Geschrieben von Elternundkinf am 25.10.2016, 12:05 Uhr |
Elternzeit
Hallo wir sind frisch hier :-)
Wir haben eine 6 jährige Tochter, die im nächsten Jahr zur schule kommt. Da wir beide beriftätig sind haben wir auch beide leider betriebsbedingt keine elternzeit nehmen können. Besteht die Möglichkeit, rein rechtlich, jetzt noch elternzeit nehmen zu dürfen? Oder geht das nur bis zum 3 Geburtstag?
Wir haben mal was von bis zu 8. Geburtstag gehört.
Wenn ja wann miss man das einreichen und muss das genau mit dem ag abgesprochen sein?
Wie hoch ist die Leistung in dieser Zeit?
Ich hoffe ihr könnt helfen
Vielen dank
Re: Elternzeit
Antwort von fabiansmama am 25.10.2016, 15:54 Uhr
Soweit ich informiert bin, muss man dieses aufgeschobene Jahr (mehr als ein Jahr kann man nicht über den 3. Geburtstag hinaus aufschieben) beim AG beantragen. Habt ihr das damals nicht beantragt, sieht es vermutlich schlecht aus. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, ob man das auch ohne damalige Beantragung heute noch in Anspruch nehmen kann. Mehr als ein Jahr gibt es aber definitiv nicht.
Warum konntet ihr betriebsbedingt keine EZ nehmen? Die muss der AG nicht genehmigen, die steht einem zu. Nur wenn man zb die EZ nachträglich verlängern, verkürzen oder aufschieben will, bedarf es einer Zustimmung.
Ach und Leistungen gibt es auf gar keinen Fall. Elterngeldanspruch gibt es für maximal 14 Monate nach der Geburt. Verdient der andere Partner zu wenig, kommt evtl Wohngeld in Frage.
Re: Elternzeit
Antwort von Elternundkinf am 25.10.2016, 20:31 Uhr
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir es nicht angemeldet haben, da mein Chef , trotz gesetzlichen Anspruch, augeflippt wäre. Ja er ist nicht der verständlichste ,wenn es nicht zu seinem Vorteil ist.
Uns würde es auch nur um 2 -3 Monate zum Schulbeginn gehen. Wo kann ich Mi h diesbezüglich genau erkundigen? Beim Amt für soziales?
Vielen Dank für die Antwort
Re: Elternzeit
Antwort von Murmeltiermama am 26.10.2016, 8:27 Uhr
Das geht definitiv nur mit Zustimmung des Chefs. Hier kann man das ganz gut nachlesen: https://www.vaeter-zeit.de/uebertragung-elternzeit/musterantrag-vorlage.php
Geld gibt es in dieser Zeit dann ohnehin von keiner Seite, es wäre wie unbezahlter Urlaub.
Ich würde mir überlegen, welche Variante man dem Arbeitgeber vielleicht schmackhaft machen kann. Ein komplettes Aussetzen würde ich ohnehin für nicht sinnvoll halten. Schließlich geht das Kind zur Schule und bleibt dort meist (von der ersten Woche vielleicht abgesehen) von 8-12 Uhr. Sollte eine Nachmittagsbetreuung geplant sein, würde ich das Kind auch von Anfang an da hinschicken, damit es den wichtigen Gruppenbildungsprozess am Anfang nicht verpasst. Je nachdem, wie das also alles geplant ist, würdest Du Dich bei kompletter Elternzeit vermutlich zu Hause langweilen. Also ist es vielleicht besser, dem Chef eine vorübergehende Teilzeit vorzuschlagen. Vielleicht kannst Du auch Stunden herausarbeiten und dann nach und nach abbummeln. Kommt natürlich immer auf den Beruf an. Gleiche Überlegungen gelten natürlich auch für den Mann. Wenn Ihr euch überlegt habt, was gehen könnte, dann versucht es dem Chef schmackhaft zu machen. Motivierte und nicht durch private Umbruchssituationen (hier Schulanfang) überlastete Mitarbeiter sollten doch im Interesse jedes Chefs liegen.
Re: Elternzeit
Antwort von mellomania am 26.10.2016, 21:26 Uhr
für kinder, die VOR dem 1.6.2015 geboren sind, können nur ZWEI Teile Elternzeit genommen werden. das heißt es müssen zwei jahre am stück genommen werden bzw. bis zum 3. Geburtstag. es kann nur EIN jahr aufgeschoben werden ABER NUR, wenn das VORHER beantragt wurde. wenn ihr das nicht beantragt habt, ist es weg. außer der AG stimmt kulanterweise zu. rechtlich gesehen habt ihr nichts mehr. Elterngeld erhält man eh nur in den ersten 14 Monaten aber auch nur , wenn man Elternzeit nimmt.
für Kinder die NACH dem 1.6.15 geboren sind, können 3 Teile Elternzeit genommen werden, hier können auch bis zu 24 monate über das 3. lebensjahr drüber raus genommen werden.
