Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Morle 79 am 29.06.2014, 14:16 Uhr

Wohnung..

Ich hätt da mal ne Frage.. und zwar, sind hier Mütter anwesend, die nach der Trennung mit ihren Kindern für´s Erste in eine kleinere Wohnung gezogen sind..? Sprich, 2-2,5 Zimmer etc. ..? Ist das empfehlenswert..? Bin im Begriff mich vom Vater meiner 2 Kinder (6 und 2) zu trennen und bin mir so unschlüssig, ob ich ihn erst einmal raus setzen lassen oder sofort eine eigene Wohnung nehmen soll.. ich möchte hier auf keinen Fall bleiben, würde mir eigentlich gern ne neue Wohnung nehmen.. hab allerdings Angst, dass, falls ich im Laufe der Zeit etwas Größeres finden sollte, das den Anforderungen entspricht (würde alles erstmal über´s Amt laufen), ein erneuter Umzug nich genehmigt würde...
Grund, dass ich eigentlich sehr gern hier weg möchte, ist 1. dass einfach zu viele schlechte Erinnerungen mit der Wohnung verbunden sind und 2. wir in einer komplett kinderuntauglichen Gegend wohnen... die Gegend, in der ich nach Wohnungen suche, ist weitaus kinderfreundlicher, bin selbst in der Ecke aufgewachsen.. außerdem ist die Grundschule, in die mein Sohn ab August gehen wird, direkt vor Ort.. besser könnt´s gar nich gehen, was das betrifft..
Lange Rede, kurzer Sinn und nochmal auf den Punkt gebracht.. habe einfach Angst, dass, wenn ich mir erstmal eine kleinere Wohnung nehmen würd, ein erneuter Umzug nicht bewilligt würde, solang ich nicht arbeite (erst nächstes Jahr wieder möglich, wenn meine Tochter in den Kindergarten kommt).. hat jemand zufällig Erfahrung mit dieser oder ähnlicher Situation..?

 
33 Antworten:

Re: Wohnung..

Antwort von mf4 am 29.06.2014, 14:30 Uhr

Wenn du sowieso weg willst warum sollte er sich dann von dir vor die Tür setzen lassen? Ist er eine Gefahr?
Wenn du weg willst... weiß er davon und stimmt er zu. Du kannst nicht einfach ohne seine Zustimmung mit den Kindern weg.
Mit 2 Kindern in eine 2-R-W mit einem minimini 1/2 Zimmer ist verdammt wenig, aber sicher okay wenn du auf ein Schlafzimmer verzichten würdest.

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Re: Wohnung..

Antwort von Keksraupe am 29.06.2014, 14:53 Uhr

Ich habe bis das Kind 5 war in 1ZiKüBa gewohnt... geht alles...

War ein Zimmer in L Form, kind hatte eine eigene Ecke, Bad war separat, Küche war eine Zeile in dem Hauptraum

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Re: Wohnung..

Antwort von Fru am 29.06.2014, 15:15 Uhr

Ich hatte 45 qm für mich und die Kurze. Es war ok, mehr aber auch nicht. Da ich keinen Abstellraum oder ähnliches in der Wohnung hatte, wars schlecht, weil so Dinge wie Staubsauger, Wäscheständer immer im Schlafzimmer stehen mußten, dazu noch Spielzeugkisten und und und....

Für die erste Zeit wars ok, dann wurde es aber langsam Zeit für was größeres.

Die Genehmigung vom Amt war kein Problem, weil ich ja eh "Anspruch auf mehr Wohnraum gehabt hätte"...ich hab das aber natürlich vorher abgeklärt.

LG

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Re: Wohnung..

Antwort von kravallie am 29.06.2014, 16:04 Uhr

wird denn überhaupt ein umzug gezahlt????
*staun*
was genau für kriterien müssen erfüllt sein, daß ein umzug gezahlt wird?

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Re: Wohnung..

Antwort von mf4 am 29.06.2014, 17:01 Uhr

Sie muss ja nicht sondern möchte umziehen. Nicht jetzt wegen Trennung und nicht später, wenn sie einfach eine zu kleine Übergangswohnung nimmt. Warum sollte da der Umzug bezahlt werden?
Und in dem Fall auch gleich 2 mal?

Bezahlten Umzug kenne ich nur, wenn jemand muss, weil Wohnung zu groß oder Wegzug wegen Job.

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Re: Wohnung..

