Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von juliakrub am 01.05.2014, 12:35 Uhr

Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Hallo zusammen,

bei mir staut sich gerade mal wieder einiges zusammen und ich muss mir mal Luft machen.

Grundsituation:
Ich bin jetzt ca. 3 Jahre getrennt, den ersten Unterhalt haben wir zusammen (eigentlich ich, weil er nichts tut dazu) ausgerchnet, jetzt nach gut 2 Jahren habe ich ihn ans Jugendamt verwiesen, weil ich mich weigere "die Böse" zu sein und ihm "vorschreibe" wieviel Unterhalt er zu leisten hat. Also: Jugendamt, bitte übernehmen sie.
Die haben mit ihm jetzt seit Januar rumgetan, und diese Woche hat er nun eine Urkunde unterschrieben (dumm für ihn: eine Klasse höher als ich ihm ausgerechnet hatte...).
Er hat einen nicht schlecht bezahlten Job, ist seit 6 oder 7 Jahren bei der Firma.
Diese hat ihn an die EADS/Airbus entsandt. Nun wird der Satndort verkleinert und es ist nicht sicher, ob er dort ab ca. Nov. noch weiter arbeiten kann, wobei sein AG ja nicht Airbus ist, sondern sein eigentlicher AG (ein großer, hat Bundesweit und sogar international Filialen).
= er weiß nicht ob er ab Nov noch hier in direkter Gegend oder woanders (oder überhaupt) arbeitet.
Wobei "woanders dann ja egal wäre weil:
~~~~~~~~
(Ich gehe in 2 Monaten mit den Kindern ins Ausland. Er hat diesem Umzug zugestimmt, aber kann natürlich immer noch in letzter Minute mir einen Knüppel zwischen die Beine werfen, insofern muss ich ab und zu etwas taktisch vorsichtiger vorgehen.)

So, jetzt beglückte er mich diese Woche mit 2 Tatsachen.

Unterhaltstitel:
Er ist zum JA gegangen um die Titel zu unterschrieben, das hat er nur unter großem Protest getan, hat aber wohl erkannt, dass er nicht drumherum kommt. Hat aber beim JA darauf bestanden, dass diese Titel bis zum 16. LJ der beiden Kinder befristet werden.
... macht keinen Sinn, aber der Urkundsbeamte hatte mir danach gesagt dass da kein reden war und ich jetzt nun eben klagen muss wenn ich einen unbefristeten Titel möchte.

Gestern teilte er mir mit, dass er einen neuen Job antreten will, mit dem er künftig das brutto hat, was er bisher netto hatte.
Ist halt näher an seinem großen Traum den er schon immer hatte, insofern verstehe ich zumindestens die Intention dahinter.
Damit schrubbt er aber dann nach Abzug des aktuell titulierten KU am Selbstbehalt herum...
(Zudem hat er noch gar nicht verstanden (und ich sage es ihm NICHT), dass er ab Juli kein Kindergeld mehr abziehen kann, was eben 180€ mehr Zahlung bedeutet (das Jugendamt hat aber den Titel explizit so abgefasst dass auch das ganze ab Juli noch OK geht)...

.... und ich stehe hier und schüttle den Kopf...

Leider kommt unser Ärger als Eltern über ihn immer gern bei den Kindern an, die ein extrem großes Mitleid mit dem Papa haben und natürlich voll verstehen, dass er sich verwirklichen will... auch wenn das weniger Unterhalt bedeuten würde. Denn sie kapieren ja einfach nicht, was dran hängt, auch wenn man es 5x erklärt.

Hach ja... ich glaube ich musste es einfach mal rauslassen, direkte Frage hab ich glaub ich keine, aber Input nehme ich gerne entgegen :-)

Schönen Feiertag!

Julia

 
22 Antworten:

Re: Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Antwort von SimplySingle am 01.05.2014, 13:50 Uhr

Hallo!

Klar ist es für Dich nicht so prickelnd weniger Geld zu haben, aber ich kann ihn auch verstehen. Generell könnte man sagen, dann suche Du Dir einen Job wo Du mehr verdienst....

