Geschrieben von Simpleton am 16.06.2015, 16:45 Uhr |
Zusammenziehen!
Hallo Ihr Lieben,
ich hab da auch noch mal eine Frage.
Mein Freund und ich haben getrennte Wohnungen. Er ist nur am Wochenende zu hause und überlegt sich gerade sich eine günstigere Wohnung zu suchen. So sind wir auf die Idee gekommen zusammenzuziehen.
Nun meine Frage.
Ich beziehe Harz IV(mein Sohn 15 und ich) und er geht arbeiten. Er bezahlt Unterhalt für zwei Kinder.
Wie wird das berechnet? Er ist ja eigentlich nur am Wochenende zu Hause ich bin die ganze Woche in dem Sinne ja immer noch alleinerziehend.
Es wäre nett wenn Ihr mir helfen könntet.
LG Simpleton
Re: Zusammenziehen!
Antwort von mf4 am 16.06.2015, 16:52 Uhr
Selbst wenn er nur 2 von 7 Tagen da ist hat er doch sein Einkommen, was dann ja sicher mit einfließt.
Wenn jeder sein Ding macht, finanziell seid ihr doch nur eine WG.
AE ist man, wenn kein anderer Erwachsener/Partner im Haushalt lebt.
Re: Zusammenziehen!
Antwort von Simpleton am 16.06.2015, 16:59 Uhr
Jo wenn man so schaut wären wir dann eine WG. Wie würde das denn aussehen wenn wir wirklich eine WG gründen würden?
Also wäre ich nicht mehr alleinerziehend wenn wir normal zusammenziehen würden weil er dann ein Erwachsener in meinem/unserem Haushalt ist obwohl er sich in die Erziehung nicht einmischen m-öchte?
Wie würde das bei einer WG aussehen?
Alleinerziehend bei WG...
Antwort von Leena am 16.06.2015, 17:08 Uhr
Na ja, bei einer richtigen WG wäre darauf abzustellen, ob man ganz oder teilweise gemeinsam wirtschaftet oder wirklich komplett zwei getrennte Haushalte unterhält. Bei einem gemeinsamen Kühlschrank, einer gemeinsamen Waschmaschine, am besten noch gemeinsamen Einkäufen etc. ist man - zumindest steuerrechtlich - nicht mehr alleinerziehend, weil es dabei nicht ums gemeinsame Erziehen geht, sondern nur um die Kosten, die sich bei zwei Erwachsenen im Haushalt potentiell reduzieren... bzw. man vielleicht keinen Babysitter braucht, weil da noch jemand wohnt etc.pp.
Zumal - wenn Du mit Deinem Freund zusammen ziehst, IST das keine WG, so einfach ist das! :-)
Man fällt übrigens z.B. auch nicht mehr unter alleinerziehend, wenn man mit seiner Omma und dem alleinerzogenen Kind in einem Haushalt lebt, selbst wenn die Omma schon langsam tüddelig wird und mehr Arbeit macht als Arbeit / Kosten abnimmt...
Re: Zusammenziehen!
Antwort von Sunny76 am 16.06.2015, 17:38 Uhr
Für mich klingt das ganz klar nach Sozialbetrug.
Ihr seid ein Paar und wollt zusammen ziehen. Aber damit euch nix gekürzt wird, willst du es als WG verkaufen.
Re: Zusammenziehen!
Antwort von schubuduu am 16.06.2015, 17:48 Uhr
Komm mal runter sunny76, noch will sie hier gar nix verkaufen sondern stellt fragen.
liebe sunny
Antwort von Simpleton am 16.06.2015, 17:54 Uhr
Wir spielen gerade nur mit dem Gedanken.
Wenn es vorne und hinten nicht passen würde dann haben wir weiterhin zwei Wohnungen.
Also ruhig Blut alles ist jut
Re: Zusammenziehen!
