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von angry.me  am 02.06.2014, 18:44 Uhr

weiß jemand, wie SOWAS rechtlich geregelt ist? (Inkasso!)

Oh JE!!!!
Ich habe ein sehr dummes Problem:
In den letzten Jahren seit meiner Trennung trudelten Mahnungen für Dinge ein, die ich niemals bestellt hab.
Alle 2010 an meine alte Adresse an abweichende Lieferadresse bestellt, alle auf meinen Namen, alles Dinge, die ich selbst NIE zu Gesicht bekam.
Ich konnte irgendwann ermitteln, dass besagte abweichende Lieferadresse die meines Ex war. Ich habe daraufhin mein Konto im alten Wohnort gelöscht und hier eines bei einer völlig anderen Bank eröffnet.
Nun habe ich den letzten Posten abbezahlt und bekomme heute einen Anruf von meiner Ma:
Sie habe Post von einem Inkassounternehmen bekommen. Es sei ein Gerichtsbescheid, demzufolge ich eine Summe X zu zahlen habe. Weder Sitz des Amtsgericht, noch die Summe waren mir ein Begriff, also rief ich direkt bei dem Inkassounternehmen an.
Es stellte sich heraus, dass eine Lieferung von einem Versandhaus 2010 von mir nicht bezahlt wurde. Man habe mich angeschrieben, sämtliche Post sei zurückgekommen, daraufhin habe man ermittelt, die Adresse meiner Mutter herausgefunden und ihr diesen Beschluss (stammt aus 2013) zugesandt.
MEINE Adresse konnten die gar nicht ermitteln, da ich nach wie vor eine Adresssperre habe.
Ich bin mir GANZ SICHER (!!!) dort selbst nie etwas bestellt zu haben, allerdings macht mich das Jahr (2010) stutzig, da es sich ja um besagtes Trennungsjahr handelt, als sehr viele Dinge auf meinen Namen bestellt wurden.
Somit fragte ich nach, worum genau es sich bei dem nicht bezahlten Gegenstand handele.
Interessanterweise meinte die Dame daraufhin, das sei im Archiv nicht mehr ersichtlich, man habe das System letztes Jahr umgestellt und alte Forderungen seien nicht mehr konkretisiert einsehbar.
KANN der tatsächliche Schuldner (mein Ex!) nachgewiesen werden? wenn ja, wie stelle ich das an?
An Verjährung glaube ich nicht, da der Gerichtsbeschluss vom November 2013 stammt und meine Mutter ihn gestern erhalten hat.
Meine einzige Angst ist, dass meine Ma SÄMTLICHE Post erhalten und weggeworfen hat, aufgrund ihrer Demenz

 
15 Antworten:

Re: weiß jemand, wie SOWAS rechtlich geregelt ist? (Inkasso!)

Antwort von Sternenschnuppe am 02.06.2014, 18:47 Uhr

Post von Inkassounternehmen geht auch bei Auskunftssperre durch.
Beziehungsweise schreibt einen das Amt an und man muss sich äußern dazu.
Spätestens wenn Gerichtspost dabei ist.

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Re: weiß jemand, wie SOWAS rechtlich geregelt ist? (Inkasso!)

Antwort von angry.me am 02.06.2014, 18:49 Uhr

okay, HAB ich aber nicht!?
Wie kommt die Post dann so urplötzlich an meine Mutter?
*verstehicheinfachnicht*

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und was mich besonders stutzig macht

Antwort von angry.me am 02.06.2014, 18:54 Uhr

a) war das ja schon 2010... da MUSS doch mal was gekommen sein!?
b) warum können die nicht ermitteln, WAS nicht gezahlt wurde?

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Re: weiß jemand, wie SOWAS rechtlich geregelt ist? (Inkasso!)

Antwort von Port am 02.06.2014, 19:11 Uhr

Wieso hast Du Dinge abbezahlt, die Du weder bestellt noch erhalten hast?

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Re: weiß jemand, wie SOWAS rechtlich geregelt ist? (Inkasso!)

Antwort von angry.me am 02.06.2014, 19:13 Uhr

bisher hatte ich immer große Angst vor irgendwelchen Konsequenzen finanzieller Art.
Ich wollte nicht auf einmal auf NOCH höheren Summen sitzen und war diesebezüglich nach wie vor leicht paralysiert.
DAS sieht inzwischen aber ganz anders aus und deswegen hinterfrage ich

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Re: weiß jemand, wie SOWAS rechtlich geregelt ist? (Inkasso!)

Antwort von Port am 02.06.2014, 19:14 Uhr

Sorry, Angry, das ist entweder dumm oder nicht ganz so, wie Du es darstellst.

