Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pipimama83 am 25.05.2015, 19:49 Uhr

Wechselmodell

Hallo ich hätte gern Feedback von euch!
Ziehe demnächst zu meinem Freund 100km weg von hier!
Andersrum haben wir es probiert, funktioniert Arbeitstechnisch Null bei ihm.
Aktuelle Umgangsregelung: eine Woche Do.zu Fr.
Andere Woche von Do.zu Montag.
Nun sind wir aktuell beim JA und ich soll mir Gedanken machen über das Wechselmodell. Kind ist 3!
Ich bin mit meinem Freund 3 Jahre zusammen, ist also auch nichts frisches!
Ach der Papa klagt das ABR seit 3 Jahren ein, daher ist das Verhältnis zw uns nicht das rosigste!!!
Hab ich was vergessen? Fragt?

P.s.: wollte kein Roman schreiben!!! &518;

 
61 Antworten:

Re: Wechselmodell

Antwort von Sternenschnuppe am 25.05.2015, 20:11 Uhr

Würde ich auch einklagen, wenn mein Kind mal eben 100km umziehen soll.
Gemeinsames Sorgerecht ?

Wechselmodell funktioniert bei Euch definitiv nicht.
Zum einen muss man nah zusammenwohnen wegen KIGA und dann Schule ( wie soll das sonst gehen ) und eine gute Kommunikation haben.

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Re: Wechselmodell

Antwort von mf4 am 25.05.2015, 20:15 Uhr

Wechselmodell bei 100km?
Wie geht das, wenn das Kind in 3 Jahren in die Schule geht? Wird es dann 2 Schulen besuchen oder fährt jemand 400km am Tag um das Kind in die Schule zu bringen und abzuholen?

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Re: Wechselmodell

Antwort von Pipimama83 am 25.05.2015, 20:23 Uhr

Das ist dem Vater bewusst und das JA hat mir gesagt ich soll mir Gedanken drüber machen! Für mich steht eigentlich nur eins im Raum, entweder zum Papa oder bei mir! Der Vater klagt seit dem die kleine da ist, da war noch nie ein Wort von Umzug( nur so am Rande).

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Re: Wechselmodell

Antwort von mf4 am 25.05.2015, 20:27 Uhr

Ihr sollt euch Gedanken machen... aber wie sind diese Gedanken denn?
Wechsel ist 100% unrealistisch bei 100km.

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Re: Wechselmodell

Antwort von Pipimama83 am 25.05.2015, 20:32 Uhr

Ich möchte es ja nicht!!!!
Aber ne Lösung muss ja her! &530;
Das Mütter oder Väter umziehen ist ja nun alltäglich, es ist ja nun nicht so weit weg! Ich würde ja auch fahren und der Gedanke sie beim Papa zu lassen ist auch da, aber ich fühl mich dabei nicht wohl!

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Re: Wechselmodell

Antwort von Pipimama83 am 25.05.2015, 20:33 Uhr

Sorry die Smilies sind nicht deckend! :(

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Re: Wechselmodell

Antwort von mf4 am 25.05.2015, 20:38 Uhr

ER will das Wechselmodell? Wie stellt er sich das denn vor?

Er will dem Kindesumzug offenbar nicht zustimmen, weil es den bisher gelebten Umgang extrem verkürzt. Wäre ich ein engagierter Vater würde ich alles tun, was in meiner Macht steht.
Er hatte das Kind bisher wöchentlich mehrere Tage... ich denke schlechte Karten hat er nicht.

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Re: Wechselmodell

Antwort von Pipimama83 am 25.05.2015, 20:51 Uhr

Er hat vorm Jugendamt gesagt das er nichts gegen den Umzug hat, auch vor Gericht.... Beim letzten Gespräch ging es um den Umgang und er sagte WM!
Und nun? Was heißt er hat gute Karten? Das Erbes bekommt? Die ist aber klar das kein Gericht das WM verdonnert, ich wäre nur für Papa oder Mama um ihr was stabiles zu bieten.... Sie brauch schon immer 2 Tage bis die wieder angekommen ist!

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Re: Wechselmodell

Antwort von jamelek am 25.05.2015, 21:32 Uhr

Ich muss zugeben, dass ich Probleme habe, dich zu verstehen.Zum einen, leider leider ist es sehr wohl schon vorgekommen (gehäuft in Berlin) das das Gericht ein Wechselmodel verfügt.

Finde ich persönlich eine Katastrophe, da Elternteile die sich diesbezüglich vor Gericht treffen, selten gut miteinander kooperien, was aber für ein WM sehr wichtig ist. Generell finde ich WM vielleicht Elternfreundlich, aber nicht Kinderfreundlich. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

Warum sich dein Thread jetzt um Wechselmodel dreht, kann ich nicht nachvollziehen. Anscheinend ist Fakt, dass du 100 KM wegziehst. Damit fällt WM definitiv aus.

