben - wer weiß, was in 2-3 Jahren ist...


LG, Leonessa

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Re: Event. Beschäftigungsverbot / AU / Urlaubsantrag bzw. Anspruch

Antwort von Badefrosch am 30.01.2016, 9:49 Uhr

Mir wurde gesagt dass es Arbeitslosengeld nach der Elternzeit nur dann gibt, wenn diese nicht länger als 2 Jahre war.

Somit fällt das nach der 2. Elternzeit weg, es gäbe dann nur noch Hartz 4, falls Mann einkommenstechnisch wegbricht.

Nach 6 Jahren Elternzeit wird es schwierig mit wieder einsteigen, schau dass du außerhalb der Arbeitszeiten deines Mannes einen Minijob hast, das kann evtl. den Weg ebnen.

Zur eigentlichen Frage, ich würde erst den Resturlaub aufbrauchen und dann krankschreiben lassen. Bei 5 bis 6 Wochen Krankschreibung kommst nicht ins Krankengeld, der Arbeitgeber zahlt da, somit keine Auswirkung aufs Elterngeld, das du am besten auf 2 Jahre verteilst.



Ich hatte einen befristeten Vertrag, der lief im Mutterschutz aus, dann 1 Jahr Elternzeit, danach 10 Monate ALG 1 + Maßnahme, dann bin ich in Vollzeit bei der Zeitarbeit eingestiegen und hab mir währenddessen in Teilzeit gesucht.

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Re: Event. Beschäftigungsverbot / AU / Urlaubsantrag bzw. Anspruch

Antwort von Bademeisterin77 am 30.01.2016, 22:22 Uhr

Also Elterngeld bekomme ich, da der Vertrag nach der Mutterschutzfrist ausläuft. Da ich ja Gehalt von Mitte Februar - bis April bekomme, erhöht sich etwas das Elterngeld (es wird das durchschnitts Gehalt von den letzten 12 Monaten vor Mutterschutz angerechnet)

Ich muss nochmal ne pro und contra Liste machen. Die Kollegen sind nett... nur mein Chef/Vorgesetzte ist ein . Die Stimmung momentan lt. meiner Kollegen auch nicht so gut.

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Re: Event. Beschäftigungsverbot / AU / Urlaubsantrag bzw. Anspruch

Antwort von Bademeisterin77 am 30.01.2016, 22:28 Uhr

Ich habe letztens bei der Arbeitsagentur angerufen. Dadurch das ich wegen der Erziehung der Kinder zu Hause bleibe, bekomme ich, sollte ich mich nach 2 Jahren arbeitssuchend melden, erst Alg1. Eventuell noch die 3 Monate Sperrfrist. Ich frage aber nochmal nach, ob das auch für 3 Jahre noch zählt.

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