Ähnliche Beiträge
Elternzeit - 1 Jahr vor dem 8. Geburtstag des Kindes
Hab mal ne frage zur elternzeit (nicht Elterngeld). Man hat ja das Recht, das dritte Jahr elternzeit (so nicht bisher genommen) bis zum 8. Geburtstag des Kindes zu nehmen. Muss es bis dahin komplett genommen sein oder reicht es, es angefangen zu haben. Kann man auch ne ...
von kirshinka 20.10.2016
Stichwort: Elternzeit
Elternteilzeit möglich, trotz Elternzeitvertretung?
Ich möchte gerne während meiner Elternzeit (das letzte Jahr) an meiner alten Stelle (wie gehabt als Leitung) in Teilzeit mit 50% arbeiten. Alle Richtlinien sind erfüllt. Meine Frage lautet, kann meine Elternzeitvertretung dagegen ein Veto einlegen, da ich ja eigentlich noch ...
von angeli79@web.de 16.10.2016
Stichwort: Elternzeit
Elternzeit/-geld bei verschiedenen AG
Hallo, mein Mann will direkt nach der Geburt unserer 2. Kindes einen Monat Elternzeit mit Elterngeld nehmen und dann nochmal ein Jahr später. Zwischendrin wird er höchstwahrscheinlich den Arbeitgeber wechseln. Kann ihm der neue AG die Elternzeit verwehren? Und falls ja, was ...
von enanita 07.10.2016
Stichwort: Elternzeit
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
Hallo Ihr Lieben! Ich stehe leider sehr auf dem Schlauch, was das vorzeitige Beenden der aktuellen Elternzeit beim Arbeitgeber anbelangt, um wieder das volle Mutterschutzgeld für das nächste Kind erhalten zu können. Leider finde ich auch nirgends eine Vorlage für das ...
von Mera87 06.10.2016
Stichwort: Elternzeit
Wiedereinstieg nach Elternzeit/ Kind wann in die Kita
Hallo ihr Lieben, bevor ich schwanger war wollte ich mein Kind mit 3 in die Kita gegeben und auch so lange zu Hause bleiben.. Jetzt ist unser Kleiner 9 Monate alt und mich beschäftigen immer mehr die Gedanken ob ich ihn schon früher in die Kita geben soll, so mit 2 !? Und ...
von PüppiLangnerStrumpf 21.09.2016
Stichwort: Elternzeit
Kündigungsfrist während Elternzeit
Hallo, ich habe eine dringende Frage, es ist so, dass ich bis Mitte Oktober noch in der Elternheit bin, mir mein Arbeitgeber aber keinen Teilzeitmöglichkeit einräumt und die Betreuung der Krippe nicht mit meinen vertraglichen und wieder aufzunehmenden Arbeitszeiten ...
von Ruu2016 04.08.2016
Stichwort: Elternzeit
arbeiten MÜSSEN wärend der elternzeit,
hallo, hab das Problem das ich drei jahre elternzeit genehmigt bekommen habe, aber jetzt, nach nicht mal zwei jahren hat meine Chefin 8 Filialleiter auf einmal vergrault (haben kollektiv gekündigt!!!). habe jetzt einen Brief bekommen das ich wieder arbeiten soll (ich bin ...
von luna14 24.07.2016
Stichwort: Elternzeit
Bezahlung Mutterschutz in Elternzeit
Hallo ihr Lieben, Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe zwei Jahre Elternzeit eingereicht. Elterngeld bekomme ich nur für das erste Lebensjahr, weil ich dann eigentlich wieder arbeiten wollte, das geht aber nun aus unterschiedlichen Gründen nicht. Wenn mein Kind 12 ...
von LanaMama 03.07.2016
Stichwort: Elternzeit
Kündigung während Elternzeit
Hallo zusammen, Ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen. Ich bin seit Mai 2015 in Elternzeit. Nun wird die Firma (dort seit 2001 tätig) aufgelöst und zurzeit läuft der Antrag auf Zustimmung meiner Kündigung. Alle anderen Mitarbeiter haben bereits ihr Kündigung erhalten. Habe ...
von spanisheye 25.06.2016
Stichwort: Elternzeit
Teilzeit nach Elternzeit - Lohn
Hallo! Ab September möchte ich für 30 Std. wieder zum Arbeiten beginnen. Das wären in etwa 80% von meinen Gesamtstunden. Nächste Woche habe ich ein Gespräch mit meinem AG. Könnt ihr euch vorstellen, dass er mich nach meinen Gehaltsvorstellungen frägt (also ...
von Zinsini 21.06.2016
Stichwort: Elternzeit
Selber Stellengesuch aufgeben
Elternzeit - 1 Jahr vor dem 8. Geburtstag des Kindes
Home Office, weniger wert, belächelt ?
Elternteilzeit möglich, trotz Elternzeitvertretung?
Mutterschaftsgeld brauche Rat!!!
Elternzeit/-geld bei verschiedenen AG
Betreuung...
Theoretische Frage - arbeiten bei Krankheit oder im BV
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft