Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ZoeNele am 02.06.2015, 22:28 Uhr

Wohngeldfrage

Hallo,
wenn ich Alleinerziehend bin, in Elternzeit und momentan nicht arbeiten gehe, bin ich dann Alleinerziehend und berufstätig (da der Arbeitsvertrag ja noch besteht und nur ruht?) oder nicht? Der Berater heute (bei der Caritas) war sich nicht sicher. Weiß das jemand von Euch?
Also ich dachte ja immer das ich nicht berufstätig sei, denn ich bin ja in Elternzeit. Aber er machte da ein deutliches ????

Danke für Eure Antworten

 
3 Antworten:

Re: Wohngeldfrage

Antwort von Sternenschnuppe am 02.06.2015, 22:53 Uhr

Du bist Alleinerziehende in Elternzeit.
Elternzeit haben nur Arbeitnehmer mit aktivem Arbeitsvertrag.

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Re: Wohngeldfrage

Antwort von ZoeNele am 02.06.2015, 23:03 Uhr

Bin ich dann doch berufstätig? Ich verstehe das nicht. Berufstätigkeit verstehe ich wirklich dann, wenn man morgens zur Arbeit geht. Ich bin ja "nur" die Familienmanagerin (so wie das in der Werbung heißt) ;-)

Werde morgen mal zum Rathaus gehen und dort einen Antrag stellen. Mal schauen was der Herr dort sagt.

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Re: Wohngeldfrage

Antwort von phoebe87 am 02.06.2015, 23:19 Uhr

Alleinerziehend in Elternzeit! Dein Arbeitsvertrag besteht ja noch, aber ruht

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