Verbleiben 2 Möglichkeiten. Töchterlein bei dir, Töchterlein beim Vater. Kann der Vater den Aufsicht, Platz und weiteres gewährleisten? Also Aufsicht meine ich, seine Arbeitszeiten contra Kigazeiten.

Würde er die Tochter also ganz nehmen wollen und können? Dann hätte er wohl schon gute Chancen sie zu bekommen. Da er ihr das jetzige Umfeld erhalten kann.

Du schreibst ja selber, dass du dir dies vorstellen könntest. Bist du dir sicher, dass du für einen Partner dein Kind zurücklassen würdest? Ich gebe zu, auch dies kann ich nicht nachvollziehen.

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Re: Wechselmodell

Antwort von Pipimama83 am 25.05.2015, 21:44 Uhr

Aktuell wohne ich in Ort A und Papa in Ort B , aktuelle Entfernung 20min Autofahrt, also räumlich würde es sich eh ändern! Kiga könnte er aktuell behalten da er in A arbeitet aber wenn sie in die Schule kommt wird eh ein sozialer Wechsel hinzu komm! Ich möchte natürlich mein Kind mitnehm, hab ja noch ein großen Sohn (6) und nein es ist nicht sein Vater! Der Vater hat aber auch noch ein Kind( fast 2). Er ist selbstständig, ich bin Erzieher, vom arbeitstechnischen würde ich def. Stabilere Zeiten haben als er, aber er würde sicherlich viel ermöglichen! Seine Eltern und von seiner jetzigen Freundin die Ellis wohn um die Ecke! Warum ich mit dem Gedanken arbeite "Kind zu papa", weil ich nicht weiter diesen Krieg führen will, er geht jetzt 3 Jahre, alles von im aus( hat mir Kindeswohlgefährdung unterstellt und ist allgemein sehr böse zu mir), letzte SMS meinte er er hat null Verständnis mehr für mich, für ihn zählt er und Kind! Hmmm... :(

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Re: Wechselmodell

Antwort von Strudelteigteilchen am 25.05.2015, 22:01 Uhr

Warum soll er denn Verständnis für Dich haben? Ihr seid getrennt, Du bist raus aus seinem Leben. Auch für mich zählen nur die Kinder und ich. Wenn das böse ist, dann bin ich wohl böse.

Gibt es ein Urteil? Zu was? Wenn nein: warum nicht, nach drei Jahren? Hast Du einen Anwalt? Was sagt der?

Wenn Du bereit bist, um des lieben Friedens Willen Dein Kind beim KV zu lassen, dann solltest Du das wohl tun.

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Re: Wechselmodell

Antwort von Pipimama83 am 25.05.2015, 22:26 Uhr

Ja ich habe ein Anwalt.... Warum es nie ein Urteil gab? Sollten immer in eine Beratung aber der Mann schikaniert und provoziert in einer Tour! Und es ist einfach gesagt :Kind geht zum papa aber ich habe schon bissel Angst vor der Zukunft, weiß auch nicht ob ich das auch noch verkrafte!!

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Re: Wechselmodell

Antwort von Sternenschnuppe am 25.05.2015, 22:41 Uhr

Und wie ist es zu dem aktuellen Umgang gekommen ohne Beschluss?
Dir wird nur beiben da zu bleiben oder das Kind bei ihm zu lassen.
Sofern der neue Freund das einzige Argument für den Umzug ist.
Wechselmodell fällt bei Euch definitiv flach, das ist unmöglich.
Wieso genau klappt es nicht wenn Dein Freund bei Euch wohnt?
100km pendeln machen einige.

In welche Richtung wohnt der Vater ?
20 Minuten in Richtung Deines Freundes ?
Dann könntet ihr auch in diesem Radius was suchen.
Gleiche Entfernung zum Vater , Arbeit des Freundes weniger als 100km.
Umgang wie jetzt realisierbar.

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Re: Wechselmodell

Antwort von Pipimama83 am 25.05.2015, 22:47 Uhr

Nein leider komplett in die andere Richtung! Mein Freund wohnt aktuell 150km von mir, er muss dann auch auf Arbeit pendeln von der neuen Wohnung, wir haben uns auf die Stadt geeinigt weil erstens meine Geschwister da wohn und zweitens es "nur 100km" sind statt fast 160km! Naja schön sowas zu lesen, baut auf! Er als Vater durfte wegziehen und ich darf es nicht wegen des Kindes! Vater konnte neues Leben aufbauen, ich darfs nicht.... Baut echt auf!!! Fühl mich echt langsam verhumpuppelt....

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Re: Wechselmodell

Antwort von Sternenschnuppe am 25.05.2015, 22:51 Uhr

Du alleine darfst.
Das Kind nicht.
Habt ihr überhaupt gemeinsames Sorgerecht?
Selbst wenn nicht. In einem laufenden Verfahren umziehen ist gaaaaanz schlecht.
Du sagst er klagt ständig.
Was genau denn ?

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Re: Wechselmodell

Antwort von Pipimama83 am 25.05.2015, 23:04 Uhr

Er klagt seit dem sie da ist das ABR ein! Das Verfahren ist offen und der Gedanke wegzuziehen ist jetzt auch nichts Neues, das Gericht weiß es und das Jugendamt auch! Und keiner von beiden hat mir nie gesagt das dies nicht geht!
Und ja wir haben GSR! Aber es ist schon Wahnsinn was sich Väter erlauben dürfen und ich als Mutter nicht!
Er ist 40km weggezogen, ohne was zu pfeifen, er hat mich schwanger sitzen lassen und nun denkt er so jetzt hol ich mir noch das Kind nach? Muss ich mir denn alles gefallen lassen? Das gibt's dich nicht!!! Ich will der kleinen nicht den Vater nehm.... Aber ich wohn hier alleine und ich möchte langsam auch wieder mal ankommen! Und wenn ich hier bleiben würde, würde ich auf Dauer weiter unglücklich werden und ob das so förderlich ist ist fraglich!

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Re: Wechselmodell

Antwort von Terkey235 am 26.05.2015, 0:16 Uhr

Ja, ER darf wegziehen. Bei IHM lebt das Kind nämlich nicht. Darum muss er dich nicht fragen.
Bei gemeinsamem Sorgerecht muss der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den anderen Elternteil um Erlaubnis fragen. Und zwar nicht für den eigenen Umzug, sondern für den des Kindes. DU darfst überall hinziehen, aber du darfst das Kind nicht ohne seine Erlaubnis mitnehmen.
Und 100km sind nicht mal eben innerhalb eines Ortes. Du schneidest ihm damit ein großes Stück seines Umgangs weg.

Die Liebe zu deinem neuen Freund muss ja schon ganz schön groß sein, wenn du dafür bereit bist, dein Kind im Alltag nicht mehr bei dir zu haben und die Geschwister zu trennen. Es ist dein gutes Recht, keine Frage. Überleg dir, was gut für deine Kinder ist. Du hast Verantwortung für sie und kannst eben nicht mehr einfach so frei entscheiden. Welcome to Parenthood!

terkey

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Das ist doch Blödsinn

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.05.2015, 6:27 Uhr

Dein Ex hat genau das getan, was Du jetzt auch als Option hast: Er hat das Kind bei Dir gelassen und ist alleine weggezogen. Dir steht selbiges frei, wenn Du das Kind bei ihm läßt.

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Re: Das ist doch Blödsinn

Antwort von Sternenschnuppe am 26.05.2015, 8:58 Uhr

Wie kam es zu dem Umgang der nun ist ?
Beschluss vom Gericht oder ihr alleine?
Wenn Beschluss, wie alt ist der ?

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Re: Wechselmodell

Antwort von Pipimama83 am 26.05.2015, 9:35 Uhr

Umgang ist beim Jugendamt festgesetzt worden! Also nichts gerichtlich....
Was heißt beim Papa lassen? Ich würde es zum Papa geben bezeichnen, der das soziale Umfeld ändert sich bei beiden Optionen!

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Re: Wechselmodell

Antwort von shinead am 26.05.2015, 9:41 Uhr

Wenn ihr GSR habt, dann sehe ich für Deinen Umzug schwarz. Zumindest dann, wenn Du das Kind mitnimmst.

Das wird ihm den Hebel geben das ABR auch tatsächlich zu erhalten. Zumindest solange er beim Jugendamt nur sagt, dass er nichts gegen den Umzug seines Kindes hat und nichts schriftlich festhält.

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Re: Wechselmodell

Antwort von mf4 am 26.05.2015, 9:47 Uhr

Wie du es nennst ist doch schnuppe... du willst keine Distanz mehr zur neuen Liebe und wirst dafür dein Kind jedes 2.WE bei dir haben. Dann sag das so dem Vater, er wird sich freuen.

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Re: Wechselmodell

Antwort von Pipimama83 am 26.05.2015, 9:49 Uhr

Kann man da nicht dagegen vorgehen? Seit 3 Jahren schikaniert er mich, legt mir Steine in den Weg und macht Terror..... Kann doch nicht sein das ich mir das Gefallen lassen muss! Ich verwehre ihn null und nichts.... Ja der Umgang ist etwas schwieriger und ich würde ihm entgegen komm, alles kein Problem! Bloß ich bin an einem Punkt wo ich nicht mehr glücklich bin! Arbeitstechnisch, Wohnort und soziales Umfeld! Wenn ich hier bleibe zerbreche ich irgendwann daran.... Ich will nicht rumjammern!
Ich habe dann aber woanders meine tägliche Stütze und uns würde es finanziell auch besser gehen! Kommt ja auch dem Kind zugute...

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Re: Wechselmodell

Antwort von Sternenschnuppe am 26.05.2015, 9:58 Uhr

Was für Steine genau legt er Dir denn in den Weg ?
Du schreibst er klagt seit sie da ist.
Klagen laufen keine Jahre und keiner kann Dich zwingen einem Vergleich zuzustimmen.