Verstehe mich nicht falsch, aber ich finde es ok, dass er das macht womit er glücklich ist. Und wenn Dir der Unterhalt nicht reicht, musst Du sehen wie Du es ausgleichen kannst.

Ich habe so kalkuliert, dass ich ohne Unterhalt auskomme und ihn dafür nehme und es uns gut gehen lasse. Quasi für den "Luxus"...es wird das Auto damit finanziert, Urlaube, Klamotten etc

Ich kenne mich da leider nicht aus, aber warum muss er mehr Unterhalt zahlen, wenn Du kein Kindergeld mehr bekommst? Bekommt er es, weil er UH pflichtig ist? Er bekommt dann von Dir auf die Steuerklasse noch die halben Kinder angerechnet, vielleicht kannst Du da dann ja was regeln mit ihm.

Bei uns ist der Papa im Ausland, daher bekomme ich automatisch das Kindergeld und kenne mich nicht aus wie es sonst ist.

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Re: Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Antwort von Pondus2003 am 01.05.2014, 14:11 Uhr

Hallo, das finde ich doch eine eigenartige Einstellung zu sagen, dass ein getrennt lebender Mann mit Kindern nur seinem eigenen Glück hinterher streben kann, egal, was finanziell dabei rum kommt. Erst mal hat er ja eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, weil er Kinder hat. Insofern bin ich mir gar nicht sicher, ob er einfach einen deutlich niedriger bezahltem Job annehmen darf. Aber selbst wenn er das dürfte, finde ich doch, dass die Interessen der Kinder an erster Stelle stehen sollten und nicht sein persönliches Lebensglück? LG Pondus

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Re: Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Antwort von kravallie am 01.05.2014, 14:17 Uhr

ich seh das ein bißchen anders, denn du entschwindest mit seinen kindern in die usa, das ist DEIN wunsch und DEINE entscheidung, dann soll der ami sich dann auch finanziell so einbringen, daß dir der mindestunterhalt reicht.
und das mit dem kindergeld ist auch deine "schuld".

bin da ganz bei deinen kindern, sorry. DU verwirklichst dich ja auch.....

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Re: Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Antwort von SimplySingle am 01.05.2014, 14:28 Uhr

Also haben nur die Frauen das Recht ihrem Glück nachzustreben?

Man kennt keine Hintergründe, wer hat sich von wem getrennt, wie, warum oder was auch immer.

Außerdem liest es sich ja auch so, dass er definitiv mehr als den Mindestunterhalt zahlt, seine Kinder dafür aber seltener zu Gesicht und wohl noch für erhöhten Kosten für die Treffen aufkommen kann.

Und er bekommt kein KG mehr, so verstehe ich es jetzt, da die Mutter ja im Ausland ist.

Also ist es im Falle der Mutter ok, dass ihm das KG gestrichen wird, aber nicht ok, dass er einen anderen Job nachgeht, der ihn glücklicher macht.

Er meldet sich ja nicht arbeitslos und macht gar nichts mehr, hier könnte ich Unmut verstehen.

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Re: Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Antwort von juliakrub am 01.05.2014, 15:06 Uhr

Hallo kravallie,

naja, nicht so ganz:
Ohne seine Zustimmung hätte ich nicht gehen können.
Insofern: JA, mein Wunsch, NEIN: weil unsere gemeinsame Entscheidung als Eltern, er befürwortet den Umzug.

"Mein Ami" *muss* sich für meine Kinder da insofern gar nicht einbringen, weil der Vater unterhaltspflichtig und unterhaltsfähig ist.
Ich *muss* für seine Mädels drüben ja auch nicht aufkommen.
Wir sorgen füreinander und unsere Kinder, weil wir das gerne tun, aber das ist weit weg von *müssen*

Ich habe auch nichts verlauten lassen ob mir der Mindestunterhalt reicht oder wie ich finanziell dastehe, das stand doch gar nicht zur Debatte.

Und wie Umgang stattfindet sowie dieser finanziert wird habe ich hier auch noch nicht augebreitet.

Gruss

Julia

Gruss

Julia

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Re: Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Antwort von Nurit am 01.05.2014, 15:34 Uhr

Nö, aber Du regt Dich darüber auf, dass Dein Verlobter zu viel für seine Kinder zahlen könnte (im *Patchworkforum*).
Ich kriege regelmäßig Krämpfe, wenn ich Deine selbstgefälligen Postings lese..

Nimm Dir doch einen Rechtsbeistand und kläre die Situation mit dem Kindsvater. Er darf meines Wissen nicht ohne Not einen schlechter bezahlten Job annehmen.

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Re: Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Antwort von juliakrub am 01.05.2014, 15:55 Uhr

Ja, aber was hat denn mein Verlobter und seine Unterhaltsverpflichtungen mit meinen Kindern und deren Unterhaltsanspruch zu tun?

Zumal beide nach völlig anderen nationalen Richtlinien bezahlen, die gar nicht vergleichbar sind.
Ich könnte übrigens nach dem künftigen ausländischen Recht den Unterhalt neu berechnen lassen, aber das ging zu Ungunsten des Vaters aus.

Den Test sehe ich aktuell so wie Du: der KV darf "ohne Not" nicht einfach so einen (noch dazu erheblich) schlechter bezahlten Job annehmen, zumindest nicht, wenn er dann plant auf Grund dessen den Unterhalt zu kürzen.

Gruß

Julia

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Re: Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Antwort von Pamo am 01.05.2014, 16:27 Uhr

Meines Wissens besagt geltendes Recht, dass der Unterhaltspflichtige nicht vorsätzlich sein Einkommen reduzieren darf, wenn dadurch der Kindesunterhalt sinken würde. Sonst muss er sein Einkommen fiktiv berechnen lassen.

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dir ist es egal wenn er "woanders" ist

Antwort von Milia80 am 01.05.2014, 19:34 Uhr

weil ihr seid ja weit weg, ihm ist es vielleicht nicht egal weil er dennoch Freunde und Familie hat und nicht umziehen will?
Dazu ist er sicherlich nicht verpflichtet.

Es ist doch nicht sicher ob er seinen alten Job behält oder lese ich falsch? Immerhin gut dass er schonmal einen neuen hat.

Wieviel weniger sind es denn? V.a. würde ich das hälftige KG nicht dazu zählen, denn du schaffst die Fakten dafür dass es weg fällt.

Was sagen eigentlich die Kinder zu so einem großen Schritt ?

Ich würde das als ganzes betrachten, der KV hat dir erlaubt die Kinder mitzunehmen, dann wie oft er sie sieht und wer den Flug zahlt, wie du sonst finanziell hin kommst usw. Daher würde ich auch ihm zugestehen sein Glück finden zu wollen, du willst es ja auch oder was wäre gewesen wenn er NEIN zu DEINEM Glück gesagt hätte??

Lg

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recht haben und recht bekommen

Antwort von kravallie am 01.05.2014, 19:46 Uhr

erst mal ist es ein märchen mit dieser erhöhten erwerbsobliegenheit, frag mal mf4 und massig andere mütter, die null, niente, nada an unterhalt für ihre bei ihnen lebendem kindern bekommen und wo der unterhaltsvorschuss auch schon ausgeschöpft ist.
wie schon jemand schrieb, der mann könnte auch arbeitslos sein in der prekären lage.....

wenn du auswandern kannst und darfst, solltest du dich auch moralisch in der pflicht sehen, MAL deinen ex auch das machen zu lassen, was ER will.

immer noch keine zustimmung und auf nurits seite.
las deine postings im patchwork.
wenn der ami dich liebt, dann auch deine kinder.
wär für mich grundvoraussetzung bevor ich auswandere. nicht gesetzlich verankert.

DU wolltest input. alors.

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Re: dir ist es egal wenn er "woanders" ist

Antwort von juliakrub am 01.05.2014, 21:58 Uhr

Nunja, klar ist es mir dann "egal" wenn wir nicht mehr da sind wo er hinzieht.
Und er will ja den schlechter bezahlten Job 150 km entfernt annehmen.