Antwort von jamelek am 29.06.2014, 17:27 Uhr

Also bei mir wurde vor kurzem ja gerade erst der Umzug vom Amt bezahlt. Umzug aus gemeinsamen Haus in eigene Wohnung, wegen Trennung. Allerdings auch nur nach urig viel Gängen /Anfragen durch Caritas und co, Frauenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte.
Gedauert hat die Zustimmung von Antragstellung bis Genehmigung fast 4 Monate.

Bin auch in Elternzeit mit fester Jobwiederaufnahme ab Anfang 2015.

Da stellt sich auch gleich die nächste Frage der Kaution. Die wird nämlich nicht vom Amt übernommen. Und wenn du aus einer Wohnung ausziehst bekommst du die Kaution eventuell erst nach 6 Monaten ausgezahlt, musst aber sofort Geld für ein weitere Kaution haben.


Zur AP, ich würde trotzdem nicht in eine Wohnung umziehen, wo ein weiterer Umzug dringlich innerhalb kurzer Zeit erneut notwendig ist. Unabhängig von den Umzugskosten entstehen soviel weitere Kosten. Hier gibt es bezahlbaren Wohnraum nur ohne Küche (auch ohne Herd und Spüle), ohne bewohnbaren Bodenbelag. Du brauchst eventuell Gardinen, Rollos. Alles Zeugs, was nicht umzugkompatibel ist.

Zumal ich selber umziehen als etwas extrem anstrengendes empfinde.

Zum Wegzug an deinen Geburtsort, wie weit ist das entfernt? Ohne Zustimmung vom Kindsvater kannst/darfst du auch nicht einfach mehrere Kilometer weit wegziehen mit den Kindern.

LG jamelek

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Mf4

Antwort von kravallie am 29.06.2014, 17:40 Uhr

aber das war doch ihre frage, ob dann 2 umzüge bezahlt werden oder hab ich das falsch verstanden... ?
ich kenne bezahlten umzug gar nicht und jamelek hat schon recht, es wird IMMER teurer als erwartet. zumindest in gegenden, in denen wohnungsknappheit herrscht.

trennungen sind teuer, aber wem sag ich das.....

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Re: Mf4

Antwort von mf4 am 29.06.2014, 17:46 Uhr

Hab ich auch so verstanden und deshalb würde ich sagen, dass sie nicht 1 geschweige 2 Umzüge bezahlt bekommt.

Wenn ich meinen Mann und meine Wohnung loswerden will aber nicht muss ist das ja mein Privatvergnügen

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Huch! Bezahlt hat mir natürlich auch niemand etwas

Antwort von Fru am 29.06.2014, 18:27 Uhr

Mir ging es nur um die Genehmigung, man darf auch nicht einfach umziehen, auch wenn's da nicht um's bezahlen geht...

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Re: Huch! Bezahlt hat mir natürlich auch niemand etwas

Antwort von mf4 am 29.06.2014, 18:40 Uhr

Das ist ja die Frage... muss sie ggf., weil für sich + Kinder die jetzige Wohnung zu groß/teuer wäre oder will sie nur ausziehen?

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Re: Huch! Bezahlt hat mir natürlich auch niemand etwas

Antwort von Morle 79 am 29.06.2014, 20:22 Uhr

Ähm... ja.. also, die Wohnung is zu teuer, um sie zu behalten.. habe die Wahl, sie für´s Erste vom Amt übernehmen und den Herrn Papa aus dem Míetvertrag ausschreiben zu lassen, bis ich was Neues hab oder mir eine günstigere Wohnung für uns drei allein zu suchen..

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Re: Huch! Bezahlt hat mir natürlich auch niemand etwas

Antwort von Port am 29.06.2014, 20:25 Uhr

Wenn die Wohnung zu teuer fürs Amt ist, Ihr sie aber zusammen bezahlen könnt, stellt sich natürlich auch die Frage, inwiefern Dein Mann Unterhalt an Dich leisten kann und das Amt vielleicht gar nicht leisten muss?

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Re: Huch! Bezahlt hat mir natürlich auch niemand etwas

Antwort von Morle 79 am 29.06.2014, 20:28 Uhr

Wir sind nich verheiratet..

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Bis das kleine Kind 3 ist muss er auch für Dich zahlen

Antwort von Sternenschnuppe am 29.06.2014, 20:51 Uhr

Egal ob Ehe oder nicht. Nennt sich Betreuungsunterhalt.

