Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mone2014 am 11.02.2017, 17:48 Uhr

Was passiert wenn....

eines Kinder zum anderen Elternteil zieht mit dem Unterhalt?
Können beide Elternteile Unterhaltsvorschuß beantragen?
Das will mein Ex dann nämlich.
Nach dem neuen Gesetz würden die Großen ja ab Juli wieder welchen bekommen.
Momentan bekommt es nur noch der Jüngste.
Nur ich habe ja kein Einkommen.

Näheres per PN, wenn mir jemamd helfen kann.

 
3 Antworten:

Re: Was passiert wenn....

Antwort von mf4 am 11.02.2017, 19:30 Uhr

Natürlich nicht. UH bekommt der, bei dem das Kind lebt, UH zahlt der andere.
Kann dieser keinen UH zahlen bekommt der UHV, bei dem das Kind lebt und natürlich der andere Elternteil nicht mehr.
Wenn 1 Kind z.B. bei ihm lebt und 1 bei ihr und keiner UH zahlen kann dann kann natürlich ejder für das bei-ihm-lebende Kind UHV beantragen.

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Re: Was passiert wenn....

Antwort von Mone2014 am 11.02.2017, 20:31 Uhr

Meinte damit auch nicht gleichzeitig für dasselbe Kind, sonder ER für eins und ich für
die Geschwister.


Danke für deine Antwort!!!

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Re: Was passiert wenn....

Antwort von mf4 am 11.02.2017, 20:45 Uhr

Ja natürlich... jeder für die Kinder, die bei demjenigen leben. Ihr seid ja auch beide dem Kind beim anderen unterhaltspflichtig.

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