Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 16.02.2014, 22:43 Uhr

wisst ihr, was ich doof finde?

nabend,

war gestern mit meiner freundin auf achse...

sie ist inzwischen seit mehreren jahren geschieden, das sorgerecht war geteilt, die kinder (werden nächsten monat 16 bzw. 14) blieben bei ihr.
anfangs war das verhältnis zwischen ihr und ihrem ex einigermaßen entspannt - in den letzten jahren hat er aber offenbar eine profilneurose entwickelt und ist zu einem erstklassigen a****loch mutiert, der ihr krümel in den käse machen will wo er nur kann.

zum schluss hat er ihr erziehungsunfähigkeit vorgeworfen und das alleinige sorgerecht eingeklagt. die große lehnt schon seit längerem den kontakt zu ihrem vater ab, er wollte den sohn zu sich nehmen, der aber eigentlich nicht zum vater wollte.

es ging vor gericht - und das verfahren zog sich hin. die kinder wurden befragt - und sprachen sich beide gegen eine änderung der situation aus.
von irgendjemand (kann sein, dass es sogar vom ex ausging?) wurde ein gutachten gefordert, dem meine freundin widersprach, weil sie eigentlich nicht besonders viel sinn darin sah. egal, das gutachten wurde trotzdem erstellt.

letztendlich ging die sache aus wie das hornberger schießen: der ex fiel mit seinem antrag in bausch und bogen hinten runter, die große muss nach wie vor nicht zum vater, das wird als kontraproduktiv angesehen, sorgerecht bleibt nach wie vor geteilt, aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt bei der mutter...

so, es war eine sache, die mal wieder unnötigerweise das gericht blockiert hat, nicht zielführend war und eine menge kosten verursacht hat - für nichts und wieder nichts...

... und meine freundin muss - neben den anwaltskosten - noch die hälfte der kosten für das gutachten tragen (2000 euro) - obwohl sie das eigentlich gar nicht wollte und das auch deutlich machte... gerecht finde ich das nicht. eigentlich hätte man das geld dem großkotzigen ex aufs auge drücken müssen. der ist an dem ganzen scheixx schuld und schwimmt - so wie er immer tut - ja auch im geld. grummel, brabbel, schimpf, und aufreg.

epddwnb, musste aber mal raus.

lg, martina.

 
18 Antworten:

Re: Obwohl er verloren hat?

Antwort von Franke am 17.02.2014, 1:58 Uhr

Bei der Konstellation Reich / Arm könnte Reich jedes Jahr einen Prozess
anstrengen, nur um Arm noch ärmer zu machen?

Zahlt Reich denn wenigstens kräftig Unterhalt?

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Re:finde ich auch merkwürdig

Antwort von HellsinkiLove am 17.02.2014, 6:27 Uhr

derjenige der einen prozess anstrengt (dann noch gegen den willen des andern),den prozess verliert ist bei verurteilung verpflichtet die kosten zu tragen.

also entweder stimmt die aussage deiner freundin nicht oder da ist was schief gelaufen.
kann mir nicht denken das das so richtig ist.

dann könnte man ja dauernd irgendwelche prozesse veranlassen damit der andre dann schön zahlen muss.

nee da stimmt was nicht.
würde ich nicht auf mir sitzen lassen und mir einen rechtsanwalt nehmen

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Re: wisst ihr, was ich doof finde?

Antwort von Keksraupe am 17.02.2014, 7:12 Uhr

Die Gerichte schließen das ganze gern als einen Vergleich und die Kosten werden geteilt. War bei BEIDEN Fällen bisher so bei mir. Ex hat "verloren", Richterin sagte ihm er verliert das Ding und soll den Antrag zurück ziehen, daraufhin Vergleich "alles bleibt beim Alten" und ich hab die Hälfte der Kosten am Bein. Mein Anwalt sagte allerdings direkt dass wir nur bei Prozesskostenbeihilfe zu stimmen. Jetzt fülle ich jedes Jahr einen Wisch aus wie wenig ich verdiene und fertig.

Bin gespannt wie das ab nächstem Jahr wird wenn ich mehr verdiene, ob ich dann zurück zahlen muss oder ob es dann schon verjährt ist

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Re: das doch ne frechheit

Antwort von HellsinkiLove am 17.02.2014, 7:54 Uhr

du wirst in einen prozess gezerrt den du nicht willst,der sinnlos ist,das gutachten lehnst du ab und dann sollst du 2000 euronen dafür blechen??

macht der gute exgatte das jährlich gehst du in den bankrott oder wie??

naja nicht das erste mal das ich das deutsche rechtssystem nicht verstehe

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Re: das doch ne frechheit

Antwort von Leena am 17.02.2014, 7:58 Uhr

Bei einem Vergleich muss der Richter normalerweise kein Urteil schreiben, weil nan sich ja verglichen hat... ;-)

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Re: das doch ne frechheit

Antwort von Möhrchen am 17.02.2014, 8:02 Uhr

...deshalb "lieben" die Richter ja Vergleiche...weniger Arbeit, was durchaus verständlich ist...aber die Kostenaufteilung finde ich ungerecht...denn auch sowas könnte man doch im Vergleich festlegen?!