Ihr habt beide das Sorgerecht und somit brauchst Du seine Zustimmung.
Wie wäre es für Dich wenn Kind beim Vater lebt, der Umgang so ist wie jetzt und er will zur neuen Flamme ziehen ?
Donnerstag - Montag geht spätestens ab Schule nicht mehr.

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Re: Wechselmodell

Antwort von Pipimama83 am 26.05.2015, 10:05 Uhr

Für mich wäre es furchtbar, ich bin aber der Meinung er hat sich damsls gegen uns entschieden, somit muss er mit den Konsequenzen leben! Man kann doch keine Frau schwängern, sich Ne neue suchen, die alte sitzen lassen und als Krönung das Kind zu sich holen!!!
Er hat 3 mal ein neuen Anlauf machen lassen und jedesmal hat die Richterin gesagt wir sollen zur Beratung!!! Die nichts gebracht hat....

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Was sagt denn Dein Anwalt?

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.05.2015, 10:08 Uhr

Der kann am ehesten einschätzen, wie Deine Chancen stehen, wenn Du es jetzt drauf ankommen läßt.

Der Richter möchte, daß Ihr Euch so einigt - was ja durchaus ehrenwert ist. Wenn Dich das zu sehr belastet, dann sprich das mit Deinem Anwalt ab. Unter Umständen schießt Du Dir damit ins Knie bezüglich der Chancen auf das ABR, aber das wird der Anwalt Dir dann sagen - und dann mußt Du halt entscheiden, ob Du lieber eine schnelle Klärung möchtest mit dem Risiko, das ABR zu verlieren, oder ob Du noch etwas "aushältst", um Dein Kind zu behalten.

Ich habe selber einen jahrelangen Streit um die Kinder hinter mir und weiß, wie belastend das ist. Aber für mich war zu jedem Zeitpunkt klar, daß ich durchhalte - durchhalten MUSS, weil ich nie mehr glücklich geworden wäre, wenn ich nicht alle legalen Möglichkeiten ausgeschöpft hätte. Allerdings hatte ich auch wirklich gute Chancen (und genug emotionale Kraft, diese Chancen durch taktisches Handeln noch zu verbessern).

Nur Dein Anwalt kann Dir sagen, wieviel an Kraft und Zeit Dich das ABR noch kosten kann. Und dann mußt Du für Dich abwägen, ob Du diesen Preis zahlen kannst und willst.

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Re: Wechselmodell

Antwort von Sternenschnuppe am 26.05.2015, 10:10 Uhr

Falsch !
Er hat sich gegen Dich als Partnerin entschieden.

Wozu waren drei Anläufe nötig, worüber wurdet ihr Euch denn nicht einig ?

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Re: Wechselmodell

Antwort von Pipimama83 am 26.05.2015, 10:23 Uhr

Er ist/war der Meinung das ich mich nicht ordentlich ums Kind kümmere! Kindeswohlgefährdung....
Nein er hat sich ebenso gegen die Familie entschieden....

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Re: Wechselmodell

Antwort von Morla72 am 26.05.2015, 10:34 Uhr

"kann doch keine Frau schwängern..."
Naja, dazu gehören zwei. Ihr habt euch wohl BEIDE für das Kind entschieden, so wie du das formulierst, klingt es, als sei das ohne deinen Willen geschehen.

Und ja, man kann sich aktiv trennen und ganz ohne Krönung Anspruch auf das gemeinsame Kind haben wollen.
Er hat sich gegen die Beziehung mit dir entschieden, nicht gegen die zum Kind. (Das hätte er, wenn er sich nicht mehr um sein Kind gekümmert hätte nach Auszug, aber dem war ja offenbar nicht so.)

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Re: Wechselmodell

Antwort von mf4 am 26.05.2015, 10:51 Uhr

Was war, ist Beziehung, das Thema ist längst durch.

Was ist, ist die Elternschaft und bei 2-3 Tagen in der Woche kann man nicht sagen, dass er einen unbedeutsamen Teil in der Familie einnimmt.

Er wollte damals seine Freiheit, neue Liebe und hat guten Umgang gepflegt. Du möchtest jetzt diese neue Liebe aber das dem Kind gewohnte abändern...
ich finde nicht, dass ihr euch was vorzuwerfen habt.

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Re: Wechselmodell

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.05.2015, 10:54 Uhr

Ich verstehe die Verletzungen, aber die helfen Dir jetzt nicht weiter - im Gegenteil, die rauben Dir nur Kraft, die Du jetzt eigentlich an ganz anderer Stelle brauchst.

Kläre das mit Deinem Anwalt, hier kommst Du nicht weiter.

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*autsch*

Antwort von shinead am 26.05.2015, 11:14 Uhr

Nach drei Jahren immer noch so verletzt?

Ganz ehrlich: das solltest Du angehen! Ggf. mit professioneller Unterstützung. Das kann nicht gesund sein.