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Re: weiß jemand, wie SOWAS rechtlich geregelt ist? (Inkasso!)

Antwort von angry.me am 02.06.2014, 19:15 Uhr

Ja, ich weiß- es IST dumm!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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aufgewacht

Antwort von angry.me am 02.06.2014, 19:19 Uhr

.... aber ich bin inzwischen wachgerüttelt worden.
Eine Freundin hat mir erklärt, dass das mit enstprechenden Nachweisen NIEMALS auf mich zurückgefallen wäre und ich keinen Cent hätte zahlen brauchen. Das fängt bei der Wohnung der Tochter meines Ex an und hört bei Katalogbestellungen auf.
ICH WEIß, dass ich entsetzlich blöde war.
Aber genau deswegen ist diese Frage hier gelandet!

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Re: weiß jemand, wie SOWAS rechtlich geregelt ist? (Inkasso!)

Antwort von Sternenschnuppe am 02.06.2014, 20:01 Uhr

Hast Du den Ex denn mal angezeigt ?
Die Ex meines Mannes hat sich eine ganze Wohnung auf seine Rechnung eingerichtet. Problem war dass an seine Adresse alle Rechnungen und Mahnungen gingen, die sie verschwinden ließ.
Seine Wohnung, sein Briefkasten, selbst Schuld dass sie Zugang hatte.
Haben bis vor kurzem ihre Schulden gezahlt, denn als sie weg war stand direkt der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

An deiner Stelle würde ich den Ex jetzt noch anzeigen wenn Du selbst nie Mahnungen bekommen hast. So schnell verjährt das ja vielleicht nicht ?

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es wird immer seltsamer.....

Antwort von angry.me am 02.06.2014, 20:03 Uhr

Eben habe ich beim Kundenservice des Versandhauses angerufen, da das Inkassounternehmen mir ja nicht sagen konnte, was für die Forderung angeblich bestellt wurde (da das Archiv gelöscht sei).
Dummer dummer weise kann mir das das Versandhaus jetzt aber auch nicht sagen- weder meine damalige, noch meine jetzige Adresse sei dort gespeichert - und die meiner Mutter sagte ihnen auch nichts!

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Ein Gerichtsbeschluss...

Antwort von shinead am 02.06.2014, 20:57 Uhr

... wird immer an Deine Meldeadresse geschickt, denn für das Gericht gilt die Auskunftssperre nicht!
Gerichtsbeschluss wäre ja ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

Archive (und damit Beweise) zu löschen, die eine Forderung untermauern? Wie blöd ist denn das Inkassounternehmen? Und dann schicken sie alle Unterlagen Deiner Mutter (Datenschutz lässt Grüßen)

Lass' Dir alles (inklusive Rechnungen und Lieferscheinen sowie der Annahmebestätigung) an Deine Adresse schicken und schalte einen Anwalt ein.

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Re: weiß jemand, wie SOWAS rechtlich geregelt ist? (Inkasso!)

Antwort von Pamo am 03.06.2014, 8:52 Uhr

So chaotisch wie das ist, solltest du unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten!

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Re: weiß jemand, wie SOWAS rechtlich geregelt ist? (Inkasso!)

Antwort von Bookworm am 03.06.2014, 15:11 Uhr

Schließe mich Pamo an: Nicht zahlen, Anwalt einschalten!

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Re: weiß jemand, wie SOWAS rechtlich geregelt ist? (Inkasso!)

Antwort von angry.me am 03.06.2014, 16:01 Uhr

Vielen Dank!
Heute habe ich nochmal sowohl beim Inkassounternehmen als auch bei dem Versandhaus direkt angerufen.
Mein Name ist nicht gespeichert, man weiß an beiden Stellen nicht, woher die ominöse Forderung stammt.
Ich verlange nun schriftlich Nachweise.

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Schriftlich um Forderungsaufstellung bitten

Antwort von ursel66 am 03.06.2014, 19:20 Uhr

DAS muss das Inkassounternehmen liefern:

Grund der Forderung (z.B. TV am xxx geliefert) zum Preis von ____
Forderungshöhe, Kosten und Auslagen sowie Zinssatz ab .xxxxx

Nachweis der Bestellung und Lieferung an von DIR beauftragten Ort.

Was für ein Gerichtsbescheid? Mahnbescheid? DA hast du eine Frist von 14 Tagen, um Einspruch einzulegen. Es genügt anzukreuzen, dass du der Forderung widersprichst!!!!
Schick es an das Gericht zurück und du bekommst - evtl. - irgendwann eine Klage zugestellt. DANN solltest du einen Anwalt einschalten.

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