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ich weiss nur dass es bei uns beide Male so war

Antwort von Keksraupe am 17.02.2014, 8:08 Uhr

januar 2006 genauso wie September 2009.

Beim ersten Mal klagte er auf Umgang, ich sagte daraufhin, dass ich ja FÜR regelmäßigen Umgang bin, und dass ich nicht verstehe wieso man sowas nicht aussergerichtlich regeln kann, aber der Herr KV wollte das UNBEDINGT schrftlich vom gericht, bekam er dann auch, kosten 50/50, ich als Schülerin musste GsD nichts zahlen.

Dann September 2009, er klagte ASR oder zumindest GSR ein, Kind sollte bei ihm leben, Richterin war dagegen, Jugendamtsmitarbeiterin war dagegen, KIND war dagegen, ASR blieb bei mir, Kind lebt weiterhin bei mir, aber Kosten 50/50 weil er nach über 2 Stunden auf ihn einreden ENDLICH den Antrag zurück zog (Rchterin hat lieber 2 Stunden auf ihn eingeredet als einfach abzulehnen... scheint also echt arbeit zu sein wenn man ein urteil fällt... Vergleich scheint weniger Zeitintensiv zu sein, wenn man dafür 2 Stunden diskutiert)

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Re: ich weiss nur dass es bei uns beide Male so war

Antwort von Leena am 17.02.2014, 8:25 Uhr

Das Urteil zu fällen ist nicht unbedingt die große Arbeit, aber das Urteil zu schreiben dauert vermutlich schon etwas länger als 2 Stunden - zumal man ja den ganzen relevanten Sachverhalt "gerichtsfest" quasi für ein Revisionsverfahren o.ä. darlegen muss. Der Tenor ist in einem "Standard-Fall" dann vergleichsweise auch "Standard" - nehme ich an. Ist zumindest in unserem Bereich so. ;-)

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Re: wisst ihr, was ich doof finde?

Antwort von spiky73 am 17.02.2014, 8:51 Uhr

... soweit ich das kapiert habe, ist das hier ein urteil, kein vergleich.
die sache zog sich ewig hin. eigentlich war die verhandlung irgendwann im herbst letzten jahres - und der richter konnte sich bzgl. des jungen zu keiner entscheidung durchringen. es herrschte also monatelang ein 'schwebezustand'.

wobei ich aus dem bauch raus behaupten würde, dass die kinder nächsten monat so alt sind, dass über ihren kopf doch eigentlich nicht mehr entschieden werden kann...

im grunde genommen gibt es hier keine wirklichen 'probleme', so weit ich das von außen beurteilen kann und von dem, was meine freundin so erzählt. es sind halt zwei pubertisten, die manchmal zickig sind und manchmal auch grenzen austesten.
die große ist schon jenseits von gut und böse, ein ruhiges und reifes mädchen... der junge hat ein bisschen 'probleme' gemacht... wobei das eigentlich harmlos und im rahmen ist: beide kinder sollten bittedankeaufjedenfallundaufbiegenundbrechen ans gymnasium und abitur machen, der junge hat sich aber der schule total verweigert, nichts mehr gemacht und ist total abgeschmiert. und hat sich wohl ein paar mal aus der schule mittags abgesetzt, obwohl er eigentlich zur betreuung sollte.

meine freundin wollte ihn dann an eine andere schule anmelden, es gab eigentlich kaum auswahl (sprachenfolge etc. musste ja auch passen), sie hatte eine mündliche zusage - und der vater hat monatelang die unterschrift verweigert. letztendlich ging es zu lasten des kindes.
die große geht wie gesagt nicht mehr zu ihm - und irgendwann hat er es sich vielleicht mal mit beiden verscherzt.

ich hätte nie gedacht, dass sich das verhältnis zwischen den beiden irgendwann mal so entwickeln wird. es lief lange gut, vermutlich, so lange der ex noch ein gutes stück paarebene mit reinbringen und meiner freundin auf der nase herum tanzen konnte. so lange sie machte, was er wollte, war es gut...

mir tut es nur leid, dass ich ihr so wenig dazu sagen kann, ausser, dass es irgendwann auch mal wieder besser wird... und diese finanzielle kröte hätte ich ihr auch nicht gewünscht. sie arbeite zwar, aber in einem call center und ihr könnt euch ausmalen, dass es finanziell nicht wirklich rosig aussieht.
wenn ich an ihren ex denke, dann kann ich gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte. und würde ihm mit vergnügen gerne beide beine brechen. grummel.

viele grüße *immernochmitfühlendsauer*
martina

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ja das kann ich mir gut vorstellen

Antwort von Keksraupe am 17.02.2014, 8:55 Uhr

ist ja so dass man absolut nichts so formulieren darf dass irgendwo irgendwie ein schlupfloch ist wegen dem das ganze dann hinfällig wäre

stelle ich mir sehr stressig vor

die Richterin war auch mega angepisst weil der Herr KV einen Eilantrag wegen Kindesmishandlung stellte, und dann raus kam es ist nur der schnellere Weg so etwas zu behaupten.. Richterin fand es NICHT witzig und hat ihn deshalb ganz schön rund gemacht ("wissen sie eigentlich wie viele wirklich schlimme Fälle ich habe, die DRINGEND einen Termin brauchen, und wegen IHREM Antrag jetzt warten müssen???")