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Re: Wechselmodell

Antwort von mf4 am 26.05.2015, 11:25 Uhr

Ich finde du drehst dich im Kreis..

er hat damals die Partnerschaft nicht mehr gewollt und sich anders entschieden, blieb aber dem Kind erhalten

du willst jetzt alles anders wegen neuer Partnerschaft

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*re-autsch*

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.05.2015, 12:40 Uhr

Er verklagt sie (wiederholt, wenn ich das recht verstanden habe), weil sie seiner Ansicht nach das Kind vernachlässigt. Da wäre es doch ungesund, wenn sie NICHT verletzt wäre. Ich bin mehr als zehn Jahre getrennt und habe definitiv abgeschlossen mit dem KV - aber so ein Vorwurf würde mich auch verletzen.

Es ist so wunderbar, von außen draufzuschauen und Rationalität und Vernunft einzufordern. Ich stimme auch absolut zu, daß beides in der Situation hilfreich und zielführend wäre. Aber wenn man drei Jahre lang immer wieder vor Gericht gezogen wird und keine Gelegenheit hat, alte Wunden heilen zu lassen, weil sie immer wieder aufgerissen werden - dann darf man zermürbt und verletzt und ungerecht sein.

Daß es nichts nützt - geschenkt. Daß es allen Beteiligten schadet - ebenfalls geschenkt. Aber es ist keinesfalls eine ungesunde Reaktion.

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Re: *re-autsch*

Antwort von shinead am 26.05.2015, 13:03 Uhr

Klar darf man verletzt sein.

Aber m.E. sollte man das Ende der Beziehung trotzdem schon hinter sich gelassen haben.

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Re: *re-autsch*

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.05.2015, 13:10 Uhr

Man "sollte" vieles, wenn der Tag lang ist......

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Re: *re-autsch*

Antwort von shinead am 26.05.2015, 15:55 Uhr

Ja, und einiges davon erleichtert das Leben ungemein. Dazu zählt m.E. auch eine Abgrenzung der Paar- von der Elternebene.

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Genau so ist es.

Antwort von Petra28 am 26.05.2015, 17:46 Uhr

Ich hatte wiederholt Klagen/Schikanen - länger als drei Jahre - und jedes mal dachte ich vorher "egal was kommt, es kann mich nicht verletzen". Aber es verletzte doch.

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Re: Wechselmodell

Antwort von Terkey235 am 26.05.2015, 20:23 Uhr

Woran macht er denn die Kindeswohlgefährdung fest? Was sind seine Kritikpunkte?

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Re: Wechselmodell

Antwort von Danyshope am 26.05.2015, 21:11 Uhr

Was sagt den der Vater des 6jährigen zu dem Umzug? Oder ist der komplett außen vor? Der hätte nämlich auch ein Mitsprachrecht.

Ansonsten gilt wirklich, Du darfst hin wo Du hin willst, das Kind nicht. 100km mögen auf dem Papier nicht viel sein, im normalen Alltag schon. Wer sol die ganze Fahrerei für den Umgang den zahlen? Könntest du das, den moralisch gesehen müsstest du das fast - immerhin schaffst Du die Entfernung. Das es praktisch meist anders ist, ist ein anderes Thema.

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Re: Wechselmodell

Antwort von Pipimama83 am 26.05.2015, 21:25 Uhr

Mit dem Vater des großen ist es ruhig, er weiß alles was auf ihn zukommt unternimmt aber nichts, worüber ich ja froh bin! Ich weiß aber warum er es tut und das ich nicht das Thema hier!
Kritikpunkte: das ich beim Frühdienst bei mein Eltern schlafen
Die kleine immer mal blaue flecken und Wunden hat, ist ein kleiner Junge und etwas robust vom Wesen! Das ich nicht gleich immer zum Arzt gehe wegen Fieber, Husten, Schnupfen......
Er ist mit meinem alltäglichen Ritual nicht einverstanden! Etc.pp.!
Ich würde mich auf ein Holer und ein Bringer einigen???!
Wenn die kleine in der Woche krank war musste ich immer daheim bleiben, mit dem Argument es ist ja meine Zeit mit ihr!!! Naja....

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Ist dein Mädel auf einmal ein Junge??????

Antwort von Limayaya am 26.05.2015, 21:51 Uhr

"Die kleine immer mal blaue flecken und Wunden hat, ist ein kleiner Junge und etwas robust vom Wesen! "..

öhm......wäre schon schön, wenn du dir selbst im klaren bist, ob du nun eigentlich eine Tochter hast, oder nicht....

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Re: Ist dein Mädel auf einmal ein Junge??????

Antwort von Pipimama83 am 26.05.2015, 21:54 Uhr

Ironie im Text zu verstehen scheint Kunst zu sein!
Es ist ein Mädchen, benimmt sich aber wie ein Junge!!!
Verstanden.... Und ich bin mir sehr wohl im Klaren was ich schreibe aber ansich ist es egal ob Junge oder Mädchen!!!

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Re: Ist dein Mädel auf einmal ein Junge??????

