Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Nichtneu1 am 25.08.2015, 19:14 Uhr

Wohnungskauf

Ich überlege ja schon länger, mit meinem Großen eine Wohnung zur Kapitalanlage gemeinsam zu kaufen.
Was würdet ihr in einen gemeinsamen Vertrag aufnehmen?
Z.B.
- Verkauf nur, wenn beide einverstanden bzw. wenn mit Gewinn verkauft würde
- zieht einer von beiden ein, erhält der andere die "Hälfte der Vergleichsmiete"
- evtl. Vorkaufsrecht für den Partner?
usw.

Was wäre euch wichtig, vor allem im Hinblick auf zukünftige Partner, die dies vielleicht nicht so verknüpft haben wollen.

 
2 Antworten:

Re: Wohnungskauf

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 27.08.2015, 23:41 Uhr

Wenn du es dir allein nicht leisten kannst würde ich es sein lassen und nicht das Kind damit belasten.
Je nach Alter möchte er vlt in ein paar Jahren eine Wohnung für sich (Freundin, eigene Familie) kaufen und hat dann die Mutter am Bein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wohnungskauf

Antwort von ohnoo am 28.08.2015, 12:45 Uhr

Bitte geh zu einem Notar und lass Dich beraten. Deine Überlegungen beißen sich jetzt schon. Zb brauch der eine vom anderen keine Zustimmung, wenn er seinen Miteigentumsanteil verkaufen will. D.h., will einer verkaufen und der andere nicht, gehts halt nicht. Außer der Käufer kauft nur den entsprechenden Anteil... Dann gibt es in den meisten Fällen Hausverwaltungen, die einem Verkauf zustimmen müssen. Sowas steht im Grundbuch, Teilungserklärung und/oder Verwaltervertrag. Ansonsten muss die Hausgemeinschaft zustimmen.

Vorkaufsrecht für Partner ist genauso sinnlos. Wie willst Du das aus dem Grundbuch bekommen, wenn es mit den Personen Streitigkeiten gibt? Oder die Whg an 3. verkauft werden soll und der Berechtigte aber die Löschung seines Rechtes nicht bewilligt? Oder oder oder.

Zieht einer von Euch ein, soll er Miete zahlen??? Für was, was ihm eh schon zum Teil gehört?

Bei solchen Überlegungen ist es echt sinnvoll, dass jeder seine eigene Anlage hat. Was Du hier vor hast ist familiär widersinnig.

Lass Dich beraten. Auch steuerrechtlich, wenn es eine Kapitalanlage sein soll.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.