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habe grad mal nachgesehen

Antwort von Keksraupe am 17.02.2014, 8:59 Uhr

bei dem Urteil wegen Umgang ist es auch ein urteil, kein Vergleich. Kosten waren trotzdem 50/50

*grübel*


ist aber genauso bescheuert wie maklerkosten... Wenn ein Vermieter einen Makler beauftragt, sollte dieser den auch bezahlen. Wieso soll ich einen Makler bezahlen, wenn ICH mir die Wohnung im Internet raus gesucht habe, und ICH die gleiche Arbeit damit habe wie wenn ich sie von privat mieten würde?

So ist das halt in Deutschland... nicht jeder, der Recht hat, kriegt auch Recht, bzw kommt ohne Schaden aus der Sache raus

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Makler

Antwort von Möhrchen am 17.02.2014, 9:04 Uhr

...naja, mit dem Makler ist das halt so, dass Du ja keine Wohnung mieten musst, die über einen Makler angeboten wird...da kannst Du also entscheiden, ob es Dir das wert ist oder nicht...idr will der Vermieter damit sicherstellen, dass er "gute" Mieter bekommt und sich viel Mühe sparen (die ganzen Telefonate, Besichtigungen, Klärung der Finanzen usw.)...

Vor Gericht hast Du keine Wahlmöglichkeit, wenn Du verklagt wirst...

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ja, das schon...

Antwort von Keksraupe am 17.02.2014, 9:10 Uhr

..aber wenn man absolut nichts findet ohne Makler?

genau wie du sagtest: Der VERMIETER will etwas... dann soll er das doch bitte auch bezahlen (ich warte auf das gesetz. irgendwann wird es kommen)

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Re: ja, das schon...

Antwort von Möhrchen am 17.02.2014, 9:40 Uhr

Naja...der Vermieter ist ja nicht darauf angewiesen, Dir eine Wohnung zu vermieten und hat idr genügend solvente Mietinteressenten, die da kein Problem mit haben...alternativ gibt es ja noch Wohnungen über Hausverwaltungen, mit WBS etc....die laufen nicht über die Makler...sind dann halt leider oft nicht die besten Wohnungen...und die Wartelisten u.U. etwas länger.

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Re: ja, das schon...

Antwort von shinead am 17.02.2014, 9:44 Uhr

>>Naja...der Vermieter ist ja nicht darauf angewiesen, Dir eine Wohnung zu vermieten und hat idr genügend solvente Mietinteressenten,

Genau so ist es.

Ich habe lange ohne Makler vermietet, aber bin in den letzten Monaten so häufig rein gefallen, weil der ein oder andere Interessent fest zugesagt hat (ich also schon andren abgesagt hatte) und dann einfach nicht zum Vertragstermin erschien, weil er sich anders entschieden hat.
Das ist mir zu blöd und meine Nerven sind mir dafür zu schade. Jetzt müssen halt die nächsten den Makler bezahlen.

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Ist beim Familiengericht so üblich.

Antwort von Petra28 am 17.02.2014, 9:48 Uhr

Jeder zahlt seinen eigenen Anwalt und die Gerichtskosten werden geteilt. So war es jedenfalls bisher immer bei mir (drei Urteile mit jeweils verschiedenem Ausgang). Drei weitere Prozesse stehen mir noch bevor - und man kann rein gar nichts dagegen tun.

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Re: ja, das schon...

Antwort von Möhrchen am 17.02.2014, 9:55 Uhr

Genau wie Dir erging es meinem Vermieter in letzter Zeit wohl auch öfter...ich kann ihn da verstehen, dass er jetzt auch einen Makler und ganz strenge Vorstellungen hat...würde ich als Vermieter nicht anders machen...

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Das sagt das Netz

Antwort von nociolla am 17.02.2014, 19:38 Uhr

Kosten vor dem Familiengericht

Über die Kosten eines Scheidungs- oder anderen Familienverfahrens herrscht vielfach Unklarheit.


Um diese zu beseitigen, ist zunächst festzustellen, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Bei der Scheidung selbst und bei den Folgesachen oder selbständigen Verfahren betreffend Sorgerecht, Umgang, Hausrat, Wohnungszuweisung und Versorgungsausgleich erfolgt im Regelfall eine, wie die Juristen es nennen, Kostenaufhebung.
Dies bedeutet, die Gerichtskosten werden zwischen den Eheleuten geteilt, die Anwaltskosten hat jede Partei selbst zu tragen.


Demgegenüber muss bei einem Verfahren über Kindes- oder Ehegattenunterhalt und bei Zugewinnausgleichsverfahren der Verlierer des Prozesses die gesamten Kosten tragen.
Das heißt, der Unterlegene muss die Gerichtskosten, die Kosten des eigenen Anwaltes und die Kosten des Gegenanwaltes allein tragen.

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