Geschrieben von SusanneDo am 05.01.2016, 22:18 Uhr |
Elterngeld und Elternzeit bei Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit?
Wenn ich neben der Festanstellung auch freiberuflich arbeite wird das Elterngeld ja nach dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr berechnet und nicht nach den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes. Wenn ich aber im Vorjahr der Geburt nicht gearbeitet habe, wird dann das vorherige Jahr als Berechnungsgrundlage genommen?
Als Beispiel / in meinem Falle
Ich bekomme Ende 2017 ein zweites Baby und arbeite bis zum Mutterschutz freiberuflich und festangestellt , dann würde eigentlich das Geschäftsjahr 2016 meine Berechnungsgrundlage sein. Wenn ich aber in 2016 bis Oktober in Elternzeit des ersten Kindes war und ich die restlichen Monate weder freiberuflich noch festangestellt arbeite, wäre dann das Geschäftsjahr 2015 meine Berechnungsgrundlage? Oder bekomme ich dann kein Elterngel?. Mein erstes Kind ist 09/15 geboren und ich bekomme bis 10/16 Elterngeld auf der Grundlage von dem Geschäftsjahr 2014.
Oder bleibt sogar 2014 meine Berechnungsgrundlage, weil ich 2016 kein Einkommen haben werde?
Vielen Dank für Ihre Antworten
VG SUSANNE
Re: Elterngeld und Elternzeit bei Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit?
Antwort von speedy am 06.01.2016, 11:08 Uhr
Hi,
zunächst ist die EZ unabhängig vom Elterngeld. Monate, in denen du EG bezogen hast (ohne Splitting), werden nicht erneut mit in die Berechnung einbezogen. Somit liegst du richtig, dass 2016 dein Bezugsjahr ist, sofern du in 2017 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hattest.
Bei selbständiger Tätigkeit ist die Vereinfachung der Abrechnung der Sinn darin, dass man nur ganze Geschäftsjahre heranzieht. In dem Fall wäre das dann das Jahr 2016, sofern das Gewerbe fortbestanden hat, selbst wenn die Einkünfte 0,- waren. Bei dieser Art der Abrechnung wird nicht differenziert nach Monaten, sondern es ist einfach das Jahr 2016. Eine weitere Rückrechnung erfolgt dabei nicht.
Alternativ kannst du aber angeben, dass du monatsgenau abrechnen willst, dann hättest du die Monate Nov und Dez 2016 mit Einkommen 0,-; die Monate 1-Mutterschutz 2017 und wenn das zusammen noch keine 12 Monate sind, dann die Monate vor dem MuSchu des ersten Kindes dazu. Heißt aber, dass du eine monatsgenaue EüR machen musst. Ist viel Arbeit, habe ich aber auch durch beim zweiten, hat sich gelohnt...
Gruß, speedy
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