Antwort von Pipimama83 am 26.05.2015, 21:55 Uhr

Ironie im Text zu verstehen scheint Kunst zu sein!
Es ist ein Mädchen, benimmt sich aber wie ein Junge!!!
Verstanden.... Und ich bin mir sehr wohl im Klaren was ich schreibe aber ansich ist es egal ob Junge oder Mädchen!!!

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Re: Ist dein Mädel auf einmal ein Junge??????

Antwort von sterntaler82 am 26.05.2015, 22:38 Uhr

Hallo pippimama,
es ist doch eigentlich ganz einfach , dein ex wird niemals zustimmen das du mit der kleinen weg ziehst. Also gibt es drei Möglichkeiten
1. du bleibst an da wo du jetzt wohnst und ihr lebt das wechselmodel.
2. du gibst auf und gibst deine Tochter zu ihrem Vater!
3.du klagst auf das recht deine ( eure) Tochter mit zu nehmen. Entweder gewinnst oder verliert du.
Ich und kein anderer hier kann dir die Entscheidung abnehmen, und du musst später deiner Tochter in die Augen sehen können und ihr erklären warum du das so und nicht anders gemacht hast.

Was ich sehr bezeichnend fand war die Tatsache das du gesagt hast das du da weg musst um glücklich zu werden, weißt du das unterscheidet uns ich könnte nie 140 km entfernt von meinem dreijährigen Kind glücklich werden!!!!
Egal wie verliebt ich bin .

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Re: Wechselmodell

Antwort von Terkey235 am 26.05.2015, 22:58 Uhr

Du übernachtest bei deinen Eltern, wenn du Frühdienst hast.
Sind die Kinder dabei? Oder wer betreut sie? Wie weit wohnen deine Eltern entfernt?

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Re: Wechselmodell

Antwort von Pipimama83 am 27.05.2015, 9:23 Uhr

Meine Ellis wohn 50m neben der Kita und natürlich sind die Kinder mit bei mir! Ich bring sie ins Bett etc., nur mein Vati bringt sie früh rüber! Dank einer sehr kulanten Chefin darf ich Früh und Spätdienst machen!

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Und was arbeitest Du nach dem Umzug ?

Antwort von Sternenschnuppe am 27.05.2015, 9:56 Uhr

Hast Du schon einen neuen Arbetsvertrag ?
Oma und Opa fallen weg, der gute Umgang mit dem Vater fällt weg.
Alles unerreichbar für die Kinder, wegen einem neuen Typen ?
Jobverlust ( sofern Du nix neues hast )

Gaaaaanz schlechte Karten vor Gericht.
Wieso sucht sich Dein Freund nicht bei Dir einen Job ?

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Re: Und was arbeitest Du nach dem Umzug ?

Antwort von Pipimama83 am 27.05.2015, 10:01 Uhr

Das gleiche wie jetzt nur ohne Früh und Spätdienst!!! Und ja ich habe mehrere Arbeitgeber die mich haben würden!
Mein Freund ist noch da und meine Geschwister sind auch da und das restliche Soziale Umfeld!

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Re: Und was arbeitest Du nach dem Umzug ?

Antwort von Terkey235 am 27.05.2015, 11:52 Uhr

Aber der Vater des 3jährigen Kindes hat dem Umzug schon zugestimmt, oder?
Ich vermute, er sieht auch, dass du ihm in die Karten spielt bezüglich des ABR. Wenn du wegziehst, das Kind aus dem gewohnten Umfeld nimmst, hat er deutlich bessere Chancen vor Gericht.
Dein Plan ist offenbar recht stabil, aber die Chance, dein Kind zu verlieren, sehe ich als nicht unerheblich hoch an.
Du überlegst ja selber, die Kleine beim Papa zu lassen. Wüsstest du sie dort in guten Händen? Wie würde das ältere Kind reagieren? Wie würde sich die Kleine selbst fühlen. meinst du, sie wäre beim Papa zufrieden? Das sind Dinge, die wir aus der Ferne schlecht beurteilen können.

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Re: Und was arbeitest Du nach dem Umzug ?

Antwort von Pipimama83 am 27.05.2015, 12:09 Uhr

Der kleinen geht's bei Mama und Papa gut! Umsonst hab ich ja kein Kind mit ihm zusammen, er hat auch vor Gericht gesagt das er nichts gegen den Umzug hat, aber er will das Wechselmodell und ich mache mir da schon Gedanken drüber ob das realisierbar ist! Aber unsere Erziehungsansichten gehen arg auseinander und er wirft mir eben ständig was vor, wo ich ruhig bleibe, vor 2 Jahren bin ich da jedesmal auf die Palme gegangen! Ich bin eben recht locker was die Erziehung anbegeht und ihm gefällt das nicht!
Klar könnte sie zum Papa gehen und ich bin Umgangselternteil aber es wäre schön ein Ärger Schnitt, auch für mein Großen!

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Re: Und was arbeitest Du nach dem Umzug ?