Dann würde er das brutto verdienen was er jetzt netto hat UND müsste Miete bezahlen was er jetzt faktisch nicht tut.

Er hatte schon die letzten Jahre immer wieder Ambitionen sonstwohin zu ziehen. ER hätte das ja bedeutend leichter können als ich, denn bei mir sind/waren die Kinder ja der limitierende Faktor.
Zumal das bisherige Zuhause der Kinder immer da war wo ich noch mit den
Kindern wohne, und er kein richtiges Zuhause hat.

Die Kinder sind gespannt, kennen das neue Zuhause und auch schon die Schulen. Sie können die Sprache, richten gerade mit mir auf dem Papier die neuen Zimmer ein (die gerade für sie gebaut werden).
Einer mag 'ne Abschiedsparty machen, der andere nicht :-)

Des Vaters Freundin lebt (auch) im Ausland, er spricht zwar die Sprache des Landes nicht, spielt aber mit dem Gedanken dorthin zu ziehen.

Wenn er nein zu meinem geplanten Umzug gesagt hätte, dann wäre ich hier geblieben. Ich habe/hatte hier einen tollen Job, gut verdient und volle Anerkennung. Ich hätte es überlebt, fleissig Flugmeilen gesammelt... und meine Kinder hätten irgendwann gemault, dass sie jede große Ferien in die USA "müssen" :-)
Dann wäre ich in 6-7 Jahren gegangen (sofern es die Beziehung ausgehalten hätte).
Ich habe ihm angeboten seine Flüge zu den Geburtstagen der Kinder zu bezahlen und ebenso die Heimatflüge der Kinder jeden Sommer.
Seine Kommentar "soviel Urlaub habe ich dafür aber nicht".
Mei, mehr als anbieten (und das Geld dafür sparen) kann ich nicht.

Ich bin ihm durchaus dankbar, dass er die Kinder gehen lässt, das weiß er auch.
Aber trotzdem geht es mir nicht in den Kopf dass er den Unterhalt bis zum 16. Geb limitiert tituliert hat und auf Verdacht seinen "Traum"job annehmen will, der so viel weniger Einkommen bedeutet (wobei der aktuelle Job eigentlich damals schon sein Traumjob war).

Gruß

Julia

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Keep it simple!

Antwort von SimplySingle am 01.05.2014, 22:36 Uhr

Wie hoch ist denn die Differenz des Unterhalts den er jetzt zahlt zu dem wie es später wird? Weil, das ist ja das was Dich nervt.

Ob, wann, warum und überhaupt er zu seiner Freundin zieht oder jetzt dann 150km weiter weg ist ja nun irrelevant.

Du ziehst schließlich mit den Kindern weg. Und ja, ihm einen Vorwurf zu machen, dass er nicht zweimal im Jahr zu Euch fliegen will/kann ist auch nicht ok. Zahlst Du ihm dann den ganzen Urlaub? Wohnt er bei Euch? Ich denkpe nicht... Ich lebe das Modell "Papa in einem anderen Land" und es geht hier nicht nur um Flüge. Auch ich möchte nicht alle Urlaubstage nur für die Familienzusammenführung nutzen...verstehe ihn da durchaus. Auch trotz Deines Angebots, welches auf den ersten Blick ja recht nett ist...

Ob er nun bis 16 zahlt und es dann nochmal berechnet wird ist doch auch erstmal wurscht. Vielleicht will ja einer der Jungs dann eh zurück nach Dtl und zieht zum Papa. So was zeigt sich dann immer noch...

Ich kann mir nicht vorstellen, dass er den Job annimmt um Dir eines reinzuwürgen, dazu hätte er viel besser Möglichkeiten.

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Re: dir ist es egal wenn er "woanders" ist

Antwort von mf4 am 02.05.2014, 0:44 Uhr

Ich habe noch nie einen Fall erlebt, wo diese ominöse erhöhte Erwerbsobliegenheit tatsächlich verlangt worden ist unter Androhung irgendwelcher Konsequenzen.

