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Geschrieben von Elternundkinf am 25.10.2016, 12:05 Uhr

Elternzeit

Hallo wir sind frisch hier :-)

Wir haben eine 6 jährige Tochter, die im nächsten Jahr zur schule kommt. Da wir beide beriftätig sind haben wir auch beide leider betriebsbedingt keine elternzeit nehmen können. Besteht die Möglichkeit, rein rechtlich, jetzt noch elternzeit nehmen zu dürfen? Oder geht das nur bis zum 3 Geburtstag?
Wir haben mal was von bis zu 8. Geburtstag gehört.
Wenn ja wann miss man das einreichen und muss das genau mit dem ag abgesprochen sein?
Wie hoch ist die Leistung in dieser Zeit?

Ich hoffe ihr könnt helfen
Vielen dank

 
4 Antworten:

Re: Elternzeit

Antwort von fabiansmama am 25.10.2016, 15:54 Uhr

Soweit ich informiert bin, muss man dieses aufgeschobene Jahr (mehr als ein Jahr kann man nicht über den 3. Geburtstag hinaus aufschieben) beim AG beantragen. Habt ihr das damals nicht beantragt, sieht es vermutlich schlecht aus. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, ob man das auch ohne damalige Beantragung heute noch in Anspruch nehmen kann. Mehr als ein Jahr gibt es aber definitiv nicht.

Warum konntet ihr betriebsbedingt keine EZ nehmen? Die muss der AG nicht genehmigen, die steht einem zu. Nur wenn man zb die EZ nachträglich verlängern, verkürzen oder aufschieben will, bedarf es einer Zustimmung.

Ach und Leistungen gibt es auf gar keinen Fall. Elterngeldanspruch gibt es für maximal 14 Monate nach der Geburt. Verdient der andere Partner zu wenig, kommt evtl Wohngeld in Frage.

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Re: Elternzeit

Antwort von Elternundkinf am 25.10.2016, 20:31 Uhr

Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir es nicht angemeldet haben, da mein Chef , trotz gesetzlichen Anspruch, augeflippt wäre. Ja er ist nicht der verständlichste ,wenn es nicht zu seinem Vorteil ist.
Uns würde es auch nur um 2 -3 Monate zum Schulbeginn gehen. Wo kann ich Mi h diesbezüglich genau erkundigen? Beim Amt für soziales?

Vielen Dank für die Antwort

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Re: Elternzeit

Antwort von Murmeltiermama am 26.10.2016, 8:27 Uhr

Das geht definitiv nur mit Zustimmung des Chefs. Hier kann man das ganz gut nachlesen: https://www.vaeter-zeit.de/uebertragung-elternzeit/musterantrag-vorlage.php

Geld gibt es in dieser Zeit dann ohnehin von keiner Seite, es wäre wie unbezahlter Urlaub.

Ich würde mir überlegen, welche Variante man dem Arbeitgeber vielleicht schmackhaft machen kann. Ein komplettes Aussetzen würde ich ohnehin für nicht sinnvoll halten. Schließlich geht das Kind zur Schule und bleibt dort meist (von der ersten Woche vielleicht abgesehen) von 8-12 Uhr. Sollte eine Nachmittagsbetreuung geplant sein, würde ich das Kind auch von Anfang an da hinschicken, damit es den wichtigen Gruppenbildungsprozess am Anfang nicht verpasst. Je nachdem, wie das also alles geplant ist, würdest Du Dich bei kompletter Elternzeit vermutlich zu Hause langweilen. Also ist es vielleicht besser, dem Chef eine vorübergehende Teilzeit vorzuschlagen. Vielleicht kannst Du auch Stunden herausarbeiten und dann nach und nach abbummeln. Kommt natürlich immer auf den Beruf an. Gleiche Überlegungen gelten natürlich auch für den Mann. Wenn Ihr euch überlegt habt, was gehen könnte, dann versucht es dem Chef schmackhaft zu machen. Motivierte und nicht durch private Umbruchssituationen (hier Schulanfang) überlastete Mitarbeiter sollten doch im Interesse jedes Chefs liegen.

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Re: Elternzeit

Antwort von mellomania am 26.10.2016, 21:26 Uhr

für kinder, die VOR dem 1.6.2015 geboren sind, können nur ZWEI Teile Elternzeit genommen werden. das heißt es müssen zwei jahre am stück genommen werden bzw. bis zum 3. Geburtstag. es kann nur EIN jahr aufgeschoben werden ABER NUR, wenn das VORHER beantragt wurde. wenn ihr das nicht beantragt habt, ist es weg. außer der AG stimmt kulanterweise zu. rechtlich gesehen habt ihr nichts mehr. Elterngeld erhält man eh nur in den ersten 14 Monaten aber auch nur , wenn man Elternzeit nimmt.
für Kinder die NACH dem 1.6.15 geboren sind, können 3 Teile Elternzeit genommen werden, hier können auch bis zu 24 monate über das 3. lebensjahr drüber raus genommen werden.

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