Antwort von Terkey235 am 27.05.2015, 12:18 Uhr

Das Wechselmodell ist in eurem fall nicht durchführbar. Daran gibt es nichts zu rütteln. man kann ein Kind nicht in zwei Kitas und an zwei Schulen anmelden. Kein Gericht der Welt wird das anordnen.
Du kannst nun nur ein paar vernünftige Ideen zum Umgang vorlegen ( z.B. drei von vier Wochenenden von Freitagnachmittag bis Sonntagabend beim Papa, du fährst das Kind oder kommst für die Kosten auf etc.) und riskieren, dass er die besseren Chancen hat und das ABR tatsächlich zugesprochen bekommt. In dem Fall hast du keine Kontrolle mehr über die Situation.
Oder aber du stellst den Umzug erstmal hintenan und alles bleibt zunächst, wie es ist.
Die Frage ist eben, was dir wichtiger ist. das kannst nur du entscheiden.

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Re: Und was arbeitest Du nach dem Umzug ?

Antwort von Pipimama83 am 27.05.2015, 12:30 Uhr

Den Umzug hinten ran stellen ist bissel schlecht machbar! Alles schon gekündigt und organisiert ( er weiß es auch). Und ich bin da auch konsequent jetzt und zieh das durch weil er hier weiter klagen wird und weiter nach Fehlern sucht um an das Kind zu komm! Das weiß ich aus sichere Quelle das er sie zu sich holen will und glaubst du ich habe Lust die nächsten Jahre laufend vors Amt und Gericht zitiert zu werden? Ständig kontrolliert zu werden ob mit den Kindern alles okay ist, ständig die Polizei und das Jugendamt vor deiner Tür steht wegen Kindeswohlgefährdung? Ich will auch langsam mal zu Ruhe komm und für meine Kinder da sein? Was nützt es mein Kindern wenn ich laufend weinend im Bett liege????

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Das ist doch Quatsch !!

Antwort von Sternenschnuppe am 27.05.2015, 12:45 Uhr

Du kannst doch nicht in einem laufenden Verfahren alles kündigen !!!
Er hat das ABR beantragt ? Dann kann er dem Umzug nicht zugestimmt haben, was will er sonst mit dem ABR ?

Und auch im neuen Ort hat das Jugendamt einen Telefonanschluss, wo er jederzeit anrufen kann und kund tun kann, welch Sorgen er sich ums Kind macht, da Du mit diesem geflüchtet bist im laufenden Verfahren !


Wie alt bist Du ?

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Re: Das ist doch Quatsch !!

Antwort von Pipimama83 am 27.05.2015, 12:57 Uhr

Selbst das Gericht hat mich gefragt wie weit mein Umzug ist! Verneint hat nie einer mein Vorhaben und sogar das Jugendamt sagt Abstand würde gut tun!!!

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Re: Wechselmodell

Antwort von Boots2012 am 27.05.2015, 13:10 Uhr

Also ich blick nicht mehr durch.

Was genau ist Stand der Dinge bitte?
Wo steht Ihr im Verfahren um das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Gibt es da einen Beschluss oder ruht das Verfahren im Moment.

Du sagt dein Umzug steht unmittelbar bevor und der KV weiß darüber Bescheid. Dann kann doch letzter Stand nicht sein, dass er das Wechselmodell möchte! Das macht doch überhaupt keinen Sinn.

Solltet Ihr in einem unentschiedenen Verfahren stecken würde ich an deiner Stelle nicht Umziehen denn damit spielst du deinen Ex in die Hände. Du solltest warten wie das Gericht entscheidet, ggf. selbst über deinen Anwalt das Verfahren nochmal anstoßen um dann kurzfristig zu einem Ergebnis zu kommen. Sowas hab ich ja noch nicht gehört.

Und wenn wirklich ständig Polizei und Jugendamt bei dir vor der Tür stehen und ohne Fund wieder abziehen mussten dann ist das auch dokumentiert. Nimm diese Dokumente und lass deinen Anwalt eine Aufforderung zur Unterlassung verfassen, sollte das nicht fruchten kann man auch auf Unterlassung klagen.

Und ich verstehe auch nicht wieso du heulend im Bett liegst, lass Dir bitte ein dickeres Fell wachsen und die Aussagen deines Ex an dir abperlen. Selbst wenn man sich ständig vor Gericht treffen muss, braucht man deswegen nicht depressiv zu werden. Letztlich ist das eine Formalie um die es geht und die geklärt werden muss, also versuch es rein sachlich zu sehen. Dafür ist das Gerich ja da, um die Emotionen rauszunehmen.
Du sagst selbst du würdest deine Kleine auch beim Vater aufwachsen lassen, umso mehr ist es unverständlich wieso du auf seine vermeitlichen Schikanen so empfindlich reagierst.

GLG Boots

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Das macht alles keinen Sinn

Antwort von Sternenschnuppe am 27.05.2015, 13:28 Uhr

Klagen seit Jahren aber nie ein Beschluss.
Er stimmt zu angeblich, klagt aber aufs ABR und Gericht fragt was der Umzug macht ?
Das JA verlangt was wegen Wechselmodell ?

Wir haben jahrelange Gerichtserfahrungen.