Als mein Ex kündigte (er hatte aber bald einen neuen Job) machte das JA dudu und das wars dann. Als er vor Gericht stand wurde er nach über 5 Jahren null Unterhalt (er war immer zahlungsfähig) aufgefordert laufenden UH zu zahlen + zusätzlich 100 Euro... er zahlt nun diese 100 (50 pro Kind) und das wars. Einen Titel gab es immer, in dem ca. 550 Euro stehen).
Ein gelbes Stück Papier von dem man sich nichts kaufen kann.

Würde ich ihm die Kinder entziehen und mal eben ein paar tausend km wegziehen könnte ich ihn sogar verstehen aber ich bin eine wahnsinnig nette Ex und würde die Kinder keine 100km von ihm weg schleppen. Ihr Glück ist auch Papa in der Nähe zu haben und das steht für mich an 1.Stelle.

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Re: Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Antwort von sara31 am 02.05.2014, 9:12 Uhr

Ich verstehe es noch nicht ganz: worüber genau regst du dich auf?
- dass er durch den Job Wechsel weniger Unterhalt zahlt?

- dass er einen gut bezahlten Job aufgibt, um in (in deinen Augen sinnlosen, unnützen)einen Traumberuf zu wechseln?

- dass er die Zahlungen nur bis zum 16 lj betiteln ließ, so what. Lass ihn.dann klagst du eben wieder. Ist es wert sich darüber jetzt aufzuregen?

Wenn du soviel verdienst, um ihm die Flüge zu bezahlen, dann können dir doch diese paar hunterter im Monat egal sein.

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Wo steht dass ich mich aufrege?

Antwort von juliakrub am 02.05.2014, 11:40 Uhr

Hallo,

wo steht denn, dass ich mich aufrege?
Wenn man liest und versteht steht da, dass ich den Kopf schüttle und mich wundere...

Zu den Flügen: ICH gehe mit den Kindern, also habe auch ICH die gesteigerten Umgangskosten zu übernehmen.
Ob ich nun 600 in den Norden Deutschlands ziehe und ihm die Fahrtkosten erstatten muss oder einen Flug ist doch per se erst einmal egal.
Zumal es immer noch bedeutend billiger ist von D nach USA zu fliegen als umgekehrt, keine Ahnung warum.
Das werde ich auch nicht aus meinem künfigen Verdienst, sondern aus meinem bisher ersparten Geld übernehmen. Das Geld ist zur Seite gelegt und kalkuliert für die kommenden Jahre.

Und aus dem (nicht-EU-)Ausland juristisch zu ihm durchzugreifen ist bedeutend schwieriger als hier aus D. Hier marschiere ich zum Jugendamt, beauftrage eine Neufeststellung des Unterhalts inkl. Titulierung und fertig. Aus dem Ausland mus ich über das Bundesjustizministerium gehen und von dort warte ich wg. einer simplen Anfrage schon seit 1 Woche auf Antwort...

Und bitte, ich möchte das nicht als Gejammere verstanden wissen, sondern einfach dass man/du versteht, dass es eben nicht "so what" ist.

Ich habe auch nie behauptet, dass sein Traum sinnlos oder unnütz ist.

Übrigens erklärte er mir heute morgen, dass wenn er die Kinder jetzt im Juni 2 Wochen in den Ferien hat, den anteiligen Unterhalt haben zu wollen...

Gruß

Julia

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...erschwerter juristischer Zugriff...

Antwort von Möhrchen am 02.05.2014, 14:51 Uhr

...ist ja in dem Fall ein hausgemachtes Problem.

Ich sehe es wie viele hier...gleiches Recht für alle und was für ein Job er anzunehmen hat kannst Du ihm genauso wenig vorschreiben wie er Dir, in wen Du Dich zu verlieben hast...auch das hat sich in den letzten Jahren doch schon mal geändert...Träume können sich verändern - auch die von anderen! Die große Liebe wird das schon aushalten...

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Re: Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Antwort von Dani01 am 02.05.2014, 15:19 Uhr

wenn ich die Antworten hier lesen wird mir schlecht !

Gönnt ihr ihr das neue Glück nicht, obwohl sie alles richtig gemacht hat ?
