Geschrieben von bosi1989 am 13.08.2015, 16:24 Uhr |
Elternzeitverlängerung
Hallo,
ich habe für mein erstes Kind 2 Jahre Elternzeit beantragt, bin dann in der Elternzeit wieder Schwanger geworden. Die 2-jährige Elternzeit vom ersten Kind war 3 Wochen vor Beginn der Mutterschutzfrist zu Ende. Habe für das erste Kind dann die Elternzeit nicht mehr verlängert, wurde vom AG für diese 3 Wochen freigestellt und habe mein volles Gehalt bekommen. Das heißt, ich habe noch 1 Jahr Elternzeit vom ersten Kind übrig.
Habe dann für das zweite Kind auch 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese Elternzeit läuft gerade noch. Danach möchte ich gerne auch das 3. Elternzeitjahr vom zweiten Kind nehmen.
Da bleibt mir aber immer noch das 3. Jahr vom ersten Kind übrig.
Meine Frage ist, kann ich das 3. Jahr vom ersten Kind gleich im Anschluss an das 3. Jahr vom zweiten Kind nehmen? Habe ich Anspruch drauf?
Soweit ich weiß, kann man die restliche Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr des jeweiligen Kindes nehmen.?
Vielen Dank im Voraus für Eure Infos und Tipps!
Viele Grüße,
bosi1989
Re: Elternzeitverlängerung
Antwort von speedy am 13.08.2015, 16:59 Uhr
Hi,
theoretisch kannst du das 3. Jahr von Kind 1 direkt an das 3. Jahr von Kind 2 dranhängen, benötigst aber die Zustimmung des AG dazu, wie in allen Fällen, wenn das dritte Jahr nicht direkt auf das zweite Jahr folgen, sondern später genommen werden soll.
Gruß, Speedy
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