Antwort von Aprilscherz2000 am 16.06.2015, 18:03 Uhr
Vor einiger zeit war ich doch ne AE die mit ihrem Freund zusammenzog. Da wurde geschrieben, das es ein halbe Jahr?? Probe ist und dann zusammengrechnet wird. Ihr müßtet halt mal genau rechnen, ob es sich einfach lohnt.(Ich weiß hört sich jetzt doof an) Er hat ja dann quasie weniger kosten, bzw die teilt ihr euch dann. Ausserdem würde ich mir überlegen, mit nem Teenager zusammen zu ziehen. In 3-7 Jahren ziehen sie eh aus. Und dann muß man nochmal planen.
LG Chrissie
Aprilscherz
Antwort von Simpleton am 16.06.2015, 18:16 Uhr
Das ist ja das was ich hier herausfinden möchte ob es sich lohnt.
Mit dem Teenager haben wir schon wenn mit eingeplant. Wir hatten ja auch eigentlich erst vor zusammenzuziehen wenn mein Kind aus dem Hause ist(und nein ich möchte ihn nicht rausschmeissen) Also alles nicht so wirklich dringend aber durch seine Arbeit jetzt spruchreif
Re: liebe sunny
Antwort von mf4 am 16.06.2015, 18:30 Uhr
Ihr wollte jeder sein Ding machen und dein Kind geht ihn nichts an. Ihr wollt getrennte Kosten und du weiterhin AE sein.
Verstehe nicht, warum man dann überhaupt zusammenziehen möchte.
Re: Zusammenziehen!
Antwort von shinead am 16.06.2015, 19:38 Uhr
Ihr habt ein Probejahr. Danach werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gesehen und entsprechend sein Gehalt mit einberechnet. Verdient er genug stellt der Staat die Zahlungen ein. Dann muss er ggf. auch eure Krankenversicherung bezahlen.
Ich würde niemals mit einem H4 zusammen ziehen. Meinen Mann habe ich vor diesem Schritt genötigt einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.
Vorher wäre das für mich ein No-Go für mich gewesen...
Re: Zusammenziehen!
Antwort von Nurit am 16.06.2015, 19:46 Uhr
Du hast lauter so lustige Ideen; geh doch mal ein bisschen arbeiten, dann musst Du nicht rumrechnen, ob so simple Dinge wie zusammenziehen gehen.
Und nein, der Steuerzahler wird nicht dauerhaft Deinen Sozialbeschiss (WG und so) zahlen, das Amt ist ja auch nicht doof.
Du rechnest nicht rum, sondern probierst hier mal an uns aus, ob Du mit der geplanten Nummer durchkommen würdest.
Re: Zusammenziehen!
Antwort von mf4 am 16.06.2015, 19:53 Uhr
Man hat 1 Jahr? Wie geht das denn? Das Amt zahlt der AE dann die volle Summe H4 + AE-Zuschlag + Miete und er wohnt gratis und bringt sein volles Einkommen mit ein?
Hehe Nurit
Antwort von Simpleton am 16.06.2015, 19:54 Uhr
Liebe Nurit,
ich probiere an Euch überhaupt nichts rum.
Klar rechnen wir(hier habe ich bis jetzt keine genauen Zahlen oder so bekommen) und wenn es sich nicht rechnet haben wir nun mal zwei Haushalte ist dann auch kein Problem .
Also ich bescheisse niemanden und habe es auch nicht vor
Re: Hehe Nurit
Antwort von Nurit am 16.06.2015, 20:06 Uhr
wie auch immer: da er 900 Euro Selbstbehalt hat und wenn er Unterhalt zahlt, wahrscheinlich nicht viel mehr Geld übrig hat, bezweifle ich mal, dass er für Dich irgendwas mit zahlen muss; er ist in erster Linie seinen Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet.
Trotzdem halte ich es für ein Wagnis.
Danke Nurit
Antwort von Simpleton am 16.06.2015, 20:14 Uhr
das sagt doch schon mehr aus. Er steckt auch noch in der Insolvenz also hat er eigentlich noch weniger Geld als ich.
