Geschrieben von ZoeNele am 02.06.2015, 22:28 Uhr |
Wohngeldfrage
Hallo,
wenn ich Alleinerziehend bin, in Elternzeit und momentan nicht arbeiten gehe, bin ich dann Alleinerziehend und berufstätig (da der Arbeitsvertrag ja noch besteht und nur ruht?) oder nicht? Der Berater heute (bei der Caritas) war sich nicht sicher. Weiß das jemand von Euch?
Also ich dachte ja immer das ich nicht berufstätig sei, denn ich bin ja in Elternzeit. Aber er machte da ein deutliches ????
Danke für Eure Antworten
Re: Wohngeldfrage
Antwort von Sternenschnuppe am 02.06.2015, 22:53 Uhr
Du bist Alleinerziehende in Elternzeit.
Elternzeit haben nur Arbeitnehmer mit aktivem Arbeitsvertrag.
Re: Wohngeldfrage
Antwort von ZoeNele am 02.06.2015, 23:03 Uhr
Bin ich dann doch berufstätig? Ich verstehe das nicht. Berufstätigkeit verstehe ich wirklich dann, wenn man morgens zur Arbeit geht. Ich bin ja "nur" die Familienmanagerin (so wie das in der Werbung heißt) ;-)
Werde morgen mal zum Rathaus gehen und dort einen Antrag stellen. Mal schauen was der Herr dort sagt.
Re: Wohngeldfrage
Antwort von phoebe87 am 02.06.2015, 23:19 Uhr
Alleinerziehend in Elternzeit! Dein Arbeitsvertrag besteht ja noch, aber ruht
Trennung
Alleinige Sorgerecht?
@kravallie
Ich mach das ja normalerweise nicht....
Was macht ihr.....
Kennt sich jemand gut mit Bahntarifen (Schülerticket/Jobticket) aus?
Verzweifelt. schwanger und alleinerziehend...
Vollmacht für abwesende Väter?
Und wieder mal eine Frage zu Unhterhalt während den Papa-Ferien