von jamelek am 22.05.2014, 23:00 Uhr |
Zuzahlung Zahnspange
Hallo,
bin ja nun seit ein paar Wochen wieder offiziell AE.
Geht aber heute um Kind groß, der eine Zahnspange benötigt. Habe gerade die Zustimmung der Krankenkasse im Briekasten gehabt.
Es werden wohl 80 % sofort übernommen. 20 % muss ich tragen und nach erfolgreicher Behandlung wrd das zurückerstattet.
Nun bekomme ich momentan in Elternzeit zum Elterngeld ergänzendes ALG 2 (Hartz 4 ist doch 2, oder?). Gibt es da eine Befreihung, Vergünstigung oder so? Bzw, wie sieht es hier mit Sonderbedarf über den KV aus. Dieser zahlt schon immer regelmäßig den Mindestunterhalt, habe ihn bisher noch nie zu irgendwelchen weiteren Zuzahlungen herangezogen, weil es mir bisher ja finanziell besser ging. Er dürfte definitiv mehr haben, wie er angibt. Geschäftswagen ist ein neues BMW Cabrio und 2x jährlich fliegt er mindestens zum Urlauben ins Ausland.
Zählt Zahnspange als Sonderbedarf?
LG jamelel
Re: Zuzahlung Zahnspange
Antwort von mf4 am 22.05.2014, 23:10 Uhr
Nein, da gibt es nichts. Ich habe die 20% von Kind3 auch allein getragen, wie auch bei Kind1 und Kind2.
Als die Behandlung zu Ende war habe ich das von mir gezahlte Geld umgehend von der Krankenkasse zurück bekommen.
Kind 4 bekommt nun auch bald eine Spange und Kind3 später sicher nochmal eine weitere.
Ich hatte den Vater zwar gebeten was davon mit zu zahlen aber bei Geld hört bei ihm alles auf. Auch er fährt seinen chicen Wagen. Wenn ich warten würde bis er mal was locker macht haben die Kinder mit 30 noch keine Spangen.
Re: Zuzahlung Zahnspange
Antwort von HellsinkiLove am 22.05.2014, 23:11 Uhr
es gibt keinerlei zuschüsse dazu..weder vom jobcenter noch von sonstwo...reines privatvergnügen (genauso wie das jobcenter keinerlei brillen bei erwachsenen bezahlt auch wenn sie im blindflug den sachbearbeiter bald über den haufen rennen...leider grad aktuell hier)
kindsvater musste in unserm fall auch nicht zahlen..das gehört zum unterhalt dazu (aber da gabs wohl schon unterschiedliche ergebnisse was drauf schliessen lässt es einfach zu versuchen...vielelicht lässt er ja mit sich reden).
aber vom amtswegen her gibts nichts.
ratenzahlung beim kieferorthopäden wird aber fast immer angeboten.
wir haben monatlich 30 euro hingelegt udn nach ablauf der zeit war dann dafür schöne summe angespart.
Re: Zuzahlung Zahnspange
Antwort von nociolla am 23.05.2014, 6:27 Uhr
http://www.hartz4.net/versicherungen/zahnspange/
http://www.lexikon-familienrecht.de/kindesunterhalt-mehrbedarf-des-kindes/
LG
Noci
Wenn du in Celle wohnst
Antwort von Keksraupe am 23.05.2014, 8:09 Uhr
Würde ich versuchen es einzuklagen, das Gericht dort hat schon einmal zugunsten des Kindes entschieden ;)
Das OLG Celle hatte einen Fall betreffs der Kosten für eine kieferorthopädischen Behandlung für einen 12jährigen Jungen zu entscheiden. Die Mutter verlangte vom Vater eine Kostenbeteiligung an den entstandenen kosten von 2000 Euro. Dieser lehnte ab, mit der Begründung, dass diese Kosten durch seine monatlichen Unterhaltsleistungen bereits gedeckt seien.Das OLG Celle (OLG Celle, Urteil vom 4.12. 2007; 10 UF 166/07) entschied, wie bereits die Vorinstanzen, dass diese Kosten dem Sonderbedarf zuzuordnen sind und der Vater zahlen müsse. Als Begründung gaben die Richter zum einen die Unvorhersehbarkeit der Behandlung an und zum anderen seien die Kosten im Verhältnis zum laufenden Unterhalt außergewöhnlich hoch. Weder der genaue Umfang noch der Anfall der kosten innerhalb des Behandlungszeitraumes seien verlässlich vorhersehbar. auch würde der laufende Unterhalt keine Rücklagenbildung zur Finanzierung der Behandlung zulassen.
Re: Zuzahlung Zahnspange
Antwort von shinead am 23.05.2014, 8:43 Uhr
Kannst Du mit dem KV reden?
Dann frage ihn doch einfach mal, ob er nicht die monatlichen Zahlungen übernehmen möchte (weil Du sonst auf die Idee kommen könntest, mal den Unterhalt neu berechnen zu lassen).
Re: Zuzahlung Zahnspange
Antwort von spiky73 am 23.05.2014, 10:28 Uhr
hallo j.,
hier hat K1 aktuell eine zahnspange (ein elend, sag ich dir! bin froh, wenn das teil endlich draußen ist). die behandlung geht schon 6, 7 jahre - mit einer unterbrechung.
d.h. erst wurde der unterbiss behandelt, da hatte sie noch überwiegend milchgebiss. danach wurde gewartet, bis der zahnwechsel weiter fortgeschritten war, dann hat die neue 'runde' begonnen, mit neuem behandlungsplan, neuer kostenübernahme durch die krankenkasse etc.
aktuell zahle ich die 20% der behandlungskosten pro quartal (d.h. es sind unterschiedliche beträge, die alle drei monate anfallen), meist bewegt sich das in einem sehr geringen bereich. mal 10 euro, mal 20, es waren aber auch in einem quartal schon mal bis zu hundert...
dazu kommt noch eine ratenvereinbarung für x monate mit dem kieferorthopäden. da bezahle ich monatlich 25 euro, und das dient dazu, kosten aufzufangen, die von der kk nicht übernommen werden. das ermöglicht dem arzt halt einen größeren spielraum bei behandlung und auswahl der materialien... ist aber ein freiwilliges ding, kein muss.
diese 25 euro habe ich auf meinen ex abgewälzt, indem ich ganz nett angefragt habe, ob er nicht diese kosten übernehmen kann/will. er hat dann den unterhalt um 25 euro erhöht - er bezahlt ja einen mehr oder weniger willkürlich von uns festgelegten betrag xx an unterhalt, an dem ich nie gerüttelt habe. ursprünglich im jahr 2000 vom jugendamt anhand seiner damaligen leistungsfähigkeit ermittelt, verdient er inzwischen durch diverse beförderungen viel mehr - allerdings steht der dollar auch wesentlicher schlechter... er selbst hat den unterhalt schon mal freiwillig nach oben korrigiert, und dann eben die 25 euro für die spange. von daher passt das alles für uns.
keine ahnung, ob dir das weiterhilft - über die rechtliche seite (wer was wann wo bezahlt) musste ich mir halt noch nie gedanken machen...
lg, martina.
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