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Geschrieben von Muckeline am 17.03.2014, 6:38 Uhr

Welche Unterstützung bei einer Trennung

Huhu,

ich hätte da mal eine Frage.
Ich habe eine Tochter, die ist 5Monate alt. Nun ist es so , dass mein Partner und ich uns nicht mehr verstehen und ich überlege, auszuziehe.
Aber welche Unterstützung kann ich da von welchen Ämtern erwarten?
Ich arbeite ja noch nicht wieder.
Wohin wend ich mich.
Ich komme aus Bayern. Muss ich zum Jugendamt oder wohin?
Ich hab grad keinen Plan :-(

 
7 Antworten:

Re: Welche Unterstützung bei einer Trennung

Antwort von Port am 17.03.2014, 7:33 Uhr

Hallo,

kommt drauf an, welche Einnahmen Du hast. Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt für Kind und Dich vom Partner.

Reicht das nicht, kommt Wohngeld oder Hartz 4 in Frage.

Liebe Grüße

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Re: Welche Unterstützung bei einer Trennung

Antwort von mf4 am 17.03.2014, 8:12 Uhr

Zum Jugendamt muss man nicht. Wenn allerdings Probleme kommen werden, man sich nicht einig wird über Umgang und er keinen Unterhalt zahlt würde ich dazu raten.
Finanziell wie Port schon schrieb.
Wenn ihr beide das Sorgerecht habt... bedenke, dass du nicht einfach umziehen kannst. Bzw. du darfst das schon aber nicht mit dem Kind ohne seine Zustimmung.
Wenn die jetzige Wohnung eine gemeinsame ist, in der beide im Mietvertrag stehen tu nichts unüberlegtes. So lange du im Mietvertrag bist dann musst du für die Miete aufkommen wie er.

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Re: Welche Unterstützung bei einer Trennung

Antwort von shinead am 17.03.2014, 9:14 Uhr

Wie viel verdient Dein Partner?

In erster Linie muss er für Deine Lebenshaltung aufkommen. Kindesunterhalt gibt es gemäß Düsseldorfer Tabelle. Sind danach noch mehr als 1.100 Euro für ihn über, hast Du Anspruch auf Betreuungsunterhalt bis Deine Einnahmen (exklusive Kindesunterhalt) die Höhe Deines durchschnittlichen Nettogehalts vor der Elternzeit erreichen.

Also ggf. Beratungsschein besorgen und dann einen Anwalt zur Berechnung aufsuchen. Kostet Dich dann 10 Euro.

Kindesunterhalt kann der Anwalt auch gleich ausrechnen, das macht aber auch das Jugendamt.

Erst wenn Dein Einkommen nach dem Unterhalt nicht für die Deckung Deiner Lebenshaltungskosten reicht, kannst du Hartz 4 beantragen.

Hast Du denn etwas Geld damit Du Umzug/Kaution/ggf. Renovierung und ein paar Möbel bezahlen kannst?

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Schäm dich

Antwort von Tiptap am 17.03.2014, 15:20 Uhr

Schmarotzer

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Wer bist Du denn?

Antwort von Port am 17.03.2014, 18:15 Uhr



Nicht jeder schmarotzt, wenn er/sie vorübergehend auf staatliche Leistungen angewiesen ist. Das aber geht noch nicht einmal aus dem Ausgangsposting hervor.

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Re: Wer bist Du denn?

Antwort von kravallie am 17.03.2014, 18:29 Uhr

tiptap schreibt gern im 3 und mehr.
auch nicht viel positives.
irgendwas hat ihr die petersilie verhagelt.

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Da sich die/der/das liebe Tiptap immer dann zu Wort meldet,

Antwort von Limayaya am 17.03.2014, 23:20 Uhr

wenn irgendwo eine Mutter nachfragt, ob es irgendwelche Hilfen gibt....wobei sie nicht nur bei finanziellen Hilfen ihren irrelevanten Senf dazu gibt, sondern auch der Meinung ist, dass Mehrfachmütter, die ihre Kinder in die KiTa schicken ihre Kinder offensichtlich zu anstrengend finden....und sich genauso aufregt, wenn eine Mehrfachmutter berichtet, dass sie nebenher noch 40% arbeitet (der sie dann gleich wünscht, ihr "Kerl" soll ihr abhauen)....

ich würde sagen, wir ignorieren diese Etwas mal gepflegt....sollte sie/er/es doch einen tragfähigen Lebensplan in der Tasche haben, der für uns alle viel, viel passender ist, als unser eigener, möge sie/er/es gerne erläutern...wir lernen ja schließlich gerne!!!!

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