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Geschrieben von Zoli am 27.11.2013, 21:19 Uhr

Elternzeitverlängerung

Hallo, würde mich sehr über Erfahrungen freuen!!!
Meine Elternzeit möchte ich verlängern und mein Chef hat zum Glück sein Einverständnis gegeben.
Wie sieht es nun aber in Bezug auf rechtliche Seite (Jobgarantie) sowie Arbeitslosen- und Krankenversicherung aus wenn ich nicht direkt mit Beendigung der 3 Jahre Elternzeit anfangen will, sondern noch mal fünf Monate später ....
Geht das überhaupt??? Oder muss ich mich dann privat versichern???
Hat von Euch schon mal jemand so lange Elternzeit genommen???

 
3 Antworten:

Re: Elternzeitverlängerung

Antwort von leonessa am 27.11.2013, 21:53 Uhr

Zur Jobgarantie kann ich nichts sagen - außer es ist der Öffentliche Dienst - da kannst Du Dich für die Zeit beurlauben lassen und hast Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der dem ähnlich ist vor der Geburt. Allerdings ohne Lohn oder Kranken- und Rentenversicherung.

Falls Du Dich mit Deinem Chef gut verstehst, dann lass´ Dir doch schriftlich die "Beurlaubung" mit Wiedereinstiegs-Datum" geben - sozusagen ein Zusatz zum bestehenden Arbeitsvertrag. Ich würde darauf achten, dass die alten Bedingungen greifen (v.a. Lohn. Vielleicht willst Du ja auch mit weniger Stunde wieder einsteigen - das ist Verhandlungssache!).

Falls Du verheiratet bist, bist Du über Deinen Ehemann familienversichert (Krankenversicherung inklusive Kind). Vorsicht, wenn Dein Mann privat versichert ist - DAS wird teuer!

Rentenversichert bist Du nicht, kannst Dich aber freiwillig selbst versichern. Ich hatte das einmal während einer privaten Weiterbildung (ohne feste Anstellung aus zeitlichen Gründen) und habe mich für das Jahr nicht zusätzlich rentenversichert (war eine Zweitausbildung). Privat sorge ich selbst vor. Was sinnvoll ist, sehen wir in 30 Jahren.... Ganz aktuell - die Gesetze ändern sich alle 4 Jahre... ;-)



LG, Leonessa

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Re: Elternzeitverlängerung

Antwort von speedy am 28.11.2013, 12:38 Uhr

Hi,
das ist dann keine EZ mehr (es sei denn es ist ein aufgespartes Jahr von einem älteren Kind), sondern unbezahlte Freistellung durch den AG.
Damit kein Kündigungsschutz, keine Krankenvers. (ggf. über die gesetzl. KV des Mannes mögl.), keine Rentenvers. (kann freiwillig eingezahlt werden).

Gruß, Speedy

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Vielen Dank ...

Antwort von Zoli am 29.11.2013, 19:52 Uhr

... für Eure Antworten!!!!!
Das hatte es mir schon gedacht, bin aber froh es von Euch bestätigt zu bekommen ...
Noch habe ich etwas Zeit und muss dann wohl doch rechtzeitig wieder einsteigen (wobei die Arbeit nicht mein Problem ist, sondern ich nur gern mehr Zeit mit unserem Sohn hätte)
bzw. unser Wunsch nach einem zweiten Kind geht zwischenzeitlich in Erfüllung. Wenn die Geburt in die Elternzeit unseres Kleinen fällt würde sich ja die erneute Elternzeit anschließen.

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