Das hier passt alles nicht zusammen.

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Re: Wechselmodell

Antwort von Pipimama83 am 27.05.2015, 13:45 Uhr

Wir sind bei Gericht gewesen, Ausgang: Beratungsstelle
Vor einer Woche beim Jugendamt wegen Umzug, Ausgang: soll mir Gedanken zum Wechselmodell machen!
Da wir uns da nicht einig sind wird es wieder bei Gericht landen, da ich dem Wechselmodell nicht zustimme!
Er hatte damals geklagt auf ABR weil er Wechselmodell will/wollte!
Das ich umziehen will weiß er seit über einem Jahr, ich wollte aber mein Großen noch die Kitazeit hier lassen!

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Dass er es weiß, heißt noch nicht, dass er zustimmt.

Antwort von Petra28 am 27.05.2015, 14:45 Uhr

Mit deinem Umzug steigen seine Chancen auf das ABR. Und dein Umzug schützt dich auch nicht vor weiteren Klagen. Ich würde dableiben...

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Wir drehen uns im Kreise....

Antwort von Limayaya am 27.05.2015, 15:34 Uhr

Lt. Jugendamt sollst du dir übers Wechselmodell Gedanken machen...du WILLST KEIN Wechselmodell und unabhängig davon ob du umziehst oder nicht würde es wohl auch nicht klappen. Denn soweit ich lese, wohnt ja auch der KV nicht im bisherigen Ort...auch wenn er Kind zu KiGa, Schule ect. fahren würde: Kind kann eben -in 2-3 Jahren- nicht mal eben mit dem Fahrrad zur Freundin fahren ect. einfach, weil dann in Papa-Wochen die Freundin 30 km weit weg wohnt
Zudem bist du und der Vater euch noch viel zu uneins, als dass die enge Kommunikation und Absprachen, wie es nunmal für ein Wechselmodell nötig ist, möglich wären. Wie will ich mich auch mit jemanden absprechen, der mir permanent Kindeswohlgefährdung unterstellt? Und genau mit diesen Gründen würde ich auch dem JA gegenüber argumentieren.

Solange du am jetzigen Platz wohnen bleibst, wird dir wohl kein Richter, JA oder sonst jemand ans Bein pinkeln, so sehr sich das der KV wohl auch wünscht. Dein Kind hat deinen Lebensmittelpunkt bei dir.....wenn nicht wirklich eine Kindeswohlgefährung vorliegt, wird da auch niemand IM MOMENT etwas daran ändern wollen. Übrigends MUSS das JA ermitteln, wenn sie einen Hinweis auf KWG bekommen. Und wir alle schreien laut auf, wenn irgendwo bekannt wird, dass ein Kind jahrelang misshandelt wurde (WO war das JUGENDAMT????)....aber: auch das grandigste JA durchschaut, wenn da an den Vorwürfen nichts dran ist und da nur ein KV darauf aus ist, die KM zu ärgern, und schöpfen dann irgendwann ihren Spielraum, wie sie mit solchen Vorwürfen umgehen aus...(bei mir sah es dann so aus, dass so alle 4-5 Monate mal wieder unsere JA-Mitarbeiterin anrief und meinte "hach, ich würde gerne mal bei Ihnen vorbei kommen, dass wir die neuesten Vorwürfe durchgehen können"....dann saßen wir bei uns mit einem Tässchen Kaffee, sie berichtete mir, was ihr vom KV zugetragen wurde....ich stellte richtig, wie es gewesen war....ggf. fragte sie die Kinder noch mal, wie denn der blaue Fleck zustande kam -an den sich die Kids meistens nur mit Mühe erinnern konnten...- und dann ging sie wieder....
Will sagen: du darfst dich zwar über die "kleinen Schikanen" des KVs zwar aufregen....musst du aber nicht.


Was aber passiert, wenn du jetzt umziehst, steht in den Sternen.....vielleicht klagt er dann doch...vielleicht nimmt ein Richter das zum Anlass, dir tatsächlich das ABR zu entziehen....vielleicht auch das ABR dir zuzusprechen....wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand.

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Re: Das ist doch Quatsch !!

Antwort von shinead am 28.05.2015, 14:39 Uhr

Der Kern ist nicht, dass er vor Gericht nie gesagt hat, dass ihr nicht umziehen dürft.
Der Kern ist, dass er niemals zugestimmt hat! Das bricht Dir bezüglich des ABR ggf. nach dem Umzug das Genick.

Wenn Du ohne seine schriftliche Zustimmung bereits "alles" gekündigt hast - dann ist das Dein Problem.

Ganz ehrlich: Dein Ex lacht sich ins Fäustchen. Das ABR hat er nach Deinem Umzug so gut wie sicher. Sogar im Eilverfahren...

Gerade wenn Du sagst er würde ALLES tun um das Kind zu sich nehmen, solltest du auf seine schriftliche Einverständnis bestehen - oder Du brauchst m.E. das Kinderzimmer gar nicht einzurichten...

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