Vater stimmt zu usw.

Zum Vater, irgendwie verstehe ich, das auch er seinen Traumjob machen möchte, ich bin mir sicher, IHR findet eine Lösung.

Kann doch nicht so schwer sein !

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Re: Wenn ein schlechter bezahlter Job vom Unterhaltspflichtigen angestrebt wird...

Antwort von shinead am 02.05.2014, 15:57 Uhr

Rein rechtlich kann und darf er natürlich einen schlechter bezahlten Traumjob annehmen. Keine Frage - seine Selbstverwirklichung ist ja auch wichtig.

ABER: Für die Unterhaltsberechnung wird dann eben das alte Gehalt zugrunde gelegt. Selbstverwirklichung muss man sich eben leisten können.

Hast Du einen Titel? Wenn ja - dann muss er ja erst einmal eine Änderung des Titels anstreben und dagegen könntest Du dann vorgehen.

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Re: ...erschwerter juristischer Zugriff...

Antwort von juliakrub am 02.05.2014, 16:51 Uhr

Niemand schreibt mir vor, in wen ich mich verlieben darf.
Und nein, niemand schreibt mir vor, wohin ich umziehe.

Aber bei GSR schreibt mir der Vater der Kinder durchaus vor, wo die Kinder wohnen (dürfen) bzw. ob ich den Lebensmittelpunkt der Kinder (inkl. Umgangsmöglichkeiten) signifikant verändere.

Aber nochmal wie es in einem anderen Post stand: ich entziehe dem Vater nicht die Kinder.
Er hat AKTIV zugestimmt mit einer gesonderten schriftlichen Erklärung, dass die Kinder umziehen dürfen.
Diese zu durchdenken hat er sich 3 Moante Zeit gelassen (und ich hätte ihm sogar noch länger Zeit gegeben).

Ich schreibe ihm auch nicht vor, welchen Job er macht, aber wenn er damit mutwillig den Unterhalt (massiv) für seine Kinder nach unten verändert, dann ist das duchaus diskussionswürdig.

Gruß

Julia

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julia

Antwort von kravallie am 02.05.2014, 18:02 Uhr

bist du nicht österreicherin?


@shinead, soweit ich informiert bin, muß der unterhaltsverpflichtete die gehaltsnachweise der letzten 12 monate erbringen und dann wird berechnet.
ich glaube kaum, daß es sich der kv gefallen ließe, müßte er alten unterhalt zahlen, insofern kann man ruhig diskutieren, ich würde dann anwälte sprechen lassen.

@dani
ja, ich bin unglaublich neidisch, daß man ins amiland auswandert und gönne der ap ihr glück nicht.
julia hat gefragt, ich teilte meine meinung mit, so einfach ist es.

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Das hat nichts mit nicht gönnen zu tun...

Antwort von SimplySingle am 02.05.2014, 18:53 Uhr

Ich finde hier geht es nur irgendwie um gleiches Recht für alle!

Die Mutter verwirklicht sich selbst, der Vater nun auch. Blöd für die Mutter finanziell...aber auch blöd für den Vater, dass die Kinder weit weg sind.

Allerdings weiß ich immer noch nicht um wieviel es hier geht. Die Summe die es weniger gibt, man muss ja nicht alles genau ausbreiten, wäre nun mal interessant zu wissen.

Leider, wenn man die Person und Hintergründe nicht kennt und hier nur liest, kann man sich halt nur davon ein Bild machen. Und es liest sich für mich nicht so positiv. Der Vater hat ja auch Rechte und hier geht es nur um seine Pflichten...

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Re: ...erschwerter juristischer Zugriff...

Antwort von mf4 am 03.05.2014, 0:46 Uhr

Ich bin eher gutmütig aber würde mein/e Ex meine Kinder so weit wegschleppen, dass ich sie nur noch 2 mal im Jahr sehen kann wäre das für mich Kindesentzug und ich würde es verhindern mit allen Mitteln.
Klar darf man sich verlieben in wen man will aber der Verliebte kann ja auch zur Verliebten ziehen.

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