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von Samily  am 25.06.2014, 22:56 Uhr

alg1 und neuer teilzeitjob

Huhu ihr lieben. Ich hab mich nach der elternzeit arbeitslos melden müssen. Jetzt hab ich doch schon ab Juli nen neuen job. 2 monate auf 450eur.basis ab Sept. Teilzeit 20std.
Hab mich beim Arbeitsamt allerdings so gemeldet das ich 35std pro woche arbeiten gehen könnte.
Wird mir mein alg1 gekürzt für die nächsten 2 monate wenn ich danach nur 20std arbeite? Oder interessiert die Leute beim Amt das dann nicht mehr, so nach dem Motto , Hauptsache die ist weitervermittelt?
wäre um schnelle Antwort dankbar, hab morgen nen Termin bei ner ganz ganz schlimmen hexe.

 
7 Antworten:

Re: alg1 und neuer teilzeitjob

Antwort von ALF0709 am 26.06.2014, 6:17 Uhr

Bei 20 Stunden/Woche bekommst Du kein Alg I mehr. Nur wenn man unter 15 Stunden (also bis 14 Stunden 59 Minuten) die Woche arbeitet, bekommt man noch Alg I. Ich würde es nicht machen, da du über einen 450,00 €-Job nicht krankenversichert bist. Kannst dich höchstens über deinen Mann, soweit vorhanden, versichern.

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Re: alg1 und neuer teilzeitjob

Antwort von Nadinnsche am 26.06.2014, 8:17 Uhr

Verstehe die Antwort nicht. Beim 450 EUR Job wäre sie doch immer noch "offiziell" arbeitslos und damit krankenversichert. Normalerweise kann man einen Anteil behalten, aber nicht alles. Ab September im Angestelltenverhältnis eigens versichert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Geld in den zwei Monaten gekürzt werden, weil du dann 20 Stunden arbeiten gehst, aber kläre das lieber mit dem Arbeitsamt direkt.

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Re: alg1 und neuer teilzeitjob

Antwort von ALF0709 am 26.06.2014, 19:46 Uhr

Wenn man mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet, steht man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Die Höhe des Einkommens ist da total egal. Nachzulesen im Merkblatt 1 der AfA.

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Re: alg1 und neuer teilzeitjob

Antwort von Lillalaus am 26.06.2014, 21:12 Uhr

Dann antworte ich dir mal au deine Frage (im Gegensatz zu den anderen vorschreiberin).

Nein dein ALG wird dir nicht gekürzt, wenn du von jemanden Gefragt wirst, sagst du einfach du hast kein Job mit 35 Stunden gefunden, nach dem Motte besser nur 20 Stunden statt gar nichts.

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Re: alg1 und neuer teilzeitjob

Antwort von ALF0709 am 26.06.2014, 21:36 Uhr

Dann erklär mir mal bitte folgendes (von der Internetseite www.arbeitsagentur.de ganz unten, Arbeitslosigkeit, Nebenverdienst kopiert):

Nebenverdienst

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige Tätigkeit beziehungsweise eine Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen.

Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.

Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden.

Steht da weniger als 15 Wochenstunden oder nicht? Also erst erkundigen, dann klugscheißen.

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Re: alg1 und neuer teilzeitjob

Antwort von Nadinnsche am 27.06.2014, 8:48 Uhr

Alf, ich glaube, da hast du was falsch verstanden....

Es geht um die zwei Monate mit Nebenbeschäftigung, nicht die 20-Stunden.
Wenn die Fragerin 20 Stunden arbeitet, wird sie natürlich kein AG mehr bekommen. Davor wird sie ihr AG + 165 EUR erhalten.

Und wie netterweise geschrieben wurde, wird einem nix gekürzt, konnte mir das auch nicht vorstellen, aber 100% bestätigen nicht.

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Re: alg1 und neuer teilzeitjob

Antwort von Samily am 27.06.2014, 22:33 Uhr

Korrekt. Es geht um die beiden kommenden Monate in denen ich auf 450eur.basis eingestellt werde.
Mittlerweile weiß ich auch vom Amt das mir das Geld weiterbezahlt wird bis auf die 20% bzw. Max 165eur die man dazuverdienen darf. Ab September bekomme ich natürlich kein alg mrhr.

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