Ein Wagnis wäre das ja. Aber wir überlegen und rechnen ja noch
ist denn absehbar wann du wieder Arbeiten wirst
Antwort von Milia80 am 16.06.2015, 20:40 Uhr
dann würde ich es wenn du nur Vorübergehend H4 beziehst wohl versuchen.
hat sie schon einmal gearbeitet ?
Antwort von Sternenschnuppe am 16.06.2015, 21:04 Uhr
Seitdem ich hier lese noch nie.
War sie das, die den LKW Führerschein machen wollte, um dann mehr Zeit mit dem Partner zu haben ?
Kravallie ? Weißt Du wer das war ?
Re: hat sie schon einmal gearbeitet ?
Antwort von Leena am 16.06.2015, 21:16 Uhr
Ja, jetzt im Januar hatte sie vom Lkw-Führerschein geschrieben, weil ihr Lebensgefährte ein Fahrzeug hätte und sie dann mitfahren könnte, und das Rangieren könnte er dann ja übernehmen...
Re: hat sie schon einmal gearbeitet ?
Antwort von Sternenschnuppe am 16.06.2015, 21:22 Uhr
Danke, dann erinnere ich mich richtig.
Und sag lieber nix mehr, das Archiv hat mir eben schon gelangt.
Re: Zusammenziehen!
Antwort von LoveMum am 16.06.2015, 23:00 Uhr
Wenn es sich RECHNET zieht ihr zusammen ansonsten beziehst du weiter Geld vom Staat?????
Ich muss mich stark auf meine Finger setzen.....
Ich wohne jetzt seit 4,5 Jahren mit meinem Mann und unseren Kids zusammen und anfangs hat es sich für mich wohl kaum "gelohnt" um es mal in deiner Sprache auszudrücken. Mir ging es mit meinen Jungs finanziell vorher besser durch H4. Also wir sind aus Liebe zusammengezogen, haben dann geheiratet und saßen nicht mit nem Taschenrechner da und haben versucht, rauszufinden, wieviel Geld mir dann flöten geht *kopfschüttel*
Re: Zusammenziehen!
Antwort von shinead am 17.06.2015, 9:00 Uhr
Es gibt dieses eine Jahr "Probezeit" lt. Gesetzgeber. Wie das jetzt für Miete/Nebenkosten etc. berechnet wird weiß ich nicht.
Wie gesagt. Männe durfte erst mit Job und eigenem Gehalt bei mir einziehen. *fg*
Ach Du ahnst es nicht...
Antwort von shinead am 17.06.2015, 9:07 Uhr
Vielleicht solltet ihr beide erst einmal eure Finanzen in Ordnung bringen (was für Dich bedeutet einen Arbeitsplatz zu finden und ja - die gibt es da draußen, notfalls tut es auch ein 450 Euro Job!) und dann über einen Zusammenzug nachdenken.
Re: Ach Du ahnst es nicht...
Antwort von shinead am 17.06.2015, 14:54 Uhr
Mir ist da noch eingefallen...
... das der Herr bei einer cleveren KM den Selbstbehalt gesenkt bekommen kann, sobald er mit seiner Lebenspartnerin zusammen zieht. Die Kosten im Selbstbehalt sind auf Singles berechnet. Zusammen lebt es sich ja günstiger.
Ist aber nett von ihm, dass er mehr Unterhalt zahlen möchte.
(Das wird nix mit dem zusammen ziehen... "rechnet" sich nicht.
Re: Zusammenziehen!
Antwort von Danyshope am 17.06.2015, 22:35 Uhr
Sowas haben wir hier auch, Er hat offiziell eine Wohnung samt beiden Kindern, Freundin offiziell ebenso Wohnung mit ihren beiden. Beide samt staatlicher Unterstützung. Leben oder besser gesagt hausen tun sie alle 6 in ihrer 2-Zimmer - Wohnung. Ab und zu wird mal Post abgeholt - mehr sieht man von denen nicht. Aber Hauptsache der Staat zahlt schön...
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