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Re: Huch! Bezahlt hat mir natürlich auch niemand etwas

Antwort von mf4 am 29.06.2014, 21:34 Uhr

Das ist ja erstmal egal... Kind unter 3 und Kindesunterhalt sowieso. Mit Kindergeld + deinem Elterngeld kann da schon ein Sümmchen zusammenkommen

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Re: Huch! Bezahlt hat mir natürlich auch niemand etwas

Antwort von Morle 79 am 29.06.2014, 23:01 Uhr

Elterngeld fällt weg, bin nich in Elternzeit.. hatte die letzte feste Arbeitsstelle vor der Schwangerschaft mit meinem Sohn vor ca. 7 Jahren.. danach war ich Zuhause und bin bis zur Schwangerschaft mit meiner Tochter nem Mini-Job nachgegangen, in den ich im Anschluss auch nich mehr zurück wollte..

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Re: Huch! Bezahlt hat mir natürlich auch niemand etwas

Antwort von Morle 79 am 29.06.2014, 23:02 Uhr

Muss also quasi, wenn man´s so sehen will, erstmal wieder von vorne anfangen..

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Re: Bis das kleine Kind 3 ist muss er auch für Dich zahlen

Antwort von Morle 79 am 29.06.2014, 23:03 Uhr

Er ist mir Betreuungsunterhalt schuldig..?? Das wusst ich, glaub ich, noch gar nich.. interessant..

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Re: Wohnung..

Antwort von Terkey235 am 29.06.2014, 23:42 Uhr

Klar ist er das, sofern die Rahmenbedingungen stimmen. Und das scheint auf den ersten Blick und bei den wenigen Infos der Fall zu sein.

Du bist schon verdammt lange aus dem Beruf raus. An deiner Stelle würde ich jetzt dringend die Fühler ausstrecken, damit du einen Job am Start hast, wenn das Kind 3 wird und in die Betreuung geht.

Ansonsten hast du Kindergeld, ggf. Betreuungsunterhalt und Unterhalt für die Kinder. Da würde ich mir überlegen, ob ich mich für die paar Kröten, die vom Amt zu erwarten sind, nackig mache und mir Auflagen auferlegen lasse, oder ob versuche, in einem neuen Job Fuß zu fassen. So mit "Das Amt zahlt das schon" ist es nämlich weniger einfach, das du dir das denkst.
Je länger du wartest, desto schwieriger wird es mit der Jobsuche. Ggf. könntest du die Zeit jetzt auch schon nutzen, um dich weiterzubilden und deine Position zu stärken.

LG terkey

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Re: Wohnung..

Antwort von Morle 79 am 29.06.2014, 23:57 Uhr

Soweit ich weiß wird hier auch Kaution übernommen.. die Entfernung zwischen dem momentanen Wohngebiet und dem, in dem ich aufgewachsen bin, liegt bei nem halben km..

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Re: Wohnung..

Antwort von mf4 am 30.06.2014, 0:19 Uhr

Kaution übernommen kenne ich gar nicht... Kaution auf Kredit ist möglich aber ob weiß man vorher nicht. Da du nicht spontan umziehst sondern erstmal darüber nachdenkst und es dann sicher auch noch dauert wegen Kündigungsfrist sollte eine Kaution zu beschaffen sein für so eine mini Wohnung.

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Re: Wohnung..

Antwort von -chOcO- am 30.06.2014, 0:26 Uhr

Hier wird die Kaution als Bürgschaft durch das Jobcenter übernommen. Hab den Wisch für meinen derzeitigen Vermieter noch hier liegen. Hat ihn nie interessiert.

Die Kaution für eine MiniWohnung liegt hier auch schon bei 700 bis 900 €. Zum Glück wird es hier übernommen. Ansparen könnte ich das nicht mit ALG2. Bin ja gerade selbst in dem Thema drin :(

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Re: Wohnung..

Antwort von mf4 am 30.06.2014, 0:35 Uhr

Ich habe das so verstanden, dass es erst um H4 geht NACH Trennung und Auszug. Von H4 kann man eher keine 200 Euro monatlich sparen.

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Re: Wohnung..

Antwort von Morle 79 am 30.06.2014, 0:50 Uhr

Natürlich erst nach der Trennung.. !?

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Re: Wohnung..

Antwort von -chOcO- am 30.06.2014, 1:03 Uhr

Da kommt es dann auf den weiteren Verlauf an. Zieht der Partner aus, sie bleibt erstmal in der Wohnung und sucht dann eine Kleinere - dann zahlt das Amt sowohl Umzug als auch Kaution.
Zieht sie zuerst aus oder beide gleichzeitig, besteht ja erst ab dem Auszug Anspruch und da wird dann beides eher nicht gezahlt.

Das war ja noch nicht so ganz durchdacht, oder?

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Re: Wohnung..

