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Geschrieben von Pampersmami am 08.12.2014, 20:12 Uhr

Wie ist da die Vorgehensweise, könnt Ihr helfen?

Ein junger Bekannter meines Mannes hat vorige Woche mitten in der Nacht einen Anruf bekommen: "Du bist Vater geworden" hast eine Tochter ect.pp.

Paar Tage später kam dann ein Brief vom Anwalt, Vaterschaftsanerkennung ect. genau weiß ich es auch nicht! Der junge Mann hatte fast 7 Mon. keinen Kontakt zu der Dame und ist auch entsprechend verunsichert!

Ich habe Ihm erst mal gesagt, dass er absolut nichts unterschreiben soll , und auch nicht (wie er wollte) Hals über Kopf hinfahren !

Wie ist da die Vorgehensweise? Er hat leider keine Rechtsschutz , braucht er einen Anwalt? Oder klärt so etwas das Jugendamt? Ich meine wer hat da "in dem Sinne" die Beweispflicht? Nur weil das Kind auch braune Haare hat , ist es ja mit :"der muss der Vater sein "! nicht getan oder?

Versteht nicht falsch , er ist nur perplex aber keineswegs negativ zu dem Kind eingestellt, eher im Gegenteil leicht naiv!
Nichts desto trotz wäre es mir lieber wenn der Junge erst mal Klarheiten hat und nicht nur finanzielle Pflichten, denn auf mehr scheint es die Dame leider nicht abgesehen zu haben!

 
9 Antworten:

Re: Wie ist da die Vorgehensweise, könnt Ihr helfen?

Antwort von Susanne.75 am 08.12.2014, 20:22 Uhr

Die Vaterschaft sollte er nur anerkennen, wenn er sich sicher ist. Vorher sollte er das definitiv nicht unterschreiben.
Ich weiß ja nicht, was das für eine Beziehung war. Waren sie Jahre zusammen? Kennt er sie gut oder sehr lange? Merkwürdig ist schon, dass sie es ihm nicht vorher erzählt.
Er sollte sich am besten beim für das Kind zuständigem Jugendamt informieren. Er kann ja deutlich machen, dass er sich auf keinen Fall drücken will, ihr aber nicht blind glauben möchte/kann. Sie können dann auch gleich Gespräche über Umgang mit dem Kind moderieren.

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Re: Oh Ok das ist schon mal was, Danke:-)

Antwort von Pampersmami am 08.12.2014, 20:43 Uhr

Nein mein Mann und er waren dort Anfang des Jahres 4 Monate bei einer Großbaustelle und er hat sie dort kennengelernt:-( Das war 350km weg und nach den 4 Mon. ist die (One Night x 10 )Beziehung freundschaftl. beendet gewesen!
Nun hat er denn "Spaß" und weiß eben net so richtig weiter , er ist zwar erst 22 Jahre aber mein Mitleid hält sich auch in Grenzen , nur will ich nicht das er Hals über Kopf zu Allem Ja sagt!

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Re: Oh Ok das ist schon mal was, Danke:-)

Antwort von Strudelteigteilchen am 08.12.2014, 21:12 Uhr

Der "amtliche Weg" über das Jugendamt hat leider einen Nachteil: Wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, wird es auf einen Prozess hinauslaufen. Dann gibt es einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest, und der ist teuer,

Besser wäre es, sich direkt mit dem KM zusammenzusetzen und mit ihr einen privaten Vaterschaftstest zu vereinbaren, die sind deutlich billiger.

Solange die Vaterschaft nicht amtlich ist, wird das Jugendamt auch keine Vereinbarung zum Umgang moderieren oder solchen Käse.

Mit ein wenig Glück wird das der teuerste 10-Night-Stand seines Lebens. Wäre er mal in den Puff gegangen.....

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Re: Wie ist da die Vorgehensweise, könnt Ihr helfen?

Antwort von trauriger-engel am 08.12.2014, 21:14 Uhr

Vaterschaftfeststellungsklage sollte er einreichen.
Sollte er finanziell nicht gut da stehen gibt es bei Gericht hilfen für Beratungskosten und Gerichtskosten die er beantragen könnte bei Bedarf.
Zumal sie die SS ja recht spät erfahren haben muss. Denn wenn er 7 Monate da weg ist war sie ja schon gut im 3.
Lieber in einen Vaterschaftstest investieren als lebenslang in ein Kind ohne Klarheit ob es seins ist.
Alles Gute.
Und absolut NICHTS überstürzten. Sollte es seins sein hat er Rechte, die ihm die Mutter nicht nehmen kann.

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Re: Wie ist da die Vorgehensweise, könnt Ihr helfen?

Antwort von shinead am 08.12.2014, 21:17 Uhr

Ein gerichtlich angeordneter Vaterschaftstests ist teuer, vielleicht kann er mit der Mutter einen privaten vereinbaren um sicher zu sein.

Er kann das m.E. auch dem Anwalt der Mutter vorschlagen. Vereinbarung sollte sein: ist er der Vater, zahlt er den Test. (So ist es auch beim gerichtlichen Test).

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Re: Wie ist da die Vorgehensweise, könnt Ihr helfen?

Antwort von mf4 am 08.12.2014, 21:32 Uhr

Der junge Mann hatte offenbar kein Kondom benutzt sonst würde er sagen "kann nicht sein".
Wie gut kennst du den die "junge geldgierige Dame" und den "lieben Jungen"?

Er soll einen Vaterschaftstest machen (und bezahlen) und dann weiß er woran er ist.

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Re: Danke Euch!

Antwort von Pampersmami am 08.12.2014, 21:51 Uhr

Na dann soll er sich mal in die Spur machen!

Ich kenne die Dame gar nicht! Den Jungen seid er 18 ist er ist Heimkind ,hat zu seinem Vater fast keinen Kontakt, keine Mutter!

Er war damals unser Nachbar in einer kleinen 1 Raum Whg und mein Mann hat Ihn ein bissel unter seine Fittiche genommen! Ich bin zu jung um Ersatzmuddi zu spielen und meinen Söhnen mach ich den Gummi am Besten gleich mit der Heisklebe fest , wenn es soweit ist!

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Re: Sooo teuer wie früher sollte auch der gerichtliche Weg nicht mehr sein.

Antwort von Franke am 09.12.2014, 11:46 Uhr

Aber besser ist natürlich, die beiden können sich einigen auf privaten Test.

Schneller, billiger und ein Signal für Konsens - Ich will nichts abstreiten und auch nichts verzögern, ich will es nur sicher wissen und wenn ja, dann geht es anschließend zum Jugendamt.

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Re: soweit ich weiss...

Antwort von spiky73 am 10.12.2014, 19:58 Uhr

... kann der test auch uebers jugendamt laufen ohne prozess.

ist vielleicht etwas teurer als so ein privater speicheltest, aber waere auch gerichtlich verwertbar. bei den privaten bin ich mir da nicht so sicher.

mir hat damals nur der sachbearbeiter vom jugendamt gesagt, dass es da verschiedene moeglichkeiten gibt, die vaterschaftsanerkennung samt test auch uebers jugendamt laufen zu lassen - ohne den gerichtlichen rattenschwanz hintendran.

es ist ja so, dass der vater erst mal angeschrieben wird und sich zu der angelegenheit aeussern kann. da sollte man doch auch leise zweifel anmelden koennen gepaart mit kooperationsbereitschaft?! das andere ist doch eher bei kooperationsunwilligen exemplaren (mit gericht und pipapo)...

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