Antwort von Morle 79 am 30.06.2014, 8:53 Uhr

Ähm... is doch logisch, dass erst ab bzw. zum Auszug Anspruch besteht.. was wird denn hier so falsch verstanden und warum..?? Ich glaub, hier wird mittlerweile aneinander vorbei gesprochen, kann das sein..? *grübl*

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Re: Wohnung..

Antwort von mf4 am 30.06.2014, 9:00 Uhr

Das ist natürlich schon logisch aber die Kaution usw. will der neue Vermieter ja nicht erst sehen, wenn du Monate lang in der neuen Wohnung wohnst.
Du brauchst die Kohle VOR Auszug und davor gibts aber nichts vom Amt.

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Re: Wohnung..

Antwort von Morle 79 am 30.06.2014, 9:07 Uhr

Ich will und brauch doch vorher gar nichts vom Amt.. ich kündige das zwar schon lange an, dass ich in absehbarer Zeit vorhab, abzuhauen, aber da er mir das scheinbar nich so ganz abnimmt, steh ich ganz ohne Geld solange nich da, das fließt schon noch.. und das Kindergeld läuft immerhin auf mein Konto, ganz ohne was steh ich nie da.. Miete und alles Andere läuft sowieso über ihn..

Vielleicht blick ich auch im Moment nich so ganz durch, was alle wollen, bin logischerweise nich so ganz in der Spur, is ja nich nur finanzielle Sache sowas, geht ja auch so ab und zu ganz schön an die Substanz..

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Re: Wohnung..

Antwort von Terkey235 am 30.06.2014, 9:47 Uhr

Mit anderen Worten, du hast momentan genug Mittel bzw. kannst diese ansparen, um einen Umzug, Kaution etc. zu bestreiten?
Dann würde ich mir lieber gleich eine etwas passendere Wohnung suchen und mir einen zweiten Umzug sparen. Zweimal innerhalb relativ kurzer Zeit umzuziehen kostet Zeit und Nerven und den Steuerzahler Geld, wenn der zweite Umzug durch solche Mittel bestritten werden soll. Es ist auch nicht sicher, dass das Amt, sofern es in deinem Fall überhaupt einspringen muss, dem weiteren Umzug zustimmen würde.

Hast du dich wegen der Trennung und deren Folgen mal umfassend beraten lassen? Ich kann gut verstehen, dass der der Kopf brummt. Hol dir kompetente Unterstützung an die Seite und lass dich bei einer passenden Beratungsstelle über deine Möglichkeiten aufklären.

Gruß, terkey

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Re: Wohnung..

Antwort von -chOcO- am 30.06.2014, 10:10 Uhr

Oben schriebst du, das du überlegst deinen Partner 'rauszusetzen' und aus dem Mietvertrag austragen zu lassen. DANN hast du auch vor dem Auszug Anspruch auf Leistungen und auch nur DANN würde das Amt Umzug und Kaution zahlen. Auf was Anderes wollte ich gar nicht raus

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Re: Wohnung..

Antwort von Morle 79 am 30.06.2014, 10:33 Uhr

Naja, Kautions- und Umzugsgeld würde "er" mir wohl kaum zur Verfügung stellen..*lol* Ich red davon, dass solang das Geld insofern fließt, als dass wir bis dahin nich am Hungertuch nagen müssen und auch nich ohne fließend Wasser und Strom da sitzen würden..

Was wäre denn zum Beispiel so ne Anlaufstelle, bei der ich mich über wirklich alles Nötige informieren könnte..?

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Re: Wohnung..

Antwort von mf4 am 30.06.2014, 10:38 Uhr

Sicher wird ER dir kein Geld geben aber wenn man das Geld zum Einkaufen und Kindergeld in den Fingern hat ist es ein leichtes monatlich etwas abzuzweigen.

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Re: Wohnung..

Antwort von Morle 79 am 30.06.2014, 10:42 Uhr

Öh.. ich weiß ja nich.. also, hier bleibt nich viel über.. man darf auch nich vergessen, dass, da wir nich verheiratet sind, noch immer knapp 200 € Krankenkasse für mich und die Kinder abgehen monatlich.. laufende Kredite, Fixkosten, Unterhaltszahlungen fürs erste Kind etc. .. er verdient relativ gut, aber es reicht trotzdem nich für große Sprünge, schon allein deswegen, weil eben nich verheiratet.. da gehen Kinder- und Haushaltsgeld schon gut drauf.. man braucht ja schließlich nich nur Lebensmittel, sondern auch Klamotten, mein Sohn kommt jetzt in die Schule, da gibt´s nen Haufen Anschaffungen etc. etc. .. blablablubb halt..

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